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Rechtsprechung
   FG Münster, 20.02.2018 - 15 K 1514/15 U, S   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,5340
FG Münster, 20.02.2018 - 15 K 1514/15 U, S (https://dejure.org/2018,5340)
FG Münster, Entscheidung vom 20.02.2018 - 15 K 1514/15 U, S (https://dejure.org/2018,5340)
FG Münster, Entscheidung vom 20. Februar 2018 - 15 K 1514/15 U, S (https://dejure.org/2018,5340)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    UStG 2005 § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2; UStG 2005 § 17 Abs. 1 Satz 2; UStG 2005 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; InsO § 203 Abs. 1; InsO § 203 Abs. 2
    Keine Vorsteuervergütung im Insolvenzverfahren ohne entsprechende Korrektur im Vorhinein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer - Vorsteuervergütung im Insolvenzfall

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Vorsteuervergütung zu Gunsten der Insolvenzmasse nach Quotenzahlung ohne zuvor erfolgte entsprechende Kürzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Keine Vorsteuervergütung im Insolvenzverfahren ohne vorherige Vorsteuerkürzung

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 845
  • NZI 2018, 458
  • WM 2018, 912
  • EFG 2018, 697
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 24.09.2014 - V R 48/13

    Umsatzsteuer im Insolvenzeröffnungsverfahren

    Auszug aus FG Münster, 20.02.2018 - 15 K 1514/15
    Rn. 24 Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 29.3.2017 XI R 5/16, BFHE 257, 456, BStBl II 2017, 738; vom 24.9.2014 V R 48/13, BFHE 247, 460, BStBl II 2015, 506) entsteht nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 UStG die (erste) Vorsteuerberichtigungspflicht, d.h. die Pflicht zur Vorsteuerkürzung durch den Unternehmer aus vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens von der späteren Insolvenzschuldnerin empfangenen, aber nicht (mehr) bezahlten Leistungsbezügen bereits mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens.

    In seinen Urteilen vom 24.9.2014 V R 48/13 (BFHE 247, 460, BStBl II 2015, 506) und vom 28.6.2000 V R 14/08 (BFHE 227, 513, BStBl II 2011, 988) hat der BFH die durch die zweite Vorsteuerkorrektur ausgelöste Vorsteuervergütung allerdings nicht ausdrücklich davon abhängig gemacht, dass zuvor eine Vorsteuerkürzung erklärt und der durch die erklärte Vorsteuerkürzung ausgelöste Berichtigungsbetrag an die Finanzverwaltung abgeführt worden war.

    Rn. 26 Möglicherweise im Gegensatz zur Rechtsprechung des BFH in seinen Urteilen vom 24.9.2014 V R 48/13 (BFHE 247, 460, BStBl II 2015, 506) und vom 28.6.2000 V R 14/08 (BFHE 227, 513, BStBl II 2011, 988) - vertritt der Senat jedenfalls für den Streitfall die Auffassung, dass die im Rahmen des Insolvenzverfahrens erklärte Steuervergütung u.a. davon abhängt, dass hinsichtlich der vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärten Vorsteuerbeträge in Höhe des auf den Zeitpunkt des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens festgestellten Forderungsausfalls eine Vorsteuerkürzung angemeldet und der auf Grund der angemeldeten Vorsteuerkürzung entstandene Berichtigungsbetrag eingezogen wurde.

  • BFH, 22.10.2009 - V R 14/08

    Uneinbringliche Entgelte in der Insolvenz

    Auszug aus FG Münster, 20.02.2018 - 15 K 1514/15
    In seinen Urteilen vom 24.9.2014 V R 48/13 (BFHE 247, 460, BStBl II 2015, 506) und vom 28.6.2000 V R 14/08 (BFHE 227, 513, BStBl II 2011, 988) hat der BFH die durch die zweite Vorsteuerkorrektur ausgelöste Vorsteuervergütung allerdings nicht ausdrücklich davon abhängig gemacht, dass zuvor eine Vorsteuerkürzung erklärt und der durch die erklärte Vorsteuerkürzung ausgelöste Berichtigungsbetrag an die Finanzverwaltung abgeführt worden war.

    Rn. 26 Möglicherweise im Gegensatz zur Rechtsprechung des BFH in seinen Urteilen vom 24.9.2014 V R 48/13 (BFHE 247, 460, BStBl II 2015, 506) und vom 28.6.2000 V R 14/08 (BFHE 227, 513, BStBl II 2011, 988) - vertritt der Senat jedenfalls für den Streitfall die Auffassung, dass die im Rahmen des Insolvenzverfahrens erklärte Steuervergütung u.a. davon abhängt, dass hinsichtlich der vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärten Vorsteuerbeträge in Höhe des auf den Zeitpunkt des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens festgestellten Forderungsausfalls eine Vorsteuerkürzung angemeldet und der auf Grund der angemeldeten Vorsteuerkürzung entstandene Berichtigungsbetrag eingezogen wurde.

  • BFH, 29.03.2017 - XI R 5/16

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs infolge erfolgreicher Insolvenzanfechtung

    Auszug aus FG Münster, 20.02.2018 - 15 K 1514/15
    Rn. 24 Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 29.3.2017 XI R 5/16, BFHE 257, 456, BStBl II 2017, 738; vom 24.9.2014 V R 48/13, BFHE 247, 460, BStBl II 2015, 506) entsteht nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 UStG die (erste) Vorsteuerberichtigungspflicht, d.h. die Pflicht zur Vorsteuerkürzung durch den Unternehmer aus vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens von der späteren Insolvenzschuldnerin empfangenen, aber nicht (mehr) bezahlten Leistungsbezügen bereits mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens.

    In seinem vom UStAE in Bezug genommenen Urteil vom 29.3.2017 XI R 5/16 (BFHE 257, 456, BStBl II 2017, 738) hatte der BFH diese Frage nicht entscheiden, weil im vom BFH entschiedenen Verfahren im Gegensatz zum hiesigen Streitfall der durch die erste Vorsteuerberichtigung, d.h. durch die Vorsteuerkürzung ausgelöste Berichtigungsbetrag an die Finanzbehörde abgeführt worden war.

  • BFH, 20.09.2016 - VII R 10/15

    Bestimmtheit einer Nachtragsverteilungsanordnung

    Auszug aus FG Münster, 20.02.2018 - 15 K 1514/15
    Die Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters entfällt mit der Beendigung des Insolvenzverfahrens selbst dann, wenn während des Insolvenzverfahrens der Insolvenzverwalter Adressat des Steuerbescheids war (vgl. BFH, Urteile vom 20.9. 2016 VII R 10/15, BFH/NV 2017, 442;… vom 6.7. 2011 II R 34/10, BFH/NV 2012, 10).

    Denn mit der Anordnung der Nachtragsverteilung tritt eine erneute Insolvenzbeschlagnahmung ein (vgl. BFH, Urteile vom 20.9. 2016 VII R 10/15, BFH/NV 2017, 442;… vom 6.7. 2011 II R 34/10, BFH/NV 2012, 10).

  • BFH, 09.03.2017 - V R 39/16

    Umsatzsteuerfreiheit von Eingliederungsleistungen

    Auszug aus FG Münster, 20.02.2018 - 15 K 1514/15
    Rn. 24 Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 29.3.2017 XI R 5/16, BFHE 257, 456, BStBl II 2017, 738; vom 24.9.2014 V R 48/13, BFHE 247, 460, BStBl II 2015, 506) entsteht nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 UStG die (erste) Vorsteuerberichtigungspflicht, d.h. die Pflicht zur Vorsteuerkürzung durch den Unternehmer aus vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens von der späteren Insolvenzschuldnerin empfangenen, aber nicht (mehr) bezahlten Leistungsbezügen bereits mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens.

    In seinem vom UStAE in Bezug genommenen Urteil vom 29.3.2017 XI R 5/16 (BFHE 257, 456, BStBl II 2017, 738) hatte der BFH diese Frage nicht entscheiden, weil im vom BFH entschiedenen Verfahren im Gegensatz zum hiesigen Streitfall der durch die erste Vorsteuerberichtigung, d.h. durch die Vorsteuerkürzung ausgelöste Berichtigungsbetrag an die Finanzbehörde abgeführt worden war.

