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Rechtsprechung
   BGH, 30.07.2009 - Xa ARZ 167/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2744
BGH, 30.07.2009 - Xa ARZ 167/09 (https://dejure.org/2009,2744)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2009 - Xa ARZ 167/09 (https://dejure.org/2009,2744)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - Xa ARZ 167/09 (https://dejure.org/2009,2744)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; GVG § 17a Abs. 2 Satz 3

  • openjur.de
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1; ; GVG § 17a Abs. 2; ; GVG § 17a Abs. 2; ; GVG § 17b Abs. 1

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erneute Verneinung der Rechtswegzuständigkeit durch das verwiesene Gericht; Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Rahmen der Entscheidung über ein Prozesskostenhilfegesuch; Bestimmung des zuständigen Gerichts durch einen obersten Gerichtshof des Bundes im Falle ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erneute Verneinung der Rechtswegzuständigkeit durch das verwiesene Gericht; Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Rahmen der Entscheidung über ein Prozesskostenhilfegesuch; Bestimmung des zuständigen Gerichts durch einen obersten Gerichtshof des Bundes im Falle ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtswegzuständigkeiten im PKH-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtswegprobleme im PKH-Verfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 209
  • MDR 2009, 1295
  • FamRZ 2009, 1746
  • ZInsO 2019, 1260
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (11)

  • BAG, 27.10.1992 - 5 AS 5/92

    Verweisungsbeschluß im PKH-Verfahren

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - Xa ARZ 167/09
    Hat ein Gericht in einem Prozesskostenhilfeverfahren die Unzulässigkeit des Rechtswegs ausgesprochen und die Sache an ein anderes Gericht verwiesen, ist es dem anderen Gericht verwehrt, die Rechtswegzuständigkeit im Rahmen der Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch abweichend zu beurteilen (ebenso BAG, Beschl. v. 27.10.1992 - 5 AS 5/92, NJW 1993, 751, 752).

    Sofern zwei Gerichte aus unterschiedlichen Rechtswegen ihre Zuständigkeit verneint haben, obliegt die Bestimmung des zuständigen Gerichts demjenigen obersten Gerichtshof des Bundes, der zuerst darum angegangen wird (BGH, Beschl. v. 26.07.2001 - X ARZ 69/01, NJW 2001, 3631, 3632; BAG, Beschl. v. 27.10.1992 - 5 AS 5/92, NJW 1993, 751).

    Eine Auslegung, nach der die genannte Bestimmung auch im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe anzuwenden ist, ist jedenfalls nicht unvertretbar (BGH, Beschl. v. 26.07.2001 - X ARZ 132/01, NJW 2001, 3633; vgl. auch BAG, Beschl. v. 27.10.1992 - 5 AS 5/92, NJW 1993, 751, 752).

    Diese Bindungswirkung gilt zwar nur für das Verfahren über die Gewährung der beantragten Prozesskostenhilfe, nicht auch für ein darauf folgendes Hauptsacheverfahren (vgl. BGH, Beschl. v. 18.04.1991 - I ARZ 748/90; BAG, Beschl. v. 27.10.1992 - 5 AS 5/92, NJW 1993, 751, 752).

  • BGH, 26.07.2001 - X ARZ 69/01

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit …

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - Xa ARZ 167/09
    Sofern zwei Gerichte aus unterschiedlichen Rechtswegen ihre Zuständigkeit verneint haben, obliegt die Bestimmung des zuständigen Gerichts demjenigen obersten Gerichtshof des Bundes, der zuerst darum angegangen wird (BGH, Beschl. v. 26.07.2001 - X ARZ 69/01, NJW 2001, 3631, 3632; BAG, Beschl. v. 27.10.1992 - 5 AS 5/92, NJW 1993, 751).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es innerhalb eines Verfahrens zu Zweifeln über die Bindungswirkung von rechtskräftigen Verweisungsbeschlüssen kommt und keines der in Frage kommenden Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten (BGH, Beschl. v. 26.07.2001 - X ARZ 69/01, NJW 2001, 3631) oder die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, dass der Rechtsstreit von diesem nicht prozessordnungsgemäß gefördert werden wird, obwohl er gemäß § 17b Abs. 1 GVG vor ihm anhängig ist (BGH, Beschl. v. 13.11.2001 - X ARZ 266/01, NJW-RR 2002, 713; ebenso BAG, Beschl. v. 28.02.2006 - 5 AS 19/05, NJW 2006, 1372 Tz. 8).

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03

    Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden …

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - Xa ARZ 167/09
    Zwar erwächst die Versagung von Prozesskostenhilfe nicht in Rechtskraft (BGH, Beschl. v. 03.03.2004 - IV ZB 43/03, NJW 2004, 1805, 1806; BVerfG, Beschl. v. 15.05.2007 - 1 BvR 2347/05, WM 2007, 1170 Tz. 13), so dass der Antragsteller nicht gehindert ist, einen erneuten Antrag beim Verwaltungsgericht oder beim Amtsgericht zu stellen.
  • BGH, 13.07.2004 - VI ZB 12/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei fehlender sachlicher Zuständigkeit des …

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - Xa ARZ 167/09
    Sie stünde auch einer - nach dem Sach- und Streitstand kaum in Betracht kommenden - Versagung der Prozesskostenhilfe wegen fehlender sachlicher Zuständigkeit nicht entgegen (vgl. BGH, Beschl. v. 13.07.2004 - VI ZB 12/04, NJW-RR 2004, 1437).
  • BGH, 13.11.2001 - X ARZ 266/01

    Bestimmung des zuständigen Gerichts in einem Kompetenzkonflikt zwischen Arbeits- …

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - Xa ARZ 167/09
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es innerhalb eines Verfahrens zu Zweifeln über die Bindungswirkung von rechtskräftigen Verweisungsbeschlüssen kommt und keines der in Frage kommenden Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten (BGH, Beschl. v. 26.07.2001 - X ARZ 69/01, NJW 2001, 3631) oder die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, dass der Rechtsstreit von diesem nicht prozessordnungsgemäß gefördert werden wird, obwohl er gemäß § 17b Abs. 1 GVG vor ihm anhängig ist (BGH, Beschl. v. 13.11.2001 - X ARZ 266/01, NJW-RR 2002, 713; ebenso BAG, Beschl. v. 28.02.2006 - 5 AS 19/05, NJW 2006, 1372 Tz. 8).
  • BAG, 28.02.2006 - 5 AS 19/05

    Rechtswidrige Rechtswegverweisung

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - Xa ARZ 167/09
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es innerhalb eines Verfahrens zu Zweifeln über die Bindungswirkung von rechtskräftigen Verweisungsbeschlüssen kommt und keines der in Frage kommenden Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten (BGH, Beschl. v. 26.07.2001 - X ARZ 69/01, NJW 2001, 3631) oder die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, dass der Rechtsstreit von diesem nicht prozessordnungsgemäß gefördert werden wird, obwohl er gemäß § 17b Abs. 1 GVG vor ihm anhängig ist (BGH, Beschl. v. 13.11.2001 - X ARZ 266/01, NJW-RR 2002, 713; ebenso BAG, Beschl. v. 28.02.2006 - 5 AS 19/05, NJW 2006, 1372 Tz. 8).
  • BVerfG, 15.05.2007 - 1 BvR 2347/05

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe in einem Verfahren …

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - Xa ARZ 167/09
    Zwar erwächst die Versagung von Prozesskostenhilfe nicht in Rechtskraft (BGH, Beschl. v. 03.03.2004 - IV ZB 43/03, NJW 2004, 1805, 1806; BVerfG, Beschl. v. 15.05.2007 - 1 BvR 2347/05, WM 2007, 1170 Tz. 13), so dass der Antragsteller nicht gehindert ist, einen erneuten Antrag beim Verwaltungsgericht oder beim Amtsgericht zu stellen.
  • BGH, 26.07.2001 - X ARZ 132/01

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit …

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - Xa ARZ 167/09
    Eine Auslegung, nach der die genannte Bestimmung auch im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe anzuwenden ist, ist jedenfalls nicht unvertretbar (BGH, Beschl. v. 26.07.2001 - X ARZ 132/01, NJW 2001, 3633; vgl. auch BAG, Beschl. v. 27.10.1992 - 5 AS 5/92, NJW 1993, 751, 752).
  • BGH, 18.04.1991 - I ARZ 748/90

    Bindungswirkung der im Prozeßkostenhilfeverfahren wegen sachlicher …

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - Xa ARZ 167/09
    Diese Bindungswirkung gilt zwar nur für das Verfahren über die Gewährung der beantragten Prozesskostenhilfe, nicht auch für ein darauf folgendes Hauptsacheverfahren (vgl. BGH, Beschl. v. 18.04.1991 - I ARZ 748/90; BAG, Beschl. v. 27.10.1992 - 5 AS 5/92, NJW 1993, 751, 752).
  • BGH, 09.03.1994 - XII ARZ 8/94

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - Xa ARZ 167/09
    § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ermöglicht die Entscheidung eines negativen Kompetenzkonfliktes auch im Verfahren wegen der Gewährung von Prozesskostenhilfe vor Rechtshängigkeit der Hauptsache, sofern das Verfahren wie hier durch Mitteilung der Antragsschrift an den Gegner in Gang gesetzt worden ist (vgl. BGH, Beschl. v. 09.03.1994 - XII ARZ 8/94, NJW-RR 1994, 706 m.w.N.).
  • BGH, 09.02.1994 - XII ARZ 1/94

    Zuständigkeit der Familiengerichte für Ansprüche auf Befreiung von Krankenkosten …

  • BGH, 25.02.2016 - IX ZB 61/15

    Prozesskostenhilfeverfahren: Zulässigkeit eines Rechtsmittels des Antragsgegners …

    Denn die Entscheidung über das für das Prozesskostenhilfeverfahren zuständige Gericht wirkt nicht für das Hauptsacheverfahren (BGH, Beschluss vom 5. Juni 1991 - XII ARZ 14/91, NJW-RR 1991, 1342, 1343; vom 30. Juli 2009 - Xa ARZ 167/09, NJW-RR 2010, 209, Rn. 15 mwN).
  • OLG Hamm, 14.01.2016 - 2 SAF 27/15

    Zulässigkeit der Verweisung einer Ehesache im …

    Nach allgemeiner Ansicht in der Rechtsprechung und der Literatur ist die Verweisung der Sache analog § 281 Abs. 1 ZPO schon im Verfahren auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zulässig (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 209f, bei juris Langtext Rn 7; OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 621; OLG Köln, FamRZ 2000, 364; OLG Hamm, FamRZ 1995, 614;… Geimer, in: Zöller, a.a.O., 31. Auflage 2016, § 114 ZPO Rn 22a).

    Dem Familiengericht ist es danach verwehrt, die Frage der örtlichen Zuständigkeit im Verfahren auf Prüfung der Verfahrenskostenhilfe anders zu beurteilen (vgl. zum Vorstehenden: BGH, NJW-RR 2010, 209f, bei juris Langtext Rn 15; BGH, NJW-RR 1994, 706, bei juris Langtext Rn 5; BGH, NJW-RR 1992, 59f, bei juris Langtext Rn 12ff m.w.N.; OLG Celle, FamRZ 2012, 46; KG, FamRZ 2008, 707, bei juris Langtext Rn 7; OLG Karlsruhe, MDR 2007, 1390f, bei juris Langtext Rn 10;… Geimer, in: Zöller, a.a.O., § 114 ZPO Rn 22a m. w. N.).

  • BGH, 21.10.2020 - XII ZB 276/20

    Verweisung des Prozesskostenhilfeverfahrens an das Gericht des anderen Rechtswegs …

    Rn. 27 Soweit angeführt wird, dass die nach § 17 a Abs. 1 GVG eintretende Bindungswirkung lediglich für das Prozesskostenhilfeverfahren gilt und sich nicht auch auf das Hauptsacheverfahren erstreckt (vgl. BGH Beschluss vom 30. Juli 2009 - Xa ARZ 167/09 - NJW-RR 2010, 209 Rn. 15; BAG NJW 1993, 751, 752;… vgl. auch BAG NJW 2006, 1371 Rn. 17), liegt darin kein erkennbarer Nachteil, der die Anwendbarkeit des § 17 a GVG im Prozesskostenhilfeverfahren ausschlösse.
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 16.04.2019 - X ARZ 143/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,12107
BGH, 16.04.2019 - X ARZ 143/19 (https://dejure.org/2019,12107)
BGH, Entscheidung vom 16.04.2019 - X ARZ 143/19 (https://dejure.org/2019,12107)
BGH, Entscheidung vom 16. April 2019 - X ARZ 143/19 (https://dejure.org/2019,12107)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zuständigkeitsbestimmung: Negativer Kompetenzkonflikt im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren; Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 36 Abs 1 Nr 6 ZPO, § 17a Abs 2 S 3 GVG, § 17a Abs 3 GVG
    Zuständigkeitsbestimmung: Negativer Kompetenzkonflikt im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren; Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses

  • IWW

    § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, § 17a GVG, § 17b Abs. 1 GVG, § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG, § 17a Abs. 3 GVG

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses für eine beabsichtigte Klage des Schuldners gegen den Insolvenzverwalter wegen Zahlung eines Selbstbehaltes

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6 ; GVG § 17a Abs. 2 S. 3
    Bestimmung des zuständigen Gerichts i.R.d. Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Zahlung eines Selbstbehalts nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2019, 1260
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.10.2017 - X ARZ 326/17

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses an das Gericht eines anderen …

    Auszug aus BGH, 16.04.2019 - X ARZ 143/19
    Obwohl ein nach § 17a GVG ergangener und unanfechtbar gewordener Beschluss, mit dem ein Gericht den beschrittenen Rechtsweg für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verwiesen hat, nach dem Gesetz keiner weiteren Überprüfung unterliegt, ist eine regelmäßig deklaratorische Zuständigkeitsbestimmung entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege und der Rechtssicherheit geboten, wenn es innerhalb eines Verfahrens zu Zweifeln über die Bindungswirkung der Verweisung kommt und deshalb keines der in Frage kommenden Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten, oder die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, dass der Rechtsstreit von diesem nicht prozessordnungsgemäß gefördert werden wird, obwohl er gemäß § 17b Abs. 1 GVG vor ihm anhängig ist (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - X ARZ 326/17, NJW-RR 2018, 250 Rn. 7;… Beschluss vom 11. Juli 2017 - X ARZ 76/17, WM 2017, 1755 Rn. 4;… Beschluss vom 29. April 2014 - X ARZ 172/14, NJW 2014, 2125 Rn. 5;… Beschluss vom 14. Mai 2013 - X ARZ 167/13, MDR 2013, 1242 Rn. 5 mwN).

    Sofern zwei Gerichte unterschiedlicher Rechtswege ihre Zuständigkeit verneint haben, obliegt die Bestimmung des zuständigen Gerichts demjenigen obersten Gerichtshof des Bundes, der zuerst darum angegangen wird (BGH, NJW-RR 2018, 250 Rn. 8;… NJW 2014, 2125 Rn. 7 mwN).

    Rn. 11 Dies gilt auch, obwohl die Anwendung von § 17a GVG im Prozesskostenhilfeverfahren unzulässig ist (vgl. BGH, NJW-RR 2018, 250 Rn. 13;… NJW 2016, 1520 Rn. 8 ff.).

    Eine Durchbrechung der Bindungswirkung kommt allenfalls bei, wie es das Bundesverwaltungsgericht formuliert hat (BVerwG, Beschluss vom 8. November 1994 - 9 AV 1/94, NVwZ 1995, 372), "extremen Verstößen" gegen die den Rechtsweg und seine Bestimmung regelnden materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften in Betracht (BGH, NJW-RR 2018, 250 Rn. 19;… NJW 2014, 2125 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 29.04.2014 - X ARZ 172/14

    Verweisung an das Gericht eines anderen Rechtswegs: Bindungswirkung bei …

    Auszug aus BGH, 16.04.2019 - X ARZ 143/19
    Obwohl ein nach § 17a GVG ergangener und unanfechtbar gewordener Beschluss, mit dem ein Gericht den beschrittenen Rechtsweg für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verwiesen hat, nach dem Gesetz keiner weiteren Überprüfung unterliegt, ist eine regelmäßig deklaratorische Zuständigkeitsbestimmung entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege und der Rechtssicherheit geboten, wenn es innerhalb eines Verfahrens zu Zweifeln über die Bindungswirkung der Verweisung kommt und deshalb keines der in Frage kommenden Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten, oder die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, dass der Rechtsstreit von diesem nicht prozessordnungsgemäß gefördert werden wird, obwohl er gemäß § 17b Abs. 1 GVG vor ihm anhängig ist (BGH…, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - X ARZ 326/17, NJW-RR 2018, 250 Rn. 7;… Beschluss vom 11. Juli 2017 - X ARZ 76/17, WM 2017, 1755 Rn. 4; Beschluss vom 29. April 2014 - X ARZ 172/14, NJW 2014, 2125 Rn. 5;… Beschluss vom 14. Mai 2013 - X ARZ 167/13, MDR 2013, 1242 Rn. 5 mwN).

    Sofern zwei Gerichte unterschiedlicher Rechtswege ihre Zuständigkeit verneint haben, obliegt die Bestimmung des zuständigen Gerichts demjenigen obersten Gerichtshof des Bundes, der zuerst darum angegangen wird (…BGH, NJW-RR 2018, 250 Rn. 8; NJW 2014, 2125 Rn. 7 mwN).

    Ist das zulässige Rechtsmittel nicht eingelegt worden oder ist es erfolglos geblieben oder zurückgenommen worden, ist die Verweisung für das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, hinsichtlich des Rechtswegs gemäß § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG bindend (…BGH, WM 2017, 1755 Rn. 8; NJW 2014, 2125 Rn. 9;… MDR 2013, 1242 Rn. 9).

    Eine Durchbrechung der Bindungswirkung kommt allenfalls bei, wie es das Bundesverwaltungsgericht formuliert hat (BVerwG, Beschluss vom 8. November 1994 - 9 AV 1/94, NVwZ 1995, 372), "extremen Verstößen" gegen die den Rechtsweg und seine Bestimmung regelnden materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften in Betracht (…BGH, NJW-RR 2018, 250 Rn. 19; NJW 2014, 2125 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 25.02.2016 - IX ZB 61/15

    Prozesskostenhilfeverfahren: Zulässigkeit eines Rechtsmittels des Antragsgegners …

    Auszug aus BGH, 16.04.2019 - X ARZ 143/19
    Dies gilt auch für Entscheidungen über die der Prozesskostenhilfeentscheidung vorgelagerte Frage, welches Gericht für die Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch zuständig ist (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - IX ZR 61/15, NJW 2016, 1520 Rn. 6).

    Rn. 11 Dies gilt auch, obwohl die Anwendung von § 17a GVG im Prozesskostenhilfeverfahren unzulässig ist (…vgl. BGH, NJW-RR 2018, 250 Rn. 13; NJW 2016, 1520 Rn. 8 ff.).

  • BGH, 14.05.2013 - X ARZ 167/13

    Bindungswirkung der Verweisung an das zuständige Gericht des zulässigen …

    Auszug aus BGH, 16.04.2019 - X ARZ 143/19
    Obwohl ein nach § 17a GVG ergangener und unanfechtbar gewordener Beschluss, mit dem ein Gericht den beschrittenen Rechtsweg für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verwiesen hat, nach dem Gesetz keiner weiteren Überprüfung unterliegt, ist eine regelmäßig deklaratorische Zuständigkeitsbestimmung entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege und der Rechtssicherheit geboten, wenn es innerhalb eines Verfahrens zu Zweifeln über die Bindungswirkung der Verweisung kommt und deshalb keines der in Frage kommenden Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten, oder die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, dass der Rechtsstreit von diesem nicht prozessordnungsgemäß gefördert werden wird, obwohl er gemäß § 17b Abs. 1 GVG vor ihm anhängig ist (BGH…, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - X ARZ 326/17, NJW-RR 2018, 250 Rn. 7;… Beschluss vom 11. Juli 2017 - X ARZ 76/17, WM 2017, 1755 Rn. 4;… Beschluss vom 29. April 2014 - X ARZ 172/14, NJW 2014, 2125 Rn. 5; Beschluss vom 14. Mai 2013 - X ARZ 167/13, MDR 2013, 1242 Rn. 5 mwN).

    Ist das zulässige Rechtsmittel nicht eingelegt worden oder ist es erfolglos geblieben oder zurückgenommen worden, ist die Verweisung für das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, hinsichtlich des Rechtswegs gemäß § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG bindend (…BGH, WM 2017, 1755 Rn. 8;… NJW 2014, 2125 Rn. 9; MDR 2013, 1242 Rn. 9).

  • BGH, 11.07.2017 - X ARZ 76/17

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Verweisung an ein Gericht eines anderen Rechtswegs

    Auszug aus BGH, 16.04.2019 - X ARZ 143/19
    Obwohl ein nach § 17a GVG ergangener und unanfechtbar gewordener Beschluss, mit dem ein Gericht den beschrittenen Rechtsweg für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verwiesen hat, nach dem Gesetz keiner weiteren Überprüfung unterliegt, ist eine regelmäßig deklaratorische Zuständigkeitsbestimmung entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege und der Rechtssicherheit geboten, wenn es innerhalb eines Verfahrens zu Zweifeln über die Bindungswirkung der Verweisung kommt und deshalb keines der in Frage kommenden Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten, oder die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, dass der Rechtsstreit von diesem nicht prozessordnungsgemäß gefördert werden wird, obwohl er gemäß § 17b Abs. 1 GVG vor ihm anhängig ist (BGH…, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - X ARZ 326/17, NJW-RR 2018, 250 Rn. 7; Beschluss vom 11. Juli 2017 - X ARZ 76/17, WM 2017, 1755 Rn. 4;… Beschluss vom 29. April 2014 - X ARZ 172/14, NJW 2014, 2125 Rn. 5;… Beschluss vom 14. Mai 2013 - X ARZ 167/13, MDR 2013, 1242 Rn. 5 mwN).

    Ist das zulässige Rechtsmittel nicht eingelegt worden oder ist es erfolglos geblieben oder zurückgenommen worden, ist die Verweisung für das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, hinsichtlich des Rechtswegs gemäß § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG bindend (BGH, WM 2017, 1755 Rn. 8;… NJW 2014, 2125 Rn. 9;… MDR 2013, 1242 Rn. 9).

  • BGH, 30.07.2009 - Xa ARZ 167/09

    Erneute Verneinung der Rechtswegzuständigkeit durch das verwiesene Gericht; …

    Auszug aus BGH, 16.04.2019 - X ARZ 143/19
    § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ermöglicht die Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts auch im Verfahren wegen der Gewährung von Prozesskostenhilfe vor Rechtshängigkeit der Hauptsache, sofern das Verfahren wie hier durch Mitteilung der Antragsschrift an den Gegner in Gang gesetzt worden ist (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2009 - Xa ARZ 167/09, NJW-RR 2010, 209 Rn. 7).

