Rechtsprechung
| LG Landau/Pfalz, 18.09.2013 - HKO 27/13, HK O 27/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 98 AktG, § 7 MitbestG, Art 14 AEUV, Art 18 AEUV, Art 45 AEUV
Aktiengesellschaft: Fehlendes Wahlrecht im Ausland beschäftigter Arbeitnehmer bei der Wahl der Aufsichtsratmitglieder als Verstoß gegen EU-Recht - zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Wahlrecht ausländischer Belegschaften bei Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Aufsichtsratszusammensetzung trotz fehlender Wahlberechtigung EU-ausländischer Beschäftigter nicht zu beanstanden
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Aufsichtsratszusammensetzung trotz fehlender Wahlberechtigung EU-ausländischer Beschäftigter nicht zu beanstanden
- drik.de (Tenor)
Hornbach Baumarkt AG: Anträge in aktienrechtlichem Statusverfahren zurückgewiesen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aktive und passive Wahlberechtigung der im europäischen Ausland beschäftigten Arbeitnehmer bei Wahlen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat i.R.d. geltenden EU-Rechts
- drik.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Hornbach Baumarkt AG: Aktienrechtliches Statusverfahren eingeleitet
Verfahrensgang
- LG Landau/Pfalz, 18.09.2013 - HKO 27/13, HK O 27/13
- OLG Zweibrücken, 20.02.2014 - 3 W 150/13
Papierfundstellen
- ZIP 2013, 2107
- NZG 2014, 229
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 16.10.2015 - 14 W 89/15
Vorlage an den EuGH in einem Statusverfahren über Aufsichtsratsbesetzung
- LG Berlin, 01.06.2015 - 102 O 65/14
Zusammensetzung des Aufsichtsrats eines Touristikkonzerns mit Sitz in …
Damit ist grundsätzlich hinzunehmen, dass die nationalen Rechte der EU-Staaten ein unterschiedliches Niveau der unternehmerischen Mitbestimmung aufweisen, ohne dass es aus europarechtlicher Sicht einen verbindlichen Mindeststandard geben müsste, welcher sämtlichen Arbeitnehmern der Union zu gewähren wäre (vgl. zutreffend auch LG Landau, NZG 2014, 229). - LG München I, 27.08.2015 - 5 HKO 20285/14
Aktienrechtliches Statusverfahren eingeleitet
Die Regelung setzt schon abstrakt keine Verhaltensanreize, um freizügigkeitsrelevant zu sein (vgl. LG Berlin AG 2015, 587, 590 = ZIP 2015, 1291, 1294 = DB 2015, 1588, 1591; LG Landau NZG 2014, 229 = AG 2014, 376 = ZIP 2013, 2107 f.; Krause AG 20012, 485, 490; Bungert/Leyendecker-Langner DB 2014, 2031, 2032; Seibt DB 2015, 1592; Mense/Klie DStR 2015, 1508, 1512).Befinden sie sich aber in einem Arbeitsverhältnis nach ihrem Heimatrecht und haben sie nicht die Absicht, dieses zu verlassen, befinden sie sich nicht in einer durch das Gemeinschaftsrecht geprägten Situation, in der das europarechtliche Diskriminierungsverbot beachtet werden müsste (vgl. LG Berlin AG 2015, 587, 589 = ZIP 2015, 1291, 1294 = DB 2015, 1588, 1590 unter Hinweis auf EuGH NJW 1997, 3299, 3300; LG Landau NZG 2014, 229 = AG 2014, 376 = ZIP 2013, 2107; Seibt DB 2015, 1592; Krause AG 2012, 485, 492 f.; Bungert/Leyendecker-Langner DB 2014, 2031, 2032; Hellwig/Behme AG 2015, 333, 340; ebenso Oetker in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 15.l Auf.
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 20.02.2014 - 3 W 150/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- zip-online.de
Kein Statusverfahren bei Streit über Wahlrecht ausländischer Belegschaften für die Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Landau/Pfalz, 18.09.2013 - HKO 27/13
- OLG Zweibrücken, 20.02.2014 - 3 W 150/13
Papierfundstellen
- ZIP 2013, 2107
- ZIP 2014, 1224
- NZG 2014, 740
Wird zitiert von ... (4)
- LG Frankfurt/Main, 16.02.2015 - 16 O 1/14
Deutsche Börse AG: Aktienrechtliches Statusverfahren eingeleitet
Dies ist gegebenenfalls im Wahlanfechtungsverfahren zu überprüfen, wozu die Arbeitsgerichte berufen sind (§ 11 DrittelbG, ebenso auch OLG Zweibrücken, NZG 2014, 740, 741 zu § 21 MitbestG).Rn. 15 Bereits frühzeitig ist darauf hingewiesen worden, dass diese Interpretation nicht zwingend ist und eine entsprechende Einschränkung insbesondere im Gesetz keinen Ausdruck gefunden hat (vgl. Duden, Zur Mitbestimmung in Konzernverhältnissen nach dem Mitbestimmungsgesetz, ZHR 141 (1977), 145, 183 ff.; Ebenroth/Sura, Transnationale Unternehmen und deutsches Mitbestimmungsgesetz, ZHR 144 (1980), 610, 612 ff.) Der Wortlaut des Mitbestimmungsgesetzes - und auch des Drittelbeteiligungsgesetzes - nimmt an keiner Stelle im Ausland Beschäftigte von der Mitbestimmung aus (so auch OLG Zweibrücken, NZG 2014, 740).
- KG, 16.10.2015 - 14 W 89/15
Vorlage an den EuGH in einem Statusverfahren über Aufsichtsratsbesetzung
Das OLG Zweibrücken wies mit Beschluss vom 20. Februar 2014 - 3 W 150/13, NZG 2014, 740, die gegen diese Entscheidung gerichtete Beschwerde zurück. - LG Berlin, 01.06.2015 - 102 O 65/14
Zusammensetzung des Aufsichtsrats eines Touristikkonzerns mit Sitz in …
Aus diesem Umstand heraus sind auch Anträge im Rahmen des § 98 AktG unzulässig, wenn diese lediglich eine abstrakte Rechtsfrage zum Inhalt haben, welche sich entweder nicht auf den Aufsichtsrat der beteiligten Gesellschaft bezieht oder für dessen Zusammensetzung keine Relevanz besitzt (vgl. auch OLG Zweibrücken, NZG 2014, 740).Vielmehr könnte dasselbe Ergebnis mit einer unionskonformen Auslegung des § 7 MitbestG erreicht werden (vgl. auch OLG Zweibrücken, NZG 2014, 740, 741; LG Frankfurt/Main, ZIP 2015, 634, 635), da Beschäftigte aus anderen EU-Staaten vom Wortlaut der Vorschrift her nicht von der Teilnahme an Aufsichtsratswahlen ausgeschlossen sind.
- OLG München, 20.02.2017 - 31 Wx 321/15
Streitigkeit im Rahmen eines Statusverfahrens - Zusammensetzung von Aufsichtsrat
Anders als im vom OLG Zweibrücken entschiedenen ähnlichen Verfahren (ZIP 2014, 1224) war der Antrag hier auch von Anfang an dahin gerichtet, die richtige Zusammensetzung sei eine nichtparitätische, und nicht etwa dahin, wie offenbar in jenem Verfahren, die acht Aufsichtsratsmitglieder aus der Arbeitnehmerschaft seien fehlerhaft gewählt, weil auch die EU-ausländischen Belegschaften hätten beteiligt werden müssen.
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