Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BGH, 30.04.2008 - XII ZR 64/05 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7207
BGH, 30.04.2008 - XII ZR 64/05 (1) (https://dejure.org/2008,7207)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2008 - XII ZR 64/05 (1) (https://dejure.org/2008,7207)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2008 - XII ZR 64/05 (1) (https://dejure.org/2008,7207)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,7207) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZEV 2008, 391
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.07.2007 - XII ZR 64/05

    Berücksichtigung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen des Unterhaltsberechtigten

    Auszug aus BGH, 30.04.2008 - XII ZR 64/05
    Die Klägerin wendet sich mit der Anhörungsrüge gegen das Senatsurteil vom 18. Juli 2007 (FamRZ 2007, 1800).
  • BGH, 31.01.1991 - IX ZR 38/90

    Gesamtschuldnerische Haftung der Ehegatten bei Umschuldung eines Darlehens

    Auszug aus BGH, 30.04.2008 - XII ZR 64/05
    Denn diese Voraussetzung wird nach der zu § 419 BGB a.F. ergangenen Rechtsprechung bei größeren Vermögen nur angenommen, wenn dem bisherigen Vermögensinhaber weniger als 10 % verbleiben (BGH NJW 1991, 1740).
  • BFH, 28.01.2009 - X R 63/06

    Haftung gemäß § 419 BGB a.F. - Zeitpunkt der Entstehung des Gewinns aus der …

    Ist nur ein Teil des Vermögens Gegenstand der Übertragung, liegt eine Vermögensübernahme i.S. des § 419 BGB a.F. vor, wenn das Vermögen, welches dem Vermögensübergeber verbleibt, bei größeren Vermögensübertragungen weniger als 10% (BGH-Beschluss vom 30. April 2008 XII ZR 64/05, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge --ZEV-- 2008, 391) und in sonstigen Fällen weniger als 15% (BVerwG-Urteil in NJW 1990, 590) ausmacht.

    Auf diese Weise lässt sich bestimmen, ob das verbliebene Vermögen den maßgeblichen Grenzwert, welcher entscheidend von der Höhe des gesamten Vermögens abhängt (BGH-Urteil vom 13. März 1991 XII ZR 79/90, NJW 1991, 1739, und BGH-Beschluss in ZEV 2008, 391), unterschreitet.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht