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Rechtsprechung
   KG, 03.04.2012 - 1 W 557/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4398
KG, 03.04.2012 - 1 W 557/11 (https://dejure.org/2012,4398)
KG, Entscheidung vom 03.04.2012 - 1 W 557/11 (https://dejure.org/2012,4398)
KG, Entscheidung vom 03. April 2012 - 1 W 557/11 (https://dejure.org/2012,4398)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2356 Abs 1 S 1 BGB, § 2356 Abs 1 S 2 BGB
    Gegenständlich beschränkter Erbschein für den beweglichen Nachlass in Deutschland: Anteil an Erbengemeinschaft als bewegliches Vermögen; Anwendung des Rechts von Colorado; Anforderungen an den Nachweis der Richtigkeit von Angaben

  • IWW

    Art. 4 Abs. 3 EGBGB; Art. 25 Abs. 1 EGBGB; § 2353 BGB; § 2369 Abs. 1 BGB
    EGBGB, BGB

  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Art. 25; BGB § 2356
    Auslegung eines US-amerikanischen Testaments bei Anwendung deutschen Erbrechts; Nachweisführung im Erbscheinsverfahren nicht auf öffentliche Urkunden beschränkt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgebliches Recht für die Erteilung eines Erbscheins aufgrund eines in den USA errichteten Testaments

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgebliches Recht für die Erteilung eines Erbscheins bei einem in den USA errichteten Testament

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2012, 200
  • FamRZ 2012, 1515
  • ZEV 2012, 593
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.05.2000 - IV ZR 171/99

    Restitutionsansprüche nach dem Vermögensgesetz und Internationales Privatrecht

    Auszug aus KG, 03.04.2012 - 1 W 557/11
    Soweit amerikanisches Kollisionsrecht für unbewegliches Vermögen auf das Belegenheitsrecht verweist, überlässt es diesem auch, zu bestimmen, was zum beweglichen und was zum unbeweglichen Vermögen zählt (sog. Qualifikationsrückverweisung; BGH, NJW 2000, 2421, 2422; vgl. Süß, ZEV 2000, 486, 488 m.w.N.;… Staudinger/Hausmann, BGB, Neubearb. 2003, Rdn. 184 zu Art. 4 EGBGB).
  • BGH, 05.01.2011 - XII ZB 240/10

    Beschwerde im Betreuungsverfahren: Beschränkung des Beschwerdegegenstands durch …

    Auszug aus KG, 03.04.2012 - 1 W 557/11
    Das ergibt sich aus dem Wesen des Rechtsmittelverfahrens, das notwendigerweise keine andere Angelegenheit betreffen darf als diejenige, die Gegenstand der angefochtenen Entscheidung gewesen ist (BGH, FGPrax 2011, 78).
  • KG, 29.11.1994 - 1 W 2837/94

    Anforderungen an Nachweise im Erbscheinsverfahren

    Auszug aus KG, 03.04.2012 - 1 W 557/11
    23 Nach § 2356 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist der Nachweis der Testamentserrichtung nicht zwingend auf die Vorlage öffentlicher Urkunden beschränkt, sondern es können auch andere Beweismittel einschließlich eidesstattliche Versicherungen von Beweispersonen ausreichend sein, wenn Urkunden nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten zu beschaffen sind (vergleiche Senat, Beschluss vom 29.11.1994, 1 W 2837/94, zitiert nach juris).
  • BGH, 24.06.2026 - IV ZB 24/25

    Rückverweisung im Erbrecht: Wenn New Yorker Recht auf deutsches Sachrecht …

    Rn. 21 bb) Der Anteil eines Miterben an einer Erbengemeinschaft, deren Nachlassgegenstand ein Grundstück ist, begründet kein selbständiges dingliches Recht des einzelnen Miterben am Grundstück (…vgl. Senatsbeschluss vom 24. Januar 2001 - IV ZB 24/00, BGHZ 146, 310, 316 [juris Rn. 13]; BGH…, Urteil vom 17. November 2000 - V ZR 487/99, WM 2001, 477 [juris Rn. 9];… Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 126/14, ZEV 2016, 84 Rn. 9;… für die Einordnung als bewegliches Vermögen auch OLG Düsseldorf ZEV 2025, 677 Rn. 14; KG ZEV 2012, 593 [juris Rn. 15]; Lehmann, ZEV 2012, 593, 595;… Leithold in Burandt/Rojahn, Erbrecht 4. Aufl. V. 120. Länderbericht USA Rn. 10;… Süß in ders., Erbrecht in Europa, 5. Aufl. § 2 Rn. 73; Mankowski, EWiR 2001, 389, 390 m.w.N.).
  • OLG München, 22.08.2025 - 33 Wx 246/24

    Gesetzliches Erbrecht, Erbrechtliche, Internationales Erbrecht, Gewöhnlicher …

    Rn. 17 (1) Vor der Geltung der EuErbVO zum 17.08.2015 wurde ein Miterbenanteil an einer Immobilie in Deutschland nach deutschem Recht als Gesamthandsanteil und damit als bewegliches Vermögen qualifiziert, mit der Folge, dass aus Sicht des Kollisionsrechts des Bundesstaates New York das Recht am letzten domicile des Erblassers Anwendung findet (vgl. KG Berlin, 1 W 557/11, juris Rn. 15 unter Bezugnahme auf Eule, ZEV 2010, 508, 509; vgl. die kritische Entscheidungsanmerkung Eule, ZEV 2013, 139; zum Folgeproblem der "Belegenheit" des als beweglich qualifizierten Vermögens und der damit verbundenen Frage der Zuständigkeit deutscher Gerichte ausführlich Eule, ZEV 2010, 508, 509;… vgl. ohne weitere Begründung Burandt/Rojahn/Leithold, 4. Aufl. 2022, V. 120. Länderbericht USA Rn. 10).

    Rn. 18 Zum Teil wird bereits vor Geltung der EuErbVO vertreten, dass ein Erbteil als Gesamthandsanteil zumindest dann als unbewegliches Vermögen zu qualifizieren ist, wenn das Vermögen der Erbengemeinschaft ausschließlich bzw. im Wesentlichen aus Immobilienvermögen besteht (so wohl auch für den vom KG, a.a.O., entschiedenen Fall Eule, ZEV 2013, 139, 140 m.w.N. auf Literatur zu Art. 15 und 4 EGBGB aF; vgl. ausführlich Dörner, DNotZ 1988, 67, 95 f.).

  • OLG Schleswig, 09.07.2014 - 3 Wx 15/14

    Erbscheinverfahren: Auslegung eines in England nach dortigem Recht verfassten …

    Rn. 29 Das BayObLG stimmt in der zitierten Entscheidung der auch im Übrigen in der Kommentarliteratur und der Rechtsprechung ganz weitgehend vertretenen Auffassung zu, dass im Falle der Testierung nach englischem Recht durch Errichtung eines Testamentary-Trusts der "Trustee" regelmäßig nicht als Erbe anzusehen ist, sondern in aller Regel seine Einsetzung in die Anordnung einer Testamentsvollstreckung umzudeuten bzw. dies entsprechend auszulegen ist, während als testamentarische Erben nur die Letztbegünstigten "beneficiaries" in Betracht kommen, bei denen indes im Einzelfall zu klären ist, ob sie tatsächlich Erben oder aber nur Vermächtnisnehmer sein sollen (…BayObLG, a.a.O., bei juris Rn. 66, 68; KG ZEV 2012, 593 ff bei juris Rn. 16;… Mayer in MüKo BGB, a.a.O., § 2369 Rn. 35 f;… Birk in MüKo BGB, 5. Aufl. 2010, Art. 25 EBGB Rn. 336 f;… Dörner in Staudinger, a.a.O., Art. 25 EBGB, Rn. 893 f).
  • OLG Düsseldorf, 26.05.2025 - 3 W 86/25

    Nachlassspaltung bei Anwendbarkeit englischen Erbrechts; administrator als …

    Zum beweglichen Vermögen zählt dabei nicht nur das Geld- und Wertpapiervermögen, sondern ebenso der ¼-Anteil der Erblasserin an der Erbengemeinschaft (vgl. KG, Beschluss vom 3.4.2012, 1 W 557/11 m.w.N.).
  • AG Düsseldorf, 08.04.2025 - 92e VI 371/24
    Ein Anteil an einer Erbengemeinschaft ist im Rahmen des internationalen Privatrechts als bewegliches Vermögen zu qualifizieren, (KG, Beschluss vom 03.04.2012 - 1 W 557/11, BeckRS 2012, 09253), falls keine Abschichtung erfolgt ist (…MAH ErbR/Koslowski, 6. Aufl. 2024, § 26 Rn. 180, beck-online).
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