Rechtsprechung
| BGH, 15.07.2010 - IX ZR 132/09 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Insolvenz eines selbstständigen Schuldners: Anwendung des Pfändungsschutzes für Altersrenten bzw. Leistungen aus Anlass der Berufsunfähigkeit aus einem privaten Rentenversicherungsvertrag mit Kapitalwahlrecht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 36 Abs 1 InsO, § 850b ZPO, § 851c Abs 1 Nr 1 ZPO, § 851c Abs 1 Nr 4 ZPO
Insolvenz eines selbstständigen Schuldners: Anwendung des Pfändungsschutzes für Altersrenten bzw. Leistungen aus Anlass der Berufsunfähigkeit aus einem privaten Rentenversicherungsvertrag mit Kapitalwahlrecht - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an das Tatbestandsmerkmal der lebenslangen Leistung i.R.d. Alternativitäten des § 851c Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) und dadurch erfasste Leistungen; Bestand eines Pfändungsschutzes für eine vor einer Altersrente gewährte und mit dieser zusammen der ...
- ra.de
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an das Tatbestandsmerkmal der lebenslangen Leistung i.R.d. Alternativitäten des § 851c Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung ( ZPO ) und dadurch erfasste Leistungen; Bestand eines Pfändungsschutzes für eine vor einer Altersrente gewährte und mit dieser zusammen der ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung pfändungsfrei
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Pfändungsfreiheit einer kombinierten Rentenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung
- zbb-online.com (Leitsatz)
InsO § 36 Abs. 1; ZPO §§ 850b, 851c
Zur Pfändbarkeit und Massezugehörigkeit einer Berufsunfähigkeitsrente des Insolvenzschuldners - Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Berufsunfähigkeitsrenten ehemaliger Selbstständiger genießen ebenfalls Pfändungsschutz
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Berufsunfähigkeitsrenten ehemaliger Selbstständiger genießen ebenfalls Pfändungsschutz - Pfändungsschutz gilt innerhalb der allgemeinen Pfändungsgrenzen
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 22.07.2008 - 23 O 259/07
- OLG Hamm, 20.05.2009 - 20 U 135/08
- BGH, 15.07.2010 - IX ZR 132/09
Papierfundstellen
- ZIP 2010, 1656
- MDR 2010, 1081
- NZI 2010, 777
- FamRZ 2010, 1659
- VersR 2011, 1252
- WM 2010, 1612
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.11.2007 - IX ZB 34/06
Private Versicherungsrenten genießen keinen Pfändungsschutz
Auszug aus BGH, 15.07.2010 - IX ZR 132/09
Rn. 9 Das Berufungsgericht (dessen Urteil veröffentlicht ist in ZInsO 2009, 2339) hat für den Zeitraum von Januar bis März 2007 das Senatsurteil vom 15. November 2007 (IX ZB 34/06, ZIP 2008, 338) zugrunde gelegt, wonach gemäß § 850 ZPO private Versorgungsrenten von selbständig oder freiberuflich tätig gewesenen Personen nicht den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen genießen.Rn. 39 1. Das Berufungsgericht hat zutreffend gesehen, dass private Versicherungsrenten von selbständig oder freiberuflich tätig gewesenen Personen nicht den Pfändungsschutz für Arbeitnehmereinkommen gemäß § 850 Abs. 3 Buchst. b ZPO genießen (BGH, Beschl. v. 15. November 2007 - IX ZB 34/06, ZIP 2008, 338, 339, Rn. 17 f).
Selbstständige sind in dieser Hinsicht - anders als bezüglich der allgemeinen Altersvorsorge (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 15. November 2007 aaO) - auch nicht deshalb in geringerem Maße schutzbedürftig, weil mit ihrer bisherigen Tätigkeit regelmäßig höhere Erwerbschancen verknüpft waren.
