Rechtsprechung
   BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 20/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,26061
BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 20/19 (https://dejure.org/2020,26061)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2020 - XIII ZB 20/19 (https://dejure.org/2020,26061)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2020 - XIII ZB 20/19 (https://dejure.org/2020,26061)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,26061) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 426 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 26 FamFG, § 68 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 62 Abs. 3 Sätze 3 und 4, Abs. 4 AufenthG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Beruhen der vollziehbaren Ausreisepflicht eines Betroffenen auf einer Ausweisungsverfügung; Prüfen der rechtlichen Voraussetzungen der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht, des Erlasses und der Bekanntmachung der Verfügung durch die Haftgerichte; Genügen des ...

  • rewis.io

    Prüfungsumfang der Ausweisungsverfügung durch das Haftgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beruhen der vollziehbaren Ausreisepflicht eines Betroffenen auf einer Ausweisungsverfügung; Prüfen der rechtlichen Voraussetzungen der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht, des Erlasses und der Bekanntmachung der Verfügung durch die Haftgerichte; Genügen des ...

  • datenbank.nwb.de

    Prüfungsumfang der Ausweisungsverfügung durch das Haftgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2021, 342
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 10/19

    Hinweis des Betroffenen auf die Zustellungsvorschriften schriftlich und gegen

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 20/19
    Dagegen haben sie, von Fällen evidenter Rechtsverletzung abgesehen, nicht zu prüfen, ob der festgestellte äußere Tatbestand einer vollziehbaren Ausweisungsverfügung den verwaltungsrechtlichen Anforderungen genügt; dies ist allein Aufgabe der Verwaltungsgerichte (Einschränkung von BGH, Beschluss vom 21. August 2019 - V ZB 10/19, InfAuslR 2019, 453 Rn. 9).

    Diese Feststellung wiederum umfasst nicht nur den Erlass und die Bekanntmachung der Verfügung, sondern auch die rechtlichen Voraussetzungen ihrer Vollziehbarkeit (BGH, Beschluss vom 21. August 2019 - V ZB 10/19, InfAuslR 2019, 453 Rn. 8).

    Soweit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21. August 2019 (V ZB 10/19, InfAuslR 2019, 453 Rn. 9) insoweit die Pflicht der Haftgerichte zu einer weitergehenden Prüfung entnommen werden kann, hält der Senat daran nicht fest.

  • BVerfG, 22.01.2018 - 2 BvR 80/18

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich der

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 20/19
    Der Betroffene ist dennoch nicht nach Afghanistan abgeschoben worden, weil er gegen die Verweigerung des Eilrechtsschutzes Verfassungsbeschwerde bei dem Bundesverfassungsgericht eingelegt und dieses mit einer einstweiligen Anordnung vom 22. Januar 2018 (2 BvR 80/18, juris) die Abschiebung des Betroffenen untersagt hat.

    Eine gefestigte Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Fällen, in denen der Bescheid des Bundesamtes mit der hier verwendeten Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist, gab es bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Eilantrag des Betroffenen im Verfassungsbeschwerdeverfahren vom 22. Januar 2018 (2 BvR 80/18, juris) nicht.

    Diese Entscheidung sowie die abschließende Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Betroffenen hat das Bundesverfassungsgericht nämlich damit begründet, dass die für die Gewährung des Eilrechtsschutzes zuständigen Verwaltungsgerichte richtigerweise Eilrechtsschutz hätten gewähren müssen, weil die Rechtsfrage in der Verwaltungsgerichtsbarkeit umstritten war und dem Betroffenen durch die Abschiebung erhebliche Nachteile drohten (Beschlüsse vom 22. Januar 2018 - 2 BvR 80/18, juris Rn. 5 f. und vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18, juris Rn. 8, 10).

  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 167/14

    Abschiebungshaft: Inhaltliche Anforderungen an den Haftantrag; rechtsstaatliche

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 20/19
    Das gilt auch für das Amtsgericht, das zu prüfen hat, ob es einer Beschwerde des Betroffenen nach § 68 Abs. 1 Satz 1 FamFG abhilft (zum Ganzen: BGH, Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 43/16, NVwZ 2016, 1824 Rn. 4 f.) und das Beschwerdegericht, das im weiteren Verfahren über die Fortdauer der Haft zu entscheiden hat (BGH, Beschlüsse vom 10. April 2014 - V ZB 110/13, juris Rn. 7, vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, NVwZ 2017, 733 [Ls.] = juris Rn. 13 und vom 20. September 2018 - V ZB 102/16, NJW-RR 2019, 391 [Ls.] = juris Rn. 30).
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 20/19
    Dies ist bei Eilanträgen an die Verwaltungsgerichte gegen die Abschiebung in bestimmte Länder angenommen worden (bejaht etwa für Griechenland: BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150 Rn. 25-27, vom 15. Juli 2010 - V ZB 10/10, NVwZ 2011, 127 Rn. 13, vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10, juris Rn. 16 und vom 3. Februar 2011 - V ZB 12/10, juris Rn. 9 f.; verneint dagegen etwa für die Russische Föderation: BGH, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 309/10, juris Rn. 20).
  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 309/10

