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Rechtsprechung
   BGH, 08.12.1998 - XI ZR 50/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2367
BGH, 08.12.1998 - XI ZR 50/98 (https://dejure.org/1998,2367)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1998 - XI ZR 50/98 (https://dejure.org/1998,2367)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1998 - XI ZR 50/98 (https://dejure.org/1998,2367)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 565 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 398 Abs. 1; ; BGB § 676

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz gegen Bank wegen Falschauskunft - Beschönigende Darstellung der wirtschaftlichen Probleme einer Gesellschaft - Bestehen eines stillschweigenden Auskunftsvertrages der Bank - Vertragliche Haftung einer Bank für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 398 Abs. 1
    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 676; ZPO § 398
    Haftung der Bank für Richtigkeit der erkennbar einer Entscheidung über wesentliche Vermögensverfügungen dienenden Auskunft

Papierfundstellen

  • ZIP 1999, 275
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.1998 - II ZR 131/97

    Anforderungen an die Substantiierung des Parteivorbringens

    Auszug aus BGH, 08.12.1998 - XI ZR 50/98
    Sie betreffen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 13. Juli 1998 - II ZR 131/97, WM 1998, 1779 m.w.Nachw.) nur eine für die Rechtsfolge und damit für die Schlüssigkeit des Vorbringens bedeutungslose Einzelheit, die im übrigen notfalls im Rahmen der Beweisaufnahme hätte erfragt werden können.
  • BGH, 07.07.1998 - XI ZR 375/97

    Zustandekommen eines Auskunftsvertrages zwischen einem Kreditinstitut und einem …

    Auszug aus BGH, 08.12.1998 - XI ZR 50/98
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ungeachtet der Vorschrift des § 676 BGB ein stillschweigender Auskunftsvertrag und damit eine vertragliche Haftung der Bank für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Auskunft vorliegen, wenn die Auskunft für den Empfänger von erheblicher Bedeutung ist und er sie erkennbar zur Grundlage wesentlicher Vermögensverfügungen machen will (Senatsurteile vom 16. Oktober 1990 - XI ZR 165/88, WM 1990, 1990, 1991 und vom 7. Juli 1998 - XI ZR 375/97, WM 1998, 1771, 1772 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.11.1995 - XI ZR 37/95

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 08.12.1998 - XI ZR 50/98
    Das ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur dann der Fall, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit des Zeugen anders beurteilen will als die Vorinstanz oder wenn es die protokollierten Angaben des Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält, sondern auch dann, wenn es die protokollierte Aussage eines Zeugen anders verstehen will als der erstinstanzliche Richter (Senatsurteil vom 28. November 1995 - XI ZR 37/95, WM 1996, 196, 198 m.w. Nachw.).
  • BGH, 16.10.1990 - XI ZR 165/88

    Zustandekommen eines stillschweigenden Auskunftsvertrages aufgrund Erkundigung …

    Auszug aus BGH, 08.12.1998 - XI ZR 50/98
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ungeachtet der Vorschrift des § 676 BGB ein stillschweigender Auskunftsvertrag und damit eine vertragliche Haftung der Bank für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Auskunft vorliegen, wenn die Auskunft für den Empfänger von erheblicher Bedeutung ist und er sie erkennbar zur Grundlage wesentlicher Vermögensverfügungen machen will (Senatsurteile vom 16. Oktober 1990 - XI ZR 165/88, WM 1990, 1990, 1991 und vom 7. Juli 1998 - XI ZR 375/97, WM 1998, 1771, 1772 jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Saarbrücken, 24.03.2009 - 4 U 103/08

    Pflichten des Treuhänders im Falle der Nichtigkeit der Abrede; Rückzahlung …

    Denn der Geschäftsführer dürfe - so die Begründung - Aufwendungen, welche die Rechtsordnung nach den §§ 134, 138 BGB missbillige, im Grundsatz nicht gemäß § 670 BGB den Umständen nach für erforderlich halten (BGHZ 111, 308, 311; BGH, Urt. v. 17.2.2000 - XI ZR 50/98, NJW 2000, 1560, 1562; NJW 1997, 47).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.2002 - 17 U 222/01
    Hierfür wiederum stellt es ein wesentliches Indiz dar, dass in einer für den Raterteiler erkennbaren Weise die Erteilung der Auskunft für den Anfragenden von erheblicher Bedeutung war und dieser sie zur Grundlage wesentlicher Entschlüsse machen wollte (vgl. BGH NJW 1989, 2880, 2882; BGH ZIP 1999, 275), was namentlich dann nahe liegt, wenn der Auskunftgeber besonders sachkundig oder selbst wirtschaftlich interessiert ist (vgl. BGHZ 100, 117, 118).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2006 - 3 U 23/05

    Zur Haftung für Folgeschäden auf Grund einer sachlich fehlerhaften …

    Hierfür ist wesentliches Indiz, dass dem Erteilenden erkennbar, die Auskunft für den Anfragenden von erheblicher Bedeutung ist und dieser sie zur Grundlage einer wesentlichen Entscheidung machen will (BGH NJW 1989, 2882; ZIP 1999, 275), insbesondere wenn der Auskunftgeber für die Erteilung besonders sachkundig oder selbst wirtschaftlich interessiert ist BGHZ 100, 117; NJW-RR 1992, 1011: Beratung eines Handwerkers durch Produkthersteller).
  • OLG Bamberg, 20.12.2004 - 4 U 144/03

    Pflichten der den Beitritt zu einem Immobilienfonds finanzierenden Bank

    Der Kläger hat jedenfalls nicht schlüssig dargelegt, die in Rede stehende Aussage der Beklagten (unabhängig von deren Aussagegehalt) zum Verhältnis Zins / Mieteinnahme - für die Beklagte erkennbar - zur wesentlichen Grundlage seiner Beteiligungsentscheidung gemacht zu haben (vgl. hierzu Palandt/Sprau, BGB , 63. Auflage, § 675 , RN 30 unter Verweis auf BGH NJW 1989, 2882 und BGH ZIP 1999, 275 ).
  • KG, 28.10.2004 - 12 U 237/00

    Bankenhaftung: Annahme eines stillschweigenden Auskunftsvertrages; Haftung der …

    Entscheidend ist, ob nach den Gesamtumständen beide Teile nach dem objektiven Inhalt ihrer Erklärungen die Auskunft zum Gegenstand vertraglicher Rechte und Pflichten gemacht haben (BGH WM 1985, 1531, 1532; 1988, 1828, 1829; 1989, 1836, 1837; 1990, 1990, 1991; NJW 1992, 2080, 2082; 1992, 3167, 3168; NJW-RR 1998, 1343, 1344 = WM 1998, 1771/1772; ZIP 1999, 275).
  • OLG Hamm, 08.10.2003 - 31 U 117/03

    Anlegergerechte und objektgerechte Beratung bei Wertpapieren (Auslands-Anleihen)

    Demzufolge erübrigte sich die erneute Einvernahme der in erster Instanz am 09.05.2003 gehörten Zeugen T, E4 und E (§ 398 Abs. 1 ZPO), da der Senat deren Aussagen nicht anders verstanden hat als das Landgericht (BGH ZIP 1999/275).
  • BGH, 19.01.1999 - XI ZR 72/98

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

    Dies ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur dann der Fall, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit des Zeugen anders beurteilen will als die Vorinstanz oder wenn es die protokollierten Angaben des Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält, sondern auch dann, wenn es die protokollierte Aussage eines Zeugen anders verstehen will als der Richter der Vorinstanz (Senatsurteile vom 28. November 1995 - XI ZR 37/95, WM 1996, 196, 198 und vom 8. Dezember 1998 - XI ZR 50/98, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OLG Koblenz, 21.11.2003 - 8 U 548/03

    Baustoffe - Planungsfehler oder nur ein bisschen Werbung?

    Für die Beklagten war damit vielmehr erkennbar (vgl. hierzu BGH in NJW 1989, 2882; in ZIP 99, 275), dass die hier über § 278 BGB zurechenbaren Erklärungen ihres - damaligen - Gebietsleiters Z#### für die Kläger von ganz erheblicher und ausschlaggebender Bedeutung für deren Entscheidung waren, auch für dieses Bauvorhaben das hier streitige Fußbodenheizungssystem - wie schon in ihrem Bauvorhaben, in Berlin-Wannsee - einbauen zu lassen.
  • OLG Hamm, 20.05.2016 - 12 U 162/15
    Das gilt insbesondere dann, wenn der Auskunftserteilende besonders sachkundig oder selbst wirtschaftlich interessiert ist (vgl. BGH WM 2009, 400, Tz. 10; ZIP 1999, 275, Tz. 12, BGH NJW 1992, 2080, Tz. 30; NJW-RR 1992, 1011, 9; NJW 1986, 180, Tz. 8).
  • LG Krefeld, 15.07.2010 - 5 O 170/09

    Anleger hat gegen einen Finanzdienstleister einen Anspruch auf Schadensersatz …

    Rn. 23 Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ungeachtet der Vorschrift des § 676 BGB ein stillschweigender Auskunftsvertrag und damit eine vertragliche Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit einer erteilten Auskunft vorliegen, wenn die Auskunft für den Empfänger von erheblicher Bedeutung ist und er sie erkennbar zur Grundlage wesentlicher Vermögensverfügungen machen will (vgl. nur BGH ZIP 99, 275; NJW-RR 2003, 1690).
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