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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.12.2012 - 8 U 20/12, I-8 U 20/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,43050
OLG Hamm, 03.12.2012 - 8 U 20/12, I-8 U 20/12 (https://dejure.org/2012,43050)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.12.2012 - 8 U 20/12, I-8 U 20/12 (https://dejure.org/2012,43050)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Dezember 2012 - 8 U 20/12, I-8 U 20/12 (https://dejure.org/2012,43050)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Sonderprüfung, Publikumsgesellschaft, Kommanditgesellschaft

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    HGB § 166; AktG § 142
    Sonderprüfung, Publikumsgesellschaft, Kommanditgesellschaft

  • Deutsches Notarinstitut

    HGB § 166; AktG § 142
    Keine analoge Anwendung des § 142 AktG auf Publikumsgesellschaften in Form der KG; qualifizierter Mehrheitsbeschluss für Sonderprüfung nach aktienrechtlichem Vorbild erforderlich

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Bestellung eines Sonderprüfers in Publikums-KG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 166; AktG § 142
    Bestellung von Sonderprüfern durch Mehrheitsbeschluss der Gesellschafterversammlung einer Publikums-KG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    HGB § 166, 169; AktG § 142; BGB §§ 305 ff., 310
    AGB, Geschäftsführer, Geschäftsführungsmaßnahme, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsvertragsänderung, Kommanditgesellschaft, Kommanditist, Personengesellschaft, Publikumsgesellschaft, Satzungsänderung, Sonderprüfung, Stimmrechtsausschluss, Vorabausschüttung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestellung von Sonderprüfern durch Mehrheitsbeschluss der Gesellschafterversammlung einer Publikums-KG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 976
  • NZG 2013, 422
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.11.2000 - II ZR 218/00

    Inhaltskontrolle von formularmäßigen Gesellschaftsverträgen mit stillen …

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2012 - 8 U 20/12
    Rn. 67 In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH ist davon auszugehen, dass die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB wegen § 310 Abs. 4 BGB auf Gesellschaftsverträge keine Anwendung finden, jedoch solche Vertragsbedingungen, die - wie im vorliegenden Fall - für eine Vielzahl von Gesellschaftsbeteiligungen vorformuliert sind, der objektiven Auslegung und damit - ähnlich wie Allgemeine Geschäftsbedingungen - der Inhaltskontrolle unterliegen (vgl. BGH NJW 2001, 1270 ff.).

    Der Inhalt eines Beteiligungsprospektes ist Vertragsbestandteil, wenn er durch die Erklärungen der Vertragsparteien in den Vertrag einbezogen worden ist (BGH NJW 2001, 1270 ff.).

  • BGH, 05.04.1993 - II ZR 238/91

    Gestaltungsspielraum bei Unternehmensverträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2012 - 8 U 20/12
    Außerdem ist zu berücksichtigen, dass im Aktienrecht ein Bedürfnis für die Zulässigkeit einer Sonderprüfung nach § 142 AktG auch deshalb besteht, weil Aktionäre grundsätzlich kein Recht auf Einsichtnahme in die Unterlagen der Gesellschaft haben (vgl. BGH NJW 1993, 1976 ff.).
  • BGH, 08.12.1986 - II ZR 55/86

    Durchsetzung des Anspruchs auf Rückgewähr des zur Erhaltung des Stammkapitals …

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2012 - 8 U 20/12
    Auch im GmbH-Recht bedarf es für die Geltendmachung anderer als der in § 46 GmbHG aufgeführten Forderungen der Gesellschaft gegen die Gesellschafter grundsätzlich keines Gesellschafterbeschlusses, selbst wenn die Forderungen im Zusammenhang mit der Einzahlung der Stammeinlage stehen (wie etwa im Falle der Rückforderung verbotswidriger Stammkapitalrückzahlung, vgl. BGH WM 1987, 208 f.).
  • BGH, 07.06.1999 - II ZR 278/98

    Frist für die gerichtliche Geltendmachung der Unwirksamkeit von …

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2012 - 8 U 20/12
    Zwar können nach ständiger Rechtsprechung des BGH Vorschriften des Kapitalgesellschaftsrechts auf die Publikumsgesellschaft entsprechend anwendbar sein, falls dies zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Gesellschaft oder zum Schutz der Kapitalanleger geboten ist (BGH ZIP 1999, 1391 ff.; WM 1982, 926 ff.).
  • BGH, 20.01.1986 - II ZR 73/85

    Ablehnung eines Antrags in der Gesellschafterversammlung aufgrund des …

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2012 - 8 U 20/12
    § 47 Abs. 4 GmbHG ist jedoch kein allgemeines Prinzip des Inhalts zu entnehmen, dass im Falle eines Interessenkonflikts stets ein Stimmrechtsausschluss greift (BGH NJW 1986, 2051 ff.;… Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Auflage 2010, § 47 Rn. 76).
  • BGH, 20.06.2005 - II ZR 252/03

    Erstattung von Zahlungen zum Ausgleich des negativen Kapitalkontos in der Krise …

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2012 - 8 U 20/12
    Ein Rückzahlungsanspruch scheidet hingegen aus, wenn die gesellschaftsvertraglichen Regelungen entweder eine Erstattungspflicht ausdrücklich verneinen (BGH NZG 2005, 807 f.) oder jedenfalls ein schützenswertes Vertrauen des Kommanditisten dahin begründen, dass sie der Gesellschaft die im Wege der Ausschüttung erhaltenen Beträge nicht zurückgewähren müssen.
  • BGH, 10.12.2024 - II ZR 37/23

    Beschlussnichtigkeitsfeststellungsklage gegen Gesellschafterbeschlüsse

    Rn. 156 (3) Ob der allein aus Kommanditisten bestehenden Gesellschafterversammlung möglicherweise die Kompetenz für diese Beschlussfassung und eine entsprechende Weisung an die Geschäftsführung gefehlt hat, weil es sich nur um eine gewöhnliche Geschäftsführungsmaßnahme nach § 5 Abs. 1 GV gehandelt hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11. Februar 1980 - II ZR 41/79, BGHZ 76, 160, 168; OLG Stuttgart, ZIP 2010, 131; OLG Hamm, ZIP 2013, 976; ZIP 2016, 1071;… Blaum in Westermann/Wertenbruch, Handbuch Personengesellschaften, Stand 4/2021, § 47 Rn. 2094 f.;… Hopt/Roth, HGB, 43. Aufl., § 164 Rn. 1;… BeckOK HGB/Beyer, Stand 1.7.2024, § 164 Rn. 13 ff.; Wertenbruch, NZG 2016, 1081, 1082), ist unerheblich, da dies nur die verbandsinterne Kompetenzverteilung betrifft, an der grundsätzlichen Zulässigkeit einer solchen Maßnahme nach dem Gesellschaftsvertrag aber nichts ändert.
  • OLG München, 14.12.2017 - 23 U 1481/17

    Bestellung eines Sonderprüfers in der GmbH und der KG

    Nach Ansicht des OLG Hamm (Urteil vom 03.12.2012, 8 U 20/12, juris Tz. 66) stellt die Beschlussfassung über eine im Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehene Sonderprüfung bei einer Kommanditgesellschaft eine Änderung des Gesellschaftsvertrages dar, für die die satzungsändernde Mehrheit erforderlich ist.
  • OLG Hamm, 04.12.2025 - 27 U 121/23

    Teilweise Änderung und Neufassung des Urteils unter Zurückweisung der Berufung …

    Erforderlich und möglich wäre aber, dass eine qualifizierte Mehrheit der Gesellschafter eine Sonderprüfung beantragt (vgl. m.w.N. nur: OLG Hamm, I-8 U 20/12, Urteil vom 03.12.2012, Rn.65 ff.).
  • OLG Hamm, 09.10.2024 - 8 U 103/23

    Rechtsschutzinteresse eines Gesellschafters auf Feststellung der Nichtigkeit …

    Rn. 71 (2.3) § 142 AktG ist nach h.M. bei Kommanditgesellschaften nicht entsprechend anwendbar, und zwar auch nicht bei Publikumsgesellschaften (Senat, Urteil vom 03.12.2012, 8 U 20/12, juris Rn. 66 für Publikumsgesellschaft;… Verse/Gaschler in: Aktiengesetz Großkommentar, 5. Aufl., § 142 Rn. 365;… Arnold in: Münchener Kommentar zum AktG, 5. Aufl., § 142 Rn. 5).
  • LG Dortmund, 13.12.2013 - 3 O 305/13

    Kein Anspruch eines Kommanditisten auf Akteneinsicht über die gesamten …

    Rn. 31 Dies hat das OLG Hamm für den hier streitgegenständlichen Gesellschaftsvertrag bereits entschieden (Urt. v. 03.12.2012 - 8 U 20/12 - BeckRS 2013, 03210).
  • LG Hagen, 07.07.2023 - 21 O 26/22
    Rn. 213 Die Einsetzung eines Sonderprüfers kann vorliegend mangels satzungsrechtlicher Regelung nur über eine Satzungsänderung erfolgen, da § 142 AktG nicht analog anwendbar ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 03.12.2012, I-8 U 20/12 = BeckRS 2013, 3210).
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