    Es hat deshalb inhaltlich über das Gesuch zu befinden und darf die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage nicht wegen fehlender Rechtswegzuständigkeit verneinen, unabhängig davon, ob die Auffassung des Landgerichts zutreffend ist (BGH, NJW-RR 2010, 209 Rn. 15; Beschluss vom 26. Juli 2001 - X ARZ 132/01, NJW 2001, 3633; BAG, Beschluss vom 27. Oktober 1992 - 5 AS 5/92, NJW 1993, 751, 752).

  • BVerwG, 08.11.1994 - 9 AV 1.94

    Verweisungsbeschluß - Bindungswirkung

    Auszug aus BGH, 16.04.2019 - X ARZ 143/19
    Eine Durchbrechung der Bindungswirkung kommt allenfalls bei, wie es das Bundesverwaltungsgericht formuliert hat (BVerwG, Beschluss vom 8. November 1994 - 9 AV 1/94, NVwZ 1995, 372), "extremen Verstößen" gegen die den Rechtsweg und seine Bestimmung regelnden materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften in Betracht (…BGH, NJW-RR 2018, 250 Rn. 19;… NJW 2014, 2125 Rn. 13 mwN).
  • BAG, 27.10.1992 - 5 AS 5/92

    Verweisungsbeschluß im PKH-Verfahren

    Auszug aus BGH, 16.04.2019 - X ARZ 143/19
    Es hat deshalb inhaltlich über das Gesuch zu befinden und darf die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage nicht wegen fehlender Rechtswegzuständigkeit verneinen, unabhängig davon, ob die Auffassung des Landgerichts zutreffend ist (…BGH, NJW-RR 2010, 209 Rn. 15; Beschluss vom 26. Juli 2001 - X ARZ 132/01, NJW 2001, 3633; BAG, Beschluss vom 27. Oktober 1992 - 5 AS 5/92, NJW 1993, 751, 752).
  • BGH, 26.07.2001 - X ARZ 132/01

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit …

    Auszug aus BGH, 16.04.2019 - X ARZ 143/19
    Es hat deshalb inhaltlich über das Gesuch zu befinden und darf die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage nicht wegen fehlender Rechtswegzuständigkeit verneinen, unabhängig davon, ob die Auffassung des Landgerichts zutreffend ist (…BGH, NJW-RR 2010, 209 Rn. 15; Beschluss vom 26. Juli 2001 - X ARZ 132/01, NJW 2001, 3633; BAG, Beschluss vom 27. Oktober 1992 - 5 AS 5/92, NJW 1993, 751, 752).
  • BGH, 20.04.2021 - X ARZ 562/20

    Sachlich zuständiges Gericht für die Geltendmachung des Anspruchs eines …

    Eine Durchbrechung der Bindungswirkung kommt allenfalls bei, wie es das Bundesverwaltungsgericht formuliert hat (BVerwG, Beschluss vom 8. November 1994 - 9 AV 1/94, NVwZ 1995, 372), "extremen Verstößen" gegen die den Rechtsweg und seine Bestimmung regelnden materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften in Betracht (…BGH, DGVZ 2019, 258 Rn. 11; Beschluss vom 16. April 2019 - X ARZ 143/19, ZInsO 2019, 260 Rn. 13; BGH…, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - X ARZ 326/17, NJW-RR 2018, 250 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 16.04.2024 - X ARZ 101/24

    Durchbrechung der Bindungswirkung eines nach § 17a Abs. 1 GVG ergangenen …

    Eine Durchbrechung der Bindungswirkung eines nach § 17a Abs. 1 GVG ergangenen Verweisungsbeschlusses kommt allenfalls bei extremen Verstößen gegen die den Rechtsweg und seine Bestimmung regelnden materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften in Betracht (Bestätigung von BGH…, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - X ARZ 326/17, NJW-RR 2018, 250 Rn. 19; Beschluss vom 16. April 2019 - X ARZ 143/19, BeckRS 2019, 8235 Rn. 13).

    Rn. 27 Eine Durchbrechung der Bindungswirkung kommt demnach allenfalls bei, wie es das Bundesverwaltungsgericht formuliert hat (BVerwG, Beschluss vom 8. November 1994 - 9 AV 1/94, NVwZ 1995, 372), "extremen Verstößen" gegen die den Rechtsweg und seine Bestimmung regelnden materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften in Betracht (BGH…, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - X ARZ 326/17, NJW-RR 2018, 250 Rn. 19; Beschluss vom 16. April 2019 - X ARZ 143/19, BeckRS 2019, 8235 Rn. 13), etwa wenn sich die Verweisungsentscheidung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen so weit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, dass sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist (BVerfG, NJW 1992, 359, 361; BGH, Beschluss vom 9. April 2002 - X ARZ 24/02, NJW 2002, 2474, 2475).

  • BGH, 19.08.2019 - X ARZ 329/19

    Zuständigkeit eines Gerichts aus Bindungswirkung des rechtskräftigen …

    Eine Durchbrechung der Bindungswirkung kommt allenfalls bei, wie es das Bundesverwaltungsgericht formuliert hat (BVerwG, Beschluss vom 8. November 1994 - 9 AV 1/94, NVwZ 1995, 372), "extremen Verstößen" gegen die den Rechtsweg und seine Bestimmung regelnden materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften in Betracht (BGH, Beschluss vom 16. April 2019 - X ARZ 143/19, ZInsO 2019, 1260 Rn. 13; BGH…, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - X ARZ 326/17, NJW-RR 2018, 250 Rn. 19 mwN).
  • OLG Brandenburg, 24.01.2023 - 1 AR 2/23

    Entscheidungszuständigkeit des im Rechtszug zunächst höheren Gerichts bei …

    Die Vorschrift eröffnet die Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts auch im Verfahren über die Gewährung von Prozesskostenhilfe vor der Rechtshängigkeit der Hauptsache, wenn - wie hier geschehen - das Verfahren durch die Mitteilung der Antragsschrift an die gegnerische Prozesspartei in Gang gesetzt worden ist (BGH, Beschluss vom 16.4.2019, X ARZ 143/19, zitiert nach juris; Beschluss vom 30.7.2009, Xa ARZ 167/09, zitiert nach juris).
  • KG, 15.02.2022 - 9 W 99/21

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für eine juristische Person; …

    Dies entspricht der herrschenden Meinung in Rechtsprechung (BGH…, Beschluss vom 25. Februar 2016 - IX ZB 61/15 -, Rn. 9, juris; BGH, Beschluss vom 16. April 2019 - X ARZ 143/19 -, Rn. 11, juris; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 14. August 2007 - 19 W 16/07 -, Rn. 14, juris; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 05. Januar 2015 - 4 W 69/14 -, Rn. 21, juris;… OLG München, Beschluss v. 26.11.2010 - 1 W 2523/10 -, Rn. 4, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht…, Beschluss vom 23. November 1999 - 3Z AR 27/99 -, Rn. 13, juris; Landesarbeitsgericht Köln…, Beschluss vom 30. April 2018 - 9 Ta 55/18 -, Rn. 9, juris;… BayVGH, Beschluss v. 29.9.2014 - 10 C 12.1609 -, Rn. 28, juris;… Beschluss vom 18. August 2014 - 5 C 14.1654 -, Rn. 3, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Beschluss vom 15. November 2004 - 12 S 2360/04 -, Rn. 3, juris;… OVG Lüneburg, Beschluss v. 7.2.2000 - 11 O 281/00 -, Rn. 5, juris) und Literatur (…Hüßtege in: Thomas/Putzo, ZPO, 42. Auflage, § 17a GVG Rn. 3;… Jacobs in: Stein/Jonas, ZPO, 23. Auflage, § 17 GVG Rn. 6;… Lückemann in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Auflage 2022, Vorbemerkungen zu §§ 17-17c, Rn. 12;… Mayer in: Kissel/Mayer, GVG, 10. Auflage 2021, § 17 Rn. 7;… Pabst in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage 2022, GVG § 17 Rn. 5;… Schreiber in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Auflage, § 17a GVG Rn. 5;… Wittschier in: Musielak/Voit, 18. Auflage 2021, GVG § 17 Rn. 3).
  • BGH, 13.07.2021 - X ARZ 147/21

    Negative Kompetenzkonflikte zwischen Gerichten verschiedener Gerichtszweige; …

    Rn. 29 Eine Durchbrechung der Bindungswirkung kommt allenfalls bei, wie es das Bundesverwaltungsgericht formuliert hat (BVerwG, Beschluss vom 8. November 1994 - 9 AV 1/94, NVwZ 1995, 372), "extremen Verstößen" gegen die den Rechtsweg und seine Bestimmung regelnden materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften in Betracht (BGH…, Beschluss vom 20. April 2021 - X ARZ 562/20 Rn. 24;… DGVZ 2019, 258 Rn. 11; Beschluss vom 16. April 2019 - X ARZ 143/19, ZInsO 2019, 260 Rn. 13; BGH…, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - X ARZ 326/17, NJW-RR 2018, 250 Rn. 19 mwN).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2020 - L 10 SF 33/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Entschädigungsklage wegen überlanger …

    Es ist zwar umstritten, ob § 17a GVG in direkter oder entsprechender Anwendung die Verweisung eines isolierten Antrags auf PKH erlaubt (offen gelassen von BGH…, Beschluss vom 26. Juli 2001 - X ARZ 132/01 -, juris Rn. 16;… Beschluss vom 30. Juli 2009 - Xa ARZ 167/09 -, juris Rn. 13;… Beschluss vom 25. Februar 2016, IX ZB 61/15 -, juris Rn. 8; ablehnend BGH, Beschluss vom 16. April 2019 - X ARZ 143/19 -, juris Rn. 11;… Lückemann, in: Zöller, ZPO, 33. Auflage 2020, Vor §§ 17-17c GVG Rn. 12;… Zimmermann, in: Münchener Kommentar zur ZPO, Band 3, 5. Auflage 2017, § 17a GVG Rn. 5).
  • VG Hamburg, 20.01.2025 - 5 K 697/22

    Auskunftsanspruch gegenüber Gerichten; Übersendung von Geschäftsverteilungsplänen

    Rn. 12 2. Dahinstehen muss ferner, ob ein isoliertes Prozesskostenhilfeverfahren für eine beabsichtigte Rechtsverfolgung dann, wenn das angerufene Gericht in der Hauptsache nicht zuständig wäre, an das in der Hauptsache zuständige Gericht zu verweisen ist (offenlassend OVG Hamburg, Beschl. v. 7.1.2025, 3 So 16/21, n. v.;… bejahend BVerwG, Beschl. v. 18.1.2023, 5 B 21.22, juris Rn. 6, BGH, Beschl. v. 21.10.2020, XII ZB 276/20, juris Rn. 15 ff.;… verneinend BGH, Beschl. v. 25.2.2016, IX ZB 61/15, juris Rn. 9; Beschl. v. 16.4.2019, X ARZ 143/19, juris Rn. 11;… KG, Beschl. v. 21.5.2024, 9 W 13/24, juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.2024 - 12 S 1257/24

    Verweisung im isolierten Prozesskostenhilfeverfahren

    Rn. 8 Die umstrittene Frage, ob in isolierten Prozesskostenhilfeverfahren eine - direkte oder entsprechende - Anwendung des § 17a GVG mangels anhängigen Rechtsstreits ausscheidet (so etwa KG…, Beschluss vom 21.05.2024 - 9 W 13/24 -, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 16.04.2019 - X ARZ 143/19 -, ZInsO 2019, 1260 Rn. 11; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 20.05.2020 - 2 S 60/20 -, Justiz 2021, 47 und vom 15.11.2004 - 12 S 2360/04 -, NVwZ-RR 2005, 860; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.08.2020 - 3 O 141/20 - LKV 2021, 40, 41; Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.08.2014 - 5 C 14.1654 -, NVwZ-RR 2014, 940;… Mayer in: Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl. 2021, § 17 Rn. 7;… Lückemann in: Zöller, ZPO, 35. Aufl. 2024, Vor §§ 17 - 17c, Rn. 12;… Pabst in: MüKo-ZPO, 6. Aufl. 2022, § 17 GVG Rn. 5; Sennekamp, NVwZ 1997, 642, 647) oder ob auch in diesen Verfahren eine bindende Verweisung zu erfolgen hat (BVerwG…, Beschluss vom 18.01.2023 - 5 B 21.22 -, juris Rn. 6; BGH…, Beschluss vom 21.10.2020 - XII ZB 276/29 -, FamRZ 2021, 113 Rn. 20 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.09.2022 - 6 S 1310/21 -, Justiz 2023, 161 ; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.08.2020 - 4 D 137/20 -, NWVBl 2021, 42;… Wöckel in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 41 / §§ 17 - 17b GVG Rn. 4), ist in Abkehr der bereits zitierten Senatsentscheidung (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.11.2004 - 12 S 2360/04 -, NVwZ-RR 2005, 860) dahingehend zu beantworten, dass sowohl Verweisungen wegen sachlicher Unzuständigkeit (…dies bejahend auch: Wöckel in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 83 Rn. 3;… Riese in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, § 83 VwGO Rn. 27 ) als auch Rechtswegverweisungen möglich und bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen regelmäßig geboten sind.
  • ArbG Hamburg, 07.01.2020 - 14 Ca 453/19

    Zahlung Selbstbehalt

    Rn. 5 Mit Beschluss vom 16. April 2019 - X ARZ 143/19 - hat der BGH das Arbeitsgericht Hamburg als zuständiges Gericht in entsprechender Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO bestimmt.
  • KG, 21.05.2024 - 9 W 13/24
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