Rechtsprechung
| OLG Celle, 07.11.2000 - 2 W 101/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Insolvenzverfahren: Unanfechtbare Gutachteneinholung vor Insolvenzeröffnung; keine Vorabentscheidung über die Verfahrensart; zulässiger Eigenantrag nach Gläubigerantrag
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anfechtbarkeit von Entscheidungen des Insolvenzgerichtes die Einholung eines Gutachtens betreffend; Notwendigkeit der Entscheidung über die Art des Insolvenzverfahrens vor Eröffnung desselben; Verpflichtung des Insolvenzgerichtes dem Schuldner Gelegenheit zur Stellung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 6 Abs. 1 § 21 Abs. 2 Nr. 3 § 34 § 306
Anfechtung von vorbereitenden Maßnahmen des Insolvenzgerichts; Zulässigkeit eines Eigenantrags bei laufendem Gläubigerantragsverfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anfechtbarkeit von Entscheidungen des Insolvenzgerichtes die Einholung eines Gutachtens betreffend; Notwendigkeit der Entscheidung über die Art des Insolvenzverfahrens vor Eröffnung desselben; Verpflichtung des Insolvenzgerichtes dem Schuldner Gelegenheit zur Stellung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Verden, 11.08.2000 - 14 IN 155/00
- LG Verden, 21.09.2000 - 3 T 410/00
- OLG Celle, 07.11.2000 - 2 W 101/00
- AG Verden, 11.09.2001 - 14 IN 155/00
- OLG Celle, 21.12.2001 - 2 W 102/01
Papierfundstellen
- ZIP 2001, 127
- NZI 2001, 153
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 224/99
Beschwerde gegen Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren
Auszug aus OLG Celle, 07.11.2000 - 2 W 101/00
Auch wenn die Rechtsprechung zur Insolvenzordnung dem gesetzlichen Ausschluss von sofortigen weiteren Beschwerden gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen bislang ohne größere Diskussion gefolgt ist (s. etwa OLG Brandenburg, DZWIR 2000, 301; OLG Köln, ZInsO 2000, 104, ZIP 2000, 552; OLG Naumburg Beschl. v. 10.02.2000 - 5 W 7/00 - LG Berlin, ZInsO 1999, 355; LG Göttingen, NZI 2000, 383; LG Hamburg, NZI 2000, 188;… weitere Nachweise bei Pape, in: Kübler/Prütting, § 25 Rz. 5 a) könnte der Ausschluss jeglichen Beschwerderechts im Eröffnungsverfahren bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zwar gleichwohl zweifelhaft sein, nachdem in dem "Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze" (veröffentlicht als Beilage zu ZInsO Heft 9/2000) eine Anfechtbarkeit der nach § 21 InsO anzuordnenden Sicherungsmaßnahmen aus rechtsstaatlichen Gründen vorgeschlagen wird (dazu I. Pape/G. Pape, ZIP 2000, 1553, 1563; Schmerbach/Stephan, ZInsO 2000, 541, 547).Derartige bloß vorbereitende Maßnahmen sind aber schon vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung als nicht anfechtbar angesehen worden, weil sie noch keine Entscheidungen des Gerichts darstellen, sondern diese nur vorbereiten (dazu KG, KTS 1960, 61; KG, KTS 1963, 111; OLG Köln, ZIP 1993, 1723; OLG Köln, ZInsO 2000, 104;… Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl., § 105 Rz. 4;… Pape in: Kübler/Prütting, InsO § 25 Rz. 5/5a;… § 34 Rz. 7 a/b).
- OLG Brandenburg, 25.04.2000 - 8 W 51/00
Zulässigkeit der Beschwerde gegen Anordnungen im Insolvenzeröffnungsverfahren
Auszug aus OLG Celle, 07.11.2000 - 2 W 101/00
Auch wenn die Rechtsprechung zur Insolvenzordnung dem gesetzlichen Ausschluss von sofortigen weiteren Beschwerden gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen bislang ohne größere Diskussion gefolgt ist (s. etwa OLG Brandenburg, DZWIR 2000, 301; OLG Köln, ZInsO 2000, 104, ZIP 2000, 552; OLG Naumburg Beschl. v. 10.02.2000 - 5 W 7/00 - LG Berlin, ZInsO 1999, 355; LG Göttingen, NZI 2000, 383; LG Hamburg, NZI 2000, 188;… weitere Nachweise bei Pape, in: Kübler/Prütting, § 25 Rz. 5 a) könnte der Ausschluss jeglichen Beschwerderechts im Eröffnungsverfahren bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zwar gleichwohl zweifelhaft sein, nachdem in dem "Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze" (veröffentlicht als Beilage zu ZInsO Heft 9/2000) eine Anfechtbarkeit der nach § 21 InsO anzuordnenden Sicherungsmaßnahmen aus rechtsstaatlichen Gründen vorgeschlagen wird (dazu I. Pape/G. Pape, ZIP 2000, 1553, 1563; Schmerbach/Stephan, ZInsO 2000, 541, 547).Für die Anfechtung derartiger Anordnungen besteht auch nach der Insolvenzordnung keine Veranlassung (s. OLG Brandenburg, DZWIR 2000, 301), weil dem Gericht nicht untersagt werden kann, die notwendige Sachaufklärung zur Vorbereitung seiner Entscheidung zu betreiben.
- OLG Köln, 02.11.1999 - 2 W 137/99
Flexibler Nullplan im Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig
Auszug aus OLG Celle, 07.11.2000 - 2 W 101/00
Rn. 12 2. Der Schuldner kann sich weiterhin nicht darauf berufen, die Rechtsprechung lasse trotz der fehlenden Anordnung einer Beschwerdemöglichkeit im Gesetz die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung von sogenannten "Nullplänen" zu (dazu etwa BayObLGZ 1999, 310 = NJW 2000, 220 = ZInsO 1999, 644; OLG Frankfurt/Main, ZInsO 2000, 288; OLG Köln, NJW 2000, 232 = ZIP 1999, 1929; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 1216 = NZI 2000, 163), die sofortige Beschwerde müsse deshalb auch hier zulässig sein.
- OLG Celle, 28.02.2000 - 2 W 9/00
Zuordnung des Schuldners zum Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren; …
Auszug aus OLG Celle, 07.11.2000 - 2 W 101/00
Dass es für die Wahl der Verfahrensart auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung ankommen könnte, wie hier der Schuldner meint, dürfte dagegen so gut wie ausgeschlossen sein (zur Frage des maßgeblichen Zeitpunktes auch Senat, Beschl. v. 28. Februar 2000 - 2 W 9/00 -, ZIP 2000, 802). - BayObLG, 30.09.1999 - 4Z BR 4/99
Voraussetzungen der Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
Auszug aus OLG Celle, 07.11.2000 - 2 W 101/00
Rn. 12 2. Der Schuldner kann sich weiterhin nicht darauf berufen, die Rechtsprechung lasse trotz der fehlenden Anordnung einer Beschwerdemöglichkeit im Gesetz die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung von sogenannten "Nullplänen" zu (dazu etwa BayObLGZ 1999, 310 = NJW 2000, 220 = ZInsO 1999, 644; OLG Frankfurt/Main, ZInsO 2000, 288; OLG Köln, NJW 2000, 232 = ZIP 1999, 1929; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 1216 = NZI 2000, 163), die sofortige Beschwerde müsse deshalb auch hier zulässig sein. - OLG Karlsruhe, 20.12.1999 - 9 W 82/99
Zulassung eines Nullplans als Schuldenbereinigungsplan im …
Auszug aus OLG Celle, 07.11.2000 - 2 W 101/00
Rn. 12 2. Der Schuldner kann sich weiterhin nicht darauf berufen, die Rechtsprechung lasse trotz der fehlenden Anordnung einer Beschwerdemöglichkeit im Gesetz die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung von sogenannten "Nullplänen" zu (dazu etwa BayObLGZ 1999, 310 = NJW 2000, 220 = ZInsO 1999, 644; OLG Frankfurt/Main, ZInsO 2000, 288; OLG Köln, NJW 2000, 232 = ZIP 1999, 1929; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 1216 = NZI 2000, 163), die sofortige Beschwerde müsse deshalb auch hier zulässig sein. - OLG Frankfurt, 09.03.2000 - 26 W 162/99
Ersetzung der Zustimmung der widersprechenden Gläubiger bei Vorlage eines …
Auszug aus OLG Celle, 07.11.2000 - 2 W 101/00
Rn. 12 2. Der Schuldner kann sich weiterhin nicht darauf berufen, die Rechtsprechung lasse trotz der fehlenden Anordnung einer Beschwerdemöglichkeit im Gesetz die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung von sogenannten "Nullplänen" zu (dazu etwa BayObLGZ 1999, 310 = NJW 2000, 220 = ZInsO 1999, 644; OLG Frankfurt/Main, ZInsO 2000, 288; OLG Köln, NJW 2000, 232 = ZIP 1999, 1929; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 1216 = NZI 2000, 163), die sofortige Beschwerde müsse deshalb auch hier zulässig sein. - OLG Köln, 27.09.1993 - 2 W 152/93
Auszug aus OLG Celle, 07.11.2000 - 2 W 101/00
Derartige bloß vorbereitende Maßnahmen sind aber schon vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung als nicht anfechtbar angesehen worden, weil sie noch keine Entscheidungen des Gerichts darstellen, sondern diese nur vorbereiten (dazu KG, KTS 1960, 61; KG, KTS 1963, 111; OLG Köln, ZIP 1993, 1723; OLG Köln, ZInsO 2000, 104;… Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl., § 105 Rz. 4;… Pape in: Kübler/Prütting, InsO § 25 Rz. 5/5a;… § 34 Rz. 7 a/b). - LG Hamburg, 30.03.1999 - 326 T 36/99
Auszug aus OLG Celle, 07.11.2000 - 2 W 101/00
Auch wenn die Rechtsprechung zur Insolvenzordnung dem gesetzlichen Ausschluss von sofortigen weiteren Beschwerden gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen bislang ohne größere Diskussion gefolgt ist (s. etwa OLG Brandenburg, DZWIR 2000, 301; OLG Köln, ZInsO 2000, 104, ZIP 2000, 552; OLG Naumburg Beschl. v. 10.02.2000 - 5 W 7/00 - LG Berlin, ZInsO 1999, 355; LG Göttingen, NZI 2000, 383; LG Hamburg, NZI 2000, 188;… weitere Nachweise bei Pape, in: Kübler/Prütting, § 25 Rz. 5 a) könnte der Ausschluss jeglichen Beschwerderechts im Eröffnungsverfahren bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zwar gleichwohl zweifelhaft sein, nachdem in dem "Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze" (veröffentlicht als Beilage zu ZInsO Heft 9/2000) eine Anfechtbarkeit der nach § 21 InsO anzuordnenden Sicherungsmaßnahmen aus rechtsstaatlichen Gründen vorgeschlagen wird (dazu I. Pape/G. Pape, ZIP 2000, 1553, 1563; Schmerbach/Stephan, ZInsO 2000, 541, 547). - LG Berlin, 21.04.1999 - 81 T 264/99
Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens; Recht zur sofortigen …
Auszug aus OLG Celle, 07.11.2000 - 2 W 101/00
Auch wenn die Rechtsprechung zur Insolvenzordnung dem gesetzlichen Ausschluss von sofortigen weiteren Beschwerden gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen bislang ohne größere Diskussion gefolgt ist (s. etwa OLG Brandenburg, DZWIR 2000, 301; OLG Köln, ZInsO 2000, 104, ZIP 2000, 552; OLG Naumburg Beschl. v. 10.02.2000 - 5 W 7/00 - LG Berlin, ZInsO 1999, 355; LG Göttingen, NZI 2000, 383; LG Hamburg, NZI 2000, 188;… weitere Nachweise bei Pape, in: Kübler/Prütting, § 25 Rz. 5 a) könnte der Ausschluss jeglichen Beschwerderechts im Eröffnungsverfahren bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zwar gleichwohl zweifelhaft sein, nachdem in dem "Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze" (veröffentlicht als Beilage zu ZInsO Heft 9/2000) eine Anfechtbarkeit der nach § 21 InsO anzuordnenden Sicherungsmaßnahmen aus rechtsstaatlichen Gründen vorgeschlagen wird (dazu I. Pape/G. Pape, ZIP 2000, 1553, 1563; Schmerbach/Stephan, ZInsO 2000, 541, 547). - LG Göttingen, 08.12.1999 - 10 T 101/99
Möglichkeit der Einlegung eines Rechtsmittles bei Entscheidungen des …
- OLG Naumburg, 10.02.2000 - 5 W 7/00
- OLG Frankfurt, 27.06.2003 - 11 Verg 2/03
Zulässigkeit von Bietergemeinschaften
Verbleibenden Zweifeln an der Stichhaltigkeit der geltend gemachten wirtschaftlichen Gründe für die Vereinbarung einer Bietergemeinschaft kann hier in aller Regel nicht durch die Einholung betriebswirtschaftlicher Gutachten nachgegangen werden (vgl. auch OLG Celle OLGR 2001, 55). - LG Berlin, 19.06.2008 - 86 T 455/08
Anfechtbarkeit eines Beschlusses über die Beauftragung eines Sachverständigen in …
Dieser lediglich vorbereitende Charakter des Beschlusses schließt seine Anfechtbarkeit aus (vgl. BGH NJW-RR 1998, 1579 = ZIP 1999, 319 [BGH 02.07.1998 - IX ZB 33/98] ; OLG Brandenburg NZI 2001, 42; OLG Celle ZIP 2001, 127;… zum Zivilprozess: Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 355 Rn. 7;… zum FGG: Jansen/Briesemeister, FGG, 3. Aufl., § 19 Rn. 22).Selbst wenn man eine grundsätzliche Anfechtbarkeit des Beschlusses über die Beauftragung eines Sachverständigen annehmen würde, wäre der Beschluss nach § 6 Abs. 1 InsO nicht angreifbar, weil ein Rechtsmittel nicht vorgesehen ist (vgl. OLG Brandenburg NZI 2001, 42; OLG Celle ZIP 2001, 127, 128).
- LG Frankfurt/Oder, 22.12.2005 - 19 T 825/05
Ablehnung eines vom Gericht bestellten Sachverständigen bei Besorgnis der …
Auch die Anordnung der Einholung eines Gutachtens und die Beauftragung eines bestimmten Sachverständigen selbst ist nach einhelliger Auffassung in Literatur, und Rechtsprechung nicht anfechtbar, da es sich hierbei nicht um eine Entscheidung im Sinne des § 6 InsO , sondern um eine vorbereitende und verfahrensfördernde Maßnahme zur Erfüllung der Amtsermittlungspflicht, § 5 Abs. 1 InsO , handelt, gegen die die Insolvenzordnung kein Rechtsmittel vorsieht (vgl. hierzu BGH, NJW-RR 1998, 1579 [BGH 02.07.1998 - IX ZB 33/98] ; OLG Celle, ZIP 2001, 127; OLG Brandenburg, DZWIR 2000, 301 ;… Kirchhof in HK-InsO, 3. Auflage, § 6 Rz. 6).
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