Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 16.03.2006

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.01.2006 - 15 W 414/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2313
OLG Hamm, 10.01.2006 - 15 W 414/05 (https://dejure.org/2006,2313)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.01.2006 - 15 W 414/05 (https://dejure.org/2006,2313)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Januar 2006 - 15 W 414/05 (https://dejure.org/2006,2313)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2313) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2247 Abs. 1
    Bezugnahme auf maschinenschriftlichen Text in eigenhändigem Testament formunwirksam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 331; BGB § 2247 Abs. 1
    Eigenhändigkeit des privatschriftlichen Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Ein am Computer ausgedrucktes Testament ist unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ein am Computer geschriebenes Testament ist nicht wirksam

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ein teils maschinenschriftlich und teils handschriftlich verfasstes Testament ist unwirksam - Privatschriftliches Testament muss gemäß § 2247 Abs. 1 BGB handschriftlich erstellt werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die wirksame Errichtung eines privatschriftlichen Testaments; Erforderlichkeit der Untersuchung des eigenhändigen Textteils ohne Berücksichtigung des maschinenschriftlichen Teils

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testament - Wirksamkeit eines teils maschinenschriftlich und teils handschriftlich verfassten Testaments

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 168
  • FamRZ 2006, 1484
  • ZEV 2007, 31 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2006 - 15 W 414/05
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat daran festgehalten, dass zur Wahrung des Zwecks der Formvorschriften über die Testamentserrichtung ein im Wege der Auslegung ermittelter Erblasserwille nur dann Berücksichtigung finden kann, wenn er in der Verfügung von Todes wegen zumindest andeutungsweise Ausdruck gefunden hat (BGHZ 80, 242 = NJW 1981, 1737; BGHZ 86, 41 = NJW 1983, 672).
  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 4/80

    Zweck der Testamentsform

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2006 - 15 W 414/05
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat daran festgehalten, dass zur Wahrung des Zwecks der Formvorschriften über die Testamentserrichtung ein im Wege der Auslegung ermittelter Erblasserwille nur dann Berücksichtigung finden kann, wenn er in der Verfügung von Todes wegen zumindest andeutungsweise Ausdruck gefunden hat (BGHZ 80, 242 = NJW 1981, 1737; BGHZ 86, 41 = NJW 1983, 672).
  • BGH, 10.11.2021 - IV ZB 30/20

    Nachlasssache: Wirksamkeit einer Erbeinsetzung in einem eigenhändigen Testament …

    Zulässig soll allerdings nach herkömmlicher Ansicht die Bezugnahme zum Zwecke der näheren Erläuterung der testamentarischen Bestimmungen sein, weil es sich dann nur um die Auslegung des bereits formgültig erklärten, andeutungsweise erkennbaren Willens handele (…vgl. OLG Köln aaO;… Palandt/Weidlich aaO); insoweit wird nach bisheriger Rechtsprechung zwischen (zulässigen) Bezugnahmen zur näheren Erläuterung einerseits und (unzulässigen) ergänzenden oder inhaltsbestimmenden Bezugnahmen andererseits unterschieden (…vgl. KG Berlin ZEV 2018, 272 Rn. 11 f., 14; OLG Hamm FamRZ 2006, 1484 unter II [juris Rn. 24];… OLG Zweibrücken aaO;… BayObLG aaO;… BeckOK BGB/Litzenburger, § 2247 Rn. 13 [Stand: 1. November 2021];… BeckOGK/Grziwotz aaO;… Burandt/Rojahn/Lauck aaO;… Erman/S. Kappler/T. Kappler, BGB 16. Aufl. § 2247 Rn. 10;… Jauernig/Stürner, BGB 18. Aufl. § 2247 Rn. 2;… jurisPK-BGB/Bauermeister aaO;… MünchKomm-BGB/Sticherling aaO;… Palandt/Weidlich aaO;… Soergel/Klingseis aaO Rn. 41, 43;… Staudinger/Baumann aaO Rn. 71, 77 f.;… Muscheler aaO;… Reimann/Bengel/Voit, Testament und Erbvertrag 7. Aufl. § 2247 BGB Rn. 12; Fervers, ZEV 2016, 34; Hamdan/Hamdan jurisPR-FamR 21/2015 Anm. 2 unter D).
  • OLG Köln, 06.10.2014 - 2 Wx 249/14

    Anforderungen an die Form eines eigenhändigen Testaments; Wirksamkeit der …

    Die Bezugnahme auf ein nicht in Testamentsform abgefasstes Schriftstück ist nur dann unschädlich, wenn sie lediglich der näheren Erläuterung testamentarischer Bestimmungen dient, weil es sich dann nur um die Auslegung des bereits formgültig erklärten, andeutungsweise erkennbaren Willens handelt (…Palandt/Weidlich, a.a.O.;… Staudinger/Baumann, a.a.O., BGH Rpfleger 1980, 337; OLG Zweibrücken FamRZ 1989, 900; OLG Hamm FamRZ 2006, 1484; OLG München FamRZ 2009, 372).
  • OLG München, 25.09.2008 - 31 Wx 42/08

    Testamentserrichtung: Vorliegen eines Testierwillens bei einem handschriftlichen …

    Das ist für die Wahrung der Form des § 2247 Abs. 1 BGB nicht ausreichend (vgl. BayObLGZ 1968, 311/315; KG FamRZ 2006, 1484/1485;… Palandt/Edenhofer § 2267 Rn. 4 und § 2247 Rn. 8).
  • KG, 13.12.2017 - 26 W 45/16

    Erbscheinssache: Verweisung einer letztwilligen Verfügung auf ein anderes …

    So kann der Erblasser bei Errichtung eines eigenhändigen Testaments hinsichtlich seines Inhalts, nämlich hinsichtlich der Erbeinsetzung (oder der Zuwendung eines Vermächtnisses) etwa nicht wirksam auf ein maschinengeschriebenes Schriftstück Bezug nehmen (OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 11.01.1989 - 3 W 177/88 - MDR 1989, 741, Rdnr. 5 nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 10.01.2006 - 15 W 414/05 - FamRZ 2006, 1484, Rdnrn. 24, 25 nach juris).
  • OLG Frankfurt, 30.07.2020 - 20 W 79/19

    Zur Formwirksamkeit des testamentum mysticum

    Dann ist die Erbeinsetzung wegen Formmangels nichtig (BayObLG Rpfleger 1979, 383; BayObLG NJW-RR 1990, 1481, 1482; OLG Hamm FamRZ 2006, 1484, 1485; OLG München NJW-RR 2011, 156; OLG Köln FamRZ 2015, 1529, 1531; a.A. OLG Hamburg FamRZ 2016, 665, 666, das zwar formal dieser Rechtsprechung zustimmt, dessen Ergebnis aber damit nicht im Einklang steht).
  • KG, 24.11.2022 - 19 U 39/21

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich einer Nacherbeneinsetzung

    Rn. 95 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist eine Testamentsauslegung nur möglich, wenn der wirkliche Wille des Erblassers in der Testamentsurkunde irgendwie - wenn auch nur andeutungsweise oder versteckt - zum Ausdruck gekommen ist (sog. "Andeutungstheorie", BGH, Beschluss vom 9.4.1981 - IVa ZB 4/80 -, NJW 1981, 1737, beck-online; BGH, Beschluss vom 19.6.2019 - IV ZB 30/18 -, beck-online; BGH Beschluss vom 10.11.2021 - IV ZB 30/20 -, NJW 2022, 474, beck-online;… vgl. auch KG BeckRS 2017, 142721 Rn. 14; OLG Hamm BeckRS 2006, 6068;… MüKoBGB/ Sticherling, 9. Aufl. 2022, BGB § 2247 Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamm

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 16.03.2006 - 3 W 42/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2693
OLG Zweibrücken, 16.03.2006 - 3 W 42/06 (https://dejure.org/2006,2693)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.03.2006 - 3 W 42/06 (https://dejure.org/2006,2693)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. März 2006 - 3 W 42/06 (https://dejure.org/2006,2693)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2693) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Testamentsvollstrecker - Ernennung eines neuen bei Amtsablehnung des Alten

  • rechtsportal.de

    Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anordnung der Testamentsvollstreckung durch den Erblasser und Wegfall des durch Verfügung von Todes wegen eingesetzten Testamentsvollstreckers wegen Nichtannahme des Amtes; Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht; Feststellung des mutmaßlichen ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testamentsvollstreckung - In welchen Fällen darf das Nachlassgericht einen Testamentsvollstrecker ernennen?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2006, 773
  • FGPrax 2006, 169
  • FamRZ 2006, 891
  • Rpfleger 2006, 409
  • ZEV 2007, 31
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 01.10.2002 - 1Z BR 83/02

    Auslegung letztwilliger Verfügung zur Testamentsvollstreckung - Weigerung des …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.03.2006 - 3 W 42/06
    Zur Feststellung des (mutmaßlichen) Erblasserwillens sowie der Gründe, die ihn zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bewogen haben, muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (vgl. zum Ganzen: OLG Hamm, NJWE-FER 2001, 105, 106 f; BayObLG NJW-RR 2003, 224, 225 = FamRZ 2003, 789 = Rpfleger 2003, 127, jew. m. zahlr. w. Nachw.;… Palandt/Edenhofer, BGB 65. Aufl., § 2200 Rdnrn. 2, 3;… Staudinger/Reimann, BGB Neubearbeitung 2003, § 2200 Rdnr. 7).

    Die Rechtskontrolle im dritten Rechtszug ist darauf beschränkt, ob die Auslegung der Tatrichter gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand - z. B. ein Teil des Testamentswortlauts - übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BayObLG NJW-RR 2003, 224, 226 m.w.N.).

  • BGH, 22.01.1964 - V ZR 37/62

    Begriff des Streitgegenstandes bei Identität von Vorfragen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.03.2006 - 3 W 42/06
    Zutreffend ist auch die Annahme des Landgerichts, dass die Aufgaben des Testamentsvollstreckers noch nicht erledigt sind (was ebenfalls Voraussetzung einer Ernennung ist, vgl. BGH NJW 1964, 1316; BayObLG Rpfleger 2004, 164).
  • BayObLG, 30.10.2003 - 1Z BR 80/03

    Ernennung eines Testamentsvollstreckers aufgrund Ersuchens des Erblassers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.03.2006 - 3 W 42/06
    Zutreffend ist auch die Annahme des Landgerichts, dass die Aufgaben des Testamentsvollstreckers noch nicht erledigt sind (was ebenfalls Voraussetzung einer Ernennung ist, vgl. BGH NJW 1964, 1316; BayObLG Rpfleger 2004, 164).
  • OLG Schleswig, 06.07.2015 - 3 Wx 41/15

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Bestellung eines …

    Hat der Erblasser eine Testamentsvollstreckung angeordnet und ist der von ihm eingesetzte Testamentsvollstrecker - wie vorliegend - wegen Nichtannahme des Amtes weggefallen, ist zu erforschen, ob das Testament in seiner Gesamtheit den Willen des Erblassers erkennen lässt, die Testamentsvollstreckung auch bei einem solchen Wegfall fortdauern zu lassen (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. März 2006 - 3 W 42/06 - in [...]).
  • OLG Schleswig, 18.01.2016 - 3 Wx 106/15

    Erforschung des mutmaßlichen Willens des Erblassers hinsichtlich der Anordnung …

    Zur Feststellung des mutmaßlichen Erblasserwillens sowie der Gründe, die ihn zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bewogen haben, muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, ferner solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (vgl. zum Ganzen: Senat, Beschluss vom 06.07.2015, 3 Wx 41/15, [...]; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. März 2006, 3 W 42/06, [...]; OLG Hamm, Beschluss vom 06. November 2000, 15 W 188/00, [...]; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 01. Oktober 2002, 1Z BR 83/02, [...];… M. Schmidt in: Erman, BGB , 14. A. 2014, § 2200 , Rn. 1)).
  • OLG Saarbrücken, 17.02.2020 - 5 W 8/20

    Zuständigkeit bei Streit der Erben über eine Beendigung der …

    Dazu sind die Gründe zu ermitteln (§ 26 FamFG), die den Erblasser zu seiner Anordnung bestimmt haben und ob diese Gründe von seinem Standpunkt auch dann noch fortbestehen, wenn die benannte Person wegfällt; dazu muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (vgl. BayObLG, FamRZ 2003, 789; OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 891; OLG Hamm, ZEV 2015, 532; OLG Schleswig, NJW-RR 2016, 903; OLG Düsseldorf, ZEV 2018, 660;… Weidlich, in: Palandt, a.a.O., § 2200 Rn. 2).
  • KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10

    Testamentsvollstreckung: Interessenabwägung bei der beanspruchten Entlassung …

    Ausschlaggebend sind insbesondere die Gründe des Erblassers, die ihn zu seiner Anordnung bewogen haben und ob diese Gründe vom Standpunkt des Erblassers auch nach dem Wegfall der benannten Person fortbestehen (OLG Zweibrücken, ZEV 2007, 31; BayObLG, NJW-RR 2003, 224, 225).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2012 - 3 Wx 231/11

    Auslegung eines Erbvertrages hinsichtlich der Person des Testamentsvollstreckers …

    Dazu sind die Gründe zu ermitteln, die den Erblasser zu ihrer Anordnung bestimmt haben und ob diese Gründe von seinem Standpunkt aus bei Wegfall der Person noch fortbestehen (OLG München NJW 2009, 1152; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 891;… Palandt-Weidlich, BGB 70. Auflage 2011 § 2200 Rdz. 2).Ggf.
  • AG Köln, 25.11.2019 - 36 VI 242/10
    Es genügt, dass sich durch - ggf. ergänzende - Auslegung des Testamentes (§§ 133, 2084 BGB) ein darauf gerichteter Erblasserwille ermitteln lässt.Hat der Erblasser eine Testamentsvollstreckung angeordnet und ist der von ihm eingesetzte Testamentsvollstrecker - wie vorliegend - wegen Nichtannahme des Amtes weggefallen, ist zu erforschen, ob das Testament in seiner Gesamtheit den Willen des Erblassers erkennen lässt, die Testamentsvollstreckung auch bei einem solchen Wegfall fortdauern zu lassen (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. März 2006 - 3 W 42/06).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Zweibrücken
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht