Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,428
BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98 (https://dejure.org/1999,428)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1999 - III ZR 203/98 (https://dejure.org/1999,428)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1999 - III ZR 203/98 (https://dejure.org/1999,428)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,428) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

"Mündliche Nebenabreden bestehen nicht"

Kein Verstoß gegen §§ 9, 11 Nr. 15b AGBG (jetzt § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 309 Nr. 12b BGB <Fassung seit 1.1.02>, vgl. auch § 4 AGBG, § 305b BGB <Fassung seit 1.1.02> und § 127 BGB) durch o.g. Klausel, Beweis für das Bestehen von Nebenabreden steht dem Kunden immer offen, hinnehmbare Nichteinhaltung von Transparenz (Hinweis: abweichend offenbar der VIII. Senat: «Neuwagen-Verkaufsbedingungen»)

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    AGBG § 9 A, § 11 Nr. 15 b

  • Judicialis

    AGBG § 9 A; ; AGBG § 11 Nr. 15 b

Kurzfassungen/Presse (2)

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Nebenabredenklausel in Dauerschuldverhältnis

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Mündliche Vereinbarungen müssen bewiesen werden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 207
  • ZIP 1999, 1887
  • MDR 2000, 19
  • WM 1999, 2475
  • MMR 2000, 159
  • BB 1999, 2372
  • DB 2000, 617
  • K&R 1999, 566
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.06.1985 - VIII ZR 238/84

    Wirksamkeit des formularmäßigen Ausschlusses mündlicher Nebenabreden

    Auszug aus BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98
    Die Klausel "Mündliche Nebenabreden bestehen nicht" in den AGB einer Mobilfunkanbieterin ist wirksam (Bestätigung von BGH, Urteil vom 19. Juni 1985 - VIII ZR 238/84 = NJW 1985, 2329).

    Wie auch das Berufungsgericht nicht verkennt, ist eine im wesentlichen inhaltsgleiche Klausel ("Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen") in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für wirksam angesehen worden, und zwar, wie hier, bei einem Dauerschuldverhältnis (BGH, Urteil vom 19. Juni 1985 - VIII ZR 238/84 = NJW 1985, 2329, 2330 f).

    Da der Bundesgerichtshof in seiner in NJW 1985, 2329/2331 veröffentlichten Entscheidung betreffend die Klausel unter Ziff. 1 j) - Satz 1 - des Unterlassungsantrags eine von der Auffassung des Senats offensichtlich abweichende Auffassung vertreten hat, ist die Revision zur Herbeiführung einer rechtseinheitlichen Beurteilung geboten.

  • BGH, 19.11.1991 - VI ZR 171/91

    Beweislastumkehr bei Produzentenhaftung; Darlegungs- und Beweislast für …

    Auszug aus BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98
    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß eine Beschränkung der Revisionszulassung nicht ausdrücklich in der Urteilsformel ausgesprochen werden muß; es genügt vielmehr, daß sich der Sinn des vom Berufungsgericht Gemeinten eindeutig aus der für die Zulassung gegebenen Begründung ergibt (vgl. die in BGHR ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1 Revisionszulassung, beschränkte 4, 6, 8, 9, 11, 12, 17, 18 veröffentlichten Entscheidungen).
  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87

    Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...

    Auszug aus BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98
    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß eine Beschränkung der Revisionszulassung nicht ausdrücklich in der Urteilsformel ausgesprochen werden muß; es genügt vielmehr, daß sich der Sinn des vom Berufungsgericht Gemeinten eindeutig aus der für die Zulassung gegebenen Begründung ergibt (vgl. die in BGHR ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1 Revisionszulassung, beschränkte 4, 6, 8, 9, 11, 12, 17, 18 veröffentlichten Entscheidungen).
  • BGH, 26.11.1984 - VIII ZR 214/83

    Zulässigkeit einzelner Bestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der …

    Auszug aus BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98
    Ohnehin wird formularmäßig geschaffenen Beweisanzeichen in der Praxis bei der Beweiswürdigung regelmäßig keine entscheidende Bedeutung zugemessen (…vgl. auch insoweit BGH aaO; s. aus der Rechtsprechung ferner BGHZ 93, 29, 60 f, wo eine entsprechende Klausel im kaufmännischen Verkehr schon früher für wirksam angesehen worden war).
  • BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92

    Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück - …

    Auszug aus BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98
    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß eine Beschränkung der Revisionszulassung nicht ausdrücklich in der Urteilsformel ausgesprochen werden muß; es genügt vielmehr, daß sich der Sinn des vom Berufungsgericht Gemeinten eindeutig aus der für die Zulassung gegebenen Begründung ergibt (vgl. die in BGHR ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1 Revisionszulassung, beschränkte 4, 6, 8, 9, 11, 12, 17, 18 veröffentlichten Entscheidungen).
  • BGH, 03.05.1988 - VI ZR 276/87

    Widerruf einer ärztlichen Diagnose

    Auszug aus BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98
    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß eine Beschränkung der Revisionszulassung nicht ausdrücklich in der Urteilsformel ausgesprochen werden muß; es genügt vielmehr, daß sich der Sinn des vom Berufungsgericht Gemeinten eindeutig aus der für die Zulassung gegebenen Begründung ergibt (vgl. die in BGHR ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1 Revisionszulassung, beschränkte 4, 6, 8, 9, 11, 12, 17, 18 veröffentlichten Entscheidungen).
  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 19/89

    Einwand der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils bei einer Werklohnklage

    Auszug aus BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98
    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß eine Beschränkung der Revisionszulassung nicht ausdrücklich in der Urteilsformel ausgesprochen werden muß; es genügt vielmehr, daß sich der Sinn des vom Berufungsgericht Gemeinten eindeutig aus der für die Zulassung gegebenen Begründung ergibt (vgl. die in BGHR ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1 Revisionszulassung, beschränkte 4, 6, 8, 9, 11, 12, 17, 18 veröffentlichten Entscheidungen).
  • BGH, 08.03.1995 - VIII ZR 156/94

    Verjährung der Ansprüche des Käufers nach Vollziehung der Wandelung; …

    Auszug aus BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98
    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß eine Beschränkung der Revisionszulassung nicht ausdrücklich in der Urteilsformel ausgesprochen werden muß; es genügt vielmehr, daß sich der Sinn des vom Berufungsgericht Gemeinten eindeutig aus der für die Zulassung gegebenen Begründung ergibt (vgl. die in BGHR ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1 Revisionszulassung, beschränkte 4, 6, 8, 9, 11, 12, 17, 18 veröffentlichten Entscheidungen).
  • BGH, 07.12.1989 - VII ZR 70/89

    Bemessung des Honorars für raumbildenden Ausbau bei Fehlen eines schriftlichen …

    Auszug aus BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98
    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß eine Beschränkung der Revisionszulassung nicht ausdrücklich in der Urteilsformel ausgesprochen werden muß; es genügt vielmehr, daß sich der Sinn des vom Berufungsgericht Gemeinten eindeutig aus der für die Zulassung gegebenen Begründung ergibt (vgl. die in BGHR ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1 Revisionszulassung, beschränkte 4, 6, 8, 9, 11, 12, 17, 18 veröffentlichten Entscheidungen).
  • OLG Köln, 15.05.1998 - 6 U 83/97

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters; Wegfall der …

    Auszug aus BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 15. Mai 1998 - 6 U 83/97 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Beklagte verurteilt worden ist, den Gebrauch der Klausel "Mündliche Nebenabreden bestehen nicht" zu unterlassen, und soweit der Kläger ermächtigt worden ist, die Verurteilung der Beklagten hinsichtlich dieser Klausel bekanntzumachen.
  • BGH, 05.07.2002 - V ZR 143/01

    Beweiskraft einer Urkunde

    a) Nach ständiger Rechtsprechung besteht für die über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunden die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit (BGHZ 20, 109, 111; BGH, Urt. v. 14. Oktober 1999, III ZR 203/98, ZIP 1999, 1887, 1888).
  • BGH, 09.09.2026 - VIII ZR 127/25

    Wann ist die Mietsache ordnungsgemäß zurückgegeben?

    Rn. 37 Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ergibt sich Gegenteiliges auch nicht aus der Bestimmung in Ziffer 12 Satz 1 der Verträge, wonach außerhalb dieser Vereinbarungen keine mündlichen Nebenabreden getroffen worden sind, da diese bereits nicht als Schriftformvereinbarung zu werten ist, sondern lediglich eine sogenannte Vollständigkeitsklausel enthält (vgl. BGH, Urteile vom 26. November 1984 - VIII ZR 214/83, BGHZ 93, 29, 60 f.; vom 19. Juni 1985 - VIII ZR 238/84, NJW 1985, 2329 unter II 2 a bb; vom 14. Oktober 1999 - III ZR 203/98, WM 1999, 2475 unter [I] 2 a;… vom 3. März 2021 - XII ZR 92/19, NJW-RR 2021, 872 Rn. 13).
  • BGH, 10.01.2019 - III ZR 109/17

    Anlageberatungsvertrag: Wirksamkeit einer vom Berater vorformulierten Bestätigung …

    Um eine Tatsachenbestätigung, die lediglich die geltende Beweislastverteilung wiedergibt, handelt es sich vorliegend mithin gerade nicht (vgl. dazu Senatsurteil vom 14. Oktober 1999 - III ZR 203/98, NJW 2000, 207 f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht