Rechtsprechung
| BGH, 13.09.2022 - XI ZR 515/21 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Illegales Glücksspiel: Erstattung von autorisierten Kreditkartenzahlungen für ein illegales Online-Glücksspiel
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 134 BGB, § 670 BGB, § 675u S 1 BGB, § 675u S 2 BGB, § 4 Abs 1 S 2 Alt 2 GlüStVtr BE 2011
Illegales Glücksspiel: Erstattung von autorisierten Kreditkartenzahlungen für ein illegales Online-Glücksspiel - IWW
- Wolters Kluwer
Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge; Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge; Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot
- datenbank.nwb.de
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Kurzfassungen/Presse (4)
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Bank muss autorisierte Kreditkartenzahlungen für illegale Glücksspiele nicht erstatten - Bank muss autorisierte Kreditkartenzahlungen für illegale Glücksspiele nicht erstatten
- zbb-online.com (Leitsatz)
Illegales Glücksspiel: Erstattung von autorisierten Kreditkartenzahlungen für ein illegales Online-Glücksspiel
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kein Rückerstattungs-Anspruch gegen Payment-Anbieter bei illegaler Online-Casino-Teilnahme
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verbraucher können Spielverluste aus Online-Glücksspiel zurückfordern
Besprechungen u.ä.
- oapen.org
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Rückforderung von Glücksspieleinsätzen im Internet
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 29.03.2019 - 124 C 160/18
- LG Berlin, 07.10.2021 - 10 S 5/19
- BGH, 13.09.2022 - XI ZR 515/21
Papierfundstellen
- ZIP 2022, 2272
- K&R 2022, 847
Wird zitiert von ... (95) Zitiert selbst (26)
- BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07
Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten …
Auszug aus BGH, 13.09.2022 - XI ZR 515/21
Insoweit ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt, dass sich im bargeldlosen Zahlungsverkehr die Bank grundsätzlich nicht um die beteiligten Interessen ihrer Kunden kümmern muss, weil sie nur zum Zweck der technisch einwandfreien, einfachen und schnellen Abwicklung tätig wird (Senatsurteil vom 6. Mai 2008 - XI ZR 56/07, BGHZ 176, 281 Rn. 14).Nur ausnahmsweise gilt etwas anderes, wenn Treu und Glauben es nach den Umständen des Falles gebieten, den Zahlungsauftrag nicht ohne vorherige Rückfrage beim Kunden auszuführen, um diesen vor einem möglicherweise drohenden Schaden zu bewahren (vgl. Senatsurteile vom 22. Juni 2004 - XI ZR 90/03, WM 2004, 1625, 1626 und vom 6. Mai 2008, aaO).
Einen solchen Ausnahmefall hat der Senat angenommen, wenn eine Bank aufgrund massiver Anhaltspunkte den Verdacht hegt, dass ein Kunde bei der Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr durch eine Straftat einen anderen schädigen will (Senatsurteil vom 6. Mai 2008, aaO Rn. 15).
Eine Warnpflicht besteht erst dann, wenn die Bank ohne nähere Prüfung im Rahmen der normalen Bearbeitung eines Zahlungsverkehrsvorgangs aufgrund einer auf massiven Verdachtsmomenten beruhenden objektiven Evidenz den Verdacht einer Veruntreuung schöpft (Senatsurteile vom 6. Mai 2008, aaO Rn. 16 …und vom 24. April 2012 - XI ZR 96/11, NJW 2012, 2422 Rn. 32).
- BGH, 22.06.2004 - XI ZR 90/03
Zurückverweisung nach Aufhebung eines Grundurteils; Pflichten der …
Auszug aus BGH, 13.09.2022 - XI ZR 515/21
Nur ausnahmsweise gilt etwas anderes, wenn Treu und Glauben es nach den Umständen des Falles gebieten, den Zahlungsauftrag nicht ohne vorherige Rückfrage beim Kunden auszuführen, um diesen vor einem möglicherweise drohenden Schaden zu bewahren (vgl. Senatsurteile vom 22. Juni 2004 - XI ZR 90/03, WM 2004, 1625, 1626 …und vom 6. Mai 2008, aaO).Damit fehlte es der Beklagten an einer überlegenen Sachkunde, die jedoch kennzeichnend für das Bestehen einer Warnpflicht ist (vgl. Senatsurteil vom 22. Juni 2004 - XI ZR 90/03, WM 2004, 1625, 1626; BGH…, Urteil vom 15. März 2012 - III ZR 190/11, WM 2012, 2296 Rn. 14).
- BGH, 24.05.2022 - XI ZR 390/21
Nichtzulassungsbeschwerde: Revisionszulassungsgrund der klärungsbedürftigen …
Auszug aus BGH, 13.09.2022 - XI ZR 515/21
Diejenigen Berufungsgerichte, die sich mit der Auslegung des § 4 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 GlüStV 2011 bislang befasst haben, sind mit dem Berufungsgericht einhellig der Auffassung, dass die Zahlungen an die Glücksspielanbieter wirksam vom Zahler autorisiert wurden und die erteilten Autorisierungen nicht gemäß § 134 BGB i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 GlüStV 2011 nichtig sind (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Mai 2022 - XI ZR 390/21, juris Rn. 7 mwN).Rn. 27 Die Rechtssache hat, was der Senat bereits entschieden und im Einzelnen begründet hat (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Mai 2022, aaO Rn. 6 ff.), auch keine grundsätzliche Bedeutung und die Fortbildung des Rechts erfordert keine Entscheidung des Bundesgerichtshofs.
- BGH, 24.09.2002 - XI ZR 420/01
Unwiderruflichkeit einer Kreditkartenzahlung
Auszug aus BGH, 13.09.2022 - XI ZR 515/21
Rn. 20 Allerdings hat der Senat vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht vom 29. Juli 2009 (BGBl. I 2009, 2355) entschieden, dass die Zahlung des Kreditkartenunternehmens an das Vertragsunternehmen ausnahmsweise dann keine Aufwendung ist, die das Kreditkartenunternehmen für erforderlich halten darf, wenn das Vertragsunternehmen das Kreditkartenunternehmen rechtsmissbräuchlich in Anspruch nimmt (Senatsurteile vom 16. April 2002 - XI ZR 375/00, BGHZ 150, 286, 299 und vom 24. September 2002 - XI ZR 420/01, BGHZ 152, 75, 81 f.).Dazu hätte der Kläger die Beklagte durch entsprechende Informationen in die Lage versetzen müssen, die Nichtigkeit des Valutaverhältnisses gemäß § 134 BGB i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 2 Fall 1 GlüStV 2011 gegenüber den Vertragsunternehmen substantiiert behaupten und liquide beweisen zu können, und zwar zu einem Zeitpunkt, zu dem sie den Ausgleich der autorisierten Zahlungsvorgänge gegenüber den Vertragsunternehmen noch verweigern konnte (vgl. Senatsurteil vom 24. September 2002 - XI ZR 420/01, BGHZ 152, 75, 82 f.).
- BGH, 10.07.1991 - VIII ZR 296/90
Wirksamkeit der Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung an eine …
Auszug aus BGH, 13.09.2022 - XI ZR 515/21
Dabei hat der Verstoß gegen ein Verbotsgesetz in der Regel die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts nur dann zur Folge, wenn sich das Verbot gegen beide Seiten richtet (BGH, Urteile vom 10. Juli 1991 - VIII ZR 296/90, BGHZ 115, 123, 125, vom 14. Dezember 1999 - X ZR 34/98, BGHZ 143, 283, 287, vom 25. Juli 2002 - III ZR 113/02, BGHZ 152, 10, 11 f. und vom 17. Juni 2004 - III ZR 271/03, BGHZ 159, 334, 341 f.).In besonderen Fällen kann sich die Nichtigkeit allerdings auch aus einem einseitigen Verstoß ergeben, falls nämlich der Zweck des Verbotsgesetzes anders nicht zu erreichen ist und die rechtsgeschäftlich getroffene Regelung nicht hingenommen werden darf (Senatsurteil vom 20. Januar 2004 - XI ZR 53/03, WM 2004, 468, 469; BGH, Urteile vom 10. Juli 1991, aaO, vom 25. Juli 2002, aaO …und vom 17. Juni 2004, aaO).
- BGH, 25.07.2002 - III ZR 113/02
Wirksamkeit eines mit einem Wohnungsvermittler abgeschlossenen Maklervertrages
Auszug aus BGH, 13.09.2022 - XI ZR 515/21
Dabei hat der Verstoß gegen ein Verbotsgesetz in der Regel die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts nur dann zur Folge, wenn sich das Verbot gegen beide Seiten richtet (BGH, Urteile vom 10. Juli 1991 - VIII ZR 296/90, BGHZ 115, 123, 125, vom 14. Dezember 1999 - X ZR 34/98, BGHZ 143, 283, 287, vom 25. Juli 2002 - III ZR 113/02, BGHZ 152, 10, 11 f. und vom 17. Juni 2004 - III ZR 271/03, BGHZ 159, 334, 341 f.).In besonderen Fällen kann sich die Nichtigkeit allerdings auch aus einem einseitigen Verstoß ergeben, falls nämlich der Zweck des Verbotsgesetzes anders nicht zu erreichen ist und die rechtsgeschäftlich getroffene Regelung nicht hingenommen werden darf (Senatsurteil vom 20. Januar 2004 - XI ZR 53/03, WM 2004, 468, 469; BGH, Urteile vom 10. Juli 1991, aaO, vom 25. Juli 2002, aaO …und vom 17. Juni 2004, aaO).
- BGH, 17.06.2004 - III ZR 271/03
Rechtsnatur des Verbots der Gewährung von Sondervergütungen durch …
Auszug aus BGH, 13.09.2022 - XI ZR 515/21
Dabei hat der Verstoß gegen ein Verbotsgesetz in der Regel die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts nur dann zur Folge, wenn sich das Verbot gegen beide Seiten richtet (BGH, Urteile vom 10. Juli 1991 - VIII ZR 296/90, BGHZ 115, 123, 125, vom 14. Dezember 1999 - X ZR 34/98, BGHZ 143, 283, 287, vom 25. Juli 2002 - III ZR 113/02, BGHZ 152, 10, 11 f. und vom 17. Juni 2004 - III ZR 271/03, BGHZ 159, 334, 341 f.).In besonderen Fällen kann sich die Nichtigkeit allerdings auch aus einem einseitigen Verstoß ergeben, falls nämlich der Zweck des Verbotsgesetzes anders nicht zu erreichen ist und die rechtsgeschäftlich getroffene Regelung nicht hingenommen werden darf (Senatsurteil vom 20. Januar 2004 - XI ZR 53/03, WM 2004, 468, 469;… BGH, Urteile vom 10. Juli 1991, aaO, vom 25. Juli 2002, aaO und vom 17. Juni 2004, aaO).
- BGH, 24.04.2012 - XI ZR 96/11
Zur Haftung des Bankkunden bei Pharming
Auszug aus BGH, 13.09.2022 - XI ZR 515/21
Eine Warnpflicht besteht erst dann, wenn die Bank ohne nähere Prüfung im Rahmen der normalen Bearbeitung eines Zahlungsverkehrsvorgangs aufgrund einer auf massiven Verdachtsmomenten beruhenden objektiven Evidenz den Verdacht einer Veruntreuung schöpft (…Senatsurteile vom 6. Mai 2008, aaO Rn. 16 und vom 24. April 2012 - XI ZR 96/11, NJW 2012, 2422 Rn. 32). - BGH, 15.03.2012 - III ZR 190/11
Telekommunikationsdienstleistungsvertrag: Hinweispflichten eines Anbieters auf …
Auszug aus BGH, 13.09.2022 - XI ZR 515/21
Damit fehlte es der Beklagten an einer überlegenen Sachkunde, die jedoch kennzeichnend für das Bestehen einer Warnpflicht ist (vgl. Senatsurteil vom 22. Juni 2004 - XI ZR 90/03, WM 2004, 1625, 1626; BGH, Urteil vom 15. März 2012 - III ZR 190/11, WM 2012, 2296 Rn. 14). - BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02
Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler
Auszug aus BGH, 13.09.2022 - XI ZR 515/21
Abweichende verfahrensabschließende Entscheidungen eines anderen Spruchkörpers desselben Gerichts oder anderer Berufungsgerichte, die geeignet wären, eine Divergenz zu begründen (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02, BGHZ 152, 182, 186; BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - IX ZB 11/16, WM 2016, 2272 Rn. 24), bestehen jedoch nicht. - BGH, 20.10.2016 - IX ZB 11/16
Verfahren auf Vollstreckbarerklärung nach Gemeinschaftsrecht: Statthaftigkeit der …
- LG Ulm, 16.12.2019 - 4 O 202/18
Glücksspielstaatsvertrag: PayPal zur Rückzahlung verurteilt
- BGH, 28.07.2015 - XI ZR 434/14
Unwirksame Entgeltklausel für Buchungen bei der Führung von Geschäftsgirokonten
- BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61
Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen
- BGH, 08.08.2017 - 1 StR 519/16
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Wesen des Glücksspiels; nicht …
- OLG Celle, 17.11.2020 - 3 U 122/20
Voraussetzungen der Erstattung einer nicht autorisierten Zahlung aufgrund eines …
- BGH, 14.12.1999 - X ZR 34/98
Beschenkter Sparkassenangestellter
- BGH, 16.04.2002 - XI ZR 375/00
Rechtsnatur des Vertragsverhältnisses zwischen Kreditkartenunternehmen und …
- OLG Frankfurt, 11.05.2017 - 1 U 224/15
Überweisungsauftrag durch Telefax mit gefälschter Unterschrift
- BGH, 19.01.1984 - VII ZR 121/83
Nichtigkeit eines Werkvertrages bei Verstoß des Unternehmers gegen das Gesetz zur …
- OLG München, 28.02.2020 - 8 U 5467/19
Keine generelle Prüfpflicht des Zahlungsdienstleister bei Glücksspiel
- AG Leverkusen, 19.02.2019 - 26 C 346/18
Mastercard muss Spieleinsätze eines Glückspiel-Teilnehmers übernehmen
- BGH, 20.01.2004 - XI ZR 53/03
Unwirksamkeit der Gewährung einer Beihilfe; Verzinsung des …
- BGH, 18.04.1952 - 1 StR 739/51
Voraussetzungen für das Vorliegen eines verbotenen Glücksspiels - Maßgeblichkeit …
- OLG München, 04.03.2019 - 19 U 793/18
Kosten des Berufungsverfahrens, Streitwert, Rechtsmittel, OLG München, …
- BGH, 17.05.1979 - III ZR 118/77
Vermittlung eines Darlehensgeschäfts von Reisegewerbetreibenden - Werbung von …
- BGH, 22.03.2024 - I ZR 88/23
Online-Sportwette: Wirksamkeit des Wettvertrags; Rückerstattungsanspruch eines …
Reicht es dagegen aus, dem gesetzlichen Verbot durch verwaltungs- oder strafrechtliche Maßnahmen Nachdruck zu verleihen, so hat die zivilrechtliche Sanktion der Nichtigkeit daneben keinen Platz (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2022 - XI ZR 515/21, ZfWG 2023, 51 [juris Rn. 11] mwN).Danach führt der Verstoß eines Zahlungsdienstleisters gegen das Verbot nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 GlüStV 2012, an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel mitzuwirken, indem er den vom Spieler autorisierten Zahlungsvorgang ausführt, nicht zur Nichtigkeit der Autorisierung der Kreditkartenzahlung (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2022 - XI ZR 515/21, ZfWG 2023, 51 [juris Rn. 12]).
Die Nichtigkeit der Glücksspielverträge hat der XI. Zivilsenat offengelassen (zur Nichtigkeit des Valutaverhältnisses vgl. BGH, ZfWG 2023, 51 [juris Rn. 21]).
Sie ermöglicht die Inanspruchnahme der am Zahlungsverkehr Beteiligten als verantwortliche Störer, sofern ihnen zuvor die Mitwirkung an unerlaubten Glücksspielangeboten von der Glücksspielaufsichtsbehörde mitgeteilt worden ist (vgl. BGH, ZfWG 2023, 51 [juris Rn. 14]).
Nach dem in den Gesetzesmaterialien zum Ausdruck gekommenen Willen der Landesgesetzgeber sind beide Vorschriften in einem Zusammenhang zu sehen (vgl. BGH, ZfWG 2023, 51 [juris Rn. 15] mit Verweis unter anderem auf LT-BW-Drucks. 15/849, S. 34 und 44).
Dies lässt auf den Willen der Landesgesetzgeber schließen, dass durch § 4 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 GlüStV 2012 nicht in das zivilrechtliche Schuldverhältnis zwischen Zahlungsdienstleister und Zahlungsdienstnutzer eingegriffen werden soll (vgl. BGH, ZfWG 2023, 51 [juris Rn. 16]).
Zudem hat die zivilrechtliche Sanktion der Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 134 BGB dann keinen Platz mehr, wenn es ausreicht, dem gesetzlichen Verbot durch verwaltungs- oder strafrechtliche Maßnahmen Nachdruck zu verleihen (vgl. BGH, ZfWG 2023, 51 [juris Rn. 11] mwN).
- BGH, 05.03.2024 - XI ZR 107/22
Erstattungsanspruch des Kontoinhabers gegen die Bank wegen nicht autorisierten …
Weist allerdings - wie vorliegend - das Konto des Zahlers auch ohne die Wiedergutschrift der nicht autorisierten Zahlungen einen Habensaldo auf, kann der Kontoinhaber direkt die Auszahlung des zu Unrecht belasteten Betrages verlangen (…OLG Frankfurt am Main, BKR 2017, 526 Rn. 14; OLG Dresden…, Urteil vom 21. Juni 2018 - 8 U 1586/17, juris Rn. 35;… OLG Celle, BKR 2021, 114 Rn. 17; OLG Stuttgart, WM 2023, 875, 876;… BeckOK BGB/Schmalenbach, 68. Edition, Stand: 01.11.2023, § 675u Rn. 5;… Grüneberg/Grüneberg, aaO, § 675u Rn. 5;… Erman/Graf von Westphalen, BGB, 17. Aufl., § 675u Rn. 9;… BeckOGK/M. Zimmermann, Stand: 01.11.2023, BGB § 675u Rn. 25;… Nobbe, aaO, § 675u Rn. 50; s. auch Senatsbeschluss vom 13. September 2022 - XI ZR 515/21, ZIP 2022, 2272 Rn. 7). - BGH, 25.07.2024 - I ZR 90/23
BGH legt EuGH die Frage vor, ob die Dienstleistungsfreiheit eines Anbieters von …
Rn. 15 bb) Das in § 4 Abs. 1, 4 und 5, § 4a Abs. 1, § 10a Abs. 2 und 3 GlüStV 2012 geregelte Verbot mit Erlaubnisvorbehalt stellt ein gesetzliches Verbot im Sinn des § 134 BGB dar (zu § 4 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 GlüStV 2012 vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2022 - XI ZR 515/21, ZfWG 2023, 51 [juris Rn. 9];… Urteil vom 19. September 2023 - XI ZR 343/22, NJW 2023, 3719 [juris Rn. 16]; zu den Unterschieden zwischen den genannten Verboten mit Blick auf die Rechtsfolge der Nichtigkeit vgl. BGH…, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950 [juris Rn. 37 bis 39]).Reicht es dagegen aus, dem gesetzlichen Verbot durch verwaltungs- oder strafrechtliche Maßnahmen Nachdruck zu verleihen, so hat die zivilrechtliche Sanktion der Nichtigkeit daneben keinen Platz (st. Rspr.; vgl. BGH, ZfWG 2023, 51 [juris Rn. 11] mwN).
- OLG Braunschweig, 23.02.2023 - 9 U 3/22
Online-Glücksspiel; unerlaubtes Glücksspiel; Glücksspiel; Spiel; Internet; …
Dies hab der Bundesgerichtshof durch seinen Beschluss vom 13.09.2022 (XI ZR 515/21) bereits für das Vertragsverhältnis zwischen Zahlungsdienstanbieter und Spieler so entschieden.In besonderen Fällen - wie hier (s.u. zu lit. bb) - kann sich die Nichtigkeit allerdings auch aus einem einseitigen Verstoß ergeben, falls der Zweck des Verbotsgesetzes anders nicht zu erreichen ist und die rechtsgeschäftlich getroffene Regelung nicht hingenommen werden darf (BGH, Beschluss vom 13. September 2022 - XI ZR 515/21, juris, Rn. 11 m.w.N.).
Reicht es dagegen aus, dem gesetzlichen Verbot durch verwaltungs- bzw. strafrechtliche Maßnahmen Nachdruck zu verleihen, so hat die zivilrechtliche Sanktion der Nichtigkeit daneben keinen Platz (BGH, Urteil vom 19. Januar 1984 - VII ZR 121/83, BGHZ 89, 369, 373; Beschluss vom 13.09.2022 - XI ZR 515/21, juris, Rn. 11).
Dem steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum "Zahlungsdienstleister"-Fall (BGH, Beschl. v. 13.09.2022 - XI ZR 515/21) nicht entgegen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Verstoß des Zahlungsdienstleisters gegen § 4 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt. GlüStV 2011 (in der Fassung vom 15.12.2011, hier im Übrigen als 2012 zitiert) nicht zu einer Nichtigkeit der Autorisierung des Zahlungsvorgangs führe (BGH, Beschluss vom 13. September 2022 - XI ZR 515/21, juris, Rn. 10).
Letztlich greift auch das weitere Argument des Bundesgerichtshofs, die Autorisierung sei nicht auf die Erfüllung einer schlechterdings unerlaubten Tätigkeit gerichtet (BGH, Beschl. v. 13. September 2022, aaO, Rn. 17) in der vorliegenden Konstellation nicht.
Entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und klärungsfähig ist die Frage, ob die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu den "Zahlungsdienstanbieter"-Fällen (BGH, Beschl. v. 13. September 2022 - XI ZR 515/21) zur Frage des Eingriffs von § 4 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt. GlüStV 2011 [2012] in zivilrechtliche Schuldverhältnisse auf § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 übertragbar ist und damit ein Verstoß gegen diese Norm - entgegen der hier vertretenen Ansicht - nicht zur Nichtigkeit des Vertrages zwischen Glücksspielanbieter und Spieler gem. § 134 BGB führt.
- BGH, 19.09.2023 - XI ZR 343/22
Aufwendungserstattunganspruch des Zahlungsdienstleisters: Wirksamkeit der …
Wie der Senat mit Beschluss vom 13. September 2022 (XIZR 515/21, BKR 2022, 811) entschieden und eingehend begründet hat, beinhaltet die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 GlüStV 2011 zwar ein - hier an die Klägerin gerichtetes - Verbot, an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel mitzuwirken (…Senatsbeschluss aaO Rn. 9).Abgesehen von der hier nicht zu beantwortenden Rechtsfrage, ob daran unter Geltung der §§ 675c ff. BGB festzuhalten ist (vgl. Senatsbeschluss vom 13. September 2022 - XI ZR 515/21, BKR 2022, 811 Rn. 19 f.), beruht die Senatsrechtsprechung auf dem Grundsatz, dass mit der Unterzeichnung des Belastungsbelegs durch den Kreditkarteninhaber das Vertragsunternehmen einen abstrakten Zahlungsanspruch aus § 780 BGB gegen das Kreditkartenunternehmen erlangt, dem Einwendungen aus dem Valutaverhältnis zwischen Kreditkarteninhaber und Vertragsunternehmen - vorbehaltlich abweichender vertraglicher Vereinbarungen - nicht entgegengehalten werden können.
Rn. 24 Nach der Rechtsprechung des Senats muss sich im bargeldlosen Zahlungsverkehr ein Zahlungsdienstleister grundsätzlich nicht um die beteiligten Interessen seiner Kunden kümmern, weil er nur zum Zweck der technisch einwandfreien, einfachen und schnellen Abwicklung tätig wird (vgl. Senatsurteil vom 6. Mai 2008 - XI ZR 56/07, BGHZ 176, 281 Rn. 14 und Senatsbeschluss vom 13. September 2022 - XI ZR 515/21, BKR 2022, 811 Rn. 22).
Nur ausnahmsweise gilt etwas anderes, wenn Treu und Glauben es nach den Umständen des Falles gebieten, den Zahlungsauftrag nicht ohne vorherige Rückfrage beim Kunden auszuführen, um diesen vor einem möglicherweise drohenden Schaden zu bewahren (vgl. Senatsbeschluss vom 13. September 2022 aaO mwN).
Eine Warnpflicht besteht erst dann, wenn die Bank ohne nähere Prüfung im Rahmen der normalen Bearbeitung eines Zahlungsverkehrsvorgangs aufgrund einer auf massiven Verdachtsmomenten beruhenden objektiven Evidenz den Verdacht einer Veruntreuung schöpft (…Senatsurteile vom 6. Mai 2008 aaO Rn. 16 …und vom 24. April 2012 - XI ZR 96/11, NJW 2012, 2422 Rn. 32; Senatsbeschluss vom 13. September 2022 aaO).
Damit waren ihm die eine Warnpflicht begründenden tatsächlichen Umstände bekannt und es fehlte der Klägerin an einer überlegenen Sachkunde, die kennzeichnend für das Bestehen einer Warnpflicht ist (vgl. Senatsurteil vom 22. Juni 2004 - XI ZR 90/03, WM 2004, 1625, 1626; Senatsbeschluss vom 13. September 2022 - XI ZR 515/21, BKR 2022, 811 Rn. 23 mwN).
Durch §§ 675u, 675z Satz 1 BGB werden solche Ansprüche abschließend geregelt, die auf den Ersatz des gleichen Anspruchsinhalts gerichtet sind (Senatsbeschluss vom 13. September 2022 - XI ZR 515/21, BKR 2022, 811 Rn. 25 mwN).
- BGH, 14.05.2024 - XI ZR 327/22
Bankenhaftung im mehrgliedrigen Überweisungsverkehr: Anwendung der Grundsätze der …
Rn. 26 a) Nach der Rechtsprechung des Senats muss sich im bargeldlosen Zahlungsverkehr ein Zahlungsdienstleister grundsätzlich nicht um das dem Zahlungsvorgang zugrundeliegende Valutaverhältnis kümmern, weil er nur zum Zweck der technisch einwandfreien, einfachen und schnellen Abwicklung tätig wird (Senatsurteil vom 6. Mai 2008 - XI ZR 56/07, BGHZ 176, 281 Rn. 14 und Senatsbeschluss vom 13. September 2022 - XI ZR 515/21, BKR 2022, 811 Rn. 22).Nur ausnahmsweise gilt etwas anderes, wenn Treu und Glauben es nach den Umständen des Falles gebieten, den Zahlungsauftrag nicht ohne vorherige Rückfrage beim Kunden auszuführen, um diesen vor einem möglicherweise drohenden Schaden zu bewahren (Senatsbeschluss vom 13. September 2022, aaO mwN).
Eine Warnpflicht besteht erst dann, wenn die Bank ohne nähere Prüfung im Rahmen der normalen Bearbeitung eines Zahlungsverkehrsvorgangs aufgrund einer auf massiven Verdachtsmomenten beruhenden objektiven Evidenz den Verdacht einer Veruntreuung schöpft (…Senatsurteile vom 6. Mai 2008, aaO Rn. 16…, vom 24. April 2012 - XI ZR 96/11, WM 2012, 983 Rn. 32, vom 19. September 2023 aaO und Senatsbeschluss vom 13. September 2022, aaO).
- OLG Karlsruhe, 06.04.2023 - 14 U 256/21
Rückzahlungsanspruch gegen Online-Casino
Denn gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 war das Online-Angebot von Casinospielen in Baden-Württemberg - im Unterschied zu dem Angebot von Zahlungsdienstleistern - von vornherein auf eine in Baden-Württemberg unerlaubte Tätigkeit gerichtet (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 13. Septeber 2022 - XI ZR 515/21, Rn. 10 ff., juris).Reicht es dagegen aus, dem gesetzlichen Verbot durch verwaltungs- und/oder strafrechtliche Maßnahmen Nachdruck zu verleihen, so hat die zivilrechtliche Sanktion der Nichtigkeit daneben keinen Platz (BGH, Beschluss vom 13.09.2022 - XI ZR 515/21, BKR 2022, 811 ff., Rn. 11, beck-online).
(3) Etwas Anderes ergibt sich auch entgegen der Auffassung der Beklagten nicht aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13.09.2022 - XI ZR 515/21.
- OLG Brandenburg, 16.10.2023 - 2 U 36/22
Erfolgreiche Klage gegen Online-Casino auf Rückzahlung von 60.595,95 EUR
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu den Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verbot der Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2012 (Beschluss vom 13.09.2022 - XI ZR 515/21, BKR 2022, 811) vermag die gegenteilige Auffassung der Beklagten ebenfalls nicht zu stützen.Ob sich der Kunde als Spieler am Glücksspiel beteiligt oder nicht, beruht auf seinem eigenen Willensentschluss, für den der Zahlungsdienstleister, der nach § 675f Abs. 1 und 2, § 675o Abs. 2 BGB gegenüber seinem Kunden zur Ausführung des Zahlungsvorgangs verpflichtet ist, zivilrechtlich nicht haftbar gemacht werden kann (BGH, Beschluss vom 13.09.2022 - XI ZR 515/21, a.a.O., Rn. 16 f.).
- OLG Frankfurt, 16.11.2023 - 16 U 149/22
Rückerstattung von verlorenen Glücksspieleinsätzen im Online-Glückspiel von …
Es sei nicht ersichtlich, dass mit dem Verbot von Online-Glücksspiel ein privatrechtlicher Rechtsschutz in Gestalt von Rückzahlungsansprüche für Spieleinsätze einhergehen sollte (vgl. BGH, Beschluss vom 13.09.2022, XI ZR 515/21).Die von der Beklagten in Bezug genommene Entscheidung des BGH vom 13.09.2022 (XI ZR 515/21) betreffe einen anderen Fall und setze sich nicht mit der hier streitgegenständlichen Norm auseinander.
Das von der Beklagten in Bezug genommene BGH-Urteil vom 13.09.2022 (XI ZR 515/21) treffe dazu gerade keine entgegenstehenden Feststellungen, da es um rechtlich vollkommen abweichende Fragestellungen im Zusammenhang mit der Norm des § 675u S. 2 BGB und Ansprüchen gegen eine Bank, nicht etwa um Spielerverträge gegangen sei.
Reicht es dagegen aus, dem gesetzlichen Verbot durch verwaltungs- bzw. strafrechtliche Maßnahmen Nachdruck zu verleihen, so hat die zivilrechtliche Sanktion der Nichtigkeit daneben keinen Platz (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 13.9.2022 - XI ZR 515/21 Rz. 11 m.w.N.).
(4.4) Eine andere Beurteilung ergibt sich nach Auffassung des Senats nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum "Zahlungsdienstleister"-Fall (BGH, Beschluss vom 13.09.2022 - XI ZR 515/21, juris) (vgl. OLG Braunschweig…, Urteil vom 23.02.2023, BeckRS 2023, 2622, Rn. 81ff.; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 08.04.2023 - 14 U 256/21, BeckRS 2023, 6752 Rn. 72ff.).
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Verstoß des Zahlungsdienstleisters gegen § 4 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt. GlüStV 2012 (in der Fassung vom 15.12.2011) nicht zu einer Nichtigkeit der Autorisierung des Zahlungsvorgangs führe (BGH, Beschluss vom 13. September 2022 - XI ZR 515/21, juris, Rn. 10).
- OLG Bamberg, 27.02.2024 - 10 U 22/23
Anspruch auf Rückzahlung von Glückspieleinsätzen gegen Online-Anbieter aus …
Eine solche Ausnahme liegt etwa vor, wenn der angestrebte Schutz des Vertragspartners die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts erfordert (BGH, Beschluss vom 13.09.2022, XI ZR 515/21, BKR 2022, 811 Rn. 11 m.w.N.).Rn. 32 Aber auch inhaltlich ist die Entscheidung nicht übertragbar (im Ergebnis ebenso Koch/Göbel, EWiR 2023, 33, 34).
- OLG Karlsruhe, 19.12.2023 - 19 U 48/23
Anspruch eines Spielers auf Rückzahlung von verlorenen Spieleinsätzen wegen der …
- OLG Stuttgart, 12.04.2024 - 5 U 149/23
Rückforderungsanspruch gegen den Veranstalter mit Sitz auf Malta wegen …
- LG Magdeburg, 12.10.2023 - 10 O 441/23
- OLG Karlsruhe, 19.12.2023 - 19 U 14/23
Rückforderung von Einsätzen beim Online-Glücksspiel
- LG München II, 28.06.2024 - 2 O 674/23
Online-Glücksspiel, Verbraucherschutz, Nichtigkeit des Vertrages, …
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2023 - 3 M 72/23
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Anordnung des Payment-Blocking
- OLG Stuttgart, 24.05.2024 - 5 U 74/23
Rückforderung von Verlusten aus Online-Sportwetten
- OLG Jena, 17.10.2023 - 7 U 1091/22
Unerlaubtes Online-Glücksspiel: Rückzahlungsanspruch des Teilnehmers gegen den …
- OLG Köln, 17.07.2026 - 19 U 35/25
Online-Poker, Ansprüche bei Spielteilnahmen aus dem Ausland, …
- OLG Köln, 10.07.2026 - 19 U 9/25
Rückzahlung von finanziellen Verlusten eines Spielers und Verbrauchers aus der …
- OLG Frankfurt, 16.11.2023 - 16 U 192/22
Rückforderung von Einsätzen bei Online-Glückspielen
- KG, 21.07.2023 - 18 U 37/22
Rückforderung von Spiel- und Wetteinsätzen beim Online-Glücksspiel
- OLG Celle, 06.07.2026 - 24 U 115/25
Rückzahlungsansprüche eines Verbrauchers gegen den Anbieter unerlaubten …
- OLG Frankfurt, 10.01.2024 - 17 U 186/22
Rückforderung von Glücksspieleinsätzen
- OLG Karlsruhe, 22.12.2023 - 19 U 7/23
Rückforderung von Spieleinsätzen beim Online-Glücksspiel eines maltesischen …
- OLG Frankfurt, 16.11.2023 - 16 U 150/22
Rückforderung von Online-Glückspielverlusten
- LG Gießen, 04.04.2023 - 5 O 189/21
Spieler hat keinen Erstattungsanspruch gegen ausländischen Online-Casino-Anbieter
- OLG Köln, 24.04.2026 - 19 U 134/25
Rückzahlung von Glücksspielverlusten aus Online-Casinospielen; Autonome Auslegung …
- AG München, 20.12.2023 - 251 C 17550/23
Teilnahme an einem unerlaubten Online-Glücksspiel eines ausländischen Anbieters
- LG München II, 17.01.2024 - 9 O 1243/23
Teilnahme an einem Online-Glücksspiel eines ausländischen Anbieters
- OLG Stuttgart, 17.01.2025 - 5 U 107/24
Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspielen; Aktivlegitimation des …
- OLG Köln, 20.07.2026 - 19 U 63/25
Rückzahlung von Spielverlusten eines Spielers aus der Teilnahme an …
- OLG München, 19.06.2026 - 36 U 713/25
Spielerschutz, Verbraucherschutz, Bereicherungsrecht, Einsatzlimit, …
- LG Bayreuth, 24.01.2025 - 44 O 339/23
Glückspielrecht, Onlineglückspiel
- OLG Köln, 06.05.2024 - 19 U 76/23
- LG Köln, 30.03.2023 - 36 O 290/20
Online-Glücksspiel ohne Lizenz bleibt auch für Sportwetten rechtswidrig
- LG Stuttgart, 28.02.2024 - 52 O 160/22
Online-Glücksspiel: Anspruch auf Erstattung von Spielverlusten; Übernahme einer …
- OLG Köln, 10.04.2026 - 19 U 36/24
Anspruch der Klägerin auf Rückzahlung von Spieleinsätzen gegen Betreiberin von …
- OLG Köln, 29.01.2026 - 19 U 53/25
Zurückweisung der Berufung der Online-Glücksspielanbieterin mit Sitz in Gibraltar …
- LG Münster, 29.08.2024 - 8 O 245/23
Sportwetten im Internet, Keine Aussetzung bei Verstoß gegen materielles …
- OLG Nürnberg, 12.05.2026 - 13 U 1014/25
Online-Glücksspiel, Verbraucherschutz, Nichtigkeit von Verträgen, internationale …
- OLG Köln, 06.05.2024 - 19 U 97/23
- OLG Köln, 06.05.2024 - 19 U 70/23
- LG Aschaffenburg, 09.07.2024 - 51 O 50/23
Informatorische Anhörung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Gesetzliches Verbot, …
- OLG Stuttgart, 23.07.2024 - 12 U 158/23
Schadensersatzanspruch der Bauherrin gegen die Architekten wegen Planungs- und …
- AG München, 28.09.2023 - 264 C 428/23
Erstattung von Verlusten aus einem Online-Glückspielvertrag
- OLG Frankfurt, 03.07.2025 - 23 U 94/24
Grob fahrlässiges Handeln des Bankkunden bei Freigabe von Überweisungsaufträgen …
- LG Kempten, 16.05.2024 - 11 O 1597/23
Internationale Zuständigkeit, Dienstleistungsfreiheit, Klagepartei, …
- OLG Köln, 12.09.2025 - 19 U 8/25
Rückzahlung von Verlusten aus Online-Glücksspielen (Online-Poker); Gesetzliches …
- OLG Köln, 06.05.2024 - 19 U 112/23
- LG Hagen, 05.10.2023 - 8 O 231/22
BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1; BGB § 817; BGB § 823 Abs. 2 BGB, GlüStV § 4 Abs. 4; …
- OLG Nürnberg, 11.09.2023 - 14 U 352/23
Rückzahlungsanspruch bei Glücksspiel ohne Lizenz in Deutschland
- OLG Köln, 06.03.2026 - 19 U 125/25
Anspruch auf Rückzahlung von finanziellen Verlusten des Klägers aus Teilnahme an …
- LG Bonn, 09.01.2025 - 20 O 196/24
- LG Stuttgart, 23.02.2023 - 53 O 180/22
Anspruch auf Rückzahlung von verlorenen Einsätzen bei Online-Sportwetten
- LG Ingolstadt, 23.10.2023 - 53 O 1308/22
Online-Glückspiel, Gesetzesverstoß, Nichtigkeit, Konzession, Schutzgesetz
- OLG Köln, 06.05.2024 - 19 U 82/23
- LG Ingolstadt, 06.02.2024 - 21 O 680/22
Rückzahlung von Spieleinsaätzen aus Internet-Glücksspielen
- OLG Köln, 19.01.2024 - 19 U 48/23
- OLG Köln, 06.05.2024 - 19 U 132/23
- LG Nürnberg-Fürth, 15.12.2023 - 18 O 3407/23
Teilnahme an einem Online-Glücksspiel eines ausländischen Anbieters
- LG Aachen, 25.03.2025 - 15 O 109/24
Glücksspielstaatsvertrag 2012; Nichtigkeit; Verbotsgesetz; konzessionsfähig
- LG Kleve, 03.01.2024 - 2 O 15/23
Glücksspiel, Online-Caino, Rückforderung
- OLG Stuttgart, 20.02.2026 - 5 U 199/25
Anspruch des Klägers auf Rückzahlung verlustiger Spieleinsätze gegen …
- OLG Karlsruhe, 19.12.2023 - 19 U 44/23
Rückforderung von Spieleinsätzen beim Online-Glücksspiel
- OLG Brandenburg, 06.02.2025 - 12 U 9/25
Ersatz von Spielverlusten aus der Teilnahme an angebotenen Online-Glücksspielen …
- OLG Köln, 16.01.2026 - 19 U 151/25
- OLG Köln, 21.02.2025 - 19 U 19/24
Anspruch der Klägerin aus abgetretendem Recht auf Rückzahlung von …
- LG Ingolstadt, 06.11.2023 - 53 O 1719/22
Anspruch auf Ersatz der Spielverluste bei Glücksspielen im Internet
- OLG Köln, 05.12.2025 - 19 U 116/25
Rückzahlung von finanziellen Verlusten eines Spielers aus der Teilnahme an …
- AG Fürth/Bayern, 25.10.2023 - 310 C 428/23
Glücksspielstaatsvertrag, Elektronisches Dokument, Vorläufige Vollstreckbarkeit, …
- OLG Brandenburg, 03.06.2025 - 12 U 49/25
- OLG Köln, 25.10.2024 - 19 U 6/24
Anspruch des Kläger gegen beklagte in Malta ansässigen …
- OLG Celle, 19.01.2026 - 24 U 33/25
Anspruch des auf Rückforderung von Verlusten aus unerlaubtem Glücksspiel im …
- OLG Köln, 21.02.2025 - 19 U 118/24
- LG Regensburg, 28.04.2025 - 75 O 290/23
- OLG Brandenburg, 03.06.2025 - 12 U 39/25
Ersatz von Spielverlusten aus der Teilnahme an nicht in Deutschland lizenzierten …
- OLG Köln, 16.05.2025 - 19 U 152/24
Erfolglose Berufung der Online-Glückspielbetreiberin mit Sitz in Malta wegen …
- OLG Köln, 20.12.2024 - 19 U 123/23
Rückzahlung von erlittenen Verlusten eines Zedenten durch die Teilnahme an von …
- OLG Köln, 22.12.2023 - 19 U 86/23
Streit um Rückzahlung von Spieleinsätzen im Rahmen eines Online-Pokerspiels; …
- OLG Brandenburg, 15.10.2025 - 12 U 39/25
- OLG Hamm, 13.08.2024 - 34 U 58/24
Offensichtliche Erfolglosigkeit des Antrags des Beklagten auf Zulassung der …
- LG Bonn, 02.11.2023 - 20 O 11/23
- LG Bamberg, 29.02.2024 - 44 O 78/23
Online-Glücksspiel, Nichtzulassungsbeschwerde, Abtretungserklärung, …
- LG Heidelberg, 07.12.2023 - 5 O 5/23
Erstattungspflicht für über Glücksspiel-Einzahlungslimit liegende Einzahlungen
- LG München II, 18.06.2024 - 14 O 1122/23
Vertragsnichtigkeit, Rückforderungsanspruch, Spielerschutz, Online-Glücksspiel, …
- LG Stade, 19.10.2023 - 3 O 94/23
Anspruch auf Rückzahlung von Spieleinsätzen bei einem Online-Glücksspiel aufgrund …
- LG Hanau, 17.11.2022 - 9 O 1027/21
Ausschluss von Rückzahlungsansprüchen gegen Betreiber von Online - Glücksspiel
- OLG Köln, 30.10.2025 - 19 U 133/25
Rückerstattung der Spielverluste eines Spielers wegen der behaupteten Nichtigkeit …
- LG Bochum, 24.05.2024 - 5 O 66/23
- LG Frankenthal, 29.11.2023 - 6 O 138/23
- OLG Düsseldorf, 30.11.2022 - 27 U 4/21
- LG Bonn, 20.11.2025 - 17 O 54/25
- LG Bonn, 11.02.2026 - 20 O 321/24
- LG Memmingen, 12.08.2025 - 26 O 1427/24
Unzulässigkeit der Klage, Bestimmtheit des Klageantrags, Passivlegitimation, …
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