Rechtsprechung
| LG Hamburg, 24.09.1986 - 71 T 50/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintragung eines Konkursvermerks in das Grundbuch nach Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1986, 1590
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- LG Hamburg, 05.09.1986 - 71 T 28/86
Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Eintragung eines allgemeinen …
Auszug aus LG Hamburg, 24.09.1986 - 71 T 50/86
Die Kammer hat bereits in ihrem Beschluß vom 5. September 1986 in dieser Grundbuchsache (71 T 28/86) im einzelnen dargelegt, daß nach seiner Auffassung zwar nicht das allgemeine Veräußerungsverbot nach §§ 113, 106 KO, wohl aber der Konkursvermerk nach Eröffnung des Konkursverfahrens im Grundbuch einzutragen sei.
- OLG Rostock, 11.09.2003 - 7 W 54/03
Eintragung eines Insolvenzvermerks im Grundbuch: Schuldner als Mitgesellschafter …
Soweit eine Eintragung im hier begehrten Sinne in der Rechtsprechung teilweise für möglich gehalten wird (LG Hamburg, ZIP 1986, 1590; LG Dessau, ZInsO 2001, 626; LG Neubrandenburg, ZInsO 2001, 425), kann dem nicht gefolgt werden. - LG Neuruppin, 21.12.2001 - 5 T 387/01
Keine Eintragung eines Insolvenzvermerks ins Grundbuch bei Gesamthandseigentum …
Dies verkennt die in der Literatur (…Kilger/K. Schmidt, Insolvenzgesetze, 17. Auflage, § 113 Anm.l a.E./ Kirchhof in HK-InsO; § 32 Rn.4 unter Hinweis auf .LG Hamburg, ZIP 1986, 1590; Breutigam/Blersch/Goetsch, Insolvenzordnung, § 32 Rn.14;… Allolio/Hintzen/Metzen/Sauer, Insolvenzrecht, 2. Auflage, S.92/93) zum Teil vertretene Auffassung, die in.Mit dieser Begründung hat das Landgericht Hamburg (ZIP 1986, 1590) die Eintragung eines Konkursvermerks in einem ähnlich gelagerten Fall zugelassen.
- LG Duisburg, 07.04.2006 - 7 T 63/06
Insolvenzvermerk bei Gesamthandeigentum
Rn. 14 Dies entspricht der früher allgemein herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. zu GbR: OLG Zweibrüggen ZIP 2001, 431 f.; LG Heidelberg ZIP 1986, 1590 und 1592 f.; LG Neubrandenburg NZI 2001, 225; LG Berlin Zeitschrift für Insolvenzordnung 2004, 557 f.;… Kirchhoff in Heidelberger Kommentar: Stand 2003, § 32 Rdnr. 7;… Uhlenbruck: Insolvenzordnung, 12. Aufl., 2003, § 32 Rdnr. 5;… Schmahl in Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung 2001, § 32 Rdnr. 17; für die Erbengemeinschaft ausdrücklich vertreten auch durch LG Dessau, Zeitschrift für InsoO 2001, 626 f.;… Kirchhoff in Heidelberg Kommentar § 32., Rdnr. 5, Uhlenbruck § 32 Rdnr. 6 am Ende).
- OLG Frankfurt, 22.06.2010 - 20 W 231/10
Eintragung eines Insolvenzvermerks in das Grundbuch bei Insolvenz nur eines …
Denn aus den Vorschriften der §§ 81 Abs. 1 Satz 2, 91 Abs. 2, 24 Abs. 1 InsO ist abzuleiten, dass bei einer fehlenden Verlautbarung im Grundbuch auch der gute Glaube des Rechtsverkehrs an die Freiheit von insolvenzrechtlichen Verfügungsbeschränkungen geschützt ist (vgl. LG Duisburg Rpfleger 2006, 465; OLG Dresden ZInsO 2005, 1220;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn. 1635 a zur BGB-Gesellschaft;… Hügel, GBO, InsR Rn. 75; LG Hamburg ZIP 1986, 1590;… Meikel, Grundbuchrecht, § 12 c Rn. 12 LG Neubrandenburg NZI 2001, 325; LG Dessau ZInsO 2001, 626). - LG Stralsund, 14.05.2003 - 2 T 424/02
Insolvenzeröffnung bezüglich des Grundbesitzes einer Gesellschaft bürgerlichen …
Die Ansicht, die eine Eintragung für möglich hält (LG Hamburg, ZIP 1986, 1590; LG Neubrandenburg, NZI 2001, 325), steht im Widerspruch zum klaren Wortlaut des § 32 Abs. 1 Nr. 1 InsO . - LG Dessau, 20.11.2000 - 7 T 533/00
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Miterben; Verfügung …
eines der Gesamthänder das Insolvenzverfahren eröffnet wird (LG Hamburg in ZIP 1986, S. 1590;… Wimmer/Schmerbach a.a.O. § 32 Rz. 3;… Eickmann/Kirchhof a.a.O. § 32 Rz. 4; Otto in EWiR 1986, 1321; a. A.: LG Leipzig in Rpfleger 2000, 111;… Smid Komm, zur Insolvenzordnung § 32 Rz. 5). - LG Frankenthal, 22.10.2001 - 1 T 197/01
Eintragung einer insolvenzrechtlichen Verfügungsbeschränkung; Nach …
Die dort zuständige Kammer hat zwar in einer Entscheidung die Eintragung eines Konkursvermerks zugelassen (LG Hamburg in ZIP 1986, 1590, wie es überhaupt in den zitierten Entscheidungen der Landgerichte Leipzig, Dessau und Neubrandenburg stets um die Eintragung eines Insolvenzvermerks nach bereits erfolgter Eröffnung des Insolvenzverfahrens ging), in dem zur verfahrensgegenständlichen Problematik parallel gelagerten Fall, in dem es um ein Verfügungsverbot im Rahmen der angeordneten Sequestration (hier: vorläufige Insolvenz Verwaltung) ging (LG Hamburg in ZIP 1986, 1592, 1593), allerdings dessen Eintragung gerade abgelehnt (…vgl. auch die Darstellungen bei Smid, a.a.O. und Keller in Rechtspfleger 2000, 201, 203).
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