Rechtsprechung
| LG Mainz, 16.10.1990 - 10 HO 57/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1991, 583
- BB 1990, 2301
- DB 1990, 2361
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.03.1974 - II ZR 89/72
Abhängigkeit einer AG von Unternehmensgruppe
Auszug aus LG Mainz, 16.10.1990 - 10 HO 57/89
In dieser Auffassung sieht sich die Kammer dabei letztlich übrigens auch durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes in BGHZ 62 S. 193 ff. = DB 1974 S. 767 ff. bekräftigt.Dies gilt dabei um so mehr, als vom Bundesgerichtshof in der erwähnten Entscheidung (BGHZ 62 S. 201 = DB 1974 S. 767, 769) ergänzend hervorgehoben wurde, daß es für die Möglichkeit der Ausübung beherrschenden Einflusses nicht genügt, wenn ihre Voraussetzungen erst zu schaffen sind, und daß es sich inbesondere auch nicht nur um zufällige Umstände handeln darf, auf die kein Verlaß ist.
Alldies ist vorliegend jedoch nicht, jedenfalls aber nicht in der gebotenen Weise, geschehen, woraus sich zugleich ergab, daß auch der Aufsichtsrat seinen sich insoweit aus § 314 AktG ergebenden Verpflichtungen nicht nachkommen konnte und nicht nachgekommen ist (zur Nichtigkeit solcher Beschlüsse vergleiche auch BGHZ 62 S. 193 ff. = DB 1974 S. 767).
- BGH, 13.10.1977 - II ZR 123/76
Eingliederung der Gelsenberg AG - 17 AktG, Bundesrepublik Deutschland als …
Auszug aus LG Mainz, 16.10.1990 - 10 HO 57/89
Solches wäre nämlich nur unter hier nicht vorliegenden Voraussetzungen ausreichend und auch in der sog. VEBA-Gelsenberg-Entscheidung des BGH (vgl. BGHZ 69 S. 334 ff. = DB 1977 S. 2367) wird - sieht man von den vorliegend nicht einschlägigen Besonderheiten jener Entscheidung ab, die darin zu sehen waren, daß die Bundesrepublik Deutschland als Großaktionär schon aufgrund ihrer spezifischen Aufgabenstellung und auch nach haushaltsrechtlichen Vorschriften gehalten war, öffentliche Interessen in der VEBA AG durchzusetzen und somit beherrschenden Einfluß auf diese zu nehmen - nur auf eine echte eigene Stimmrechtsmehrheit als maßgeblich abgestellt.
- BGH, 25.01.2022 - II ZR 50/20
Geltendmachung eines Anspruchs aus dem Gesellschaftsverhältnis durch einen …
Rn. 11 aa) Die vom Berufungsgericht herangezogene Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 14. Juli 2004 - VIII ZR 224/02, ZIP 2004, 1708) betrifft die von der Zulässigkeit der actio pro socio zu unterscheidende organisationsrechtliche Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Geltendmachungsbeschluss nach § 46 Nr. 8 GmbHG entbehrlich ist (vgl. etwa BGH, Urteil vom 28. Juni 1982 - II ZR 199/81, ZIP 1982, 1203, 1204; Urteil vom 4. Februar 1991 - II ZR 246/89, ZIP 1991, 583; Urteil vom 29. November 2004 - II ZR 14/03, ZIP 2005, 320, 321).Wird die klageweise Erwirkung eines solchen Beschlusses, wie bei der Gesellschafterklage gegen einen Gesellschafter denkbar (BGH, Urteil vom 28. Juni 1982 - II ZR 199/81, ZIP 1982, 1203, 1204; Urteil vom 4. Februar 1991 - II ZR 246/89, ZIP 1991, 583; Urteil vom 29. November 2004 - II ZR 14/03, ZIP 2005, 320, 321), im Einzelfall als unzumutbarer Umweg und deshalb als entbehrlich angesehen (…vgl. Bayer in Lutter/Hommelhoff, 20. Aufl., § 13 Rn. 55;… Scholz/K. Schmidt, GmbHG, 12. Aufl., § 46 Rn. 161), begegnet dies wiederum dem Bedenken, dass der Streit über die Anspruchsverfolgung bei der Klage gegen den Fremdgeschäftsführer dem Regelungskonzept des § 46 Nr. 8 Var. 1 GmbHG zuwider nicht zwischen den Gesellschaftern ausgetragen werden würde.
- ArbG Düsseldorf, 08.09.2004 - 10 BVGa 23/04
Art und Weise der Durchführung der Wahl der Arbeitnehmervertreter zum …
Mit Hilfe dieser Verträge verzichtet der Mehrheitsgesellschafter auf die Ausübung seiner Stimmrechte aus einem so großen Teil seiner Beteiligung, dass es ihm mit den restlichen Stimmrechten und seinen sonstigen Herrschaftsmitteln nicht mehr möglich ist, beherrschenden Einfluss auszuüben (LG Mainz, 16.10.1990, DB 1990, 2361, 2363;… Koppensteiner in Kölner Komm., § 17 Rdnr. 88, 89;… Krieger in MünchHdB-Ges, 3.. Auflage 1999, § 68 Rdnr. 58;… Hüffer, Aktiengesetz , 7.. Auflage 2004, § 17 Rdnr. 22).Die grundsätzliche Tauglichkeit solcher Verträge zur Widerlegung der Abhängigkeitsvermutung in § 17 Abs. 3. AktG ist in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt (vgl. LG Mainz, 16.10.1990, DB 1990, 2361, 2363; LG Köln, 03.02.1992, DB 1992, 627; OLG Köln, 24.11.1992, 22 U 72/92, Juris;… Hüffer, Aktiengesetz , 7.. Auflage 2004, § 17 Rdnr. 21;… Krieger in MünchHdB-Ges, § 68 Rdnr. 58).
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