Rechtsprechung
| OLG München, 20.08.2012 - 34 AR 312/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
1. Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses entfällt nicht schon dadurch, dass das aus seiner Sicht unzuständige Amtsgericht, statt nach § 504 ZPO zu belehren, es unterlässt, die Entscheidung des Beklagten abzuwarten, ob er rügelos zur Hauptsache verhandeln will ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Zur Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zip-online.de (Leitsatz)
Zur Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Böblingen - 21 C 920/12
- AG München, 02.05.2012 - 262 C 33364/11
- OLG München, 20.08.2012 - 34 AR 312/12
Papierfundstellen
- ZIP 2012, 2180 (Ls.)
- MDR 2013, 243
- BauR 2013, 136
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 14.10.2002 - 1Z AR 140/02
Fehlende Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses bei Verletzung des …
Auszug aus OLG München, 20.08.2012 - 34 AR 312/12
Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses entfällt nicht schon dadurch, dass das aus seiner Sicht unzuständige Amtsgericht, statt nach § 504 ZPO zu belehren, es unterlässt, die Entscheidung des Beklagten abzuwarten, ob er rügelos zur Hauptsache verhandeln will (Abweichung zu BayObLG vom 14.10.2002, 1Z AR 140/02 = NJW 2003, 366).Allerdings hat das Bayerische Oberste Landesgericht in einer Entscheidung vom 14.10.2002 (NJW 2003, 366; zustimmend, jedoch ohne eigene Begründung, Fischer MDR 2005, 1091) eine Verletzung des rechtlichen Gehörs und damit die fehlende Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses daraus hergeleitet, dass das Amtsgericht, statt nach § 504 ZPO den Beklagten zu belehren und die Entscheidung des Beklagten, ob er rügelos zur Hauptsache verhandeln wolle, abzuwarten, nur auf seine Unzuständigkeit hinweist und dem Beklagten lediglich Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Verweisungsantrag des Klägers gibt.
- BayObLG, 04.06.2002 - 1Z AR 65/02
Verweisungsbeschluß bei ausschließlicher AGB-Gerichtsstandskalsuel
Auszug aus OLG München, 20.08.2012 - 34 AR 312/12
Das bestimmende Gericht hat dies im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu beachten, so dass der erste mit verfahrensrechtlicher Bindungswirkung erlassene Verweisungsbeschluss im Bestimmungsverfahren fortwirkt (vgl. etwa BayObLG vom 4.6.2002, 1Z AR 65/02, bei juris;… Zöller/Vollkommer § 36 Rn. 28).10 Zuzugeben ist dem Amtsgericht Böblingen, dass nach einer verbreiteten Meinung (OLG Hamburg NJW-RR 1999, 1506/1507; BayObLG vom 4.6.2002, 1Z AR 65/02 Rn. 9 bei juris) eine Gerichtsstandsklausel auch dann noch als unbedenklich erachtet wird, wenn sie nicht den Sitz des Verwenders, sondern eine in der Nähe liegende Großstadt bestimmt, sofern damit für den Vertragsgegner im Vergleich zum Gerichtsstand am Sitz des Verwenders keine relevanten Nachteile verbunden sind und deshalb keine unangemessene Benachteiligung vorliegt.
- BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen …
Auszug aus OLG München, 20.08.2012 - 34 AR 312/12
Die Bindungswirkung tritt ausnahmsweise nur dann nicht ein, wenn die Verweisung jeder Rechtsgrundlage entbehrt und daher willkürlich ist oder wenn sie auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht (BGHZ 102, 338/341;… Zöller/Greger § 281 Rn. 17 und 17a). - OLG Hamburg, 26.03.1999 - 1 U 162/98
Auszug aus OLG München, 20.08.2012 - 34 AR 312/12
10 Zuzugeben ist dem Amtsgericht Böblingen, dass nach einer verbreiteten Meinung (OLG Hamburg NJW-RR 1999, 1506/1507;… BayObLG vom 4.6.2002, 1Z AR 65/02 Rn. 9 bei juris) eine Gerichtsstandsklausel auch dann noch als unbedenklich erachtet wird, wenn sie nicht den Sitz des Verwenders, sondern eine in der Nähe liegende Großstadt bestimmt, sofern damit für den Vertragsgegner im Vergleich zum Gerichtsstand am Sitz des Verwenders keine relevanten Nachteile verbunden sind und deshalb keine unangemessene Benachteiligung vorliegt.
