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Weitere Entscheidung unten: FG Schleswig-Holstein, 01.02.2011

Rechtsprechung
   BGH, 20.04.2011 - IX ZA 52/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10477
BGH, 20.04.2011 - IX ZA 52/10 (https://dejure.org/2011,10477)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2011 - IX ZA 52/10 (https://dejure.org/2011,10477)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2011 - IX ZA 52/10 (https://dejure.org/2011,10477)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1170
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.10.2002 - IX ZB 53/02

    Rechtsmittel gegen die Versagung der Genehmigung zur Entnahme eines …

    Auszug aus BGH, 20.04.2011 - IX ZA 52/10
    Rn. 3 Bei unverschuldeter Versäumung dieser Notfrist kann gemäß § 233 ZPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - IX ZB 53/02, WM 2002, 2476, 2478).
  • BGH, 25.06.2009 - IX ZB 161/08

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Änderung einer für den …

    Auszug aus BGH, 20.04.2011 - IX ZA 52/10
    Da damit bereits die sofortige Beschwerde des Antragstellers nicht statthaft war, findet auch dessen Rechtsbeschwerde nicht statt (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - IX ZB 161/08, WM 2009, 1582 Rn. 5).
  • BGH, 12.05.2015 - II ZB 18/14

    Rechtsbehelfe im Kostenfestsetzungsverfahren: Anfechtbarkeit einer richterlichen …

    Rn. 3 Die (richterliche) Entscheidung über die befristete Erinnerung nach Nichtabhilfe durch den Rechtspfleger ist unanfechtbar (BGH, Beschluss vom 20. April 2011 - IX ZA 52/10, ZIP 2011, 1170 Rn. 3;… OLG Stuttgart, Rpfl 2008, 475 Rn. 8; BayObLG, FamRZ 2003, 189;… MünchKommZPO/Lipp, 4. Aufl., § 573 Rn. 15;… MünchKommZPO/Schulz, 4. Aufl., § 104 Rn. 135;… Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl., § 104 Rn. 32;… HK-ZPO/Gierl, 6. Aufl., § 104 Rn. 45).
  • BGH, 03.07.2014 - IX ZB 2/14

    Insolvenzverfahren: Rechtsbehelf gegen die Ablehnung eines …

    Da die Insolvenzordnung gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts über einen Wiedereinsetzungsantrag des Schuldners nach der Bestimmung des § 186 Abs. 1 InsO die sofortige Beschwerde nicht vorsieht, findet allein die Erinnerung nach § 11 Abs. 2 Satz 1 RPflG statt, wenn das Insolvenzgericht durch den Rechtspfleger entschieden hat (BGH, Beschluss vom 20. April 2011 - IX ZA 52/10, ZIP 2011, 1170 Rn. 2).
  • OLG Bremen, 07.09.2020 - 1 W 20/20

    Zivilprozessrecht

    Ist die Hauptsacheentscheidung - wie hier die Entscheidung des Landgerichts über die Ablehnung des Antrags auf Änderung des zuvor festgesetzten Streitwerts - nicht anfechtbar, dann ist auch kein Rechtsmittel gegen die Entscheidung über die Wiedereinsetzung gegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 20.04.2011 - IX ZA 52/10, juris Rn. 3, ZIP 2011, 1170;… Musielak/Voit-Grandel, 17. Aufl., § 238 ZPO Rn. 7).
  • BGH, 21.04.2021 - XI ZB 7/21

    Anfechtbarkeit der Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde mit der Beschwerde …

    Denn schon die richterliche Entscheidung über die befristete Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss nach Nichtabhilfe durch den Rechtspfleger ist unanfechtbar (BGH, Beschlüsse vom 20. April 2011 - IX ZA 52/10, ZIP 2011, 1170 Rn. 3 …und vom 12. Mai 2015 - II ZB 18/14, juris Rn. 3 mwN) und eine Entscheidung, die vom Gesetz der Anfechtung entzogen ist, bleibt selbst im Fall einer irrigen Rechtsmittelzulassung unanfechtbar (BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2002 - IX ZB 271/02, NJW 2003, 70 mwN …und vom 12. Mai 2015, aaO Rn. 4).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.12.2018 - 4 Ta 135/18

    Entschädigungsverfahren bei überlanger Verfahrensdauer - Erstattung von …

    Da die richterliche Entscheidung gegen die Rechtspflegererinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG nicht anfechtbar ist (BGH 20.04.2011 - IX ZA 52/10, Rn. 3), ist die Rechtsbeschwerde nicht zuzulassen, weil eine Entscheidung, die vom Gesetz der Anfechtung entzogen ist, auch bei Rechtsmittelzulassung unanfechtbar bleibt (…BGH 12.05.2015 - II ZB 18/14, Rn. 4).
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Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 01.02.2011 - 3 K 57/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10082
FG Schleswig-Holstein, 01.02.2011 - 3 K 57/10 (https://dejure.org/2011,10082)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01.02.2011 - 3 K 57/10 (https://dejure.org/2011,10082)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01. Februar 2011 - 3 K 57/10 (https://dejure.org/2011,10082)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Aufnahme eines Finanzrechtsstreits durch den Insolvenzverwalter gegen einen auf Gläubigeranfechtung gerichteten Duldungsbescheid

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1170
  • EFG 2011, 1230
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.03.1994 - VII R 120/92

    Mit Konkurseröffnung wird das Verfahren über den Anfechtungsanspruch auch dann …

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 01.02.2011 - 3 K 57/10
    Rn. 24 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Zeugen Y wurde das vorher von der Beklagten anhängig gemachte Klageverfahren entsprechend § 17 Abs. 1 Satz 1 AnfG unterbrochen (vgl. BFH-Urteil vom 29. März 1994 VII R 120/92, BFHE 174, 295, BStBl II 1995, 225, zur Rechtslage nach der Konkursordnung;… BFH-Beschluss vom 30. August 2010 VII B 83/10, BFH/NV 2010, 2298, zum Einspruchsverfahren;… Huber, a.a.O., § 17 AnfG Rn. 4;… Tipke/Kruse/Loose, Abgabenordnung, § 191 Rn. 149 [Stand: Februar 2009]).

    Denn nach dem Normzweck der §§ 16 ff. AnfG können die dort zu Grunde gelegten Ansprüche nur vom Insolvenzverwalter im Interesse der Gesamtheit aller Insolvenzgläubiger verfolgt werden und dem Insolvenzverwalter muss daher auch in dieser Konstellation die vom Gesetz eingeräumte Möglichkeit gegeben werden, sich für diese Anfechtung einen bereits anhängigen Rechtsstreit zu Nutze zu machen (…vgl. Huber, a.a.O., § 17 AnfG Rn. 4, Tipke/Kruse/Loose, a.a.O., § 191 AO, Rn. 149; a. A.: FG Niedersachsen, Beschluss vom 20. September 1994 XV 377/91, EFG 1994, 1066; offen gelassen im BFH-Urteil vom 29. März 1994 VII R 120/92, a.a.O.).

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZR 183/03

    Anfechtbarkeit der Bestellung einer Sicherheit

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 01.02.2011 - 3 K 57/10
    Die Bestellung einer Sicherheit für eine eigene, durch eine entgeltliche Gegenleistung begründete Verbindlichkeit ist nicht als unentgeltliche Verfügung anfechtbar (vgl. BGH-Urteile vom 12. Juli 1990 IX ZR 245/89, BGHZ 112, 136; und vom 22 Juli 2004 IX ZR 183/03, NJW-RR 2004, 1563).
  • BGH, 12.07.1990 - IX ZR 245/89

    Bestellung einer Sicherheit als unentgeltliche Verfügung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 01.02.2011 - 3 K 57/10
    Die Bestellung einer Sicherheit für eine eigene, durch eine entgeltliche Gegenleistung begründete Verbindlichkeit ist nicht als unentgeltliche Verfügung anfechtbar (vgl. BGH-Urteile vom 12. Juli 1990 IX ZR 245/89, BGHZ 112, 136; und vom 22 Juli 2004 IX ZR 183/03, NJW-RR 2004, 1563).
  • BFH, 30.08.2010 - VII B 83/10

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 69 Abs. 3 FGO bei …

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 01.02.2011 - 3 K 57/10
    Rn. 24 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Zeugen Y wurde das vorher von der Beklagten anhängig gemachte Klageverfahren entsprechend § 17 Abs. 1 Satz 1 AnfG unterbrochen (vgl. BFH-Urteil vom 29. März 1994 VII R 120/92, BFHE 174, 295, BStBl II 1995, 225, zur Rechtslage nach der Konkursordnung; BFH-Beschluss vom 30. August 2010 VII B 83/10, BFH/NV 2010, 2298, zum Einspruchsverfahren;… Huber, a.a.O., § 17 AnfG Rn. 4;… Tipke/Kruse/Loose, Abgabenordnung, § 191 Rn. 149 [Stand: Februar 2009]).
  • FG Niedersachsen, 20.09.1994 - XV 377/91
    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 01.02.2011 - 3 K 57/10
    Denn nach dem Normzweck der §§ 16 ff. AnfG können die dort zu Grunde gelegten Ansprüche nur vom Insolvenzverwalter im Interesse der Gesamtheit aller Insolvenzgläubiger verfolgt werden und dem Insolvenzverwalter muss daher auch in dieser Konstellation die vom Gesetz eingeräumte Möglichkeit gegeben werden, sich für diese Anfechtung einen bereits anhängigen Rechtsstreit zu Nutze zu machen (…vgl. Huber, a.a.O., § 17 AnfG Rn. 4, Tipke/Kruse/Loose, a.a.O., § 191 AO, Rn. 149; a. A.: FG Niedersachsen, Beschluss vom 20. September 1994 XV 377/91, EFG 1994, 1066;… offen gelassen im BFH-Urteil vom 29. März 1994 VII R 120/92, a.a.O.).
  • BFH, 18.09.2012 - VII R 14/11

    Beteiligtenwechsel im Rechtsstreit gegen einen Duldungsbescheid nach Eröffnung …

    Wegen der Einzelheiten der Urteilsbegründung wird auf das in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1230 veröffentlichte Urteil verwiesen.
  • FG Berlin-Brandenburg, 04.10.2018 - 9 K 9159/17

    Leistungsklage aufgrund Anfechtung nach den Vorschriften des AnfG

    Der Anfechtungsanspruch wird zu einem Bestandteil der Insolvenzmasse und hat eine neue Rechtsträgerin in Gestalt der Insolvenzverwalterin (vgl. Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 1. Februar 2011 3 K 57/10, EFG 2011, 1230;… Huber, Anfechtungsgesetz, 11. Aufl. 2016, § 16 Rz. 7 ff., jeweils m. w. N.).
  • FG München, 16.10.2014 - 14 K 2328/11

    Fortsetzung des Einspruchsverfahrens gegen einen Duldungsbescheid nach Eröffnung …

    Das gilt nicht nur für ein finanzgerichtliches Verfahren, sondern auch für ein Einspruchsverfahren gegen einen Duldungsbescheid, der sich durch die Unterbrechung nicht erledigt (vgl. auch Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 1. Februar 2011 3 K 57/10, EFG 2011, 1230).
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