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Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 21.11.2003 | LG Dresden, 05.03.2004

Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.11.2003 - 2 Ws 593/03 + 2 Ws 617/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3553
OLG Köln, 21.11.2003 - 2 Ws 593/03 + 2 Ws 617/03 (https://dejure.org/2003,3553)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.11.2003 - 2 Ws 593/03 + 2 Ws 617/03 (https://dejure.org/2003,3553)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. November 2003 - 2 Ws 593/03 + 2 Ws 617/03 (https://dejure.org/2003,3553)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • openjur.de

    Insolvenzverwalter; Beteiligung am Verfahren; Verfall des Wertersatzes

  • openjur.de

    Insolvenzverwalter; Beteiligung am Verfahren; Verfall des Wertersatzes

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der sofortigen Beschwerde; Voraussetzungen der Verfallsanordnung; Das Bruttoprinzip bei der Verfallsanordnung; Beschränkung der Vermögensabschöpfung bei der Verfallsanordnung wegen unbilliger Härten; Voraussetzungen einer "Kollusion"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 2016
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02

    Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2003 - 2 Ws 593/03
    "Unmittelbar erlangt" ist mithin der gesamte Auftrag ( so auch BGHSt 47, 369; anders in dem Sachverhalt, der der Entscheidung des BGH in NJW 2002, 2257 zugrunde lag: dort waren zur Erlangung des erstrebten wirtschaftlichen Vorteils noch weitere, von der Straftat unabhängige Handlungen des Bestechenden erforderlich ).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gilt das Bruttoprinzip für alle Fälle des Verfalls und auch gegenüber Dritten, ohne dass es auf deren Schuld ankäme ( BGHSt 47, 369, 372 f m.w.N. ).

  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01

    Urteil im Hildesheimer Korruptionsprozeß im wesentlichen bestätigt

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2003 - 2 Ws 593/03
    Hierbei ist auch das ungeschriebene Merkmal der "Unmittelbarkeit" bezüglich des aus der Tat Erlangten erfüllt ( vgl. BGH, NJW 2002, 2257).

    "Unmittelbar erlangt" ist mithin der gesamte Auftrag ( so auch BGHSt 47, 369; anders in dem Sachverhalt, der der Entscheidung des BGH in NJW 2002, 2257 zugrunde lag: dort waren zur Erlangung des erstrebten wirtschaftlichen Vorteils noch weitere, von der Straftat unabhängige Handlungen des Bestechenden erforderlich ).

  • OLG Köln, 08.08.2003 - 2 Ws 433/03

    Auswirkungen der Insolvenz einer --nicht unmittelbar am Strafverfahren …

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2003 - 2 Ws 593/03
    Zur Klarstellung wird festgestellt, dass der Senatsbeschluss vom 8. August 2003 ( 2 Ws 433/03 ) nach wie vor Geltung hat.

    Hierzu wird im einzelnen auf den Beschluss vom 08.08.2003 verwiesen ( 2 Ws 433/03 ).

  • BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00

    Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2003 - 2 Ws 593/03
    Diese gehen in der Regel in die Kalkulation des Bestechenden ein ( vgl. z.B. BGH NJW 2001, 2102, 2105 ).
  • BGH, 14.06.2000 - VIII ZR 218/99

    Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung bei Erteilung einer fingierten Rechnung

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2003 - 2 Ws 593/03
    Diese verlangt ein bewußtes Zusammenwirken des Vertreters mit dem Geschäftsgegner zu Lasten des Geschäftsherrn ( vgl. z.B. BGH NJW 2000, 2896; NJW-RR 1989, 642;… MüKO/Schramm, BGB, 4.Aufl, § 164, Rdnr. 107 ).
  • BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 353/87

    Wirksamkeit von Verpflichtungsgeschäften eines Testamentsvollstreckers - …

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2003 - 2 Ws 593/03
    Diese verlangt ein bewußtes Zusammenwirken des Vertreters mit dem Geschäftsgegner zu Lasten des Geschäftsherrn ( vgl. z.B. BGH NJW 2000, 2896; NJW-RR 1989, 642;… MüKO/Schramm, BGB, 4.Aufl, § 164, Rdnr. 107 ).
  • BGH, 27.08.1993 - 2 StR 394/93

    Anwendbarkeit der gewerbsmäßigen Hehlerei auf den Gehilfen

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2003 - 2 Ws 593/03
    Da im Zweifel von der für den Angeklagten bzw. für den Dritten im Sinne des § 73 Abs. 3 StGB günstigsten Möglichkeit auszugehen ist ( vgl. BGHR, StGB § 73, Anspruch 1), ist zugunsten des durch die Verfallsanordnung Betroffenen das Vorliegen eines Schadensersatzanspruchs eines Dritten dem Grunde nach zu bejahen.
  • BGH, 13.06.2001 - 3 StR 131/01

    Voraussetzungen der Härteklausel bei der Verfallsanordnung (Berücksichtigung von …

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2003 - 2 Ws 593/03
    Erschöpfte sich die Verfallsanordnung lediglich auf den Nettogewinn, so wäre die Tatbegehung unter finanziellen Gesichtspunkten weitgehend risikolos (… so BGH a.a.O., S. 373 f; BGH, wistra 2001, 388 ).
  • KG, 06.07.2005 - 5 Ws 299/05

    Arrest in der Insolvenz: Unzulässiger Vollzug eines strafprozessualen dinglichen …

    Die Anwendung der zivilrechtlichen Vorschriften hat vielmehr zur Folge, daß der Arrest, soweit er nicht vollzogen wurde, sich nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erledigt und eine Einzelzwangsvollstreckung unzulässig ist (vgl. OLG Köln ZIP 2004, 2016).
  • OLG Köln, 21.11.2003 - 2 Ws 617/03

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der sofortigen Beschwerde; Voraussetzungen der …

    2 Ws 593/03 2 Ws 617/03.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.11.2003 - 2 Ws 617/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,22636
OLG Köln, 21.11.2003 - 2 Ws 617/03 (https://dejure.org/2003,22636)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.11.2003 - 2 Ws 617/03 (https://dejure.org/2003,22636)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. November 2003 - 2 Ws 617/03 (https://dejure.org/2003,22636)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StPO § 442 Abs. 2; ; StGB § 73 Abs. 1; ; StGB § 73 Abs. 3; ; StGB § 73 a; ; StGB § 73 c

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der sofortigen Beschwerde; Voraussetzungen der Verfallsanordnung; Das Bruttoprinzip bei der Verfallsanordnung; Beschränkung der Vermögensabschöpfung bei der Verfallsanordnung wegen unbilliger Härten; Voraussetzungen einer "Kollusion"

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der sofortigen Beschwerde; Voraussetzungen der Verfallsanordnung; Das Bruttoprinzip bei der Verfallsanordnung; Beschränkung der Vermögensabschöpfung bei der Verfallsanordnung wegen unbilliger Härten; Voraussetzungen einer "Kollusion"

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der sofortigen Beschwerde; Voraussetzungen der Verfallsanordnung; Das Bruttoprinzip bei der Verfallsanordnung; Beschränkung der Vermögensabschöpfung bei der Verfallsanordnung wegen unbilliger Härten; Voraussetzungen einer "Kollusion"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 2016
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02

    Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2003 - 2 Ws 617/03
    "Unmittelbar erlangt" ist mithin der gesamte Auftrag ( so auch BGHSt 47, 369; anders in dem Sachverhalt, der der Entscheidung des BGH in NJW 2002, 2257 zugrunde lag: dort waren zur Erlangung des erstrebten wirtschaftlichen Vorteils noch weitere, von der Straftat unabhängige Handlungen des Bestechenden erforderlich ).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gilt das Bruttoprinzip für alle Fälle des Verfalls und auch gegenüber Dritten, ohne dass es auf deren Schuld ankäme ( BGHSt 47, 369, 372 f m.w.N. ).

  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01

    Urteil im Hildesheimer Korruptionsprozeß im wesentlichen bestätigt

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2003 - 2 Ws 617/03
    Hierbei ist auch das ungeschriebene Merkmal der "Unmittelbarkeit" bezüglich des aus der Tat Erlangten erfüllt ( vgl. BGH, NJW 2002, 2257).

    "Unmittelbar erlangt" ist mithin der gesamte Auftrag ( so auch BGHSt 47, 369; anders in dem Sachverhalt, der der Entscheidung des BGH in NJW 2002, 2257 zugrunde lag: dort waren zur Erlangung des erstrebten wirtschaftlichen Vorteils noch weitere, von der Straftat unabhängige Handlungen des Bestechenden erforderlich ).

  • OLG Köln, 08.08.2003 - 2 Ws 433/03

    Auswirkungen der Insolvenz einer --nicht unmittelbar am Strafverfahren …

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2003 - 2 Ws 617/03
    Zur Klarstellung wird festgestellt, dass der Senatsbeschluss vom 8. August 2003 ( 2 Ws 433/03 ) nach wie vor Geltung hat.

    Hierzu wird im einzelnen auf den Beschluss vom 08.08.2003 verwiesen ( 2 Ws 433/03 ).

  • BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00

    Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2003 - 2 Ws 617/03
    Diese gehen in der Regel in die Kalkulation des Bestechenden ein ( vgl. z.B. BGH NJW 2001, 2102, 2105 ).
  • BGH, 14.06.2000 - VIII ZR 218/99

    Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung bei Erteilung einer fingierten Rechnung

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2003 - 2 Ws 617/03
    Diese verlangt ein bewußtes Zusammenwirken des Vertreters mit dem Geschäftsgegner zu Lasten des Geschäftsherrn ( vgl. z.B. BGH NJW 2000, 2896; NJW-RR 1989, 642;… MüKO/Schramm, BGB, 4.Aufl, § 164, Rdnr. 107 ).
  • BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 353/87

