Rechtsprechung
| BGH, 18.07.2007 - XII ZR 64/05 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1586b, 2325, 2328
Haftungsbeschränkung des Erben für Scheidungsunterhalt auf den Pflichtteil: Berücksichtigung (fiktiver) Pflichtteilsergänzungsan-sprüche - Wolters Kluwer
Berücksichtigung der (fiktiven) Pflichtteilsergänzungsansprüche bei der Bemessung der Haftungsgrenze des § 1586b Abs. 1 S. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Beschränkung der Haftung der Erben für die nacheheliche Unterhaltsschuld des Erblassers auf den Pflichtteil
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Pflichtteilsergänzungsansprüche - Vereitelung von Unterhaltsansprüchen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1586b § 2325 § 2328
Berücksichtigung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen des Unterhaltsberechtigten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Bemessung der Haftungsgrenze: Pflichtteilsergänzungsansprüche?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB §§ 1586b, 2325, 2328
Haftungsbeschränkung des Erben für Scheidungsunterhalt auf den Pflichtteil: Berücksichtigung (fiktiver) Pflichtteilsergänzungsansprüche - anwaltonline.com (Kurzinformation)
Haftungsgrenze und fiktive Pflichtteilsergänzungsansprüche
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Haftung des Erben für nachehelichen Unterhalt
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Erbrecht - Erbenhaftung für Unterhalt
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Pflichtteilsergänzung - Nacheheliche Unterhaltsverpflichtung geht auf Erben über
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Familienrecht - § 1586b Abs. 1 S. 3 BGB umfasst auch fiktive Pflichtteilsergänzungsansprüche
Verfahrensgang
- LG Baden-Baden, 16.03.2004 - 2 O 374/03
- OLG Karlsruhe, 11.03.2005 - 10 U 43/04
- BGH, 18.07.2007 - XII ZR 64/05
- BGH, 30.04.2008 - XII ZR 64/05
Papierfundstellen
- NJW 2007, 3207
- MDR 2007, 1373
- DNotZ 2008, 196
- FamRZ 2007, 1800
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 05.02.2003 - XII ZR 29/00
Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei reduziertem Einkommen des …
Auszug aus BGH, 18.07.2007 - XII ZR 64/05
(Fortführung der Senatsurteile BGHZ 146, 114, 118 = FamRZ 2001, 282, 283 und vom 5. Februar 2003 - XII ZR 20/00 - FamRZ 2003, 848, 854).bb) Bei der Bemessung der Haftungsgrenze des § 1586 b Abs. 1 Satz 3 BGB sind, wie der Senat entschieden hat (Senatsurteile BGHZ 146, 114, 118 = FamRZ 2001, 282, 283 und vom 5. Februar 2003 - XII ZR 29/00 - FamRZ 2003, 848, 854), auch (fiktive) Pflichtteilsergänzungsansprüche zu berücksichtigen, die dem Unterhaltsberechtigten (als fiktiv Pflichtteilsergänzungsberechtigten) gemäß § 2325 BGB gegen die Erben zustünden, wenn seine Ehe mit dem Unterhaltspflichtigen erst durch dessen Tod aufgelöst worden wäre.
- BGH, 29.11.2000 - XII ZR 165/98
Einbeziehung fiktiver Pflichtteilsergänzungsansprüche in die Berechnung der …
Auszug aus BGH, 18.07.2007 - XII ZR 64/05
(Fortführung der Senatsurteile BGHZ 146, 114, 118 = FamRZ 2001, 282, 283 und vom 5. Februar 2003 - XII ZR 20/00 - FamRZ 2003, 848, 854).bb) Bei der Bemessung der Haftungsgrenze des § 1586 b Abs. 1 Satz 3 BGB sind, wie der Senat entschieden hat (Senatsurteile BGHZ 146, 114, 118 = FamRZ 2001, 282, 283 und vom 5. Februar 2003 - XII ZR 29/00 - FamRZ 2003, 848, 854), auch (fiktive) Pflichtteilsergänzungsansprüche zu berücksichtigen, die dem Unterhaltsberechtigten (als fiktiv Pflichtteilsergänzungsberechtigten) gemäß § 2325 BGB gegen die Erben zustünden, wenn seine Ehe mit dem Unterhaltspflichtigen erst durch dessen Tod aufgelöst worden wäre.
- BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00
Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes
Auszug aus BGH, 18.07.2007 - XII ZR 64/05
(Fortführung der Senatsurteile BGHZ 146, 114, 118 = FamRZ 2001, 282, 283 und vom 5. Februar 2003 - XII ZR 20/00 - FamRZ 2003, 848, 854).
