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Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 07.09.2006

Rechtsprechung
   BGH, 26.11.2007 - II ZA 14/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1363
BGH, 26.11.2007 - II ZA 14/06 (https://dejure.org/2007,1363)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2007 - II ZA 14/06 (https://dejure.org/2007,1363)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2007 - II ZA 14/06 (https://dejure.org/2007,1363)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    GmbHG §§ 9 Abs. 2 (Fassung: Ges. v. 4. Juli 1980), 11

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Haftung bei Gründung GmbH, Haftung Gesellschafter Mantelverwendung, Mantelverwendung, Verjährung

Besprechungen u.ä.

  • schlawien-naab.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 9 Abs. 2, § 11 GmbHG a.F.
    Unterbilanzhaftung - Verjährung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 483
  • ZIP 2007, 822
  • ZIP 2008, 217
  • MDR 2008, 271
  • NZI 2008, 199
  • NZI 2008, 40
  • WM 2008, 254
  • NZG 2008, 147
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.07.2003 - II ZB 4/02

    Anmeldung der Neugründung einer GmbH unter Verwendung eines "alten" Mantels

    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - II ZA 14/06
    Für Fälle, in denen vor Publizierung des Beschlusses vom 7.7.2003 (BGH v. 7.7. 2003, II ZB 4/02, BGHZ 155, 318, DStR 2003, 1887) ein leerer, vermögens- und unternehmenslos gewordener GmbH-Mantel mit einem neuen Unternehmen ausgestattet wird, beginnt die analog § 9 Abs. 2 GmbHG zu bemessene Frist für die Verjährung der entsprechend heranzuziehenden Unterbilanzhaftung nicht erst mit der Anmeldung oder Offenlegung bei dem Handelsregister, sondern bereits mit dem Vorgang der vom Senat so bezeichneten "wirtschaftlichen Neugründung".

    Dabei ist die Anknüpfung des Beginns des Laufes der Verjährung an die Neuaufnahme der unternehmerischen Tätigkeit im Jahre 1989 - nach außen spätestens dokumentiert durch die im Handelsregister des Amtsgerichts R am 3.11.1989 eingetragene Verlegung des Gesellschaftssitzes nach R - zutreffend, weil aus Gründen des Vertrauensschutzes an die vom BGH in BGHZ 155, 318, 326 f. (BGH v. 7.7. 2003, II ZB 4/02, a. a. O.) im Wege der Rechtsfortbildung entwickelte Pflicht zur Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung als Stichtag für die (bis dahin andauernde) Unterbilanzhaftung für Altfälle nicht angeknüpft werden kann.

    Der II. Zivilsenat hatte in zwei in handelsregisterrechtlichen Vorlagesachen nach § 28 Abs. 2 FGG ergangenen Entscheidungen (BGH v. 9.12.2002, II ZB 12/02, DStR 2003, 298, und v. 7.7. 2003, II ZB 4/02, a. a. O.) entschieden, dass bei der erstmaligen Ausstattung einer Vorratsgesellschaft mit einem Unternehmen und bei der erneuten Aktivierung eines alten, "leeren" Mantels, der unternehmenslos und vermögenslos ist, also eine bloße "Hülse" darstellt, die GmbH-rechtlichen Gründungsvorschriften - partiell - neu durchlaufen werden müssen (vgl. näher dazu Goette, DStR 2004, 461 ff.).

  • BGH, 09.12.2002 - II ZB 12/02

    Wirtschaftliche Neugründung einer GmbH durch Verwendung eines Mantels; Anwendung …

    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - II ZA 14/06
    Der II. Zivilsenat hatte in zwei in handelsregisterrechtlichen Vorlagesachen nach § 28 Abs. 2 FGG ergangenen Entscheidungen (BGH v. 9.12.2002, II ZB 12/02, DStR 2003, 298, und v. 7.7. 2003, II ZB 4/02, a. a. O.) entschieden, dass bei der erstmaligen Ausstattung einer Vorratsgesellschaft mit einem Unternehmen und bei der erneuten Aktivierung eines alten, "leeren" Mantels, der unternehmenslos und vermögenslos ist, also eine bloße "Hülse" darstellt, die GmbH-rechtlichen Gründungsvorschriften - partiell - neu durchlaufen werden müssen (vgl. näher dazu Goette, DStR 2004, 461 ff.).
  • BGH, 24.10.1988 - II ZR 176/88

    Erfüllung der Einlageverpflichtung bei Mehrleistungen; Verjährung des Anspruchs …

    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - II ZA 14/06
    4 Das Berufungsgericht hat die Sache auch zutreffend entschieden, indem es die zu Recht auf Unterbilanzhaftung - und nicht etwa auf Einlagezahlung - gestützte Klage im Zusammenhang mit der Verwendung des "alten" GmbH-Mantels wegen Ablaufs der seinerzeit einschlägigen fünfjährigen Verjährungsfrist analog § 9 Abs. 2 GmbHG a. F. (BGH v. 24.10.1989, II ZR 176/88, BGHZ 105, 300, 304 ff., NJW 1989, 710) abgewiesen hat.
  • BGH, 27.09.2007 - V ZR 113/07

    Versagung der Prozesskostenhilfe für das Revisionsverfahren trotz Zulassung der …

    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - II ZA 14/06
    Jedoch müsste der BGH sie im Falle der - vom Kl. beabsichtigten - Einlegung durch Beschluss gemäß § 552a ZPO zurückweisen, weil die Voraussetzungen für ihre Zulassung nicht vorliegen und sie auch keine Aussicht auf Erfolg hätte (BGH v. 27.9. 2007, V ZR 113/07, BeckRS 2007, 18516, Tz. 1; vgl. BGH v. 24.6. 2003, VI ZR 130/03, BeckRS 2003, 06074, Tz. 2).
  • BGH, 24.06.2003 - VI ZR 130/03

    Erfolgsaussichten der Revision; Schadenseratz bei fehlgeschlagenem …

    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - II ZA 14/06
    Jedoch müsste der BGH sie im Falle der - vom Kl. beabsichtigten - Einlegung durch Beschluss gemäß § 552a ZPO zurückweisen, weil die Voraussetzungen für ihre Zulassung nicht vorliegen und sie auch keine Aussicht auf Erfolg hätte (BGH v. 27.9. 2007, V ZR 113/07, BeckRS 2007, 18516, Tz. 1; vgl. BGH v. 24.6. 2003, VI ZR 130/03, BeckRS 2003, 06074, Tz. 2).
  • BGH, 06.03.2012 - II ZR 56/10

    Zur Haftung bei unterbliebener Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung einer …

    Unterbleibt die mit der Versicherung entsprechend § 8 Abs. 2 GmbHG und der Anmeldung etwaiger mit einer wirtschaftlichen Neugründung einhergehender Satzungsänderungen zu verbindende Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung gegenüber dem Registergericht, haften die Gesellschafter im Umfang einer Unterbilanz, die in dem Zeitpunkt besteht, zu dem die wirtschaftliche Neugründung entweder durch die Anmeldung der Satzungsänderungen oder durch die Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit erstmals nach außen in Erscheinung tritt (Klarstellung BGH, 26. November 2007, II ZA 14/06, NJW-RR 2008, 483 und BGH, 26. November 2007, II ZA 15/06, DStR 2008, 933).

    Sofern in den beiden Entscheidungen des Senats vom 26. November 2007 (II ZA 14/06, ZIP 2008, 217 Rn. 4 und II ZA 15/06, DStR 2008, 933 Rn. 4) etwas anderes zum Ausdruck gekommen sein sollte, wird hieran nicht festgehalten.

  • BGH, 12.07.2011 - II ZR 71/11

    GmbH-Gründung: Handelndenhaftung bei wirtschaftlicher Neugründung einer Vorrats- …

    Das ist nach dem zuvor Gesagten der Zeitpunkt der Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung - oder allenfalls der Zeitpunkt der nach außen in Erscheinung getretenen wirtschaftlichen Neugründung, wie der Senat für "Altfälle" angenommen hat (BGH, Beschluss vom 26. November 2007 - II ZA 14/06, ZIP 2008, 217, 218) - jedenfalls aber nicht, wie das Berufungsgericht gemeint hat, der Zeitpunkt der Eintragung der mit der Neugründung gegebenenfalls verbundenen anmeldepflichtigen Änderungen des Gesellschaftsvertrages (…ebenso Ulmer in Ulmer/Habersack/Winter, GmbHG, § 3 Rn. 170;… Hueck/Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Aufl., § 3 Rn. 13;… Bayer in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 17. Aufl., § 3 Rn. 12;… Bayer in Festschrift für Goette, 2011, S. 15, 21 m.w.N.).
  • BGH, 18.01.2010 - II ZR 61/09

    GmbH: Anwendung der Grundsätze der Mantelverwendung; Gesellschaft als "leere …

    Jedoch müsste der Senat die vom Kläger eingelegte Revision durch Beschluss gemäß § 552 a ZPO zurückweisen, weil die Voraussetzungen für ihre Zulassung nicht vorliegen und sie auch keine Aussicht auf Erfolg hätte (st.Rspr.; vgl. nur Sen.Beschl. v. 26. November 2007 - II ZA 14/06, ZIP 2008, 217 Tz. 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 02.06.2008 - II ZR 104/07

    Zur Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs

    Jedoch müsste der Senat sie im Falle der - vom Kläger beabsichtigten - Einlegung durch Beschluss gemäß § 552 a ZPO zurückweisen, weil die Voraussetzungen für ihre Zulassung nicht vorliegen und sie auch keine Aussicht auf Erfolg hätte (st.Rspr.; vgl. nur Sen.Beschl. v. 26. November 2007 - II ZA 14/06, ZIP 2008, 217 Tz. 2 m.w.Nachw.).
  • OLG Schleswig, 30.07.2025 - 9 U 6/25

    Unterdeckungshaftung bei wirtschaftlicher Neugründung einer GmbH

    Unterbleibt die mit der Versicherung entsprechend § 8 Abs. 2 GmbHG und der Anmeldung etwaiger mit einer wirtschaftlichen Neugründung einhergehender Satzungsänderungen zu verbindende Offenlegung einer wirtschaftlichen Neugründung gegenüber dem Registergericht, haften die Gesellschafter nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Umfang einer Unterbilanz, die in dem Zeitpunkt besteht, zu dem die wirtschaftliche Neugründung entweder durch die Anmeldung der Satzungsänderungen zum Handelsregister oder durch die Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit erstmals nach außen in Erscheinung tritt (BGH…, Urteil vom 6. März 2012 - II ZR 56/10, BGHZ 192, 341-360 Rn. 20;… BGH, Versäumnisurteil vom 10. Dezember 2013 - II ZR 53/12, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 26. November 2007 - II ZA 14/06, juris Rn. 4).

    Dies ist der Zeitpunkt der Verwendung eines alten GmbH-Mantels (BGH…, Beschluss vom 7. Juli 2003 - II ZB 4/02, BGHZ 155, 318-328, Rn. 7) und daher der Zeitpunkt, zu dem die wirtschaftliche Neugründung entweder durch die Anmeldung der Satzungsänderungen oder durch die Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit erstmals nach außen in Erscheinung tritt (BGH…, Urteil vom 6. März 2012 - II ZR 56/10, BGHZ 192, 341 Rn. 20; BGH, Beschluss vom 26. November 2007 - II ZA 14/06, juris Rn. 4).

    Rn. 116 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs findet auf die Verjährung der Unterbilanzhaftung wegen ihres einlageähnlichen Charakters § 9 Abs. 2 GmbHG entsprechende Anwendung (BGH…, Urteil vom 24. Oktober 1988 - II ZR 176/88, BGHZ 105, 300-306, Rn. 11; BGH, Beschluss vom 26. November 2007 - II ZA 14/06, juris Rn. 4).

  • BGH, 02.06.2008 - II ZA 1/07

    Verjährung von Einlageforderugen der GmbH in Altfällen

    Jedoch müsste der Senat sie im Falle der - vom Beklagten zu 2 beabsichtigten - Einlegung durch Beschluss gemäß § 552 a ZPO zurückweisen, weil die Voraussetzungen für ihre Zulassung nicht vorliegen und sie auch keine Aussicht auf Erfolg hätte (st.Rspr., vgl. Sen.Beschl. v. 26. November 2007 - II ZA 14/06, ZIP 2008, 217 m.w.Nachw.).
  • OLG Brandenburg, 11.11.2009 - 7 U 2/09

    GmbH: Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Ausgleich einer Unterbilanz aus dem …

    Auf die Verjährung von Ansprüchen auf Ausgleich einer Unterbilanz ist § 9 Abs. 2 GmbHG analog anzuwenden (BGH NJW-RR 2008, 483; NJW 1989, 710, 711;… Baumbach/Hueck/ Fastrich, a.a.O., § 11, Rn. 64).
  • FG München, 18.05.2010 - 6 V 2905/09

    Zur Anwendbarkeit des § 8 b Abs. 7 Satz 2 KStG 2002 - Handel mit …

    32 Ob der Bundesgerichtshof (BGH) zivilrechtlich den Erwerb von Vorratsgesellschaften einer Neugründung gleichstellt (vgl. Beschlüsse des BGH II ZA 14/06 und II ZA 15/06 vom 26. November 2007) kann dahingestellt bleiben, denn die Entscheidungen betreffen die Frage des Beginns einer Verjährungsfrist und können - auch zivilrechtlich - nicht verallgemeinert werden.
  • LG Hamburg, 20.07.2011 - 318 O 63/11

    Der Anspruch einer Gesellschaft auf Einzahlung des satzungsmäßigen Stammkapitals …

    Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Unterbilanzhaftung beträgt analog § 9 Abs. 2 GmbHG a.F. 5 Jahre (vgl. BGH, Beschluss vom 26.11.2007 - II ZA 14/06 = ZIP 2008, 217 ).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 07.09.2006 - 5 U 26/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,18436
OLG Schleswig, 07.09.2006 - 5 U 26/06 (https://dejure.org/2006,18436)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07.09.2006 - 5 U 26/06 (https://dejure.org/2006,18436)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07. September 2006 - 5 U 26/06 (https://dejure.org/2006,18436)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirtschaftliche Neugründung bei Wechsels des Geschäftsfeldes; Anspruch auf Leistung der Stammeinlage gegenüber dem haftendem Nacherwerber; Abgrenzung zwischen wirtschaftlicher Neugründung und Umorganisation einer aktiven GmbH

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 822
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.07.2003 - II ZB 4/02

    Anmeldung der Neugründung einer GmbH unter Verwendung eines "alten" Mantels

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.09.2006 - 5 U 26/06
    Seit dem Grundsatzbeschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. Juli 2003 (II ZB 4/02, BGHZ 155, 318 = ZIP 2003, 1698 (m. Bespr. Kesseler, S. 1790) , dazu EWiR 2003, 967 (T. Keil) ) ist allgemein anerkannt, dass die Wiederverwendung des Mantels einer bisher existenten, aber nach Einstellung ihres Betriebs wieder aktivierten GmbH ebenso eine wirtschaftliche Neugründung darstellen kann wie - dies hatte der Bundesgerichts Bundesgerichtshof hof bereits mit Beschluss vom 9. Dezember 2002 entschieden (II ZB 12/02, BGHZ 153, 158 = ZIP 2003, 251 (m. Bespr. Nolting, S. 651) = NZG 2003, 170, dazu EWiR 2003, 327 (T. Keil) ) - die wirtschaftliche Erstverwendung des Mantels einer auf Vorrat gegründeten GmbH.

    Bei der notwendigen Abgrenzung der wirtschaftlichen Neugründung von der bloßen Umorganisation oder Sanierung einer noch aktiven GmbH (vgl. BGH ZIP 2003, 1698, 1700) kommt es letztlich auf die Würdigung von äußeren Anzeichen an, etwa die "Veräußerung der Geschäftsanteile, Änderung des Unternehmensgegenstandes, Sitzverlegung, Umfirmierung und Neubestellung von Geschäftsführern" (vgl. Ulrich , WM 2004, 915, 916).

    In der Gesamtschau dieser Indizien ist letztlich davon auszugehen, dass die neue Tätigkeit nicht mehr "in irgendeiner noch wirtschaftlich gewichtbaren Weise" an den bisherigen Geschäftsbetrieb anknüpfte (BGH ZIP 2003, 1698, 1700), sondern dass die Verwendung des bisherigen Gesellschaftsmantels nur der Vermeidung einer rechtlichen Neugründung diente.

    Hatte der Bundesgerichtshof schon für die Fälle der Mantelverwendung auf die Differenzhaftung der Gesellschafter bei Vorbelastung verwiesen (BGH ZIP 2003, 251 = NZG 2003, 170, 171 unter Verweis auf BGHZ 80, 129, 143 = ZIP 1981, 394, 398 ), so muss daher der Verweis des Bundesgerichtshofs für die hier zu entscheidende Konstellation auf die Grundsätze der Unterbilanzhaftung (BGH ZIP 2003, 1698, 1701) als umso sachgerechter erscheinen.

  • BGH, 09.12.2002 - II ZB 12/02

    Wirtschaftliche Neugründung einer GmbH durch Verwendung eines Mantels; Anwendung …

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.09.2006 - 5 U 26/06
    Seit dem Grundsatzbeschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. Juli 2003 (II ZB 4/02, BGHZ 155, 318 = ZIP 2003, 1698 (m. Bespr. Kesseler, S. 1790) , dazu EWiR 2003, 967 (T. Keil) ) ist allgemein anerkannt, dass die Wiederverwendung des Mantels einer bisher existenten, aber nach Einstellung ihres Betriebs wieder aktivierten GmbH ebenso eine wirtschaftliche Neugründung darstellen kann wie - dies hatte der Bundesgerichts Bundesgerichtshof hof bereits mit Beschluss vom 9. Dezember 2002 entschieden (II ZB 12/02, BGHZ 153, 158 = ZIP 2003, 251 (m. Bespr. Nolting, S. 651) = NZG 2003, 170, dazu EWiR 2003, 327 (T. Keil) ) - die wirtschaftliche Erstverwendung des Mantels einer auf Vorrat gegründeten GmbH.

    Hatte der Bundesgerichtshof schon für die Fälle der Mantelverwendung auf die Differenzhaftung der Gesellschafter bei Vorbelastung verwiesen (BGH ZIP 2003, 251 = NZG 2003, 170, 171 unter Verweis auf BGHZ 80, 129, 143 = ZIP 1981, 394, 398 ), so muss daher der Verweis des Bundesgerichtshofs für die hier zu entscheidende Konstellation auf die Grundsätze der Unterbilanzhaftung (BGH ZIP 2003, 1698, 1701) als umso sachgerechter erscheinen.

  • BGH, 09.03.1981 - II ZR 54/80

    Verpflichtung einer Vor-GmbH; Umfang der Versicherung über Einlageleistungen bei …

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.09.2006 - 5 U 26/06
    Hatte der Bundesgerichtshof schon für die Fälle der Mantelverwendung auf die Differenzhaftung der Gesellschafter bei Vorbelastung verwiesen (BGH ZIP 2003, 251 = NZG 2003, 170, 171 unter Verweis auf BGHZ 80, 129, 143 = ZIP 1981, 394, 398 ), so muss daher der Verweis des Bundesgerichtshofs für die hier zu entscheidende Konstellation auf die Grundsätze der Unterbilanzhaftung (BGH ZIP 2003, 1698, 1701) als umso sachgerechter erscheinen.
  • BGH, 24.10.1988 - II ZR 176/88

    Erfüllung der Einlageverpflichtung bei Mehrleistungen; Verjährung des Anspruchs …

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.09.2006 - 5 U 26/06
    Zur Begründung dieser zur Unterbilanzhaftung entwickelten Auffassung (BGH ZIP 1989, 27, 28, dazu EWiR 1989, 55 (K. Schmidt) ) hat der Bundesgerichtshof darauf hingewiesen, dass anders als bei der Regelhaftung für die Aufbringung des Stammkapitals die Ansprüche auf Unterbilanzhaftung nicht auch noch nach Jahrzehnten in einem Rechtsstreit leicht bewiesen und somit durchgesetzt werden könnten, sondern dass diese Ansprüche hinsichtlich der Schwierigkeit ihrer Geltendmachung "mehr dem Anspruch auf Ausgleich der Differenz bei der Sachgründung" glichen (BGH ZIP 1989, 27, 28) und deshalb allein die in § 9 Abs. 2 GmbHG seinerzeit für diesen Fall vorgesehene fünfjährige Verjährungsfrist sachgerecht sei.
  • BGH, 06.03.2012 - II ZR 56/10

    Zur Haftung bei unterbliebener Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung einer …

    Der Einwand, § 16 Abs. 3 GmbHG aF passe nicht in das Haftungskonzept (so OLG Schleswig, ZIP 2007, 822, 823; Podewils, GmbHR 2010, 684, 688), trägt nicht.
  • OLG München, 11.03.2010 - 23 U 2814/09

    GmbH: Haftung bei nicht offengelegter wirtschaftlicher Neugründung

    Rn. 32 b) Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (Urteil vom 07.09.2006, Az. 5 U 26/06, Tz. 24; Urteil vom 04.05.2007, Az. 5 U 100/06, Tz. 35) hielt es zwar für fraglich, ob eine derartige Unterbilanzhaftung auch gegenüber einem Erwerber von Geschäftsanteilen geltend gemacht werden kann, weil für den ähnlich gelagerten Fall eine Haftung wegen Auszahlung der Stammeinlage eine Nacherwerberhaftung überwiegend abgelehnt wird, konnte die Frage aber letztlich offen lassen.
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2012 - 16 U 55/11

    Erfüllung der Verpflichtung zur Leistung der Stammeinlage bei Verwendung des …

    Jedoch besteht die Rechtsfolge nicht in einem auf §§ 5, 7, 19 GmbHG (ggf. iVm § 16 Abs. 3 analog) zu stützenden Anspruch auf Leistung der ausstehenden Stammeinlage, sondern in einer Anwendung der von der Rechtsprechung ursprünglich für die Vor-GmbH erarbeiteten Grundsätze über die Unterbilanz- bzw. Vorbelastungshaftung (BGH…, Urteil vom 06.03.2012 - II ZR 56/10, juris Rn. 19; OLG München…, Urt. vom 11.3.2010 - 23 U 2814/09, NZG 2010, 544, 546; OLG Schleswig, Urt. vom 07.09.2006 - 5 U 25/06, ZIP 2007, 822, 823, juris Rn. 17 ff.; ThürOLG…, Urt. vom 01.09.2004 - 4 U 37/04, ZIP 2004, 2327, 2328, juris Rn. 13 f.;… Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 17. Auflage 2009, § 3 Rn. 14; Bachmann: Abschied von der "wirtschaftlichen Neugründung"?, NZG 2011, 441) mit der Maßgabe, dass maßgeblicher Stichtag für die Haftung der Gesellschafter die mit der Versicherung entsprechend § 8 Abs. 2 GmbHG und der Anmeldung etwaiger mit der wirtschaftlichen Neugründung einhergehender Satzungsänderungen zu verbindende Offenlegung gegenüber dem Handelsregister ist (BGH…, Urteil vom 06.03.2012 - II ZR 56/10, juris Rn. 19).
  • OLG Schleswig, 04.05.2007 - 5 U 100/06
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats in den Urteilen vom 7. September 2006 - 5 U 26/06 .
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