Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 07.05.1993 - 2 Wx 55/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
- Deutsches Notarinstitut (Leitsatz)
BGB § 1564
Ehebedingte Zuwendung, Geschäftsgrundlage
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 1317
- ZIP 1993, 921
- BB 1993, 1544
- DB 1993, 1232
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 21.10.2014 - II ZR 330/13
Aktiengesellschaft: Voraussetzungen der Wirksamkeit einer Satzungsbestimmung über …
Teilweise wird ein Versammlungsort im Ausland nicht zugelassen, wobei das Hindernis vor allem in der fehlenden Möglichkeit einer Beurkundung durch einen deutschen Notar gesehen wird (OLG Hamburg, ZIP 1993, 921; OLG Hamm, NJW 1974, 1057 [zur GmbH]; LG Stuttgart, AG 1992, 236;… Werner in Großkomm. AktG, 4. Aufl., § 121 Rn. 48;… Wicke in Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl., § 130 Rn. 18;… Heidel/Terbrack/Lohr, AktG, 3. Aufl., § 130 Rn. 12;…Heidel/Pluta, AktG, 3. Aufl., § 121 Rn. 45; Wilhelmi, BB 1987, 1331). - OLG Karlsruhe, 06.05.2003 - 12 U 26/03
Werklieferungsvertrag: Nachbesserung durch Neuherstellung vor Gefahrübergang
Sie wird allerdings in der Literatur überwiegend und mit zunehmender Tendenz nicht nur als Kosten-, sondern auch als Gefahrtragungsklausel ausgelegt (OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 1317 mit den einschlägigen Literaturnachweisen).
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