  • BFH, 06.07.2011 - II R 34/10

    Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters bei Beendigung des …

    Auszug aus FG Münster, 20.02.2018 - 15 K 1514/15
    Die Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters entfällt mit der Beendigung des Insolvenzverfahrens selbst dann, wenn während des Insolvenzverfahrens der Insolvenzverwalter Adressat des Steuerbescheids war (…vgl. BFH, Urteile vom 20.9. 2016 VII R 10/15, BFH/NV 2017, 442; vom 6.7. 2011 II R 34/10, BFH/NV 2012, 10).

    Denn mit der Anordnung der Nachtragsverteilung tritt eine erneute Insolvenzbeschlagnahmung ein (…vgl. BFH, Urteile vom 20.9. 2016 VII R 10/15, BFH/NV 2017, 442; vom 6.7. 2011 II R 34/10, BFH/NV 2012, 10).

  • BFH, 24.10.2013 - V R 31/12

    Sollbesteuerung und Steuerberichtigung

    Auszug aus FG Münster, 20.02.2018 - 15 K 1514/15
    Zweck des § 17 Abs. 1 UStG und des § 17 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 UStG ist es, die Besteuerung, aber auch den Vorsteuerabzug an den tatsächlichen Aufwand des Leistungsempfängers anzupassen (vgl. dazu BFH, Urteil vom 24.10.2013 V R 31/12, BFHE 243, 451, BStBl II 2015, 674).
  • BFH, 01.03.2016 - XI R 21/14

    Zur (zweifachen) Berichtigung der Umsatzsteuer bei und nach der Bestellung eines …

    Auszug aus FG Münster, 20.02.2018 - 15 K 1514/15
    Der Bekl. weist zu Recht darauf hin, dass einerseits nach der Rechtsprechung des BFH (zuletzt Urteil vom 1.3. 2016 XI R 21/14, BFHE 253, 455, BStBl II 2016, 756; ferner FG Münster, Urteil vom 26.1.2017 5 K 3730/14 U, EFG 2017, 614) der Grundsatz der Unternehmenseinheit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmers fortbesteht, so dass im Rahmen der begehrten zweiten Vorsteuerberichtigung zu Gunsten der Insolvenzmasse in Form der Vorsteuervergütung das Vorverhalten der Insolvenzschuldnerin zu berücksichtigen ist.
  • BFH, 06.09.2016 - V B 52/16

    Umsatzsteuer: Uneinbringlichkeit des Entgelts aufgrund der Eröffnung des …

    Auszug aus FG Münster, 20.02.2018 - 15 K 1514/15
    In diesem Zeitpunkt wird die durch Lieferungen oder sonstige Leistungen des Lieferanten an die Insolvenzschuldnerin ausgelöste Entgeltforderung uneinbringlich im Sinne des § 17 Abs. 2 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 UStG (gleicher Ansicht Abschnitt 16 Satz 1 des Umsatzsteueranwendungserlasses - UStAE - in der Fassung vom 03.07.2017, juris; vgl. für den umgekehrten Fall der Uneinbringlichkeit des Entgelts für von der Insolvenzschuldnerin erbrachte Lieferungen oder sonstige Leistungen auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Lieferanten BFH, Beschluss vom 6.9. 2016 V B 52/16, BFH/NV 2017, 67).
  • FG Münster, 26.01.2017 - 5 K 3730/14

    Minderung der nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entstandenen …

    Auszug aus FG Münster, 20.02.2018 - 15 K 1514/15
    Der Bekl. weist zu Recht darauf hin, dass einerseits nach der Rechtsprechung des BFH (zuletzt Urteil vom 1.3. 2016 XI R 21/14, BFHE 253, 455, BStBl II 2016, 756; ferner FG Münster, Urteil vom 26.1.2017 5 K 3730/14 U, EFG 2017, 614) der Grundsatz der Unternehmenseinheit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmers fortbesteht, so dass im Rahmen der begehrten zweiten Vorsteuerberichtigung zu Gunsten der Insolvenzmasse in Form der Vorsteuervergütung das Vorverhalten der Insolvenzschuldnerin zu berücksichtigen ist.
  • BFH, 05.10.2023 - XI B 13/23

    Zur "zweiten" Berichtigung des Vorsteuerabzugs im Falle der Quotenzahlung durch …

    NV: Der für die Entscheidung des FG tragende Rechtssatz, dass eine zweite Berichtigung des Vorsteuerabzugs nicht voraussetze, dass der durch die erste Vorsteuerberichtigung ausgelöste Berichtigungsanspruch an die Finanzbehörde abgeführt worden sein muss, weicht nicht in entscheidungserheblicher Weise vom Urteil des FG Münster vom 20.02.2018 - 15 K 1514/15 U,S (EFG 2018, 697) und vom Urteil des FG Düsseldorf vom 25.01.2023 - 5 K 1749/21 (EFG 2023, 726) ab, so dass die Revision nicht wegen Divergenz zuzulassen ist.

    Die vom Beklagten und Beschwerdeführer (Finanzamt --FA--) in seiner Beschwerdebegründung herausgestellte Abweichung des Urteils der Vorinstanz vom Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster vom 20.02.2018 - 15 K 1514/15 U,S (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2018, 697) betrifft eine im dortigen Verfahren nicht entscheidungserhebliche Rechtsfrage.

    Auch hat das FA zutreffend herausgearbeitet, dass das FG Münster in seinem Urteil vom 20.02.2018 - 15 K 1514/15 U,S (EFG 2018, 697) in Rz 20 dagegen den abstrakten (abweichenden) Rechtssatz aufgestellt hat, dass die im Rahmen des Insolvenzverfahrens erklärte Steuervergütung unter anderem davon abhänge, dass hinsichtlich der vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärten Vorsteuerbeträge in Höhe des auf den Zeitpunkt des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens festgestellten Forderungsausfalls eine Vorsteuerkürzung angemeldet und der auf Grund der angemeldeten Vorsteuerkürzung entstandene Berichtigungsbetrag eingezogen worden sei.

    Rn. 5 b) Allerdings war dieser abstrakte Rechtssatz nach den Ausführungen des FG Münster (Urteil vom 20.02.2018 - 15 K 1514/15 U,S, EFG 2018, 697, Rz 20 a.E.) nicht entscheidungserheblich, weil im dortigen Fall das FG keine dahingehenden Feststellungen treffen konnte, dass in den Umsatzsteuerfestsetzungen für das Jahr 2003 eine Berichtigung (Rückgängigmachung der gewährten Vorsteuer durch eine Vorsteuerkürzung) in dem Umfang erfolgt sei, in dem die den zum Abzug zugelassenen Vorsteuerbeträgen zu Grunde liegenden Gegenleistungen, das heißt die vom Insolvenzschuldner geschuldeten, von ihm aber nicht bezahlten Entgelte infolge des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmers uneinbringlich geworden waren.

    Rn. 6 Soweit das FG Münster (Urteil vom 20.02.2018 - 15 K 1514/15 U,S, EFG 2018, 697, Rz 20 a.E.) weiter ausgeführt hat, dass es überdies nicht habe feststellen können, dass die Insolvenzschuldnerin beziehungsweise der Kläger als Insolvenzverwalter über deren Vermögen in Höhe der im Zeitpunkt des Antrags auf Insolvenzeröffnung uneinbringlich gewordenen Entgelte angefallene erstattungspflichtige Vorsteuerbeträge an die Finanzbehörden ausgekehrt hätten, handelt es sich um ein nicht tragendes obiter dictum, das nicht zur Annahme einer Divergenz führt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 08.04.2014 - V B 38/13, BFH/NV 2014, 1106, Rz 16;… vom 09.09.2014 - V B 43/14, BFH/NV 2015, 68, Rz 14).

  • BFH, 18.12.2025 - V R 34/23

    Zur sogenannten Doppelberichtigung ("Berichtigungssequenz") bei …

    Das FG Münster (Urteil vom 20.02.2018 - 15 K 1514/15 U,S, EFG 2018, 697) vertrete zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs die Gegenauffassung.

    Rn. 19 Der Fall, der dem Urteil des FG Münster vom 20.02.2018 - 15 K 1514/15 U,S (EFG 2018, 697) zugrunde gelegen habe, sei anders gelagert, da es den Vorsteuerabzug betroffen habe.

  • FG Köln, 06.05.2025 - 8 K 2462/19

    Berechtigung des Insolvenzverwalters auf Stellung eines Antrags gegen das …

    Rn. 57 Dem Urteil des FG Münster vom 20. Februar 2018 - 15 K 1514/15 U, S, EFG 2018, 697, welches der Beklagte benenne, liege ein anderer Sachverhalt zugrunde.

    Denn das FG Münster habe im Urteil vom 20. Februar 2018 - 15 K 1514/15 U,S (EFG 2018, 697) in Bezug auf § 17 UStG entschieden, dass eine im Rahmen des Insolvenzverfahrens erklärte Vorsteuervergütung davon abhänge, dass hinsichtlich der vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärten Vorsteuerbeträge in Höhe des auf den Zeitpunkt des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens festgestellten Forderungsausfalls eine Vorsteuerkürzung angemeldet und der auf Grund der angemeldeten Vorsteuerkürzung entstandene Berichtigungsbetrag eingezogen worden sei.

    Die Anordnung der Nachtragsverteilung hat daher u.a. zur Folge, dass der Insolvenzverwalter auch nach Beendigung des Insolvenzverfahrens ausnahmsweise befugt bleibt, einen anhängigen Prozess fortzusetzen, mit dem die, der Nachtragsverteilung vorbehaltenen, Masseaktiva realisiert werden sollen (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 2021 - VI R 41/18, BFHE 275, 194, BStBl II 2022, 321; FG Münster Urteil vom 20. Februar 2018 - 15 K 1514/15 U, S, EFG 2018, 697, ZIP 2018, 845).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.07.2025 - 1 K 326/21

    Geltendmachung eines zweiten Vorsteuerberichtigungsanspruches im …

    Rn. 48 Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens löst damit nach der ständigen Rechtsprechung des BFH eine Verpflichtung zur Vorsteuerberichtigung aus, wobei durch spätere Entscheidungen lediglich der Zeitpunkt der Uneinbringlichkeit auf die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit allgemeinem Zustimmungsvorbehalt vorgezogen wurde (…vgl. zum Ganzen nur BFH, Urt. v. 13.11.1986 - V R 59/79, juris Rdn. 13 ff.;… BFH, Urt. v. 16.07.1987 - V R 80/82, juris Rdn. 10; BFH, Urt. v. 03.07.2014 - V R 32/13, juris Rdn. 16 sowie FG Münster, Urt. v. 20.02.2018 - 15 K 1514/15 U, S, juris Rdn. 18;… vgl. auch Wäger, in: Sölch/Ringleb, UStG, 103. EL 2025, § 17 Rdn. 206, Vorsteuerberichtigungspflicht gelte seit "jeher").

    Eine nachträgliche Vereinnahmung von Entgelt kann folglich denklogisch nur dann erfolgen, wenn dieses Entgelt zuvor uneinbringlich geworden ist (so auch FG Münster, Urt. v. 20.02.2018 - 15 K 1514/15 U, S, juris Rdn. 20 und Stadie, in: Rau/Dürrwächter, UStG, 169. EL 2016, § 18 Anhang 2 Rdn. 167;… Schulze, in: Wäger, a. a. O., § 17 Rdn. 109.2;… Witfeld, a. a. O. Rdn. 134 sowie Suabedissen, a. a. O., § 17 Rdn. 79.1).

    Rn. 70 Da es hiernach bereits an der erforderlichen Konnexität mangelt, konnte das Gericht die zwischen den Beteiligten ebenfalls streitige Frage dahinstehen lassen, ob die "Durchführung" einer ersten Vorsteuerberichtigung i. S. v. § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 2 UStG dahingehend zu verstehen ist, dass der Berichtigungsbetrag auch tatsächlich vom Finanzamt vereinnahmt worden sein muss (vgl. dazu FG Münster, Urt. v. 20.02.2018 - 15 K 1514/15 U, S, juris Rdn. 20).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2025 - 1 K 326/21
    Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens löst damit nach der ständigen Rechtsprechung des BFH eine Verpflichtung zur Vorsteuerberichtigung aus, wobei durch spätere Entscheidungen lediglich der Zeitpunkt der Uneinbringlichkeit auf die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit allgemeinem Zustimmungsvorbehalt vorgezogen wurde (…vgl. zum Ganzen nur BFH, Urt. v. 13.11.1986 - V R 59/79, juris Rdn. 13 ff.;… BFH, Urt. v. 16.07.1987 - V R 80/82, juris Rdn. 10; BFH, Urt. v. 03.07.2014 - V R 32/13, juris Rdn. 16 sowie FG Münster, Urt. v. 20.02.2018 - 15 K 1514/15 U, S, juris Rdn. 18;… vgl. auch Wäger, in: Sölch/Ringleb, UStG , 103. EL 2025, § 17 Rdn. 206, Vorsteuerberichtigungspflicht gelte seit "jeher").

    Eine nachträgliche Vereinnahmung von Entgelt kann folglich denklogisch nur dann erfolgen, wenn dieses Entgelt zuvor uneinbringlich geworden ist (so auch FG Münster, Urt. v. 20.02.2018 - 15 K 1514/15 U, S, juris Rdn. 20 und Stadie, in: Rau/Dürrwächter, UStG , 169. EL 2016, § 18 Anhang 2 Rdn. 167;… Schulze, in: Wäger, a. a. O., § 17 Rdn. 109.2;… Witfeld, a. a. O. Rdn. 134 sowie Suabedissen, a. a. O., § 17 Rdn. 79.1).

    Da es hiernach bereits an der erforderlichen Konnexität mangelt, konnte das Gericht die zwischen den Beteiligten ebenfalls streitige Frage dahinstehen lassen, ob die "Durchführung" einer ersten Vorsteuerberichtigung i. S. v. § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 2 UStG dahingehend zu verstehen ist, dass der Berichtigungsbetrag auch tatsächlich vom Finanzamt vereinnahmt worden sein muss (vgl. dazu FG Münster, Urt. v. 20.02.2018 - 15 K 1514/15 U, S, juris Rdn. 20).

  • FG Thüringen, 28.09.2022 - 4 K 80/22

    Anspruch eines Insolvenzverwalters des Gemeinschuldners auf eine zweite …

    Eine im Rahmen des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH erklärte Vorsteuervergütung hänge davon ab, dass hinsichtlich der vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärten Vorsteuerbeträge in Höhe des auf den Zeitpunkt des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens festgestellten Forderungsausfalls eine Vorsteuerkürzung angemeldet und der auf Grund der angemeldeten Vorsteuerkürzung entstandene Berichtigungsbetrag eingezogen worden sei (vgl. Finanzgericht Münster, Urteil vom 20.02.2018 15 K 1514/15 U,S, EFG 2018, 697 ).

    Soweit sich der Beklagte zur Begründung seiner Rechtsauffassung im Wesentlichen auf die Wertung des Finanzgerichts Münster in seinem Urteil vom 20.02.2018 ( 15 K 1514/15 U, S, EFG 2018, 697 ) stützt, ist diese Entscheidung nach Auffassung des erkennenden Senats auf den vorliegenden Fall aber schon nicht anwendbar, weil sie einen anders gelagerten Sachverhalt betrifft.

  • FG Düsseldorf, 25.01.2023 - 5 K 1749/21

    Änderung einer Umsatzsteuerfestsetzung für den Zeitraum nach Insolvenzeröffnung

    Diese Berichtigungspflichten sind nicht aneinander gekoppelt, sondern bestehen unabhängig voneinander (a.A., allerdings für den nur schwerlich vergleichbaren Bereich der "doppelten Vorsteuerberichtigung", FG Münster, Urteil vom 20.2.2018 15 K 1514/15 U,S, EFG 2018, 697).
  • FG Köln, 26.05.2020 - 8 K 1909/17

    Aufrechnung aus Steueransprüchen bei nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens …

    Rn. 77 Ob, wie der Beklagte in der mündlichen Verhandlung ausgeführt hat, die sog. zweite Berichtigung gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 UStG i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 2 UStG nur dann und insoweit durchzuführen ist, wenn die erste Berichtigung durchgeführt und sämtliche dadurch entstandenen Verbindlichkeiten gezahlt sind (so wohl auch FG Münster, Urteil vom 20.2.2018, 15 K 1514/15 U,S, EFG 2018, 697;… Stadie in: Rau/ Dürrwächter, UStG, 186. Lieferung 04.2020, Anhang 2 - Umsatzsteuer und Insolvenz, Rn. 167), kann im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben.
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