Rechtsprechung
| LG Osnabrück, 16.12.2003 - 7 O 1615/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 133 BGB; § 157 BGB; § 765 Abs. 1 BGB
Geltendmachung eines Anspruchs aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern; Rechtsmissbräuchlichkeit der Inanspruchnahme des Bürgen aufgrund des Eintretens des Bürgschaftsfalles; Erfassung der Hauptforderung vom Sicherungszweck der Bürgschaft nach Auslegung eines ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines Anspruchs aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern; Rechtsmissbräuchlichkeit der Inanspruchnahme des Bürgen aufgrund des Eintretens des Bürgschaftsfalles; Erfassung der Hauptforderung vom Sicherungszweck der Bürgschaft nach Auslegung eines ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bürgschaft - Sicherungszweck einer Partnerausschüttungsbürgschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 765
Anspruch aus Partnerausschüttungsbürgschaft auch für Defizit nach Auseinandersetzungsbilanz
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Was ist Sicherungszweck einer Partnerausschüttungsbürgschaft? (IBR 2004, 142)
Papierfundstellen
- ZIP 2004, 307
- BauR 2004, 724 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- BGH, 02.10.1997 - II ZR 249/96
BGB -Gesellschaft als Gesellschafterin einer anderen Gesellschaft; …
Auszug aus LG Osnabrück, 16.12.2003 - 7 O 1615/03
Rn. 18 Ist die Auseinandersetzungsbilanz nicht festgestellt, so besteht der Anspruch der Klägerin gegen die ... Rückzahlung der Überliquidität weiterhin, unterliegt allerdings während der Auseinandersetzung grundsätzlich der gesellschaftsrechtliche Durchsetzungssperre (vgl. BGH NJW 1998, 376 f [BGH 02.10.1997 - II ZR 249/96]), kann also nicht geltend gemacht werden, so daß grundsätzlich die Inanspruchnahme des dafür Bürgenden rechtsmißbräuchlich ist. - BGH, 25.02.1999 - IX ZR 24/98
Darlegungs- und Beweispflicht des Gläubigers einer Bürgschaft auf erstes …
Auszug aus LG Osnabrück, 16.12.2003 - 7 O 1615/03
Zwar geht die Beklagte zutreffend davon aus, sie könne gegenüber der Inanspruchnahme aus der formwirksamen Bürgschaft auf erstes Anfordern auch im Erstprozeß geltend machen, die Klägerin handele rechtsmißbräuchlich - dies wäre der Fall, wenn offensichtlich oder liquide beweisbar ist, daß trotz Vorliegens der formellen Voraussetzungen der Bürgschaftsfall nicht eingetreten ist - (vgl. BGH ZIP 1996, 172 ff) oder die Hauptforderung sei nicht vom Sicherungszweck der Bürgschaft umfaßt (vgl. BGH WM 1999, 895 ff). - BGH, 14.12.1995 - IX ZR 57/95
Rechte des Bürgen gegenüber der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes …
Auszug aus LG Osnabrück, 16.12.2003 - 7 O 1615/03
Zwar geht die Beklagte zutreffend davon aus, sie könne gegenüber der Inanspruchnahme aus der formwirksamen Bürgschaft auf erstes Anfordern auch im Erstprozeß geltend machen, die Klägerin handele rechtsmißbräuchlich - dies wäre der Fall, wenn offensichtlich oder liquide beweisbar ist, daß trotz Vorliegens der formellen Voraussetzungen der Bürgschaftsfall nicht eingetreten ist - (vgl. BGH ZIP 1996, 172 ff) oder die Hauptforderung sei nicht vom Sicherungszweck der Bürgschaft umfaßt (vgl. BGH WM 1999, 895 ff).
