Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 14.09.2011 - 5 Wx 53/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- notar-drkotz.de
Grundbuchverfahren - Grundbuchberichtigung nach Tod eines GbR-Gesellschafters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 29
Anforderungen an die Form und den Inhalt der Bewilligung einer Eintragung im Grundbuch durch die Gesellschafter einer BGB -Gesellschaft; Anforderungen an den Nachweis der Bewilligungsberechtigung im Falle des Todes eines Gesellschafters einer BGB -Gesellschaft - rechtsportal.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anforderungen an Form und Inhalt der Bewilligung einer Eintragung im Grundbuch durch die Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft; Voraussetzungen für den Nachweis der Bewilligungsberechtigung im Falle des Todes eines Gesellschafters einer BGB-Gesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Berichtigung nach Gesellschaftertod
Papierfundstellen
- ZEV 2012, 116
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 93/91
Voraussetzungen der Berichtigung einer Grundbucheintragung
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.09.2011 - 5 Wx 53/11
Nach anderer Ansicht genügt der Nachweis der Erbfolge nicht, weil sich die Rechtsnachfolge beim Tod eines BGB-Gesellschafters grundsätzlich nicht nach den Regeln des Erbrechts, sondern nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags vollziehe; die Bewilligungsberechtigung müsse daher durch Nachweis des Gesellschaftsvertrags nachgewiesen werden, der allerdings nicht notwendig, etwa weil der Vertrag nicht in notariell beurkundeter oder beglaubigter Form geschlossen wurde, unmittelbar durch öffentliche Urkunden geführt werden müsse (…BayObLG, Rpfleger 1993, 105, zitiert nach juris, dort Rn. 9 f.; NJW-RR 1992, 228, zitiert nach juris, dort Rn. 19 ff.;… OLG Zweibrücken, Rpfleger 1995, 453, zitiert nach juris, dort Rn. 7, 10 f.).Enthält nämlich der Gesellschaftsvertrag die dem Berichtigungsantrag zugrunde liegende einfache Nachfolgeklausel, dann kann bei einem formlos abgeschlossenen Gesellschaftsvertrag das Grundbuch auch nicht aufgrund einer Erbenbewilligung berichtigt werden, weil der ebenfalls nur in der Form des § 29 GBO zu erbringende Nachweis der Bewilligungsberechtigung wiederum nur anhand des Gesellschaftsvertrags geführt werden könnte (BayObLG, NJW-RR 1992, 228, zitiert nach juris, dort Rn. 21).
- BayObLG, 13.08.1992 - 2Z BR 60/92
Vorlage eines Gesellschaftsvertrags zur Korrektur des Grundbuchs
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.09.2011 - 5 Wx 53/11
Nach anderer Ansicht genügt der Nachweis der Erbfolge nicht, weil sich die Rechtsnachfolge beim Tod eines BGB-Gesellschafters grundsätzlich nicht nach den Regeln des Erbrechts, sondern nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags vollziehe; die Bewilligungsberechtigung müsse daher durch Nachweis des Gesellschaftsvertrags nachgewiesen werden, der allerdings nicht notwendig, etwa weil der Vertrag nicht in notariell beurkundeter oder beglaubigter Form geschlossen wurde, unmittelbar durch öffentliche Urkunden geführt werden müsse (BayObLG, Rpfleger 1993, 105, zitiert nach juris, dort Rn. 9 f.;… NJW-RR 1992, 228, zitiert nach juris, dort Rn. 19 ff.;… OLG Zweibrücken, Rpfleger 1995, 453, zitiert nach juris, dort Rn. 7, 10 f.).Dabei wird es eigenverantwortlich zu prüfen haben, ob und ggf. welcher weiteren Nachweise es neben der Vorlage des (privatschriftlichen) Gesellschaftsvertrags bedarf, bevor dessen Inhalt als erwiesen erachtet werden kann (vgl. BayObLG, Rpfleger 1993, 105, zitiert nach juris, dort Rn. 8 a. E., 11 f.).