- OLG Koblenz, 28.08.2002 - 9 UF 745/01
Passive Vererblichkeit einer den gesetzlichen Unterhaltsanspruch lediglich …
Auszug aus BGH, 18.07.2007 - XII ZR 64/05
Diese Vorschrift ist indes, worauf Schindler (FamRZ 2004, 1527, 1533 mit Kritik an der gegenteiligen, aber nicht näher begründeten Auffassung des OLG Koblenz FamRZ 2003, 261, 263; vgl. auch Klingelhöffer ZEV 2003, 113;… Soergel/Dieckmann BGB 13. Aufl., § 2325 Rdn. 58 Fn. 271) mit Recht hinweist, auf die Konkurrenz von Pflichtteilsberechtigten beschränkt; auf das Verhältnis zwischen dem (nur fiktiv pflichtteilsberechtigten) Unterhaltsgläubiger (hier: Klägerin) als einem Nachlassgläubiger und dem (abstrakt) pflichtteilsberechtigten Erben (hier: Töchter) ist sie nicht anwendbar. - BGH, 03.06.1992 - VIII ZR 138/91
Vermögensübernahme in zeitlich folgenden Einzelakten bei Leasing
Auszug aus BGH, 18.07.2007 - XII ZR 64/05
Auch steht einer Anwendung des § 419 BGB a.F. nicht entgegen, dass der Erblasser der Beklagten Vermögenswerte durch mehrere, sich insgesamt über rund zehn Jahre ersteckende Zuwendungen übertragen hat; denn eine Vermögensübernahme durch Vertrag im Sinne des § 419 BGB a.F. kann auch dann vorliegen, wenn Vermögen durch mehrere rechtlich selbständige Einzelakte übertragen wird, sofern zwischen ihnen ein enger zeitlicher und sachlicher (wirtschaftlicher) Zusammenhang - mithin eine Zweckeinheit - besteht (BGHZ 71, 306, 307; BGHZ 118, 282, 288 ff.). - BGH, 10.05.1978 - VIII ZR 166/77
Vermögensübernahme durch Factoring
Auszug aus BGH, 18.07.2007 - XII ZR 64/05
Auch steht einer Anwendung des § 419 BGB a.F. nicht entgegen, dass der Erblasser der Beklagten Vermögenswerte durch mehrere, sich insgesamt über rund zehn Jahre ersteckende Zuwendungen übertragen hat; denn eine Vermögensübernahme durch Vertrag im Sinne des § 419 BGB a.F. kann auch dann vorliegen, wenn Vermögen durch mehrere rechtlich selbständige Einzelakte übertragen wird, sofern zwischen ihnen ein enger zeitlicher und sachlicher (wirtschaftlicher) Zusammenhang - mithin eine Zweckeinheit - besteht (BGHZ 71, 306, 307; BGHZ 118, 282, 288 ff.). - BGH, 15.05.1963 - V ZR 128/61
Abfindung der weichenden Erben
Auszug aus BGH, 18.07.2007 - XII ZR 64/05
Nach § 419 BGB a.F. können Gläubiger einer Person, deren Vermögen ein Dritter durch Vertrag übernimmt, vom Abschluss des Vertrages an ihre zu diesem Zeitpunkt bestehenden Ansprüche (auch) gegen den Übernehmer geltend machen; dabei genügt, dass diese Ansprüche im Zeitpunkt des Vermögensübernahmevertrags bereits "im Keime" entstanden waren (BGHZ 39, 275, 277).
- BGH, 30.04.2008 - XII ZR 64/05
Begriff der Übertragung des gesamten Vermögens
Die Klägerin wendet sich mit der Anhörungsrüge gegen das Senatsurteil vom 18. Juli 2007 (FamRZ 2007, 1800).
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Rechtsprechung
| BGH, 30.04.2008 - XII ZR 64/05 (1) |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Anforderungen an das Vorliegen einer Schuldübernahme gem. § 419 BGB a.F. durch eine Vermögensübernahme des Erblassers
- ra.de
- rechtsportal.de
BGB § 419 (a.F.)
Begriff der Übertragung des gesamten Vermögens - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Baden-Baden, 16.03.2004 - 2 O 374/03
- OLG Karlsruhe, 11.03.2005 - 10 U 43/04
- BGH, 18.07.2007 - XII ZR 64/05
- BGH, 30.04.2008 - XII ZR 64/05 (1)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.07.2007 - XII ZR 64/05
Berücksichtigung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen des Unterhaltsberechtigten
Auszug aus BGH, 30.04.2008 - XII ZR 64/05
Die Klägerin wendet sich mit der Anhörungsrüge gegen das Senatsurteil vom 18. Juli 2007 (FamRZ 2007, 1800). - BGH, 31.01.1991 - IX ZR 38/90
Gesamtschuldnerische Haftung der Ehegatten bei Umschuldung eines Darlehens
Auszug aus BGH, 30.04.2008 - XII ZR 64/05
Denn diese Voraussetzung wird nach der zu § 419 BGB a.F. ergangenen Rechtsprechung bei größeren Vermögen nur angenommen, wenn dem bisherigen Vermögensinhaber weniger als 10 % verbleiben (BGH NJW 1991, 1740).
- BFH, 28.01.2009 - X R 63/06
Haftung gemäß § 419 BGB a.F. - Zeitpunkt der Entstehung des Gewinns aus der …
Ist nur ein Teil des Vermögens Gegenstand der Übertragung, liegt eine Vermögensübernahme i.S. des § 419 BGB a.F. vor, wenn das Vermögen, welches dem Vermögensübergeber verbleibt, bei größeren Vermögensübertragungen weniger als 10% (BGH-Beschluss vom 30. April 2008 XII ZR 64/05, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge --ZEV-- 2008, 391) und in sonstigen Fällen weniger als 15% (BVerwG-Urteil in NJW 1990, 590) ausmacht.Auf diese Weise lässt sich bestimmen, ob das verbliebene Vermögen den maßgeblichen Grenzwert, welcher entscheidend von der Höhe des gesamten Vermögens abhängt (BGH-Urteil vom 13. März 1991 XII ZR 79/90, NJW 1991, 1739, und BGH-Beschluss in ZEV 2008, 391), unterschreitet.
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