    Anordnung von Abschiebungshaft ist bei Vorliegen von vom Ausländer nicht zu

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 20/19
    Dies ist bei Eilanträgen an die Verwaltungsgerichte gegen die Abschiebung in bestimmte Länder angenommen worden (bejaht etwa für Griechenland: BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150 Rn. 25-27, vom 15. Juli 2010 - V ZB 10/10, NVwZ 2011, 127 Rn. 13, vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10, juris Rn. 16 und vom 3. Februar 2011 - V ZB 12/10, juris Rn. 9 f.; verneint dagegen etwa für die Russische Föderation: BGH, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 309/10, juris Rn. 20).
  • BGH, 20.09.2017 - V ZB 118/17

    Zurückweisungshaftsache: Anforderungen an die Begründung des Haftantrags;

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 20/19
    Von diesen Sonderfällen abgesehen, haben die Haftgerichte abzuwarten, wie die Verwaltungsgerichte entscheiden (BGH, Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 118/17, NVwZ 2018, 349 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 15.07.2010 - V ZB 10/10

    Ausländerrecht: Zurückschiebung eines Asylsuchenden in einen Mitgliedsstaat der

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 20/19
    Dies ist bei Eilanträgen an die Verwaltungsgerichte gegen die Abschiebung in bestimmte Länder angenommen worden (bejaht etwa für Griechenland: BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150 Rn. 25-27, vom 15. Juli 2010 - V ZB 10/10, NVwZ 2011, 127 Rn. 13, vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10, juris Rn. 16 und vom 3. Februar 2011 - V ZB 12/10, juris Rn. 9 f.; verneint dagegen etwa für die Russische Föderation: BGH, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 309/10, juris Rn. 20).
  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 96/10

    Möglichkeit der Heilung eines fehlenden Haftantrages in der Beschwerdeinstanz;

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 20/19
    Dies ist bei Eilanträgen an die Verwaltungsgerichte gegen die Abschiebung in bestimmte Länder angenommen worden (bejaht etwa für Griechenland: BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150 Rn. 25-27, vom 15. Juli 2010 - V ZB 10/10, NVwZ 2011, 127 Rn. 13, vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10, juris Rn. 16 und vom 3. Februar 2011 - V ZB 12/10, juris Rn. 9 f.; verneint dagegen etwa für die Russische Föderation: BGH, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 309/10, juris Rn. 20).
  • BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 53/19

    Anforderungen an die Anordnung einer Überstellungshaft nach Art. 28 Abs. 2

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 20/19
    Dies ist allein Aufgabe der Verwaltungsgerichte (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2020 - XIII ZB 53/19, juris Rn. 12 zur Frage der Rücknahmepflicht von EU-Mitgliedstaaten bei der Überstellung nach der Dublin-III-Verordnung).
  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 60/17

    Erlass einer Abschiebungsanordnung während der angeordneten Haft im Gegensatz zur

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 20/19
    Beruht die vollziehbare Ausreisepflicht - wie hier - auf einer Ausweisungsverfügung, umfasst diese Prüfung auch die Feststellung, ob die Ausweisungsverfügung erlassen und vollziehbar ist (BGH, Beschlüsse vom 21. August 2019 - V ZB 60/17, InfAuslR 2020, 28 Rn. 10 und vom 21. August 2019 - V ZB 174/17, juris Rn. 8).
  • BGH, 15.09.2016 - V ZB 43/16

    Abschiebehaft für einen abgelehnten Asylbewerber aus Ghana zwecks

  • BGH, 20.09.2018 - V ZB 102/16

    Anhaltspunkt für Fluchtgefahr bei Entziehen der Abschiebung des Ausländers in

  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 174/17

    Rechtmäßige Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung nach Pakistan;

  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 12/10

    Verpflichtung des Haftrichters zur Aufklärung und Berücksichtigung des Standes

  • OLG Düsseldorf, 28.09.2018 - 1 UF 18/18
  • BGH, 10.04.2014 - V ZB 110/13

    Haftandrohung bei fehlender Möglichkeit der Zurückschiebung innerhalb des

  • BGH, 06.10.2020 - XIII ZB 21/20

    Abschiebungshaftsache: Prüfung des Vorliegens eines Asylantrags durch das

    Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Bundesamts, die Angaben eines Betroffenen nicht als Asylantrag zu behandeln, sind vom Haftrichter erst dann zu berücksichtigen, wenn ihm bekannt wird, dass der Betroffene deswegen um Rechtsschutz durch die Verwaltungsgerichte nachgesucht hat, und sich daraus ein der Abschiebung entgegenstehendes Hindernis ergeben kann (Fortführung von BGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - XIII ZB 53/19, juris Rn. 14 und vom 24. Juni 2020 - XIII ZB 20/19, juris Rn. 8).

    Denn die Tätigkeit der Verwaltungsbehörden - hier des Bundesamts - unterliegt allein der Kontrolle durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - XIII ZB 53/19, juris Rn. 12, und vom 24. Juni 2020 - XIII ZB 20/19, juris Rn. 8, jeweils mwN).

    Steht danach zu erwarten, dass das Verwaltungsgericht einem Eilantrag des Betroffenen stattgeben wird, so dass die vorgesehene Abschiebung voraussichtlich nicht durchgeführt werden kann, darf er die Haft nicht anordnen und muss eine bereits ergangene Haftanordnung aufheben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - XIII ZB 53/19, juris Rn. 14, und vom 24. Juni 2020 - XIII ZB 20/19, juris Rn. 12, jeweils mwN).

  • BGH, 21.09.2021 - XIII ZB 140/19

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen in den Libanon

    Sie haben ihrer Prüfung auch andere Entscheidungen der Ausländerbehörden, etwa eine Zurückweisung durch Überstellung in den Erstaufnahmestaat oder durch Abschiebung in das Heimatland durchzuführen (BGH, Beschluss vom 12. April 2018 - V ZB 164/16, NVwZ 2018, 1583 Rn. 13), und auch die Rechtsauffassung der beteiligten Behörde zugrunde zu legen, wenn der äußere Tatbestand, an den dieser Rechtsstandpunkt anknüpft, festgestellt ist (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2020 - XIII ZB 20/19, NVwZ 2021, 342 Rn. 8).
  • BGH, 25.10.2022 - XIII ZB 65/20

    Durchsetzen der Ausreisepflicht eines Betroffenen durch Abschiebung und Anordnung

    Diese Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche enthebt die Haftgerichte nicht der Prüfung, ob nach dem äußeren Tatbestand die Voraussetzungen für die Vollstreckung der Ausreisepflicht gegeben sind (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2020 - XIII ZB 20/19, InfAuslR 2020, 446 Rn. 8).
  • BGH, 02.08.2022 - XIII ZB 134/19

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Sicherungshaft zur Abschiebung eines Betroffenen

    Er hat auch die Rechtsauffassung der beteiligten Behörde zugrunde zu legen, wenn der äußere Tatbestand, an den dieser Rechtsstandpunkt anknüpft, festgestellt ist (BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2020 - XIII ZB 20/19, NVwZ 2021, 342 Rn. 8; vom 21. September 2021 - XIII ZB 140/19, juris Rn. 20).
  • BGH, 23.06.2020 - XIII ZB 87/19

    Abschiebungshaft, Rückkehrentscheidung, Haftantrag, Heilung, Ablehnungsbescheid,

    Die Haftgerichte haben vielmehr den Rechtsstandpunkt der beteiligten Behörde zu Grunde zu legen (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2020 - XIII ZB 20/19, juris Rn. 8).
  • BGH, 12.09.2023 - XIII ZB 68/20

    Rechtsverletzung durch Anordnung der Sicherungshaft gegen einen Betroffenen;

    Diese aufenthaltsrechtlichen Feststellungen der beteiligten Behörden waren, da keine Anhaltspunkte für eine evidente Rechtswidrigkeit geltend gemacht oder ersichtlich sind, für das Haftgericht bindend (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2020 - XIII ZB 20/19, NVwZ 2021, 342 Rn. 8, mwN).
  • LG Köln, 05.01.2022 - 39 T 99/21
    vollziehbar ausreisepflichtig ist (BGH NVwZ 2021, 342 Rn. 8).
  • BGH, 22.03.2022 - XIII ZB 43/20

    Unzulässige Haftanordnung mangels ausreichender Angaben zur Ausweisungsverfügung

    Denn dabei wird der äußere Tatbestand, an den die Rechtsauffassung der beteiligten Behörde anknüpft, nicht mitgeteilt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2020 - XIII ZB 20/19, NVwZ 2021, 342 Rn. 8, und vom 21. September 2021 - XIII ZB 140/19, juris Rn. 20).
  • LG Krefeld, 22.09.2020 - 7 T 64/20
    Der Bundesgerichtshof hat insoweit klargestellt: Soweit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21. August 2019 (V ZB 10/19, InfAuslR 2019, 453 Rn. 9) insoweit die Pflicht der Haftgerichte zu einer weitergehenden Prüfung entnommen werden kann, hält der Senat daran nicht fest (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2020 - XIII ZB 20/19 -, Rn. 8, juris).
  • LG Krefeld, 23.09.2020 - 7 T 58/20
    Der Bundesgerichtshof hat insoweit klargestellt: Soweit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21. August 2019 (V ZB 10/19, InfAuslR 2019, 453 Rn. 9) insoweit die Pflicht der Haftgerichte zu einer weitergehenden Prüfung entnommen werden kann, hält der Senat daran nicht fest (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2020 - XIII ZB 20/19 -, Rn. 8, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht