Rechtsprechung
| BGH, 17.02.2005 - III ZR 172/04 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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BGB § 193
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BGB § 193
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Sonntag als letzter Tag für eine Kündigungserklärung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kündigung eines Werbevertrages; Anwendbarkeit von § 193 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf Kündigungsfristen; Schutzbedürftigkeit eines Kündigungsempfängers; Widersprüchliches Verhalten als Verstoß gegen Treu und Glauben
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 193
Ende der Kündigungsfrist Sonntag oder Sonnabend - Techniker Krankenkasse
- ra.de
- Prof. Dr. Lorenz
Unanwendbarkeit von § 193 BGB (Fristablauf an Sonn- und Feiertagen) auf Kündigungsfristen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 193
Ende einer Kündigungsfrist an einem Sonn- oder Feiertag - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Schuldrecht - Abgabe einer Willenserklärung: § 193 BGB gilt nicht bei Kündigungsfristen
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Fristen
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Berechnung einer Kündigungsfrist
- lw.com
(Leitsatz und Kurzinformation)
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- LG München I, 13.02.2003 - 31 O 17997/02
- OLG München, 14.01.2004 - 15 U 2301/03
- BGH, 17.02.2005 - III ZR 172/04
Papierfundstellen
- BGHZ 162, 175
- NJW 2005, 1354
- ZIP 2005, 716
- MDR 2005, 798
- NZM 2005, 391
- WM 2005, 753
- DB 2005, 1105
- AnwBl 2005, 26
Wird zitiert von ... (61) Zitiert selbst (11)
- BGH, 28.09.1972 - VII ZR 186/71
Zur Berechnung der Frist bei Kündigung eines Handelsvertretervertrages
Auszug aus BGH, 17.02.2005 - III ZR 172/04
§ 193 BGB ist auf Kündigungsfristen weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar (Fortführung von BGHZ 59, 265).Dieser Auffassung hat sich auch der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs für das Handelsvertreterrecht angeschlossen (BGHZ 59, 265).
Der erkennende Senat schließt sich wie bereits der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGHZ 59, 265) den überzeugenden Gründen gegen eine Geltung des § 193 BGB für Kündigungsfristen in BAGE 22, 304, 305 ff. an.
Die Zeit vor Beginn der Kündigungsfrist ist selbst keine Frist, weil sie keinen Anfangszeitpunkt, sondern nur einen Endtermin hat (BAGE 20, 8, 11; 22, 304, 305 f.; BGHZ 59, 265, 267).
Davon abgesehen ist es auch methodisch nicht möglich, eine Vorschrift, die denjenigen, der eine Willenserklärung abzugeben hat, vor einer Fristverkürzung schützen soll, zu Lasten des Empfängers einer Kündigung entsprechend anzuwenden mit der Folge, daß im Ergebnis die zur Verfügung stehende (Kündigungs-)Frist nicht verlängert, sondern - im ungünstigsten Falle sogar wesentlich - verkürzt wird (BAGE 22, 304, 308 ff.; BGHZ 59, 265, 267; Herschel, Anmerkung zu BAG AP Nr. 2 zu § 66 HGB; Hueck, Anmerkung zu BAG AP Nr. 1 zu § 193 BGB).
- BAG, 05.03.1970 - 2 AZR 112/69
Kündigung - Fristwahrende Erklärung - Folgender Werktag - Kündigungsfrist
Auszug aus BGH, 17.02.2005 - III ZR 172/04
Für Arbeitsverträge verneint das Bundesarbeitsgericht - nach ursprünglich gegenteiliger Auffassung im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts (BAGE 20, 8 = AP Nr. 2 zu § 66 HGB mit ablehnender Anmerkung Herschel; RAGE 4, 139, 140 ff.; 16, 125, 126 f.) - eine Anwendung des § 193 BGB, unabhängig davon, wie lang die Kündigungsfrist ist und ob sie auf Gesetz, Kollektivvertrag oder Einzelvereinbarung beruht (BAGE 22, 304 = AP Nr. 1 zu § 193 BGB mit zustimmender Anmerkung Hueck = SAE 1971, 13 mit zustimmender Anmerkung Beuthien; DB 1977, 639).Der erkennende Senat schließt sich wie bereits der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGHZ 59, 265) den überzeugenden Gründen gegen eine Geltung des § 193 BGB für Kündigungsfristen in BAGE 22, 304, 305 ff. an.
Die Zeit vor Beginn der Kündigungsfrist ist selbst keine Frist, weil sie keinen Anfangszeitpunkt, sondern nur einen Endtermin hat (BAGE 20, 8, 11; 22, 304, 305 f.; BGHZ 59, 265, 267).
Davon abgesehen ist es auch methodisch nicht möglich, eine Vorschrift, die denjenigen, der eine Willenserklärung abzugeben hat, vor einer Fristverkürzung schützen soll, zu Lasten des Empfängers einer Kündigung entsprechend anzuwenden mit der Folge, daß im Ergebnis die zur Verfügung stehende (Kündigungs-)Frist nicht verlängert, sondern - im ungünstigsten Falle sogar wesentlich - verkürzt wird (BAGE 22, 304, 308 ff.; BGHZ 59, 265, 267; Herschel, Anmerkung zu BAG AP Nr. 2 zu § 66 HGB; Hueck, Anmerkung zu BAG AP Nr. 1 zu § 193 BGB).
- BAG, 28.07.1967 - 2 AZR 380/66
Kündigungsfristanfang
Auszug aus BGH, 17.02.2005 - III ZR 172/04
Für Arbeitsverträge verneint das Bundesarbeitsgericht - nach ursprünglich gegenteiliger Auffassung im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts (BAGE 20, 8 = AP Nr. 2 zu § 66 HGB mit ablehnender Anmerkung Herschel; RAGE 4, 139, 140 ff.; 16, 125, 126 f.) - eine Anwendung des § 193 BGB, unabhängig davon, wie lang die Kündigungsfrist ist und ob sie auf Gesetz, Kollektivvertrag oder Einzelvereinbarung beruht (BAGE 22, 304 = AP Nr. 1 zu § 193 BGB mit zustimmender Anmerkung Hueck = SAE 1971, 13 mit zustimmender Anmerkung Beuthien; DB 1977, 639).Die Zeit vor Beginn der Kündigungsfrist ist selbst keine Frist, weil sie keinen Anfangszeitpunkt, sondern nur einen Endtermin hat (BAGE 20, 8, 11; 22, 304, 305 f.; BGHZ 59, 265, 267).
- BGH, 17.03.2004 - VIII ZR 161/03
Erfüllungswirkung einer Zahlung nach Mitteilung einer geänderten Bankverbindung
Auszug aus BGH, 17.02.2005 - III ZR 172/04
Rechtsmißbräuchlich ist nach ständiger Rechtsprechung widersprüchliches Verhalten vielmehr erst dann, wenn dadurch für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - X ZR 73/95 - NJW 1997, 3377, 3379 f.; Urteil vom 17. März 2004 - VIII ZR 161/03 - WM 2004, 1219, 1221; Urteil vom 14. September 2004 - XI ZR 248/03 - ZIP 2004, 2273, 2275). - BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95
"Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens
Auszug aus BGH, 17.02.2005 - III ZR 172/04
Rechtsmißbräuchlich ist nach ständiger Rechtsprechung widersprüchliches Verhalten vielmehr erst dann, wenn dadurch für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - X ZR 73/95 - NJW 1997, 3377, 3379 f.; Urteil vom 17. März 2004 - VIII ZR 161/03 - WM 2004, 1219, 1221; Urteil vom 14. September 2004 - XI ZR 248/03 - ZIP 2004, 2273, 2275). - BGH, 14.09.2004 - XI ZR 248/03
Einrede der Verjährung bei Verschweigen eines Wohnungswechsels und Veeitelung der …
Auszug aus BGH, 17.02.2005 - III ZR 172/04
Rechtsmißbräuchlich ist nach ständiger Rechtsprechung widersprüchliches Verhalten vielmehr erst dann, wenn dadurch für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - X ZR 73/95 - NJW 1997, 3377, 3379 f.; Urteil vom 17. März 2004 - VIII ZR 161/03 - WM 2004, 1219, 1221; Urteil vom 14. September 2004 - XI ZR 248/03 - ZIP 2004, 2273, 2275). - BGH, 16.10.1974 - VIII ZR 74/73
Abschluss eines Pachtvertrages über eine Hotel-Pension - Kündigung eines …
Auszug aus BGH, 17.02.2005 - III ZR 172/04
Der Bundesgerichtshof hat sich hierzu noch nicht geäußert; das Urteil des VIII. Zivilsenats vom 16. Oktober 1974 (VIII ZR 74/73 - NJW 1975, 40) betrifft nicht eine Kündigung im technischen Sinne, sondern die Ablehnung einer ohne "Kündigung" eintretenden Vertragsverlängerung. - BAG, 13.10.1976 - 5 AZR 638/75
Arbeitsverhältnis: Beginn der Kündigungsfrist durch Zugang des …
Auszug aus BGH, 17.02.2005 - III ZR 172/04
Für Arbeitsverträge verneint das Bundesarbeitsgericht - nach ursprünglich gegenteiliger Auffassung im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts (BAGE 20, 8 = AP Nr. 2 zu § 66 HGB mit ablehnender Anmerkung Herschel; RAGE 4, 139, 140 ff.; 16, 125, 126 f.) - eine Anwendung des § 193 BGB, unabhängig davon, wie lang die Kündigungsfrist ist und ob sie auf Gesetz, Kollektivvertrag oder Einzelvereinbarung beruht (BAGE 22, 304 = AP Nr. 1 zu § 193 BGB mit zustimmender Anmerkung Hueck = SAE 1971, 13 mit zustimmender Anmerkung Beuthien; DB 1977, 639). - LAG Köln, 26.10.2001 - 11 Sa 832/01
Auslegung einer Kündigungserklärung; Kündigungsfrist; Sonn- und Feiertage
Auszug aus BGH, 17.02.2005 - III ZR 172/04
Dem sind die übrige Rechtsprechung und die Fachliteratur gefolgt (vgl. nur LAG Düsseldorf DB 1960, 1218, 1219; LAG Köln NZA-RR 2002, 355, 356; Staudinger/Repgen, BGB, Neubearb. - OLG München, 14.01.2004 - 15 U 2301/03
Klage wegen einer Forderung aus einem Werbevertrag; Beweislast für den Zugang …
Auszug aus BGH, 17.02.2005 - III ZR 172/04
Das Berufungsgericht, dessen Urteil in VuR 2004, 266 (mit zustimmender Anmerkung des vorinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten der Beklagten) veröffentlicht ist, läßt es wie das Landgericht dahinstehen, ob das Kündigungsschreiben der Beklagten schon am 30. März 2002 bei der Klägerin eingegangen ist. - LAG Düsseldorf, 09.08.1960 - 8 Sa 174/60
- BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 154/14
Kein Rechtsmissbrauch des Vermieters bei Kündigung wegen eines bei Abschluss des …
Vielmehr ist widersprüchliches Verhalten (venire contra factum proprium) erst dann rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (…BGH, Urteile vom 5. Juni 1997 - X ZR 73/95, aaO; vom 17. Februar 2005 - III ZR 172/04, BGHZ 162, 175, 181;… vom 15. November 2012 - IX ZR 103/11, NJW-RR 2013, 757 Rn. 12;… vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, NJW 2014, 2723 Rn. 33). - BGH, 01.02.2007 - III ZR 159/06
Berechnung von Fristen
Ein solcher teleologischer Ansatz bei der Auslegung der Vorschriften über die Fristen brächte ein beträchtliches Maß an Unsicherheit mit sich, während gerade Fristbestimmungen klar überschaubar und leicht handhabbar sein müssen (Senatsurteil BGHZ 162, 175, 180). - BGH, 27.04.2005 - VIII ZR 206/04
Zur Frage, ob der Sonnabend bei der Berechnung der Kündigungsfrist eines …
a) Keiner Entscheidung bedarf die Frage, ob die Karenzzeit sich nach § 193 BGB verlängert, wenn der letzte Tag der Karenzfrist auf einen Sonnabend fällt (LG Aachen, WuM 2004, 32; LG Wuppertal, NJW-RR 1993, 1232;… Erman/Palm, BGB, 11. Aufl., § 193 Rdnr. 2;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 64. Aufl., § 573 c Rdnr. 10;… a.A. Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., Rdnr. 845; vgl. auch BGHZ 59, 265; BGH, Urteil vom 17. Februar 2005 - III ZR 172/04, ZIP 2005, 716, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, unter II).
- BGH, 15.12.2020 - VIII ZR 304/19
Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe einer …
Widersprüchliches Verhalten kann rechtmissbräuchlich sein, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 2005 - III ZR 172/04, BGHZ 162, 175, 181;… vom 15. November 2012 - IX ZR 103/11, NJW-RR 2013, 757 Rn. 12;… vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, NJW 2014, 2723 Rn. 33;… vom 4. Februar 2015 - VIII ZR 154/14, BGHZ 204, 145 Rn. 24;… vom 26. August 2020 - VIII ZR 351/19, aaO Rn. 66). - LG Berlin, 22.02.2017 - 65 S 395/16
Ende der Kündigungsfrist am Samstag
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einer Entscheidung über die Kündigung eines Sponsoringvertrages die (direkte und die analoge) Anwendung des § 193 BGB auf Kündigungsfristen - vorbehaltlich abweichender gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen - ausgeschlossen: die Möglichkeit, mit einer bestimmten Frist zu einem bestimmten Tag zu kündigen, bedeute nicht, dass die Willenserklärung an einem bestimmten Tag abzugeben ist oder innerhalb einer bestimmten Frist abgegeben werden müsste; anders als etwa der Widerruf einer Vertragserklärung nach § 355 BGB diene die Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen zudem stets dem Schutz des Kündigungsgegners (vgl. BGH, Urt. v. 17.02.2005 - III ZR 172/04, in NZM 2005, 391). - BGH, 15.11.2012 - IX ZR 103/11
Schadensersatzklage des Insolvenzverwalters wegen unzeitiger Darlehenskündigung …
Eine Partei darf ihre Rechtsansicht ändern (BGH, Urteil vom 17. Februar 2005 - III ZR 172/04, BGHZ 162, 175, 181), sich auf die Nichtigkeit einer von ihr abgegebenen Erklärung berufen (BGH, Urteil vom 7. April 1983 - IX ZR 24/82, BGHZ 87, 169, 177) oder ein unter ihrer Beteiligung zustande gekommenes Rechtsgeschäft angreifen (BGH, Urteil vom 5. Dezember 1991 - IX ZR 271/90, ZIP 1992, 124, 125).Widersprüchliches Verhalten ist dann rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 5. Dezember 1991 - IX ZR 271/90, NJW 1992, 834; vom 17. Februar 2005, aaO).
- BGH, 17.11.2014 - I ZR 97/13
Annahme einer vertragsstrafebewehrten Unterlassungserklärung durch einen …
Rechtsmissbräuchlich ist widersprüchliches Verhalten nach ständiger Rechtsprechung vielmehr erst dann, wenn dadurch für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 17. Februar 2005 - III ZR 172/04, BGHZ 162, 175, 181 mwN). - OLG Stuttgart, 27.01.2016 - 4 U 167/15
Redaktionelles Stadtblatt - Wettbewerbsrecht: Vertrieb eines illustrierten …
Zudem lässt es die Rechtsordnung grundsätzlich zu, dass eine Partei ihre Rechtsansicht ändert (BGH NJW 2005, 1354 [1356]). - BGH, 13.10.2022 - I ZB 69/21
Zwangsvollstreckungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für die Vollstreckung eines …
Rechtsmissbräuchlich ist das Verhalten erst, wenn dadurch für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2005 - III ZR 172/04, BGHZ 162, 175 [juris Rn. 19];… Urteil vom 15. November 2012 - IX ZR 103/11, NJW-RR 2013, 757 [juris Rn. 12];… MünchKomm.BGB/Schubert aaO § 242 Rn. 419 f.;… BeckOGK.BGB/Kähler, Stand 15. September 2022, § 242 Rn. 1254 f., 1286 bis 1289.2, jeweils mwN). - OLG Düsseldorf, 02.06.2022 - 20 U 259/20 Eine Änderung der Rechtsauffassung lässt die Rechtsordnung aber zu (BGH, NJW 2005, 1354, 1356 = juris Rn. 19).
- AG Brandenburg, 29.10.2021 - 31 C 288/20
Kleingarten darf nicht nur der Erholung dienen!
- OLG Dresden, 08.11.2013 - 5 U 1101/13
Rechtzeitigkeit des Zugangs der Ablehnung der Verlängerung eines Mietvertrags mit …
- BGH, 23.11.2012 - BLw 12/11
Höferecht: Wegfall der Hofeigenschaft zwischen Vorerb- und Nacherbfall; …
- OLG Stuttgart, 03.05.2017 - 4 U 160/16
Wettbewerbsverstoß: Kostenlose Verteilung eines kommunalen "Stadtblatts"
- LG Potsdam, 23.11.2018 - 1 O 45/15
Anspruch auf Beseitigung von Zaunfundamentüberständen durch Nachbarn
- BFH, 20.03.2018 - III B 135/17
Silvester als Feiertag bei der Fristberechnung
- BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 85/05
Nachhaftung des früheren Geschäftsinhabers
- BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 274/12
Teilweiser Widerruf einer Versorgungszusage wegen Rechtsmissbrauchs
- OLG Saarbrücken, 20.05.2022 - 5 U 97/21
Klage eines Grundstücksnachbarn auf Geldentschädigung nach Abschluss eines …
- BGH, 20.12.2007 - III ZR 27/06
Notwendigkeit der gesonderten Revisionsbegründung nach Zulassung der Revision
- BGH, 18.07.2014 - V ZR 291/13
Entschädigung des ehemaligen Mitglieds einer LPG für den Verlust des Eigentums an …
- OLG Saarbrücken, 07.02.2013 - 4 U 421/11
Nachbarrechtlicher Beseitigungsanspruch: Berechnung der Wandhöhe eines …
- LAG Sachsen-Anhalt, 28.06.2016 - 2 Sa 421/15
Kündigungsfrist - Arbeitsvertrag - Verweisungsklausel - Zeitarbeit
- BSG, 22.11.2012 - B 3 KR 10/11 R
Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - mehrere Vereinbarungen über die …
- OLG Frankfurt, 26.03.2015 - 15 U 266/07
Zur Auslegung von § 71a Abs. 1 AktG
- BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 88/05
Nachhaftung des früheren Geschäftsinhabers
- OLG Saarbrücken, 05.04.2023 - 5 U 54/21
Zulässigkeit einer Klage nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eines in …
- KG, 05.08.2009 - 11 U 64/08
Diebstahl des Bauaufzugs: Wer trägt das Risiko?
- LAG Niedersachsen, 11.09.2018 - 3 Sa 1273/16
Besitzstandswahrung von Anrechten in der betrieblichen Altersversorgung bei einem …
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.05.2013 - 10 TaBV 88/13
Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an Grundschulung - Erforderlichkeit
- OLG Saarbrücken, 08.05.2024 - 5 U 36/23
Versicherungsschutz in einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung bei …
- OLG Nürnberg, 24.09.2020 - 3 U 1312/20
Zu den kennzeichenrechtlichen Ansprüchen eines als Dachverband strukturierten …
- LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1334/16
Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine …
- LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1326/16
Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine …
- OLG Hamm, 29.05.2024 - 10 W 76/23
Betreibung der Einziehung eines Erbscheins durch den Antragsteller nach Ablauf …
- LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1327/16
Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine …
- LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1336/16
Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine …
- KG, 09.07.2012 - 23 U 71/12
Ausschluss des Vergütungsanspruchs des Betreibers von Anlagen zur Erzeugung …
- OLG Saarbrücken, 17.04.2024 - 5 U 23/23
Darlegungsanforderungen bei einer Direktklage gegen einen Haftpflichtversicherer; …
- LAG Niedersachsen, 11.09.2018 - 3 Sa 1278/16
Besitzstandswahrung von Anrechten in der betrieblichen Altersversorgung bei einem …
- LAG Niedersachsen, 11.09.2018 - 3 Sa 1279/16
Besitzstandswahrung von Anrechten in der betrieblichen Altersversorgung bei einem …
- LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1330/16
Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine …
- LAG Niedersachsen, 04.05.2018 - 3 Sa 1320/16
Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine …
- LAG Niedersachsen, 04.05.2018 - 3 Sa 1291/16
Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine …
- LAG Hamm, 12.11.2009 - 17 Sa 1002/09
Umsetzung eines behinderten Schulhausmeisters; unbegründeter Feststellungsantrag …
- OLG Hamm, 04.06.2020 - 21 U 125/18
Schadensersatz und Minderung aus einem gekündigten Bauvertrag Unwirksamkeit der …
- LAG Niedersachsen, 04.05.2018 - 3 Sa 1292/16
Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine …
- LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1335/16
Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine …
- LAG Niedersachsen, 04.05.2018 - 3 Sa 1293/16
Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine …
- ArbG Paderborn, 08.04.2009 - 2 Ca 1808/08
Betriebsübergang, arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel.
- OLG Saarbrücken, 04.02.2026 - 5 U 42/25
Grenze des Rechtsmissbrauchs bei Widerruf von Lebensversicherungen nach 28 Jahren
- OLG Rostock, 22.02.2024 - 3 U 73/21
Herausgabe eines Grundstücks nach Erlöschen des Erbbaurechts Zug-um-Zug gegen …
- AG Düsseldorf, 18.01.2008 - 21 C 17001/06
Feststellung der Kündigung eines Mietverhältnisses; Erstattung der …
- OLG Hamm, 28.01.2020 - 21 U 125/18
Schadensersatz und Minderung aus einem gekündigten Bauvertrag Unwirksamkeit der …
- LG Siegen, 29.06.2021 - 1 O 331/20
Betriebsschließungsversicherung - Anspruch wegen Schließungen infolge …
- OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 13 U 108/14
Schadenersatz für Mehrkosten bei Sanierungsarbeiten
- LG Darmstadt, 02.09.2024 - 26 O 138/22
Keine nachträgliche Mitversicherung einer Betriebsschließung wegen …
- OLG Saarbrücken, 23.12.2020 - 5 U 55/20
Treuwidrigkeit bei Widerspruch gegen Lebensversicherungsvertrag
- OLG Saarbrücken, 23.12.2020 - 14 O 68/19
Besondere Umstände, die den Widerspruch gegen einen im Policemodell …
- SG Stuttgart, 15.01.2025 - S 12 KA 1765/21
Vertragszahnärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - …
- LG Darmstadt, 26.08.2022 - 26 O 292/21
Kein Versicherungsschutz durch Aussage auf Homepage des Versicherers oder durch …
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 11.05.2004 - 27 U 224/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 259 Abs. 1; ; BGB § 273; ; BGB § 273 Abs. 1; ; BGB § 274 Abs. 1; ; BGB §§ 730 ff.; ; BGB §§ 738 ff.; ; BGB § 739; ; BGB § 740; ; HGB § 155; ; ZPO § 531 Abs. 2
- rechtsportal.de
Ermittlung des Abfindungsanspruchs des ausgeschiedenen vorletzten Gesellschafters bei bloßer Fortführung der Gesellschaft zur Abwicklung eines einzelnen Auftrags
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 259 Abs. 1 § 2273 § 738 § 739 § 740
Auseinandersetzung einer BGB -Gesellschaft bei Ausscheiden des vorletzten und Fortführung durch den verbleibenden Gesellschafter - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auseinandersetzung einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts; Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts wegen eines Anspruchs auf Rechnungslegung; Anwendbarkeit des Ertragswertverfahrens bei der Bewertung eines Unternehmens zur Ermittlung der Abfindung eines Gesellschafters; ...
Verfahrensgang
- LG Hagen, 25.11.2003 - 9 O 229/03
- OLG Hamm, 11.05.2004 - 27 U 224/03
Papierfundstellen
- ZIP 2005, 716
- NZG 2005, 175
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80
Inhalt der Nebenkostenabrechung
Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2004 - 27 U 224/03
Die Angaben müssen so detailliert und verständlich sein, dass der Berechtigte ohne fremde Hilfe in der Lage ist, seine Ansprüche nach Grund und Höhe zu überprüfen (vgl. BGH NJW 1982, 573). - BGH, 06.12.1993 - II ZR 242/92
Auseinandersetzung einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis
Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2004 - 27 U 224/03
Die Rechte des Ausgeschiedenen bestimmen sich dann nach §§ 738-740 BGB (vgl. BGH ZIP 1994, 378). - BGH, 08.01.1990 - II ZR 115/89
Zurückbehaltungsrecht des ausgeschiedenen BGB -Gesellschafters
Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2004 - 27 U 224/03
Die aus dem Gesellschaftsverhältnis hergeleiteten Ansprüche beruhen damit auf demselben rechtlichen Verhältnis im Sinne des § 273 Abs. 1 BGB (BGH NJW 1990, 1171).
- BGH, 25.11.1970 - VIII ZR 101/69
Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts - …
Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2004 - 27 U 224/03
In der Regel hat er seine Leistung Zug um Zug gegen Bewirkung der Gegenleistung anzubieten (vgl. BGH NJW 1971, 421, m.w.N.). - BGH, 12.11.1990 - II ZR 232/89
Vorläufige Auseinandersetzungsrechnung als Voraussetzung für die Abwicklung einer …
Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2004 - 27 U 224/03
Die Rechtsprechung lässt allerdings eine Durchbrechung des Grundsatzes der Gesamtabrechnung zu, wenn schon vor der Beendigung der Auseinandersetzung feststeht, dass der eine Gesellschafter jedenfalls einen bestimmten Betrag verlangen kann (vgl. BGH, Urteil v. 12.11.1990, II ZR 232/89, NJW-RR 1991, 549). - BGH, 05.11.1979 - II ZR 245/78
Anforderungen an die Auslegung eines Gesellschaftsvertrages - Voraussetzungen für …
Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2004 - 27 U 224/03
Das hat zur Folge, dass die Beteiligung des Beklagten am schwebenden Geschäft nicht im Rahmen einer nach § 738 BGB auf den Stichtag zu ermittelnden Abfindung, sondern gesondert und nachträglich zu geschehen hat (vgl. BGH WM 1980, 212).
- LG Hamburg, 02.09.2016 - 308 O 260/15
Sozietätsvertrag: Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Anspruch eines …
§ 740 BGB ist in diesem Fall - anders als teilweise bei einer Unternehmensbewertung nach der Ertragswertmethode angenommen wird (vgl. OLG Hamm NZG 2005, 175;… Sprau in Palandt, a.a.O, § 740 Rn. 1;… MüKo § 740 Rn. 3 m.w.N.) - nicht als kraft teleologischer Reduktion oder konkludent abbedungen anzusehen, da die Erträge aus den schwebenden Geschäfte nicht bereits im Rahmen der Abfindungsbilanz berücksichtigt wurden.
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Rechtsprechung
| OLG Bremen, 22.07.2004 - 2 U 93/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
AktG § 41 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de
AktG § 41 Abs. 1 Satz 2
Haftung des Mitglieds des Vorstands einer zwar gegründeten, aber noch nicht eingetragenen Aktiengesellschaft - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Geschäftsführer, Vorgesellschaft, Vorstand
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anwendbarkeit der Grundsätze über die Handelndenhaftung auf das Vorstandsmitglied einer noch nicht eingetragenen Aktiengesellschaft; Abgabe einer rechtsgeschäftsähnlichen Erklärung für die Gesellschaft durch Billigung einer unzulässigen Werbemaßnahme
Verfahrensgang
- LG Bremen, 15.09.2003 - 4 O 24/03
- OLG Bremen, 22.07.2004 - 2 U 93/03
Papierfundstellen
- ZIP 2005, 716
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.12.2002 - X ARZ 208/02
Prüfungskompetenz des Gerichts im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung
Auszug aus OLG Bremen, 22.07.2004 - 2 U 93/03
Nach Änderung des § 17 Abs. 2 GVG hat das gem. § 32 ZPO angeblich zuständige Gericht den geltend gemachten Anspruch unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkt zu entscheiden, wenn im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung ein einheitlicher prozessualer Anspruch geltend gemacht wird (vgl. hierzu BGH NJW 2003, 828). - BGH, 10.11.1997 - II ZR 336/96
Zulässigkeit der Berufung gegen die Bejahung der örtlichen Zuständigkeit
Auszug aus OLG Bremen, 22.07.2004 - 2 U 93/03
Die vom Beklagten auch in zweiter Instanz erhobene Zuständigkeitsrüge ist gem. § 513 Abs. 2 ZPO unbeachtlich, da eine Verletzung der Normen über die Zuständigkeiten im Berufungsverfahren nicht geltend gemacht werden kann (vgl. hierzu BGH NJW 98, 1230). - OLG Oldenburg, 26.03.1998 - 8 U 215/97
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts; Bejahung der örtlichen Zuständigkeit …
Auszug aus OLG Bremen, 22.07.2004 - 2 U 93/03
In diesem Verfahren musste die Frage nicht entschieden werden, ob ausnahmsweise im Rahmen der Berufung eine von erster Instanz willkürlich angenommene Zuständigkeit gerügt werden kann (so u.a. OLG Oldenburg NJW-RR 99, 865).
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