    Wirksamkeit von Verpflichtungsgeschäften eines Testamentsvollstreckers - …

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2003 - 2 Ws 617/03
    Diese verlangt ein bewußtes Zusammenwirken des Vertreters mit dem Geschäftsgegner zu Lasten des Geschäftsherrn ( vgl. z.B. BGH NJW 2000, 2896; NJW-RR 1989, 642;… MüKO/Schramm, BGB, 4.Aufl, § 164, Rdnr. 107 ).
  • BGH, 27.08.1993 - 2 StR 394/93

    Anwendbarkeit der gewerbsmäßigen Hehlerei auf den Gehilfen

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2003 - 2 Ws 617/03
    Da im Zweifel von der für den Angeklagten bzw. für den Dritten im Sinne des § 73 Abs. 3 StGB günstigsten Möglichkeit auszugehen ist ( vgl. BGHR, StGB § 73, Anspruch 1), ist zugunsten des durch die Verfallsanordnung Betroffenen das Vorliegen eines Schadensersatzanspruchs eines Dritten dem Grunde nach zu bejahen.
  • BGH, 13.06.2001 - 3 StR 131/01

    Voraussetzungen der Härteklausel bei der Verfallsanordnung (Berücksichtigung von …

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2003 - 2 Ws 617/03
    Erschöpfte sich die Verfallsanordnung lediglich auf den Nettogewinn, so wäre die Tatbegehung unter finanziellen Gesichtspunkten weitgehend risikolos (… so BGH a.a.O., S. 373 f; BGH, wistra 2001, 388 ).
  • OLG Köln, 21.11.2003 - 2 Ws 593/03

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der sofortigen Beschwerde; Voraussetzungen der …

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2003 - 2 Ws 617/03
    2 Ws 593/03 2 Ws 617/03.
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Rechtsprechung
   LG Dresden, 05.03.2004 - 10 O 3672/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13250
LG Dresden, 05.03.2004 - 10 O 3672/03 (https://dejure.org/2004,13250)
LG Dresden, Entscheidung vom 05.03.2004 - 10 O 3672/03 (https://dejure.org/2004,13250)
LG Dresden, Entscheidung vom 05. März 2004 - 10 O 3672/03 (https://dejure.org/2004,13250)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Insolvenzspezifische Sorgfaltspflichten; Haftungsmaßstab des Insolvenzverwalters; Abschätzung einer möglichen Realisierung der Außenstände durch den Insolvenzverwalter; Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung als deutliches Warnzeichen auf die Risiken weiteren ...

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 2016
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.04.1987 - IX ZR 260/86

    Pflichten des Konkursverwalters beim Abschluß von Geschäften

    Auszug aus LG Dresden, 05.03.2004 - 10 O 3672/03
    Vorliegend hat der Beklagte zu 2) als Insolvenzverwalter seinen insolvenzspezifischen Sorgfaltspflichten (s.a. BGH, Urt. v. 14.4.1987 - IX ZR 260/86, ZIP 1987, 650 = MDR 1987, 667 m.w.N., dazu EWiR 1987, 609 (Baur) - noch zum Konkursverwalter) genügt.

    Deshalb muss der Verwalter nicht auf die regelmäßig vorhandenen, im Allgemeinen auch bekannten Gefahren hinweisen, die Geschäfte mit der Konkursmasse, insbesondere Vorleistungen oder die Abwicklung von Verträgen über einen längeren Zeitraum, zwangsläufig für den Vertragspartner mit sich bringen (BGH ZIP 1987, 650 = MDR 1987, 667, noch zur hinsichtlich der Warnbedeutung vergleichbaren Konkursordnung).

  • OLG Hamm, 16.01.2003 - 27 U 45/02

    Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen den Insolvenzverwalter einer AG wegen …

    Auszug aus LG Dresden, 05.03.2004 - 10 O 3672/03
    2.An die Liquiditätsplanung des Insolvenzverwalters sind keine allzu strengen Maßstäbe anzulegen (gegen OLG Hamm ZInsO 2003, 714) Es genügt, dass der Insolvenzverwalter ex ante wie ein ordentlicher Kaufmann von der Realisierung der für die Erhaltung der Liquidität erforderlichen Außenstände ernsthaft ausgehen durfte.

    Eine Liquiditätsprognose (-planung) in dem Umfang und mit den strengen Anforderungen, wie von der Klägerin unter Hinweis auf OLG Hamm ZInsO 2003, 714, dazu EWiR 2003, 829 (Pape) gefordert, konnte vom Beklagten zu 2) gleichfalls nicht verlangt werden.

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2009 - 24 U 48/09

    Honoraransprüche eines Rechtsanwalts gegen den Insolvenzverwalter

    Er hat damit nämlich gerade nicht vorbehaltlos eine Zahlung zugesagt oder garantiert, was Anhaltspunkt für eine persönliche Haftungsübernahme sein könnte (vgl. OLG Rostock ZIP 2005, 220; LG Dresden ZIP 2004, 2016; so auch BGH ZIP 2004, 1107).
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