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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.01.2000 - 6 P 2.99   

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BVerwG, 26.01.2000 - 6 P 2.99 (https://dejure.org/2000,1066)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.2000 - 6 P 2.99 (https://dejure.org/2000,1066)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 2000 - 6 P 2.99 (https://dejure.org/2000,1066)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    ArbGG § 94 Abs. 2 Satz 1; BetrVG § ... 5 Abs. 2 Nr. 4; BPersVG § 4 Abs. 5 Nr. 2, § 104; BSHG § 18 Abs. 2, § 19 Abs. 2 und Abs. 3, § 20 Abs. 1 und Abs. 2; MBG SH § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, § 51 Abs. 1 Sätze 1 und 2; SchwbG § 7 Abs. 2 Nr. 3
    Auslegung des Antrages; Heranziehung von Sozialhilfeempfängern zu zusätzlicher und gemeinnütziger Arbeit; Hilfe zum Lebensunterhalt zuzüglich einer angemessenen Entschädigung für Mehraufwendungen; Beschäftigtenbegriff; Personen, die überwiegend zu ihrer Heilung, ...

  • Judicialis

    BPersVG § 4 Abs. 5 Nr. 2; ; BPersVG § ... 104; ; MBG SH § 2 Abs. 1 Nr. 2; ; MBG SH § 3 Abs. 1; ; MBG SH § 3 Abs. 2 Nr. 2; ; MBG SH § 51 Abs. 1 Satz 1; ; MBG SH § 51 Abs. 1 Satz 2; ; BetrVG § 5 Abs. 2 Nr. 4; ; SchwbG § 7 Abs. 2 Nr. 3; ; BSHG § 18 Abs. 2; ; BSHG § 19 Abs. 2; ; BSHG § 19 Abs. 3; ; BSHG § 20 Abs. 1; ; BSHG § 20 Abs. 2; ; ArbGG § 94 Abs. 2 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung von Sozialhilfeempfängern zu zusätzlicher und gemeinnütziger Arbeit - Hilfe zum Lebensunterhalt - Angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen - Beschäftigtenbegriff - Wiedereingewöhnung - Sittliche Besserung oder Erziehung - Allzuständigkeit des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung des Antrages; Heranziehung von Sozialhilfeempfängern zu zusätzlicher und gemeinnütziger Arbeit; Hilfe zum Lebensunterhalt zuzüglich einer angemessenen Entschädigung für Mehraufwendungen; Beschäftigtenbegriff; Personen, die überwiegend zu ihrer Heilung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 110, 287
  • NJW 2001, 767 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 1182
  • ZBR 2000, 321
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2000 - 6 P 2.99
    Beim Einsatz von Sozialhilfeempfängern zu gemeinnütziger Arbeit handele es sich um eine Aufgabenerfüllung seitens der Verwaltung gegenüber den Bürgern, wie sie aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 1995 (BVerfGE 93, 37) der Mitbestimmung durch den Personalrat entzogen sei.

    aa) Der Anwendbarkeit von § 51 MBG SH steht nicht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit von Teilen des MBG SH entgegen (BVerfGE 93, 37).

    § 51 Abs. 1 MBG SH ist hier anzuwenden, obwohl das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - BVerfGE 93, 37 unter anderem die §§ 2 Abs. 1, 51 und 52 in Verbindung mit §§ 53 bis 55 MBG SH, die "den Personalvertretungen eine umfassende Beteiligung in Form einer Mitbestimmung mit Entscheidungsrecht der Einigungsstelle einräumen", für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt hat.

    Eine Mitbestimmung hieran überstiege die vom Bundesverfassungsgericht herausgearbeitete "Schutzzweckgrenze" der Mitbestimmung: Danach darf sich die Mitbestimmung nur auf innerdienstliche Maßnahmen erstrecken und nur so weit gehen, als die spezifischen in dem Beschäftigungsverhältnis angelegten Interessen der Angehörigen der Dienststelle sie rechtfertigen (BVerfGE 93, 37, 70 u. LS. 2 Satz 2).

    Hier kommt eine Mitbestimmung allenfalls insoweit in Betracht, als Maßnahmen, die schwerpunktmäßig die Erledigung des Amtsauftrages betreffen, unvermeidlich auch die Interessen der Beschäftigten berühren (BVerfGE 93, 37, 72 f.).

  • BAG, 04.02.1993 - 2 AZR 416/92

    Schwerbehindertenkündigungsschutz; Arbeit nach § 19 BSHG

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2000 - 6 P 2.99
    Die Beschäftigung muß vorwiegend aus arbeitstherapeutischen Gründen erfolgen, wie etwa bei Arbeitsscheuen, Nichtseßhaften oder Landstreichern (BAG, Beschluß vom 4. Februar 1993 - 2 AZR 416/92 - AP Nr. 2 zu § 21 SchwbG 1986; BAGE 63, 188, 199 = AP Nr. 40 zu § 5 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe).

    Die Verbesserung der Motivation und Vermittlungsfähigkeit stellt sich als Folgewirkung der Arbeit dar (BAG, Beschluß vom 4. Februar 1993 a.a.O.).

    Der Abschluß eines Arbeitsvertrages nach § 19 Abs. 2 Halbsatz 1 Alternative 1 BSHG geht vom Mangel an Arbeitsgelegenheit aus und setzt voraus, daß der Sozialhilfesuchende arbeitsfähig und arbeitsbereit ist (BAG, Beschluß vom 4. Februar 1993 a.a.O.).

  • BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 66.82

    Heranziehung zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit - Verwaltungsakt - …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2000 - 6 P 2.99
    Einschränkungen für eine Mitbestimmung ergeben sich daraus, daß die Heranziehung zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit durch einen Verwaltungsakt erfolgt, der hinsichtlich der zu leistenden Arbeit, ihres zeitlichen Umfanges und ihrer zeitlichen Verteilung sowie hinsichtlich des "Entgelts" hinreichend bestimmt sein muß (BVerwGE 68, 97, Ls. 2.).

    Denn diese Festlegungen sind in den späteren Heranziehungsbescheid als Umschreibung der zu leistenden Arbeit in hinreichend bestimmter Form aufzunehmen (Rspr. des 5. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 68, 97, Ls. 2).

  • BVerwG, 18.12.1996 - 6 P 6.94

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmungsrechte bei umsetzungsbedürftigen …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2000 - 6 P 2.99
    Seine Einschränkung, daß bis zu einer Neuregelung - zu der es noch nicht gekommen ist - die Einigungsstelle nur Empfehlungen ohne Bindungswirkung beschließen dürfe, ist für die Entscheidung der Frage, ob überhaupt ein Mitbestimmungsfall vorliegt, ohne Bedeutung (Beschluß vom 18. Dezember 1996 - BVerwG 6 P 6.94 - BVerwGE 104, 14; Beschluß vom 16. November 1999 - BVerwG 6 P 9.98 - S. 5, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 16.11.1999 - 6 P 9.98

    Mitbestimmung des Personalrats; ärztliche Mitarbeiter eines …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2000 - 6 P 2.99
    Seine Einschränkung, daß bis zu einer Neuregelung - zu der es noch nicht gekommen ist - die Einigungsstelle nur Empfehlungen ohne Bindungswirkung beschließen dürfe, ist für die Entscheidung der Frage, ob überhaupt ein Mitbestimmungsfall vorliegt, ohne Bedeutung (Beschluß vom 18. Dezember 1996 - BVerwG 6 P 6.94 - BVerwGE 104, 14; Beschluß vom 16. November 1999 - BVerwG 6 P 9.98 - S. 5, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 25.10.1989 - 7 ABR 1/88

    Beschäftigung zur Wiedereingewöhnung: Begriff

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2000 - 6 P 2.99
    Die Beschäftigung muß vorwiegend aus arbeitstherapeutischen Gründen erfolgen, wie etwa bei Arbeitsscheuen, Nichtseßhaften oder Landstreichern (BAG, Beschluß vom 4. Februar 1993 - 2 AZR 416/92 - AP Nr. 2 zu § 21 SchwbG 1986; BAGE 63, 188, 199 = AP Nr. 40 zu § 5 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe).
  • BVerwG, 10.01.1983 - 6 P 11.80

    Ausübung einer Nebenbeschäftigung gegen Entgelt - Erteilung einer …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2000 - 6 P 2.99
    In Anlehnung an die - freilich primär an personellen Maßnahmen orientierte - Rechtsprechung des Senats zu diesem Begriff (vgl. etwa Beschlüsse vom 30. November 1982 - BVerwG 6 P 10.80 - Buchholz 238.33 § 52 BrPersVG Nr. 2, vom 10. Januar 1983 - BVerwG 6 P 11.80 - …und vom 1. August 1983 - BVerwG 6 P 8.81 - Buchholz a.a.O. § 58 BrPersVG Nrn. 2 u. 3) bezeichnet die amtliche Begründung als Maßnahme "eine Regelung, die sich auf die Beschäftigten auswirkt oder sie betrifft.
  • BVerwG, 30.11.1982 - 6 P 10.80

    Mitbestimmung des Personalrates hinsichtlich der Ausübung einer …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2000 - 6 P 2.99
    In Anlehnung an die - freilich primär an personellen Maßnahmen orientierte - Rechtsprechung des Senats zu diesem Begriff (vgl. etwa Beschlüsse vom 30. November 1982 - BVerwG 6 P 10.80 - Buchholz 238.33 § 52 BrPersVG Nr. 2, vom 10. Januar 1983 - BVerwG 6 P 11.80 - …und vom 1. August 1983 - BVerwG 6 P 8.81 - Buchholz a.a.O. § 58 BrPersVG Nrn. 2 u. 3) bezeichnet die amtliche Begründung als Maßnahme "eine Regelung, die sich auf die Beschäftigten auswirkt oder sie betrifft.
  • BVerwG, 01.08.1983 - 6 P 8.81

    Antrag auf Beurlaubung - Dienstbezüge - Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2000 - 6 P 2.99
    In Anlehnung an die - freilich primär an personellen Maßnahmen orientierte - Rechtsprechung des Senats zu diesem Begriff (vgl. etwa Beschlüsse vom 30. November 1982 - BVerwG 6 P 10.80 - Buchholz 238.33 § 52 BrPersVG Nr. 2, vom 10. Januar 1983 - BVerwG 6 P 11.80 - und vom 1. August 1983 - BVerwG 6 P 8.81 - Buchholz a.a.O. § 58 BrPersVG Nrn. 2 u. 3) bezeichnet die amtliche Begründung als Maßnahme "eine Regelung, die sich auf die Beschäftigten auswirkt oder sie betrifft.
  • BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 4.06

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Beschäftigung erwerbsfähiger …

    Abweichendes ergibt sich nicht aus dem Senatsbeschluss vom 26. Januar 2000 - BVerwG 6 P 2.99 - (BVerwGE 110, 287 = Buchholz 251.95 § 51 MBGSH Nr. 3) zur Mitbestimmung des Personalrats bei der Schaffung von Gelegenheiten zur gemeinnützigen und zusätzlichen Arbeit für Hilfesuchende nach § 19 Abs. 2 BSHG.

    In einem derartigen Fall sind Beschäftigte der Dienststelle nachteilig betroffen, die mit dem betreffenden Hilfebedürftigen - etwa bei Anleitung, Beaufsichtigung und Koordinierung der Tätigkeit - zusammenarbeiten müssen (vgl. Beschluss vom 26. Januar 2000 a.a.O. S. 296 bzw. S. 15;… Süllwold, a.a.O. S. 90;… Kröll, a.a.O. S. 137;… Schulze, a.a.O. S. 1336).

    Bei Nichtbeachtung ist mit erheblichen Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der regulären Beschäftigten zu rechnen, die von der Entziehung von Arbeitsfeldern, erzwungener Untätigkeit, Zuweisung neuer Tätigkeitsbereiche bis zur Umsetzung innerhalb der Dienststelle reichen können (so bereits zur Verrichtung gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit durch Sozialhilfeempfänger: Beschluss vom 26. Januar 2000 a.a.O. S. 296 bzw. S. 15).

    dd) Soweit der Senat im Beschluss vom 26. Januar 2000 (a.a.O. S. 294 ff. bzw. S. 13 ff.) die Einhaltung des Merkmals der Zusätzlichkeit nicht der personellen Mitbestimmung, sondern der Beteiligung bei der vorwirkenden Entscheidung über die Festlegung der Einsatzbereiche zugeordnet hat, hält er daran aus den dargelegten Gründen nicht mehr fest.

  • VGH Hessen, 22.06.2006 - 22 TL 2779/05

    Personalrat; bejahte Mitbestimmung bei Einstellung von Ein Euro Kräften

    Die vom Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 26. Januar 2000 - 6 P 2/99 - aufgestellten Grundsätze zur Heranziehung von Sozialhilfeempfängern zur Ableistung zusätzlicher und gemeinnütziger Arbeit gemäß § 19 Abs. 2 BSHG stehen der Annahme einer Mitbestimmungspflicht bei der Einstellung von Ein-Euro-Kräften nicht entgegen.

    Derartige Gründe, nach denen trotz Eingliederung der Ein-Euro-Kräfte in die Dienststelle eine mitbestimmungspflichtige Einstellung zu verneinen sein könnte, lassen sich - entgegen der Auffassung des Beteiligten und einiger gerichtlicher Entscheidungen - insbesondere nicht aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2000 - 6 P 2/99 - (BVerwGE 110, S. 287 ff. = PersR 2000 S. 243 ff. = PersV 2000 S. 559 ff. = ZfPR 2000 S. 197 ff. = juris) zur Heranziehung von Sozialhilfeempfängern zur Ableistung zusätzlicher und gemeinnütziger Arbeit gemäß § 19 Abs. 2 des früheren Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) herleiten.

    Deshalb bedurfte der Ausschluss seiner Mitbestimmung zu der durch Verwaltungsakt des Sozialamtes erfolgenden Heranziehung der ergänzenden Begründung, dass es sich dabei um eine außenwirksame, allein an den Voraussetzungen des BSHG zu messende Entscheidung des Sozialamtes gegenüber den Hilfeempfängern handele, während die sog. Allzuständigkeit bei innerdienstlichen Maßnahmen nur die vorentscheidende Schaffung der Arbeitsgelegenheiten seitens der einsetzenden Dienststelle erfasse, um die Interessen und Arbeitsbedingungen der faktisch wie von einer Einstellung betroffenen Beschäftigten in der (Einsatz-)Dienststelle zu wahren, und zwar insbesondere durch die Prüfung, ob das Merkmal der Zusätzlichkeit aus Gründen verfehlt werde, welche die Belange der in der Dienststelle bereits Beschäftigten berühren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2000 a.a.O. juris Rdnrn. 41 f.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Anwendbarkeit des nahezu gleichlautenden § 4 Abs. 5 Nr. 2 des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) auf nach § 19 BSHG zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit herangezogene Sozialhilfeempfänger in seinem Beschluss vom 26. Januar 2000 (a.a.O.) geprüft - was nach seiner ständigen Rechtsprechung allerdings zum Mitbestimmungstatbestand der Einstellung überflüssig gewesen wäre - und diese auch für die nur gegen eine Mehraufwandsentschädigung Herangezogenen mit u.a. folgenden Erwägungen verneint: Bei dieser Personengruppe werde zwar kraft Gesetzes kein Arbeitsverhältnis begründet und sei die Schaffung von Gelegenheit zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit ein fähigkeitsbewahrender Schritt der Hilfe zur Selbsthilfe.

    Hinzu kommt, dass auch hinsichtlich der verfolgten Zwecke unterschieden werden muss zwischen dem der Heranziehung zu Grunde liegenden Verhältnis des Leistungsträgers zu den Hilfebedürftigen einerseits und deren Verhältnis zum Maßnahmeträger andererseits, in dessen Dienststelle sie die Arbeitsgelegenheiten durchführen sollen (vgl. schon die differenzierte Beurteilung des Einsatzes der BSHG-Kräfte im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2000 a.a.O.;… vgl. auch Süllwold a.a.O. S. 89).

    Er würde damit auch die sog. personalvertretungsrechtliche Schutzzweckgrenze nicht überschreiten, weil sich seine Einwände auf den innerdienstlichen Bereich bezögen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2000 a.a.O. juris Rdnrn. 41 f.).

  • BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 8.06

    Mitbestimmung des Personalrats bei "Ein-Euro-Jobs"

    Rn. 14 Abweichendes ergibt sich nicht aus dem Senatsbeschluss vom 26. Januar 2000 - BVerwG 6 P 2.99 - (BVerwGE 110, 287 = Buchholz 251.95 § 51 MBGSH Nr. 3) zur Mitbestimmung des Personalrats bei der Schaffung von Gelegenheiten zur gemeinnützigen und zusätzlichen Arbeit für Hilfesuchende nach § 19 Abs. 2 BSHG.

    In einem derartigen Fall sind Beschäftigte der Dienststelle nachteilig betroffen, die mit dem betreffenden Hilfebedürftigen - etwa bei Anleitung, Beaufsichtigung und Koordinierung der Tätigkeit - zusammenarbeiten müssen (vgl. Beschluss vom 26. Januar 2000 a.a.O. S. 296 bzw. S. 15;… Süllwold, a.a.O. S. 90;… Kröll, a.a.O. S. 137;… Schulze, a.a.O. S. 1336).

    Bei Nichtbeachtung ist mit erheblichen Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der regulären Beschäftigten zu rechnen, die von der Entziehung von Arbeitsfeldern, erzwungener Untätigkeit, Zuweisung neuer Tätigkeitsbereiche bis zur Umsetzung innerhalb der Dienststelle reichen können (so bereits zur Verrichtung gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit durch Sozialhilfeempfänger: Beschluss vom 26. Januar 2000 a.a.O. S. 296 bzw. S. 15).

    Rn. 39 dd) Soweit der Senat im Beschluss vom 26. Januar 2000 (a.a.O. S. 294 ff. bzw. S. 13 ff.) die Einhaltung des Merkmals der Zusätzlichkeit nicht der personellen Mitbestimmung, sondern der Beteiligung bei der vorwirkenden Entscheidung über die Festlegung der Einsatzbereiche zugeordnet hat, hält er daran aus den dargelegten Gründen nicht mehr fest.

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   BVerwG, 26.01.2000 - 6 P 3.99   

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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    BPersVG § 6 Abs. 3; BPersVWO § 4 Abs. 1
    Neuwahl nach Rücktritt des Personalrats einer Nebenstelle; Dauer der Wirksamkeit eines Verselbständigungsbeschlusses

  • Judicialis

    BPersVG § 6 Abs. 3; ; BPersVWO § 4 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Neuwahl nach Rücktritt des Personalrats einer Nebenstelle - Dauer der Wirksamkeit eines Verselbständigungsbeschlusses

  • rechtsportal.de

    BPersVG § 6 Abs. 3; BPersVWO § 4 Abs. 1
    Personalvertretungsrecht - Neuwahl nach Rücktritt des Personalrats einer Nebenstelle; Dauer der Wirksamkeit eines Verselbständigungsbeschlusses

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 110, 297
  • DVBl 2000, 1132
  • NZA-RR 2000, 669
  • ZBR 2000, 321
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • OVG Hamburg, 15.09.1995 - Bs PB 2/94

    Neuwahl; Hauptdienststelle; Amtszeitbeendigung; Personalrat

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2000 - 6 P 3.99
    Er hat aber weder auf § 26 BPersVG verwiesen noch den Begriff "regelmäßige Amtszeit" gebraucht, diese Amtszeit also nicht gemeint (vgl. in diesem Sinne auch OVG Lüneburg, Beschluß vom 7. November 1984 - 17 OVG B 25/83 - PersV 1988, 274; OVG Bremen, Beschluß vom 23. Juni 1999 - OVG PV 384/98 - gegen die abstrakte Betrachtungsweise auch: VG Hamburg, Beschluß vom 14. Oktober 1994 - 1 VG FB 8/94 - PersR 1995, 258; OVG Hamburg, Beschluß vom 15. September 1995 - OVG Bs PB 2/94 - PersR 1996, 438).
  • VG Hamburg, 14.10.1994 - 1 VG FB 8/94
    Auszug aus BVerwG, 26.01.2000 - 6 P 3.99
    Er hat aber weder auf § 26 BPersVG verwiesen noch den Begriff "regelmäßige Amtszeit" gebraucht, diese Amtszeit also nicht gemeint (vgl. in diesem Sinne auch OVG Lüneburg, Beschluß vom 7. November 1984 - 17 OVG B 25/83 - PersV 1988, 274; OVG Bremen, Beschluß vom 23. Juni 1999 - OVG PV 384/98 - gegen die abstrakte Betrachtungsweise auch: VG Hamburg, Beschluß vom 14. Oktober 1994 - 1 VG FB 8/94 - PersR 1995, 258; OVG Hamburg, Beschluß vom 15. September 1995 - OVG Bs PB 2/94 - PersR 1996, 438).
  • BVerwG, 22.10.2024 - 5 P 8.23

    Anfechtung der Wahl eines Teildienststellenpersonalrats

    Dies meint die Personalvertretung der Hauptdienststelle und führt - wie noch näher darzulegen ist - zur Akzessorietät der Wirksamkeitsdauer des Verselbstständigungsbeschlusses zur konkreten Amtszeit des (örtlichen) Personalrats der Hauptdienststelle (BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2000 - 6 P 3.99 - BVerwGE 110, 297 ).

    Die Wirksamkeitsdauer des Verselbstständigungsbeschlusses ist daher akzessorisch zur konkreten Amtszeit des (örtlichen) Personalrats der Hauptdienststelle und soll das Auseinanderfallen der Amtszeiten der Personalräte der Hauptdienststelle sowie der verselbstständigten Teildienststelle vermeiden (BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2000 - 6 P 3.99 - BVerwGE 110, 297 ).

    Andernfalls würde der mit § 7 Satz 2 BPersVG verfolgte Zweck unterlaufen werden, zu verhindern, dass die Verselbstständigung einer Teildienststelle zu Legitimationsproblemen führt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2000 - 6 P 3.99 - BVerwGE 110, 297 ).

    Diese Überlegungen sind auf das Bundespersonalvertretungsrecht schon deshalb nicht übertragbar, weil es - wie dargelegt - wegen der Regelung des § 7 Satz 2 BPersVG nicht zu zeitlich versetzten Personalratswahlen außerhalb des gesetzlich vorgegebenen Wahlrhythmus kommen kann (BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2000 - 6 P 3.99 - BVerwGE 110, 297 ) und im Übrigen mangels einer planwidrigen Regelungslücke im Bundespersonalvertretungsrecht eine analoge Anwendung der mit § 21a Abs. 2 BetrVG vergleichbaren Vorschrift des § 29 BPersVG nicht in Betracht kommt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2003 - 1 A 3361/02

    Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Bildung von Personalvertretungen zum Zweck …

    Rn. 89 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2000 - 6 P 3.99 -, BVerwGE 110, 297 = DVBl. 2000, 1132 = DokBer B 2000, 179 = PersR 2000, 371 = Buchholz 250 § 6 BPersVG Nr. 14; Beschluss des Fachsenats vom 25. August 1999 - 1 A 2382/98.PVB -.
  • OVG Sachsen, 29.01.2015 - PL 9 A 141/12

    Anfechtung der Wahl zum Örtlichen Personalrat

    Seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 26. Januar 2000 - 6 P 3/99 -, juris Rn. 10 ff., insb. Rn. 18) ist zudem geklärt, dass damit auch die Amtszeit des in der Niederlassung L.
  • VG Mainz, 03.05.2011 - 5 K 1483/10

    Anforderungen an die Rechtsmäßigkeit einer personalvertretungsrechtlichen …

    Wird zudem berücksichtigt, dass nach § 5 Abs. 3 Satz 2 LPersVG der Verselbstständigungsbeschluss erstmals für die folgende Wahl des (örtlichen) Personalrats der Hauptdienststelle (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 26.1.2000 - 6 P 3/99 -, BVerwGE 110, 297 und juris, Rn. 13 ff.) wirksam ist, dann ist kein Grund dafür ersichtlich, weshalb eine durch Zusammenlegung entstehende Teil-dienststelle für eine Amtsperiode auf einen örtlichen Personalrat verzichten soll.
  • VG Koblenz, 17.04.2007 - 1 K 2401/05

    Tagebaubetrieb "Marta" ist unzulässig

    Ausgangspunkt der Überlegung ist hierbei die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwGE 107, 1 ff. [BVerwG 19.05.1998 - 4 A 9/97] ; 110, 302 ff. [BVerwG 26.01.2000 - 6 P 3/99] ) und des OVG Rheinland- Pfalz (vgl. etwa Beschluss vom 27. September 2001, 1 B 10290/01.OVG) zu derartigen Gebieten.
  • OVG Sachsen, 10.04.2013 - PL 9 A 891/10

    Personalratswahl, mehrere Personalvertretungen, Verselbständigungsbeschluss

    IX/12, § 25 Rn. 42; wohl auch Altvater/Hamer/Ohnesorg/Peiseler, BPersVG, 5. Aufl. 2004, § 6 Rn. 14 unter Berufung auf BVerwG, Beschl. v. 26. Januar 2000, BVerwGE 110, 297).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2000 - 6 A 4299/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,15415
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2000 - 6 A 4299/98 (https://dejure.org/2000,15415)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.01.2000 - 6 A 4299/98 (https://dejure.org/2000,15415)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Januar 2000 - 6 A 4299/98 (https://dejure.org/2000,15415)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 10 K 1556/97
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2000 - 6 A 4299/98

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 695
  • ZBR 2000, 321
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.06.1998 - 2 C 8.98

    Erziehungsurlaub, Sonderzuwendung bei - und vorangegangener …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2000 - 6 A 4299/98
    Rn. 15 Mit seiner (vom Senat zugelassenen) Berufung bezieht sich der Beklagte auf sein erstinstanzliches Vorbringen sowie auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 18. Juni 1998 - 2 C 8.98 -.

    Rn. 27 Vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1998 - 2 C 8.98 -, zu § 6 SZG in der Fassung des Gesetzes vom 30. Juni 1989, BGBl I 1297.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1997 - 6 A 257/96

    Sonderzuwendungen; Urlaubsgeld; Befristete Teilzeitbeschäftigung; …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2000 - 6 A 4299/98
    Rn. 30 Urteil vom 26. August 1997 - 6 A 257/96 -, NVwZ-RR 1999, 49,.
  • VG Köln, 23.06.2008 - 19 K 4786/06
    Rn. 32 Vgl. in diesem oder ähnlichem Sinne auch OVG NRW, Urteil vom 28. Oktober 1999 - 12 A 315/97 -, DÖD 2000, 136 = RiA 2001, 50; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 25. Mai 2004 - 5 LB 15/03 -, NdsRpfl 2004, 303 (…= juris Rn. 22); OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. Mai 2005 - 2 A 10106/05 -, ZBR 2006, 203 (= juris Rn. 20 und 21; VG Aachen, Urteil vom 3. Mai 2007 - 1 K 562/06 -, juris Rn. 20; VG Regensburg, Urteil vom 18. Februar 2008 - RO 8 K 07.1650 -, juris Rn. 72 und 73; VG Berlin, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 7 A 44.07 -, juris Rn. 13; Mildenberger, Beihilferecht in Bund, Ländern und Kommunen, § 6 BhV Anm. 8 Abs. 9; a.A. und auf der Grundlage eines engen Arzneimittelbegriffs Medizinprodukte generell ausschließend: VG des Saarlandes, Urteil vom 18. März 2008 - 3 K 829/07 -, juris Rn. 19.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2008 - 1 A 1701/07

    Anspruch eines Beamten auf Beihilfe zu Aufwendungen für ein Rezept betreffend die …

    Rn. 54 Vgl. in diesem oder ähnlichem Sinne auch OVG NRW, Urteil vom 28. Oktober 1999 - 12 A 315/97 -, DÖD 2000, 136 = RiA 2001, 50; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 25. Mai 2004 - 5 LB 15/03 -, NdsRpfl 2004, 303 (…= juris Rn. 22); OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. Mai 2005 - 2 A 10106/05 -, ZBR 2006, 203 (= juris Rn. 20 und 21; VG Aachen, Urteil vom 3. Mai 2007 - 1 K 562/06 -, juris Rn. 20; VG Regensburg, Urteil vom 18. Februar 2008 - RO 8 K 07.1650 -, juris Rn. 72 und 73; VG Berlin, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 7 A 44.07 -, juris Rn. 13; Mildenberger, Beihilferecht in Bund, Ländern und Kommunen, § 6 BhV Anm. 8 Abs. 9; a.A. und auf der Grundlage eines engen Arzneimittelbegriffs Medizinprodukte generell ausschließend: VG des Saarlandes, Urteil vom 18. März 2008 - 3 K 829/07 -, juris Rn. 19.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 4 S 804/01

    Abgelehnte Erstattungsfähigkeit - Phytotherapeutika bei MS

    Hierfür gibt es nach Angaben des dort tätig gewordenen Gutachters heute einzelne anerkannte Therapien, z.B. mit Interferon (vgl. OVG NW, Beschluss vom 28.10.1999, DÖD 2000, 136 = RiA 2001, 50; ähnlich BGH, Urteil vom 02.12.1981, VersR 1982, 285;… vgl. auch Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch, 258. Aufl., 1998, S. 1046).
  • OVG Saarland, 23.08.2010 - 1 A 331/09

    Medizinprodukt; Arzneimittelbegriff; Beihilfefähigkeit

    Rn. 33 so überzeugend VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 11.3.2010 - 10 S 3090/08 -, dokumentiert bei Juris (Tz. 23-25), Leitsätze in DVBl. 2010, 795, und vom 19.1.2010 - 4 S 1816/07 -, dokumentiert bei Juris (Tz. 20-23), Leitsatz in NVwZ-RR 2010, 369; ebenso zum Abstellen auf den materiellen Zweckcharakter sowie darauf, ob nach objektiven Maßstäben von dem Mittel eine therapeutische Wirkung zu erwarten ist, OVG Niedersachsen, Urteil vom 25.5.2004 - 5 LB 15/03 -, dokumentiert bei Juris (Tz. 22); von diesem beihilferechtlichen Begriffsinhalt geht auch das OVG Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 28.10.1999 - 12 A 315/97 -, DÖD 2000, 136 = RiA 2001, 50, aus; verneint wird im konkreten Fall indes die therapeutische Wirksamkeit des verordneten Mittels; in diesem Sinne auch BayVGH, Urteil vom 28.4.1993 - 3 B 92.3836 -, ZBR 1993, 347 = IÖD 1993, 232; im Grundsatz ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9.5.2005 - 2 A 10106/05.OVG -, ZBR 2006, 203; vgl. dazu, dass - im umgekehrten Fall - die Zulassung oder Registrierung nach dem Arzneimittelgesetz oder die Aufführung eines Mittels in der vom Bundesverband der pharmazeutischen Industrie herausgegebenen "Roten Liste" wegen der unterschiedlichen Zweck- und Zielsetzung des Arzneimittelrechts und des Beihilferechts keine entscheidende Bedeutung im Rahmen der Auslegung der beihilferechtlichen Vorschriften hat, OVG Hamburg, Urteil vom 17.6.1994 - Bf I 17/93 -, ZBR 1995, 245 = DÖD 1995, 206 = DRiZ 1995, 438.
  • VGH Bayern, 17.02.2011 - 14 ZB 10.1403

    Keine ernstlichen Zweifel

    Rn. 7 c) Das Verwaltungsgericht ist völlig zu Recht davon ausgegangen, dass es sich bei den Mitteln Sevimega 3, Seviperna und Sevinorm um keine Arzneimittel im beihilferechtlichen Sinn handelt (so auch schon OVG NRW vom 28.10.1999 DÖD 2000, 136 = RiA 2001, 50).
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