- BGH, 02.05.1979 - VIII ZR 157/78
Rechtsstellung des Bürgen aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern
Auszug aus LG Osnabrück, 16.12.2003 - 7 O 1615/03
Die Bürgschaft trat demnach, wie der Rückforderungsanspruch gegen die Hauptschuldnerin, wirtschaftlich an die Stelle dieses von der Hauptschuldnerin ansonsten stehenzulassenden Bardepots; dies ist auch bereits grundsätzlich der Zweck einer Bürgschaft auf erstes Anfordern (BGH NJW 1984, 923 f; vgl. auch BGHZ 74, 244 ff). - BGH, 03.07.1978 - II ZR 54/77
Inanspruchnahme eines Gesellschafters auf Zahlung rückständiger Beiträge - …
Auszug aus LG Osnabrück, 16.12.2003 - 7 O 1615/03
Die Durchsetzungssperre, und damit der Bürgen-Einwand unzulässiger Rechtsausübung, greift jedoch u.a. dann nicht ein, wenn nach Sinn und Zweck der gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen der Anspurch seine Selbständigkeit auch in der Auflösungsphase behalten soll (…BGH a.a.O.) oder wenn der fortbestehende Zweck der Gesellschaft die Anforderung von Mitteln erfordert (BGH WM 1978, 898 f;… Palandt/Sprau, BGB, 62. Aufl. 2003, § 730 Rn. 6). - BGH, 24.11.1983 - IX ZR 2/83
Abgabe von Garantieerklärungen zur Absicherung vertraglicher Ansprüche - …
Auszug aus LG Osnabrück, 16.12.2003 - 7 O 1615/03
Die Bürgschaft trat demnach, wie der Rückforderungsanspruch gegen die Hauptschuldnerin, wirtschaftlich an die Stelle dieses von der Hauptschuldnerin ansonsten stehenzulassenden Bardepots; dies ist auch bereits grundsätzlich der Zweck einer Bürgschaft auf erstes Anfordern (BGH NJW 1984, 923 f; vgl. auch BGHZ 74, 244 ff). - OLG Koblenz, 23.01.1987 - 5 U 1390/81
Haftung des Bürgen für Auseinandersetzungsforderung des BGB-Gesellschafters?
Auszug aus LG Osnabrück, 16.12.2003 - 7 O 1615/03
Rn. 15 Gegen diese Auslegung spricht auch nicht das Urteil des OLG Koblenz, DB 1987, 2514 f. Der dortigen Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beklagte hatte sich für den Rückzahlungsanspruch einer Bank aus einem Darlehen, das die Bank einer Gesellschaft gewährt hatte, bezüglich eines Gesellschafters verbürgt hatte. - LG Köln, 27.06.2003 - 32 O 61/03
Was ist der Sicherungszweck einer Partnerausschüttungsbürgschaft?
Auszug aus LG Osnabrück, 16.12.2003 - 7 O 1615/03
Rn. 16 Die Auffassung der Beklagten, die Bürgschaft sichere nicht den Auseinandersetzungsanspruch, wird auch nicht durch das Urteil des LG Köln vom 27.06.2003, 32 0 61/03 gestützt.
- OLG Düsseldorf, 27.04.2012 - 16 U 34/11
Anforderungen an die Bestimmtheit einer Bürgschaft auf erstes Anfordern; …
Denn dieser Anspruch wird vom vereinbarten Sicherungszweck der Bürgschaft nicht erfasst, sofern eine ausdrückliche Vereinbarung hierzu fehlt (ebenso: LG Köln, Urteil v. 27.6.2003 - 32 O 61/03, IBR 2003, 481; LG Frankfurt a.M., Urteil v. 16.9.2003 - 2-18 O 501/02, IBR 2004, 624; OLG Frankfurt a.M., Urteil v. 12.7.2005 - 8 U 200/04, IBR 2005, 540;… Wölfing-Hamm/Hochstadt, a.a.O., 68 f.; a.A. z.B. LG Osnabrück, Urteil v. 16.12.2003 - 7 O 1615/03). - OLG Dresden, 19.01.2007 - 12 U 1969/06
Sicherungszweck einer Partnerausschüttungsbürgschaft
a) Insoweit wird der Zahlungsanspruch aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern bereits fällig, wenn der Gläubiger eine Zahlungsaufforderung abgibt und eindeutig erkennbar dasjenige erklärt, was in der Bürgschaftsurkunde als Voraussetzung der Zahlung auf erstes Anfordern niedergelegt ist (BGH WW 1997, 255, zitiert nach Juris; Landgericht Osnabrück, ZIP 2004, 307 [308]; OLG Frankfurt, Hinweisbeschluss vom 19.11.2004, Az.: 23 U 269/03, zitiert nach www.ibr-online.de;… Palandt/Sprau, BGB, 64. Aufl., Einführung vor 765, Rn. 14a).(2) Der Rückzahlungsanspruch geleisteter Vorab-Ausschüttungen ergibt sich indes aus einer Zusammenschau von Ziff. 11.1 und 11.2 des ARGE-Vertrages (LG Osnabrück, ZIP 2004, 307 (308]; vorausgesetzt auch von LG Köln, Urteil vom 27.06.2003, Az.: 23 O 61/03, zitiert nach www.ibr-online.de) .
Erst die Bürgschaft auf erstes Anfordern schaffe nämlich die Voraussetzungen für eine Ausschüttung, wohingegen anderenfalls die nicht ausgeschütteten Mittel der ARGE als Bardepot zur Verfügung stehen würden (Landgericht Osnabrück, ZIP 2004, 307 [309]; Landgericht Köln, Urteil vom 31.01.2001, Az.: 27 O 232/05, zitiert nach www.ibr-online.de; OLG Oldenburg, Hinweisbeschluss vorn 24.06.2004, Az.: 11 U 14/04, zitiert nach www.ibr-online.de; EWiR 2004, 329 [330]).
- OLG Frankfurt, 12.07.2005 - 8 U 200/04
ARGE: Sicherungszweck einer Partnerausschüttungsbürgschaft nach Ausscheiden eines …
Die Frage, inwieweit ARGE-Bürgschaftserklärungen der vorliegenden Art auch den Anspruch auf Ausgleich von Verlustanteilen aus einer insolvenzbedingt aufgestellten Auseinandersetzungsbilanz sichern, wird kontrovers diskutiert (bejahend LG Osnabrück IBR 2004, 142; verneinend LG Köln IBR 2003, 773; LG Frankfurt a.M. IBR 2004, 624).Die Auffassung des angefochtenen Urteils, welche auch vom Landgericht Osnabrück (IBR 2004, 142) geteilt wird, der Hauptzweck der Partner-Ausschüttungsbürgschaft werde verfehlt, wenn nicht auch der Anspruch aus der Auseinandersetzungsbilanz im Falle der Insolvenz gesichert werde, lässt sich mit dem Bestimmtheitsgrundsatz der Bürgschaftsverpflichtung nicht vereinbaren.
- OLG Frankfurt, 19.11.2004 - 23 U 269/03
Sicherungszweck einer Partnerausschüttungsbürgschaft
Teils wird zwar die Auffassung vertreten, dass trotz dieser Umstände der Anspruch auf Rückzahlung der Überliquidität bestehe (LG Osnabrück, ZIP 2004, 307, Vogel, EWiR 2004, 329 f., Schmitz/Vogel, ZflR 2003, 774 ff.;… Schmitz, Die Bauinsolvenz, 3. Aufl., 2004, Rn. 860 ff.).Es mag sein, dass trotz der Durchsetzungssperre auf Grund einer Auseinandersetzungsbilanz Einzelansprüche gegen den ausgeschiedenen Gesellschafter noch durchgesetzt werden können, wenn hierfür ein besonderes Bedürfnis besteht (Vogel, EWiR 2004, 329 f.) und dieser Anspruch nicht mit dem nunmehr auf Abwicklung gerichteten Gesellschaftszweck kollidiert (…Palandt-Sprau, a.a.O., § 730, Rn. 6).
- LG München I, 18.02.2026 - 27 T 344/26
Insolvenzverfahren, Forderungsanmeldung, Restschuldbefreiung, Akteneinsicht, …
Während eine Ansicht jedenfalls bei unbestrittenen Forderungen eine Anmeldung zur Tabelle nicht verlangt (Uhlenbruck/Pape § 4 Rn 29; K. Schmidt, InsO § 4 Rn 32; Rein, NJW-Spezial 2011, 661); knüpft die Gegenansicht die Stellung als Verfahrensbeteiligter daran, dass der Gläubiger durch Anmeldung einer Forderung zur Tabelle auch tatsächlich am Verfahren teilnimmt (OLG Celle ZIP 2004, 307 OLG Frankfurt, ZInsO 2005, 1327, 1328; MüKo-InsO/Bruns, § 4 Rn 74; 7 Frege/Keller/Riedel, HBdInsR, Rn 309; Braun/Baumert, InsO, § 4 Rn 44). - OLG Dresden, 01.03.2007 - 12 U 1969/06
Urkundsprozess gegen den Bürgen
Entscheidend ist wiederum, dass diese Auffassung - wie unter Ziff. 2 b) cc) des Beschlusses vom 19.01.2007 ausgeführt - zumindest in der Rechtsprechung vertreten wird (vgl. neben den im genannten Beschluss zitierten Entscheidungen auch LG Osnabrück ZIP 2004, 307 [309]) und die Rechtsfrage in der höchstrichterlichen Rechtsprechung noch nicht geklärt ist. - LG Köln, 31.01.2006 - 27 O 232/05
Sicherungszweck einer Partnerausschüttungsbürgschaft
Ein Auseinandersetzungsanspruch, der sich aus einer festgestellten Auseinandersetzungsbilanz ergäbe, ist von der Bürgschaft hingegen nicht erfasst (vgl. auch OLG Frankfurt, IBR 2005, 540; LG Köln ZIP 2003, 1649; LG Frankfurt IBR 2004, 624; Vogel EwiR § 765 2/04, 330;… Schmitz, Die Bauinsolvenz, 3. Aufl. Rz 860; a.A. LG Osnabrück ZIP 2004, 307, 309 und OLG Oldenbrug im Hinweisbeschluss vom 24.06.2004, Az 11 U 14/04, Bl 111 d.A.).
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