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Rechtsprechung
   BGH, 22.03.2022 - XIII ZB 5/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,14003
BGH, 22.03.2022 - XIII ZB 5/21 (https://dejure.org/2022,14003)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2022 - XIII ZB 5/21 (https://dejure.org/2022,14003)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2022 - XIII ZB 5/21 (https://dejure.org/2022,14003)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Verletzung eines Betroffenen in seinen Rechten durch die Haft bei Erledigung des Haftaufhebungsantrags durch die Entlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 62 ; FamFG § 426 Abs. 2 S. 1
    Feststellung der Verletzung eines Betroffenen in seinen Rechten durch die Haft bei Erledigung des Haftaufhebungsantrags durch die Entlassung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 93/20

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Haft im Hinblick auf das …

    Auszug aus BGH, 22.03.2022 - XIII ZB 5/21
    Die Haftanordnung kann nicht in materielle Rechtskraft erwachsen (BGH, Beschluss vom 20. April 2021 - XIII ZB 93/20, juris Rn. 20).

    Rn. 9 a) Hat sich der Haftaufhebungsantrag durch die Entlassung des Betroffenen erledigt und begehrt der Betroffene - wie auch hier - in der Folge gemäß § 62 FamFG die Feststellung, durch die Haft in seinen Rechten verletzt zu sein, kann über den Gegenstand dieses Antrags - anders als bei der Aufhebung einer noch andauernden Haft - aber nur einmal abschließend entschieden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2021 - XIII ZB 93/20, juris Rn. 21).

    Ergeben sich hinreichende Anhaltspunkte, dass die Voraussetzungen der Freiheitsentziehung möglicherweise nicht (mehr) vorliegen, hat das Gericht auch im Haftanordnungsverfahren gemäß § 26 FamFG den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären und die Haftanordnung gegebenenfalls entsprechend § 426 Abs. 1 FamFG aufzuheben (BGH, Beschluss vom 20. April 2021 - XIII ZB 93/20, juris Rn. 21).

  • BGH, 18.05.2021 - XIII ZB 91/19

    Die Feststellung, dass die Anordnung der Haft den Betroffenen in seinen Rechten …

    Auszug aus BGH, 22.03.2022 - XIII ZB 5/21
    Die Entscheidung ist von Amts wegen zu berücksichtigen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2001 - III ZB 71/99, NJW 2001, 1730, [juris Rn. 17]; vom 18. Mai 2021 - XIII ZB 91/19, juris Rn. 5).

    Für die im vorliegenden Verfahren begehrte (erneute) Feststellung ist daher kein Raum (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2021 - XIII ZB 91/19, InfAuslR 2021, 381 Rn. 6).

  • BGH, 19.05.2020 - XIII ZB 82/19

    Freiheitsentziehungsverfahren: Person des Vertrauens; Antragsberechtigung der …

    Auszug aus BGH, 22.03.2022 - XIII ZB 5/21
    Dabei handelt es sich um ein eigenständiges Verfahren mit unterschiedlichen Voraussetzungen, das mit Blick auf die auch verfassungsrechtlich mit Art. 104 GG hervorgehobene Bedeutung des Freiheitsgrundrechts sicherstellen soll, dass eine angeordnete Haft aufgehoben wird, wenn die Haftanordnung fehlerhaft war oder der Betroffene durch die Fortdauer der Haft in seinen Rechten verletzt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 82/19, InfAuslR 2020, 387 Rn. 23;… vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 52/20, juris Rn. 14).
  • BGH, 22.02.2001 - III ZB 71/99

    Anerkennung eines ausländischen Schiedsspruchs

    Auszug aus BGH, 22.03.2022 - XIII ZB 5/21
    Die Entscheidung ist von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2001 - III ZB 71/99, NJW 2001, 1730, [juris Rn. 17];… vom 18. Mai 2021 - XIII ZB 91/19, juris Rn. 5).
  • BGH, 24.09.2015 - V ZB 3/15

    Abschiebungshaftsache: Fortsetzungsfeststellungsantrag hinsichtlich der …

    Auszug aus BGH, 22.03.2022 - XIII ZB 5/21
    Das Landgericht hätte das Rechtsschutzbedürfnis für den Aufhebungsantrag nicht verneinen dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2015 - V ZB 3/15, InfAuslR 2016, 56 Rn. 9 - 11).
  • BGH, 24.08.2020 - XIII ZB 83/19

    Haftaufhebungssache: Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts über die sachliche …

    Auszug aus BGH, 22.03.2022 - XIII ZB 5/21
    Gleichwohl kann der Senat, anders als die Rechtsbeschwerde meint, nach den dafür geltenden Maßgaben (BGH, Beschluss vom 24. August 2020 - XIII ZB 83/19, InfAuslR 2021, 122 Rn. 13 f.) auf der Grundlage des angefochtenen Beschlusses in Verbindung mit der im Hinblick auf die materielle Rechtskraft von Amts wegen zu berücksichtigenden Entscheidung des Landgerichts vom 11. Januar 2021 im Beschwerdeverfahren über die Haftanordnung sowie des gemäß § 74 Abs. 3 Satz 4, § 28 Abs. 4 FamFG i.V.m. § 559 ZPO zu berücksichtigenden Protokolls der vorausgegangenen Anhörung in der Sache selbst entscheiden (vgl. BGH, ebenda;… Beschluss vom 26. Januar 2021 - XIII ZB 30/20, juris Rn. 7).
  • BGH, 19.07.2018 - V ZB 223/17

    Beschwerde in Abschiebungshaftverfahren: Pflicht des Beschwerdegerichts zur …

    Auszug aus BGH, 22.03.2022 - XIII ZB 5/21
    Zwar rügt die Rechtsbeschwerde zu Recht, dass das Beschwerdegericht über die Beschwerde nicht vor Gewährung der Einsicht in die Gerichtsakte und die von dem Beschwerdegericht beigezogene Ausländerakte hätte entscheiden dürfen (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 223/17, NVwZ-RR 2019, 122 Rn. 5 ff.).
  • BGH, 02.03.2017 - V ZB 138/16

    Abschiebungshaftsache: Zurückweisung einer Beschwerde vor Verstreichen einer für …

    Auszug aus BGH, 22.03.2022 - XIII ZB 5/21
    Daher lässt es sich bereits nicht feststellen, dass die Beschwerdeentscheidung auf diesem Verfahrensmangel beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2017 - V ZB 138/16, InfAuslR 2017, 289 Rn. 13).
  • BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 52/20

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Überstellung eines Betroffenen nach Italien …

    Auszug aus BGH, 22.03.2022 - XIII ZB 5/21
    Dabei handelt es sich um ein eigenständiges Verfahren mit unterschiedlichen Voraussetzungen, das mit Blick auf die auch verfassungsrechtlich mit Art. 104 GG hervorgehobene Bedeutung des Freiheitsgrundrechts sicherstellen soll, dass eine angeordnete Haft aufgehoben wird, wenn die Haftanordnung fehlerhaft war oder der Betroffene durch die Fortdauer der Haft in seinen Rechten verletzt wird (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 82/19, InfAuslR 2020, 387 Rn. 23; vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 52/20, juris Rn. 14).
  • BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 87/20

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Rückführung von Ausländern durch …

    Auszug aus BGH, 22.03.2022 - XIII ZB 5/21
    Jedenfalls in einer solchen Sondersituation kann sich die für die Rückführung zuständige Behörde ermessensfehlerfrei für die Rückführung mit Sammelchartern entscheiden, schon um ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den mit dem Transport der abzuschiebenden Ausländer zu dem jeweiligen Flughafen befassten Bediensteten Rechnung zu tragen (BGH, Beschluss vom 31. August 2021 - XIII ZB 87/20, juris Rn. 12).
  • BGH, 26.01.2021 - XIII ZB 30/20

    Nichtberücksichtigung wesentlicher Gesichtspunkte wie die Ehe mit einer …

  • BGH, 20.02.2024 - XIII ZB 42/21

    Antrag der Person des Vertrauens auf Haftaufhebung sowie auf Feststellung der …

    Die Haftanordnung kann nicht in materielle Rechtskraft erwachsen (BGH, Beschluss vom 22. März 2022 - XIII ZB 5/21, juris Rn. 8).

    Rn. 15 (1) Hat sich der Haftaufhebungsantrag durch die Entlassung des Betroffenen erledigt und begehrt der Betroffene - wie hier - in der Folge gemäß § 62 FamFG die Feststellung, durch die Haft in seinen Rechten verletzt zu sein, kann über den Gegenstand dieses Antrags - anders als bei der Aufhebung einer noch andauernden Haft - grundsätzlich nur einmal abschließend entschieden werden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 2021 - XIII ZB 93/20, juris Rn. 21; vom 22. März 2022 - XIII ZB 5/21, juris Rn. 9).

  • BGH, 02.08.2022 - XIII ZB 134/19

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Sicherungshaft zur Abschiebung eines Betroffenen …

    Denn die Rechtsbeschwerde legt nicht dar, was die Vertrauensperson im Falle einer Aktenübersendung noch vorgetragen hätte (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. März 2017 - V ZB 138/16, InfAuslR 2017, 289 Rn. 13; vom 22. März 2022 - XIII ZB 5/21, juris Rn. 12).
  • BGH, 14.02.2023 - XIII ZB 58/21

    Entscheidung über einen Feststellungsantrag der Rechtswidrigkeit der Haft bei …

    Dabei handelt es sich um ein eigenständiges Verfahren mit unterschiedlichen Voraussetzungen, das mit Blick auf die auch verfassungsrechtlich mit Art. 104 GG hervorgehobene Bedeutung des Freiheitsgrundrechts sicherstellen soll, dass eine angeordnete Haft aufgehoben wird, wenn die Haftanordnung fehlerhaft war oder der Betroffene durch die Fortdauer der Haft in seinen Rechten verletzt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2022 - XIII ZB 5/21, juris Rn. 8 mwN).
  • BGH, 09.05.2023 - XIII ZB 9/20

    Abschiebehaftanordnungsverfahren: Befugnis einer nicht am Verfahren vor dem …

    Den von der Vertrauensperson gestellten Haftaufhebungsantrag hat das Beschwerdegericht demgegenüber zwar im Tatbestand erwähnt, jedoch - angesichts der Eigenständigkeit des Haftaufhebungsverfahrens (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 82/19, InfAuslR 2020, 387 Rn. 23;… vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 52/20, juris Rn. 14; vom 22. März 2022 - XIII ZB 5/21, juris Rn. 8) zu Recht - nicht beschieden.
  • BGH, 29.07.2025 - XIII ZB 62/21

    Sicherungshaft, der Rechtsmittelverzicht des Bevollmächtigten - und der …

    Rn. 6 a) Die Beschwerde war zulässig, weil der Betroffene oder für ihn seine Vertrauensperson unabhängig von der Einlegung und Durchführung einer Beschwerde gegen die Haftanordnung auch noch nach Eintritt deren formeller Rechtskraft die Aufhebung der Haft gemäß § 426 Abs. 2 Satz 1 FamFG beantragen darf (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 82/19, InfAuslR 2020, 387 Rn. 23;… vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 52/20, juris Rn. 14;… vom 20. April 2021 - XIII ZB 93/20, juris Rn. 20; vom 22. März 2022 - XIII ZB 5/21, juris Rn. 8).
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