- BGH, 19.03.2013 - X ARZ 622/12
Bindungswirkung der Verweisung des Rechtsstreits wegen örtlicher Unzuständigkeit
Auch daraus kann jedoch nicht entnommen werden, dass der Beklagte stets die Möglichkeit haben müsste, die Zuständigkeit durch rügelose Verhandlung zu begründen (ebenso OLG München, Beschluss vom 20. August 2012 - 34 AR 312/12, ZIP 2012, 2180; OLG Schleswig, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 W 187/11; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. April 2010 - 2 AR 12/10, MDR 2010, 832). - BayObLG, 03.07.2024 - 101 AR 86/24
Zuständigkeitsbestimmung für Klage gegen Bürgen bei prorogiertem ausschließlichen …
Auf die Frage, ob der Klausel die Anerkennung gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1, § 310 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB zu versagen ist, weil nicht der Sitz des Verwenders, sondern eine andere Großstadt bestimmt worden ist, kommt es somit nicht an (vgl. OLG München, Beschluss vom 20. August 2012, 34 AR 312/12, juris Rn. 10;… Grüneberg in Grüneberg, BGB, 83. Aufl. 2024, § 307 Rn. 93;… Schultzky in Zöller, ZPO, § 38 Rn. 27), zumal vorliegend auch ein schützenswertes Interesse der betreffenden Subunternehmer bestanden haben könnte, einheitlich im Bezirk des zentral in Deutschland liegenden Landgerichts Frankfurt am Main verklagt zu werden. - OLG München, 06.11.2015 - 34 AR 231/15
Voraussetzungen für eine Bestimmungsentscheidung
Wird der Rechtsstreit antragsgemäß durch das unzuständige Gericht verwiesen, ist der Beschluss auch dann bindend, wenn der Beklagte nicht nach § 504 ZPO belehrt worden ist (BGH NJW-RR 2013, 1398; siehe schon Senat vom 20.8.2012, 34 AR 312/12 = MDR 2013, 243;… zustimmend Zöller/Greger § 281 Rn. 17a).
- OLG Hamm, 25.07.2013 - 32 Sa 46/13
Bindungswirkung einer Verweisung
Rn. 31 Selbst wenn man die vom Amtsgericht Köln geäußerten Zweifel an der vom Amtsgericht Münster vertretenen Rechtsauffassung teilen und eine Verpflichtung des Amtsgerichts Münster zur Belehrung nach § 504 ZPO bejahen wollte, um dem Beklagten die Möglichkeit einer rügelosen Einlassung in einer mündlichen Verhandlung einzuräumen, was letztlich dahinstehen kann, so handelte es sich auch insoweit allenfalls um einen einfachen Rechtsfehler des Amtsgerichts Münster, der die Bindungswirkung des § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO unberührt ließe (so im Ergebnis auch OLG München MDR 2013, 243;… Musielak/Wittschier, a. a. O., Rn. 3; Vossler, NJW 2003, 1164, 1165). - OLG Brandenburg, 25.07.2025 - 1 AR 17/25
Bestimmen der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts i.R.e. Anspruchs auf Vorschuss …
Vielmehr entspricht es der herrschenden Ansicht, dass eine in allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten des Sitzes des Verwenders den kaufmännischen Vertragspartner regelmäßig nicht unangemessen benachteiligt (vgl. OLG Karlsruhe…, Urteil vom 10.03.2015 - 8 U 208/13, juris Rn. 19; siehe auch OLG München, Beschluss vom 20.08.2012 - 34 AR 312/12, juris Rn. 10; zu § 18 Abs. 1 VOB/B: BGH…, Urteil vom 18.04.1985 - VII ZR 359/83, juris Rn. 10). - OLG Dresden, 26.11.2015 - 2 AR 56/15
Grenzen von Gerichtsstandsvereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Leipzig ist von dem für die Beklagte (allgemein) zuständigen Amtsgericht Grimma nur unbedeutend weiter entfernt, verfügt dafür aber die bessere Infrastruktur, ist verkehrstechnisch günstiger zu erreichen und würde die Durchführung einer Berufung am selben Ort ermöglichen (vgl. zum Ganzen: OLG München, MDR 2013, 243; BayObLG, BB 2002, 1616; Hanseatisches Oberlandesgericht, NJW-RR 1999, 1506).
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