- OLG Zweibrücken, 28.03.1995 - 3 W 42/95
Grundbuchberichtigung beim Tod eines Gesellschafters einer Gesellschaft …
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.09.2011 - 5 Wx 53/11
Nach anderer Ansicht genügt der Nachweis der Erbfolge nicht, weil sich die Rechtsnachfolge beim Tod eines BGB-Gesellschafters grundsätzlich nicht nach den Regeln des Erbrechts, sondern nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags vollziehe; die Bewilligungsberechtigung müsse daher durch Nachweis des Gesellschaftsvertrags nachgewiesen werden, der allerdings nicht notwendig, etwa weil der Vertrag nicht in notariell beurkundeter oder beglaubigter Form geschlossen wurde, unmittelbar durch öffentliche Urkunden geführt werden müsse (…BayObLG, Rpfleger 1993, 105, zitiert nach juris, dort Rn. 9 f.;… NJW-RR 1992, 228, zitiert nach juris, dort Rn. 19 ff.; OLG Zweibrücken, Rpfleger 1995, 453, zitiert nach juris, dort Rn. 7, 10 f.).
- OLG München, 04.07.2017 - 34 Wx 123/17
Grundbuchberichtigung durch Rechtsnachfolger bezüglich eines GbR-Anteils
Nach zwar nicht unumstrittener, aber herrschender Meinung wäre zum Nachweis der Bewilligungsberechtigung daher der Gesellschaftsvertrag - nicht zwingend in der Form des § 29 GBO - vorzulegen gewesen (BayObLGZ 1992, 259/263; 1997, 307/308; OLG Hamm Rpfleger 2012, 253/254; OLG Schleswig FGPrax 2012, 62/63 f.; OLG Brandenburg ZEV 2012, 116/117;… Demharter GBO 30. Aufl. § 22 Rn. 41 f.;… Hügel/Kral GesR Rn. 66 f.;… Knothe in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 29 Rn. 59c; a. M. KG RNotZ 2016, 328/330;… Meikel/Hertel GBO 11. Aufl. § 29 Rn. 198;… Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 4274 f.;… auch Holzer in Beck-OK GBO Stand 1.5.2017 § 22 Rn. 64; Ertl MittBayNot 1992, 11/17). - OLG München, 07.01.2020 - 34 Wx 420/19
Antrag auf Berichtigung eines Grundbuchs
Trotz der Formvorschrift des § 29 GBO kann daher auch ein nur in privatschriftlicher Form geschlossener Gesellschaftsvertrag der GbR als Unrichtigkeitsnachweis gemäß § 22 GBO genügen (Senat vom 28.7.2015, 34 Wx 106/15 = FGPrax 2015, 250, vom 24.10.2014, 34 Wx 176/14 = FGPrax 2015, 57/58; BayObLGZ 1992, 259/261 ff.; 1997, 307/308; OLG Schleswig FGPrax 2012, 62/63 f.; OLG Brandenburg ZEV 2012, 116/117;… Demharter § 22 Rn. 41 f.;… Hügel/Kral GesR Rn. 66 f.;… Hügel/Holzer § 22 Rn. 67; Bayer/Lieder in Bauer/Schaub J 41;… Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 4274 ff. und FN 288; nach a. A. ist die Vorlage eines Gesellschaftsvertrags nicht erforderlich, es müssen jedoch alle Erben in der Form des § 29 GBO zustimmen, vgl. KG RNotZ 2016, 328/330;… Meikel/Hertel GBO 11. Aufl. § 29 Rn. 198; Reymann FGPrax 2017, 252; Ertl MittBayNot 1992, 11/17). - OLG München, 27.11.2012 - 34 Wx 303/12
Grundbuchberichtigung nach Tod eines BGB-Gesellschafters: Nachweis des Inhalts …
Die Literatur wie auch die neuere Rechtsprechung folgt dem (…vgl. Demharter GBO 28. Aufl. § 22 Rn. 31; Senat vom 7.9.2010 34 Wx 100/10 = FGPrax 2010, 279; OLG Brandenburg ZEV 2012, 116/117). - VG Cottbus, 20.03.2014 - 6 L 57/14
Schmutzwasseranschlussbeitrag
Insoweit kann der Gesellschaftsvertrag Fortsetzungs-, Nachfolge- und Eintrittsklauseln enthalten; nur wenn es an einer abweichenden gesellschaftsvertraglichen Regelung für den Todesfall eines Gesellschafters fehlt, bleibt es bei dem Grundsatz des § 727 Abs. 1 BGB, wonach die GbR durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst wird, sich also in eine Liquidationsgesellschaft umwandelt (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 14. September 2011 - 5 Wx 53/11 -, zit. nach juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 2. November 2011, a.a.O.; OLG Schleswig- Holstein, Beschluss vom 4. Januar 2012 - 2 W 186/11 -, zit. nach juris).
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