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Rechtsprechung
   BGH, 14.07.2020 - XIII ZB 74/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,25153
BGH, 14.07.2020 - XIII ZB 74/19 (https://dejure.org/2020,25153)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2020 - XIII ZB 74/19 (https://dejure.org/2020,25153)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2020 - XIII ZB 74/19 (https://dejure.org/2020,25153)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 bis 5 FamFG, § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG, § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG, § 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG, § 62 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 421 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen bei Vorliegen eines zulässigen Haftantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen bei Vorliegen eines zulässigen Haftantrags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Dauer der Abschiebungshaft - und die Angaben im Haftantrag

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (82)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 15/19

    Abschiebungshaft bei fehlendem Einvernehmen der Staatsanwaltschaft bei …

    Auszug aus BGH, 14.07.2020 - XIII ZB 74/19
    Der Haftantrag wäre im Hinblick auf die von § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG geforderten Darlegungen zu den Voraussetzungen und zur Durchführbarkeit der Abschiebung daher nur zulässig, wenn die Behörde das sich aus § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG ergebende mögliche Abschiebungshindernis ausräumte, indem sie darlegte, das Einvernehmen der Staatsanwaltschaft liege vor, sei entbehrlich oder werde bis zum vorgesehenen Abschiebungstermin voraussichtlich vorliegen oder entbehrlich geworden sein (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 15/19, juris Rn. 19).

    Ob und inwieweit sie eine tragfähige Grundlage für die bis zum 31. März 2019 beantragte Haft bieten, ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit des Antrags (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 15/19, juris Rn. 8 mwN).

  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 167/14

    Abschiebungshaft: Inhaltliche Anforderungen an den Haftantrag; rechtsstaatliche …

    Auszug aus BGH, 14.07.2020 - XIII ZB 74/19
    Unter Berücksichtigung eines zeitlichen Puffers für allfällige Verzögerungen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, juris Rn. 13) hätte die Haft daher höchstens bis zum 27. März 2019 aufrechterhalten werden dürfen.
  • BGH, 12.11.2019 - XIII ZB 34/19

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalt zu einer Anhörung in einem …

    Auszug aus BGH, 14.07.2020 - XIII ZB 74/19
    Denn jedenfalls wäre ein solcher Fehler durch die Nachholung der Anhörung des Betroffenen in der Beschwerdeinstanz, von welcher der Bevollmächtigte des Betroffenen Kenntnis hatte und an der er hätte teilnehmen können, geheilt worden (vgl. Senat, Beschluss vom 12. November 2019 - XIII ZB 34/19, juris Rn. 9 mwN).
  • BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 16/19

    Abschiebungshaft: Begründungserfordernis für längere Haftsdauer

    Auszug aus BGH, 14.07.2020 - XIII ZB 74/19
    Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 16/19, juris Rn. 7 mwN).
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 154/11

    Ausländerrecht: Prüfung der altersgerechten Unterbringung eines Minderjährigen …

    Auszug aus BGH, 14.07.2020 - XIII ZB 74/19
    An einem solchen Interesse fehlt es aber, soweit sich der Betroffene in dem von der Anordnung der Haft nach § 421 FamFG erfassten Zeitraum nicht mehr in Abschiebungshaft befunden hat (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 154/11, InfAuslR 2013, 78 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 38/19

    Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung zur Abschiebung eines Asylsuchenden nach …

    Auszug aus BGH, 14.07.2020 - XIII ZB 74/19
    Zwingende weitere Voraussetzung für eine Heilung ist in einem solchen Fall, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 38/19, juris Rn. 13 mwN).
  • BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 26/19

    Voraussetzungen für die Anordnung von Haft zur Sicherung der Abschiebung; …

    Auszug aus BGH, 14.07.2020 - XIII ZB 74/19
    Ist aber ein längerer Zeitraum für die Organisation der Rückführung des Betroffenen erforderlich, bedarf es einer auf den konkreten Fall bezogenen Begründung, die dies nachvollziehbar erklärt (etwa Art des Fluges, Buchungslage der in Betracht kommenden Luftverkehrsunternehmen, Anzahl der Begleitpersonen, Personalsituation; vgl. Senat, Beschluss vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 26/19, juris Rn. 9 mwN).
  • BGH, 07.03.2019 - V ZB 16/18

    Heilung der Mängel des Haftantrags durch hinreichende Ausführungen der Behörde zu …

    Auszug aus BGH, 14.07.2020 - XIII ZB 74/19
    Daher ist die Heilung mit der Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Fortdauer der Haft vom 13. Februar 2019 eingetreten (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2019 - V ZB 16/18, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 22.03.2022 - XIII ZB 17/20

    Voraussetzungen für die Verlängerung der Abschiebehaft; hinreichende Angaben zum …

    Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (…st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, InfAuslR 2012, 25 Rn. 8…, vom 12. November 2019 - XIII ZB 5/19, InfAuslR 2020, 165 Rn. 8, vom 14. Juli 2020 - XIII ZB 74/19, juris Rn. 7, …und vom 23. März 2021 - XIII ZB 6/20, juris Rn. 6).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bedarf es dessen nicht, wenn - wie hier - eine Abschiebung mit Sicherheitsbegleitung vorgesehen ist und sich die Behörde auf eine Auskunft der zuständigen Stelle oder entsprechende eigene Erfahrungswerte beruft, wonach dieser Zeitraum bis zu sechs Wochen beträgt (…st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 20. September 2018 - V ZB 4/17, InfAuslR 2019, 23 Rn. 11, vom 14. Juli 2020 - XIII ZB 74/19, juris Rn. 7, …und vom 23. März 2021 - XIII ZB 6/20, juris Rn. 8).

    Unter Berücksichtigung eines zeitlichen Puffers für allfällige Verzögerungen (…vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, juris Rn. 13, und vom 14. Juli 2020 - XIII ZB 74/19, juris Rn. 16) hätte die Haft daher höchstens bis zum 18. Juni 2019 aufrechterhalten werden dürfen.

    Da der Betroffene am 12. Juni 2019 überstellt wurde, fehlt für die Feststellung, dass die darüber hinausgehende Haft den Betroffenen in seinen Rechten verletzt hat, jedoch das Rechtsschutzbedürfnis (Beschlüsse vom 14. Juli 2020 - XIII ZB 74/19, juris Rn. 17, …und vom 20. Juli 2021 - XIII ZB 98/19, juris Rn. 16).

  • BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 59/20

    Abschiebungshaftsache: Überprüfung der Verweigerung der Aktenüberlassung in die …

    Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (…st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, InfAuslR 2012, 25 Rn. 8…, vom 12. November 2019 - XIII ZB 5/19, InfAuslR 2020, 165 Rn. 8, vom 14. Juli 2020 - XIII ZB 74/19, juris Rn. 7, …und vom 23. März 2021 - XIII ZB 6/20, juris Rn. 6).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bedarf es dessen nicht, wenn - wie hier - eine Abschiebung mit Sicherheitsbegleitung vorgesehen ist und sich die Behörde auf eine Auskunft der zuständigen Stelle oder entsprechende eigene Erfahrungswerte beruft, wonach dieser Zeitraum bis zu sechs Wochen beträgt (…st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 20. September 2018 - V ZB 4/17, InfAuslR 2019, 23 Rn. 11, vom 14. Juli 2020 - XIII ZB 74/19, juris Rn. 7, …und vom 23. März 2021 - XIII ZB 6/20, juris Rn. 8).

  • BGH, 25.10.2022 - XIII ZB 116/19

    Überstellungshaftsache: Planungsänderungen der Behörde bei der Umsetzung der …

    Diese Darlegungen dürfen zwar knapp gehalten sein; sie müssen aber die für die richterliche Prüfung wesentlichen Punkte ansprechen (…st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, InfAuslR 2012, 25 Rn. 8;… vom 12. November 2019 - XIII ZB 5/19, InfAuslR 2020, 165 Rn. 8; vom 14. Juli 2020 - XIII ZB 74/19, juris Rn. 7).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine nähere Erläuterung des für die Buchung eines Fluges mit Sicherheitsbegleitung erforderlichen Zeitaufwandes in aller Regel dann nicht geboten, wenn sich die Behörde auf eine Auskunft der zuständigen Stelle oder entsprechende eigene Erfahrungswerte beruft, wonach dieser Zeitraum bis zu sechs Wochen beträgt (…BGH, Beschlüsse vom 7. März 2019 - V ZB 130/17, juris Rn. 7;… vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 26/19, juris Rn. 9;… vom 24. Juni 2020 - XIII ZB 39/19, juris Rn. 9 ff.; vom 14. Juli 2020 - XIII ZB 74/19, juris Rn. 7).

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