- BGH, 03.12.2009 - IX ZR 189/08
Zugehörigkeit einer bedingt pfändbaren Berufsunfähigkeitsrente zur Insolvenzmasse …
Auszug aus BGH, 15.07.2010 - IX ZR 132/09
Eine nach § 850b ZPO bedingt pfändbare Berufsunfähigkeitsrente fällt insoweit in die Insolvenzmasse, als sie im Rahmen einer Billigkeitsprüfung für pfändbar erklärt wird (Festhalten an BGH, Urt. v. 3. Dezember 2009, IX ZR 189/08) 41 .Streiten Insolvenzverwalter und Schuldner um die Massezugehörigkeit von bedingt pfändbaren Einkünften des Schuldners oder ist die Frage der Pfändbarkeit im Rahmen eines Anfechtungsprozesses zu beantworten, muss die Billigkeitsentscheidung aber vom Prozessgericht getroffen werden (BGH, Urt. v. 3. Dezember 2009 - IX ZR 189/08, ZIP 2010, 293 ff, Rn. 10, 13 ff).
- BGH, 05.04.2005 - VII ZB 15/05
Anforderungen an die Pfändung von Bezügen
Auszug aus BGH, 15.07.2010 - IX ZR 132/09
Sie sind mithin selbst gerade keine Arbeitseinkommen (so auch BGH, Beschl. v. 5. April 2005 - VII ZB 15/05, WM 2005, 1185, 1186;… Prütting/Gehrlein/Ahrens, aaO, § 850b Rn. 1;… Stöber, Forderungspfändung, 14. Aufl. Rn. 1005;… Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl. § 850b Rn. 5;… Rosenberg/Gaul/Schilken, Zwangsvollstreckungsrecht, 10. Aufl. § 56 III). - OLG Hamm, 20.05.2009 - 20 U 135/08
Pfändbarkeit von Renten aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
Auszug aus BGH, 15.07.2010 - IX ZR 132/09
Rn. 9 Das Berufungsgericht (dessen Urteil veröffentlicht ist in ZInsO 2009, 2339) hat für den Zeitraum von Januar bis März 2007 das Senatsurteil vom 15. November 2007 (IX ZB 34/06, ZIP 2008, 338) zugrunde gelegt, wonach gemäß § 850 ZPO private Versorgungsrenten von selbständig oder freiberuflich tätig gewesenen Personen nicht den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen genießen. - BGH, 25.01.1978 - VIII ZR 137/76
Unpfändbarkeit vertraglicher Rentenansprüche
Auszug aus BGH, 15.07.2010 - IX ZR 132/09
Es soll verhindert werden, dass er seine Existenzgrundlage verliert (BGHZ 70, 206, 211;… vgl. auch Beckmann/Matusche-Beckmann/Rixecker, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl. § 46 Rn. 214).
- BGH, 26.06.2014 - IX ZB 87/13
Insolvenzverfahren: Pfandfreistellung für Zusatzeinkünfte eines Altersrente …
Dennoch bedarf es nach § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 850i Abs. 1 ZPO einer wertenden Entscheidung des Vollstreckungsgerichts, ob und wie Pfändungsschutzvorschriften der §§ 850 ff ZPO unter Abwägung der Belange von Schuldner und Gläubiger zur Anwendung kommen (vgl. BGH…, Urteil vom 3. Dezember 2009 - IX ZR 189/08, ZIP 2010, 293 Rn. 10, 13 ff; vom 15. Juli 2010 - IX ZR 132/09, ZIP 2010, 1656 Rn. 41). - BGH, 25.01.2018 - IX ZR 104/17
Auslegung eines auf Pfändung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen bei einer …
Rn. 20 (1) Ansprüche aus einer privaten Berufsunfähigkeitsrente sind nach § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO nur bedingt pfändbar (BGH…, Urteil vom 3. Dezember 2009 - IX ZR 189/08, NZI 2010, 141 Rn. 8 mwN; vom 15. Juli 2010 - IX ZR 132/09, NZI 2010, 777 Rn. 41 ff; LG Köln, ZInsO 2013, 1428;… MünchKomm-ZPO/Smid, 5. Aufl., § 850b Rn. 3;… Prütting/Gehrlein/Ahrens, ZPO, 9. Aufl. § 850b Rn. 4;… Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl., § 850b Rn. 2;… BeckOK-ZPO/Riedel, März 2018, § 850b Rn. 17;… Stöber, aaO Rn. 1007).Entgegen der Auffassung der Revision ergibt sich nichts anderes aus Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, wonach in bestimmten Fällen das Prozessgericht darüber zu entscheiden hat, in welchem Umfang pfändbare Ansprüche in die Insolvenzmasse fallen (BGH…, Urteil vom 3. Dezember 2009 - IX ZR 189/08, NJW-RR 2010, 474 Rn. 10; vom 15. Juli 2010 - IX ZR 132/09, NZI 2010, 777 Rn. 41).
- BGH, 16.01.2025 - IX ZR 91/24
Pfändbarkeit des Anspruchs auf Auszahlung eines Guthabens in einem …
In § 850b Abs. 2 ZPO heißt es, die vorgenannten Bezüge könnten nach den für Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften gepfändet werden (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2010 - IX ZR 132/09, NZI 2010, 777 Rn. 42 mwN).Die von § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO erfassten Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsrenten treten ganz oder zum Teil an die Stelle des bisherigen Einkommens des Schuldners (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2010 - IX ZR 132/09, NZI 2010, 777 Rn. 44).
- BGH, 03.07.2023 - VIa ZR 155/23
"Dieselverfahren"; Abtretung von Schadensersatzansprüchen an die …
§ 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist auch auf Renten anwendbar, die Selbständigen gezahlt werden; insoweit ist der persönliche Schutzbereich weiter als sonst bei Regeln über die Pfändung von Arbeitseinkommen (BGH, Urteil vom 15. Juli 2010 - IX ZR 132/09, NZI 2010, 777 Rn. 42 ff.). - OLG Köln, 11.07.2025 - 20 U 163/23
Unterbrechung des Verfahrens im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über …
Diese Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Insolvenzverfahren mit der Maßgabe anzuwenden, dass bedingt pfändbare Bezüge des Schuldners in die Insolvenzmasse fallen, soweit dies nach den Umständen des Falles, insbesondere nach der Art des beizutreibenden Anspruchs und der Höhe der Bezüge der Billigkeit entspricht (BGH…, Urteil vom 03.12.2009 - IX ZR 189/08, juris Rn. 5, Rn. 10 ff.; Urteil vom 15.07.2010 - IX ZR 132/09, juris Rn. 41).Die Entscheidung über die Massezugehörigkeit ist auf einen entsprechenden Antrag des Insolvenzverwalters nach § 36 Abs. 4 InsO hin grundsätzlich von dem Insolvenzgericht oder unter Umständen auch von dem Prozessgericht zu treffen (vgl. BGH, Urteil vom 15.07.2010 - IX ZR 132/09, juris Rn. 41;… Urteil vom 03.12.2009 - IX ZR 189/08, juris Rn. 10).
Auch Selbständige können sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf den Schutz des § 850b ZPO berufen (vgl. im Einzelnen BGH, Urteil vom 15.07.2010 - IX ZR 132/09, juris Rn. 42 ff.;… Urteil vom 03.07.2023 - VIa ZR 155/23, juris Rn. 11).
Auch Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsrenten, die ganz oder zum Teil an die Stelle des bisherigen Einkommens des Schuldners treten, der damit sodann seinen Lebensunterhalt bestreiten muss, werden daher von § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO erfasst (vgl. BGH…, Urteil vom 16.01.2025 - IX ZR 91/24, juris Rn. 19; Urteil vom 15.07.2010 - IX ZR 132/09, juris Rn. 44;… Urteil vom 03.12.2009 - IX ZR 189/08, juris Rn. 5 ff.).
- BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 1657/22
Darlehen zur Finanzierung eines vom sog. Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs: …
§ 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist auch auf Renten anwendbar, die Selbständigen gezahlt werden; insoweit ist der persönliche Schutzbereich weiter als sonst bei Regeln über die Pfändung von Arbeitseinkommen (BGH, Urteil vom 15. Juli 2010 - IX ZR 132/09, NZI 2010, 777 Rn. 42 ff.). - LG Frankfurt/Main, 14.05.2020 - 23 O 379/15
Verfahrensunterbrechung bei Insolvenzeröffnung im Streit über …
Das Tatbestandsmerkmal "lebenslang" bezieht sich auch auf die Alternative des Leistungsbeginns "nur bei Eintritt der Berufsunfähigkeit" (BGH VersR 2011, 1252 Rn. 17 ff.).Sie beschränkt sich auch nicht auf Ansprüche von Arbeitnehmern und Beamten (BGH VersR 2011, 1252 Rn. 42 ff.).
Insoweit die Berufsunfähigkeitsrente für pfändbar erklärt wird, fällt sie in die Insolvenzmasse (…vgl. BGH NJW-RR 2010, 474 Rn. 10; BGH VersR 2011, 1252 Rn. 41).
Dem steht zum einen entgegen, dass der von einer solchen Entscheidung maßgeblich betroffene Insolvenzverwalter nicht Partei des vorliegenden Verfahrens ist und deshalb im Zusammenhang mit der Entscheidung nicht gehört werden kann (…vgl. BGH NJW-RR 2010, 474 Rn. 10; BGH VersR 2011, 1252 Rn. 41; in den dort angegebenen Konstellationen war jeweils der Insolvenzverwalter Partei des Rechtsstreits).
- BGH, 24.07.2025 - IX ZB 32/23
Zur Frage der Unpfändbarkeit der Energiepauschale kraft Gesetzes
Rn. 12 Der Senat bejaht deshalb eine Zuständigkeit des Insolvenzgerichts für Einzelfallanordnungen gemäß dem - in § 36 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 Satz 1 InsO nicht genannten - § 765a ZPO (BGH…, Beschluss vom 19. September 2019 - IX ZB 2/18, WM 2019, 2022 Rn. 24 mwN), außerdem für die Entscheidung über einen Antrag des Insolvenzverwalters (§ 36 Abs. 4 Satz 2 InsO) gemäß § 850b Abs. 2 ZPO, nach § 850b Abs. 1 ZPO grundsätzlich unpfändbare Bezüge, insbesondere Renten, nach den für Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften für pfändbar zu erklären, wenn nach den Umständen des Falles, insbesondere nach der Art des beizutreibenden Anspruchs und der Höhe der Bezüge, die Pfändung der Billigkeit entspricht (vgl. BGH…, Urteil vom 3. Dezember 2009 - IX ZR 189/08, NJW-RR 2010, 474 Rn. 10; vom 15. Juli 2010 - IX ZR 132/09, NZI 2010, 777 Rn. 41;… Beschluss vom 11. Mai 2010 - IX ZB 268/09, ZIP 2010, 1197 Rn. 2). - LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2014 - 21 Ta 1794/13
Rechtsnachfolge im Verbraucherinsolvenzverfahren des Arbeitnehmers - Vergleich im …
Eine Zuständigkeit des Prozessgerichts und damit eine Prüfungskompetenz im vorliegenden Verfahren kommt nicht in Betracht (vgl. BAG vom 24.04.2002 - 10 AZR 42/01 -, AP Nr. 5 zu § 850e ZPO; a. A. wohl BGH vom 11.05.2010 - IX ZB 268/09 -, ZIP 2010, 1197 u. vom 15.07.2010 - IX ZR 132/09 -, ZIP 2010, 1197). - OLG Karlsruhe, 14.06.2012 - 9 U 139/10
Krankentagegeldversicherung - Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bei chronischer …
- OLG Nürnberg, 29.11.2024 - 15 U 2084/22
Gläubigerbenachteiligung, Übernahme der Beerdigungskosten, Erblasser, …
- BGH, 03.07.2023 - VIa ZR 1498/22
Inanspruchnahme einer Fahrzeugherstellerin wegen der Verwendung unzulässiger …
- FG München, 01.03.2011 - 13 K 2710/08
Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage wegen erfolgter Pfändung einer …
- OLG Frankfurt, 22.06.2011 - 7 U 233/10
Anspruch auf Rückkaufwert einer Versicherung fällt in die Insolvenzmasse
- OLG München, 18.07.2016 - 25 U 2009/16
Pfändungsschutz für die private Altersrente
- BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 1619/22
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
- BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 1141/22
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2012 - 17 E 768/12
Verfahrensunterbrechung durch Insolvenzeröffnung im Falle einer Klage auf …
- OLG Köln, 03.02.2012 - 20 U 39/11
Abtretbarkeit von Ansprüchen aus einer privaten Rentenversicherung
- OLG Köln, 03.06.2011 - 20 U 168/10
Pflicht des Gerichts zur Erteilung von Hinweisen
- OLG Naumburg, 17.11.2011 - 4 U 101/10
Kapitalversicherung: Wirksamkeit einer Individualvereinbarung über einen …
- LG München I, 10.11.2015 - 26 O 19572/12
Kein Pfändungsschutz für private Altersrente
- AG Dortmund, 30.07.2015 - 405 C 7369/14
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Auszahlung des Rückkaufwerts einer …
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 8 U 233/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Verzugsschaden: Anspruch gegen eine Anwaltssozietät auf entgangenen Gewinn aus Spekulationsgeschäften mit Optionsscheinen
- ra.de
- rechtsportal.de
Ersatzfähigkeit entgangener Gewinne aus Spekulationsgeschäften als Verzugsschaden
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)
Entgangener Gewinn aus Spekulationsgeschäften mit Optionsscheinen als Verzugsschaden?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Entgangener Spekulationsgewinn als Verzugsschaden?
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Entgangener Gewinn aus Spekulationsgeschäften
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Kein Anspruch für verpassten Spekulationsgewinn
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ersatzfähigkeit entgangener Gewinne aus Spekulationsgeschäften als Verzugsschaden
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 02.11.2007 - 7 O 73/07
- OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 8 U 233/07
Papierfundstellen
- ZIP 2010, 1656 (Ls.)
- WM 2010, 1908
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (12)
- EGMR, 24.07.2012 - 238/06
[ENG]
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 8 U 233/07
Rn. 6 Hinsichtlich des Betrages von 12.782,30 EUR sowie der Verzugszinsen insgesamt bat die Beklagte den Prozessbevollmächtigten des Herrn A mit Schreiben vom 26.10.2005 (Beiakte - 2 O 238/06 - des Landgerichts Heidelberg, im Folgenden nur noch "Beiakte", dort Anlagenheft Kläger = AHK S. 1) um Klärung bei dessen Haftpflichtversicherung, ob diese bereit sei, den Betrag und die - teilweise noch zu berichtigenden - Zinsen aus dem Urteil vom 29.09.2005 zu bezahlen, um eine Berufung gegen das Urteil zu vermeiden.Rn. 46 Mit Klage vom 22.08.2006 nahm der Kläger Herrn A vor dem Landgericht Heidelberg (AZ: 2 O 238/06) im Wege offener Teilklage auf 27.149,40 EUR Verzugsschaden in Anspruch, wobei hiervon 2.149,40 EUR auf Verzugszinsen aus dem Urteil vom 29.09.2005 entfielen und 25.000,-- EUR als Teilbetrag des hypothetischen Spekulationsgewinnes aus den Wertpapieroptionsscheinen geltend gemacht wurden.
Rn. 53 Hinsichtlich der Kausalität des unterlassenen Hinweises auf einen ungewöhnlich hohen Schaden seien die Feststellungen des Urteils des Landgericht Heidelberg vom 12.12.2006 in der Sache 2 O 238/06 für die Beklagte und damalige Streitverkündete bindend.
Rn. 64 Zu Unrecht berufe sich der Kläger auf eine Streitverkündungswirkung im Prozess - 2 O 238/06 - des Landgerichts Heidelberg.
Rn. 67 Die beigezogenen Akten 2 O 238/06 (zitiert als Beiakte) und 2 O 363/99 (Vorprozess) des Landgerichts Heidelberg waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
Rn. 89 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus einer Bindungswirkung des Urteils des Landgerichts Heidelberg vom 12.12.2006 (2 O 238/06) im Prozess gegen Herrn A, wonach sowohl Herr A als auch dessen Versicherung in Kenntnis eines ernsthaft drohenden Schadens naheliegenderweise alle Hebel in Bewegung gesetzt hätten, um den Schaden zu vermeiden (…Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 12.12.2006, S. 10 = AHK S. 35 R).
Rn. 125 Die Berufung des Klägers ist ferner unbegründet, soweit er die Abweisung seiner Klage in Höhe von 5.089,-- EUR wegen ihm entstandener Kosten in dem erfolglosen Rechtsstreit - 2 O 238/06 - gegen Herrn A geltend macht.
- BGH, 18.02.2002 - II ZR 355/00
Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei Spekulationsverlusten
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 8 U 233/07
Ein entgangener Gewinn aus Spekulationsgeschäften mit Optionsscheinen ist als Verzugsschaden jedenfalls nur ersatzfähig, wenn der Gläubiger dem Schuldner vorher einen Warnhinweis gem. § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB erteilt hat (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 18.02.2002, II ZR 355/00, NJW 2002, 2553).Damit mussten der Schuldner A und damit auch die Beklagte angesichts der Höhe des Geldbetrages aber ohnehin rechnen (BGH NJW 2002, 2553, 2554), ohne dass sich hieraus eine Hinweisnotwendigkeit ergibt.
Gleichwohl ergibt sich aus den vorstehenden Erwägungen für den Senat, dass die Geltendmachung von fiktiven Spekulationsgewinnen aus Optionsgeschäften eine andere Qualität hat, als dies bei Anlagen in Standardwerten aus dem DAX der Fall ist, für die der Bundesgerichtshof (NJW 2002, 2553, 2554) entschieden hat, dass auch deren zeitweise volatile Entwicklung nicht als so ungewöhnlich anzusehen sei, dass sich daraus eine vorherige Hinweispflicht des Gläubigers i. S. des § 254 Abs. 2 BGB ergebe.
- BGH, 20.01.2005 - I ZR 95/01
Mitverschulden des Absenders wegen fehlenden Hinweises auf Schadensrisiko
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 8 U 233/07
Rn. 108 Bei der Geltendmachung von Gewinnentgang aus fiktiven Optionsscheingeschäften der vorliegend vom Kläger behaupteten Art im Rahmen eines Verzugsschadensersatzanspruches besteht dagegen nach Ansicht des Senats in jedem Fall - also auch gerade, wenn mit dem Landgericht (vgl. LGU 13/14) und Stimmen aus der Literatur (vgl. Mankowski WM 2009, 921, 928) davon auszugehen wäre, dass einer solchen Schadensberechnung keine prinzipiellen rechtlichen Einwände entgegen stünden - die Pflicht des Verzugsgläubigers, dem Schuldner einen Warnhinweis gemäß § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB zu erteilen (vgl. hierzu allgemein z. B. BGH NJW 1983, 758; BGH NJW 1989, 290, 291 f.; BGHZ 149, 337, 353; BGH NJW-RR 2005, 1277, 1280 m.w.N.), um diesem Gelegenheit zu geben, geeignete Maßnahmen zur Verhinderung eines drohenden Schadens zu ergreifen.Diese Hinweispflicht stellte eine allgemeine Obliegenheit des Klägers als Gläubiger dar (vgl. hierzu BGH NJW-RR 2005, 1277, 1280).
- BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 146/03
Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten in der Zwangsvollstreckung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 8 U 233/07
Rn. 87 Für die Zeit nach dem 15.11.2005 missversteht der Kläger die Bedeutung der zu § 788 ZPO ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des BGH (vgl. BVerfG NJW 1991, 2758, 2759; BVerfG NJW 1999, 778; BGH NJW-RR 2003, 1581;… Zöller/Stöber, ZPO, 27. Auflage, § 788 ZPO, Rdn. 9 b) m.w.N.). - EGMR, 27.10.1993 - 14448/88
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 8 U 233/07
Im Hinblick auf die gegebene Vier-Augen-Konstellation im Sinne der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (NJW 1995, 1413) hat der Senat den Kläger nach § 141 ZPO angehört, sich aber von der Richtigkeit der Behauptung des Klägers eine Überzeugung nicht bilden können. - BVerfG, 10.12.1998 - 2 BvR 1516/93
Ablehnung der Festsetzung von Vollstreckungskosten wegen verfrühter Einleitung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 8 U 233/07
Rn. 87 Für die Zeit nach dem 15.11.2005 missversteht der Kläger die Bedeutung der zu § 788 ZPO ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des BGH (vgl. BVerfG NJW 1991, 2758, 2759; BVerfG NJW 1999, 778; BGH NJW-RR 2003, 1581;… Zöller/Stöber, ZPO, 27. Auflage, § 788 ZPO, Rdn. 9 b) m.w.N.). - BGH, 26.05.1988 - III ZR 42/87
Schadensminderungspflicht durch alsbaldige Behebung des Schadens
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 8 U 233/07
Rn. 108 Bei der Geltendmachung von Gewinnentgang aus fiktiven Optionsscheingeschäften der vorliegend vom Kläger behaupteten Art im Rahmen eines Verzugsschadensersatzanspruches besteht dagegen nach Ansicht des Senats in jedem Fall - also auch gerade, wenn mit dem Landgericht (vgl. LGU 13/14) und Stimmen aus der Literatur (vgl. Mankowski WM 2009, 921, 928) davon auszugehen wäre, dass einer solchen Schadensberechnung keine prinzipiellen rechtlichen Einwände entgegen stünden - die Pflicht des Verzugsgläubigers, dem Schuldner einen Warnhinweis gemäß § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB zu erteilen (vgl. hierzu allgemein z. B. BGH NJW 1983, 758; BGH NJW 1989, 290, 291 f.; BGHZ 149, 337, 353; BGH NJW-RR 2005, 1277, 1280 m.w.N.), um diesem Gelegenheit zu geben, geeignete Maßnahmen zur Verhinderung eines drohenden Schadens zu ergreifen. - BGH, 15.11.2001 - I ZR 158/99
Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 8 U 233/07
Rn. 108 Bei der Geltendmachung von Gewinnentgang aus fiktiven Optionsscheingeschäften der vorliegend vom Kläger behaupteten Art im Rahmen eines Verzugsschadensersatzanspruches besteht dagegen nach Ansicht des Senats in jedem Fall - also auch gerade, wenn mit dem Landgericht (vgl. LGU 13/14) und Stimmen aus der Literatur (vgl. Mankowski WM 2009, 921, 928) davon auszugehen wäre, dass einer solchen Schadensberechnung keine prinzipiellen rechtlichen Einwände entgegen stünden - die Pflicht des Verzugsgläubigers, dem Schuldner einen Warnhinweis gemäß § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB zu erteilen (vgl. hierzu allgemein z. B. BGH NJW 1983, 758; BGH NJW 1989, 290, 291 f.; BGHZ 149, 337, 353; BGH NJW-RR 2005, 1277, 1280 m.w.N.), um diesem Gelegenheit zu geben, geeignete Maßnahmen zur Verhinderung eines drohenden Schadens zu ergreifen. - BGH, 11.02.1999 - IX ZR 14/98
Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Erhebung einer Kündigungsschutzklage; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 8 U 233/07
Diese Pflicht ergibt sich bereits aus dem vom BGH in ständiger Rechtsprechung (z. B. NJW 1999, 1391 m.w.N) vertretenen Gebot der Wahl des sichersten Weges, um voraussehbare und vermeidbare Nachteile für den Mandanten zu verhindern. - BGH, 02.04.1998 - IX ZR 107/97
Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Beauftragung mit einer Klage zur …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 8 U 233/07
Auch der Kläger geht im Ansatz zutreffend davon aus, dass der Rechtsanwalt sich grundsätzlich auf die Richtigkeit der tatsächlichen Angaben seines Mandanten verlassen darf und Erkundigungen bzw. Nachfragen nur vornehmen muss, wenn ihm Lücken und Unvollständigkeiten der Darlegung erkennbar werden, die für die Erfüllung seiner rechtlichen Beratungspflicht bedeutsam sein können (vgl. z. B. BGH NJW 1998, 2048, 2049 f. m.w.N.). - BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvR 440/83
Kein Erstattungsfähigkeit von Zwangsvollstreckungsgebühren bei verfrühtem Atrag
- BGH, 29.11.1982 - II ZR 80/82
Schadensersatz - Entgangener Gewinn - Spekulationsgeschäft - Aktien - Verzug
- OLG München, 15.06.2011 - 15 U 4315/10
Verzugsschaden durch Gewinnentgang aus beabsichtigter Aktienspekulation; …
Die von der Beklagten herangezogene Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 22.09.2009 (OLGR 2009, 772) betrifft die deutlich riskantere Spekulation mit Optionsscheinen und ist auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar.
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