Rechtsprechung
| BGH, 14.07.2020 - XIII ZB 48/19 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG, Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG, § 74 Abs. 7 FamFG
- Wolters Kluwer
Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen i.R.e. zulässigen Haftantrags
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 72 Abs. 4 S. 1
Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen i.R.e. zulässigen Haftantrags - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Braunschweig, 19.04.2018 - 33a XIV 9/18
- LG Braunschweig, 07.09.2018 - 8 T 422/18
- BGH, 14.07.2020 - XIII ZB 48/19
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 15/19
Abschiebungshaft bei fehlendem Einvernehmen der Staatsanwaltschaft bei …
Auszug aus BGH, 14.07.2020 - XIII ZB 48/19
Da das Haftgericht bei seiner Prognose nur zu prüfen hat, ob aus einem etwa fehlenden Einvernehmen der Staatsanwaltschaft ein Abschiebungshindernis entsteht, ist es in einem solchen Fall jedoch in der Regel ausreichend, wenn die Behörde darlegt, das erforderliche Einvernehmen liege vor, sei entbehrlich oder werde bis zum vorgesehenen Abschiebungstermin voraussichtlich vorliegen oder entbehrlich geworden sein (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 15/19, InfAuslR 2020, 242 Rn. 9 und Rn. 19).Das Fehlen eines nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG erforderlichen Einvernehmens der Staatsanwaltschaft allein führt jedoch, wie der Senat entschieden hat, nicht zur Rechtswidrigkeit einer Haftanordnung, da es sich bei diesem Beteiligungserfordernis nicht um eine freiheitsschützende Verfahrensvorschrift im Sinne des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG handelt (vgl. dazu ausführlich BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 15/19, InfAuslR 2020, 242 Rn. 12 ff.).
- BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 113/19
Voraussetzungen für die Darlegungspflicht zur Erteilung eines Haftbefehls gegen …
Dafür genügt es in der Regel, wenn die Behörde darlegt, das Einvernehmen liege vor, sei entbehrlich oder werde bis zum vorgesehenen Abschiebungs- oder Überstellungstermin voraussichtlich vorliegen oder entbehrlich geworden sein (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 15/19, BGHZ 224, 344 = InfAuslR 2020, 242 Rn. 19, und vom 14. Juli 2020 - XIII ZB 48/19, juris Rn. 7). - BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 83/20
Haftantrag gegen einen kurdischen Staatsangehörigen mit österreichischem …
Das gilt aber nur, wenn sich aus dem Haftantrag oder den ihm beigefügten Unterlagen ein laufendes, nicht offensichtlich zustimmungsfreies Ermittlungsverfahren "ohne weiteres" ergibt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 15/19, BGHZ 224, 344 Rn. 19, vom 14. Juli 2020 - XIII ZB 48/19, juris Rn. 7, …und vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 113/19, juris Rn. 11). - BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 70/19
Anordnung der Haft zur Sicherung der Überstellung des Betroffenen nach Italien; …
Dafür genügt es in der Regel, wenn die Behörde darlegt, das Einvernehmen liege vor, sei entbehrlich oder werde bis zum vorgesehenen Abschiebungs- oder Überstellungstermin voraussichtlich vorliegen oder entbehrlich geworden sein (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 15/19, InfAuslR 2020, 242 Rn. 19, und vom 14. Juli 2020 - XIII ZB 48/19, juris Rn. 7).
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