Rechtsprechung
| BVerwG, 19.06.1997 - 8 B 128.97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Differenzierungsgebot für die Aufstellung von Spielapparaten in Spielhallen einerseits und Gaststätten andererseits - Anwendbarkeit des Differenzierungsgebots auf Gemeinden ohne Betrieb ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1
Steuerrecht - Vergnügungssteuer auf Spielapparate als örtliche Aufwandsteuer, Differenzierung zwischen Spielapparaten in Gaststätten und solchen in Spielhallen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 2 S 2590/96
- BVerwG, 19.06.1997 - 8 B 128.97
Papierfundstellen
- ZKF 1997, 276
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89
Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten
Auszug aus BVerwG, 19.06.1997 - 8 B 128.97
Die Beschwerde hat aber den Klärungsbedarf mit Blick auf das Gemeinschaftsrecht angesichts hierzu zwischenzeitlich ergangener höchstrichterlicher Rechtsprechung mit gegenteiliger Aussage (vgl. Beschlüsse vom 21. März 1997 - BVerwG 8 B 51.97 - , ebenfalls in einer Sache der Klägerin und vom 9. April 1997 - BVerwG 8 B 79.97 - n.v. sowie BVerfG, Beschluß vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. - Abdruck S. 18) nicht hinreichend dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).Unter diesen Umständen und in Kenntnis der von der Beschwerde in dem Parallelverfahren BVerwG 8 B 127.97 selbst zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. - (bisher n.v.) hätte es zumindest eines näheren Eingehens auf diese Ausführungen und der Darlegung bedurft, weshalb trotz der u.a. vom Bundesverfassungsgericht zitierten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs der auf die bereitgestellten Spielapparate pauschal erhobenen Gerätesteuer gleichwohl der Charakter einer von Art. 33 der 6. Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - 77/388/EWG - (ABlEG Nr. L 145/1 vom 13. Juni 1977) erfaßten Umsatzsteuer zukommen sollte.
Diese Einschätzung wird - wie bereits erwähnt vom Bundesverfassungsgericht geteilt (vgl. Beschluß vom 1. März 1997, a.a.O., Abdruck S. 18 unter Ziff. 4).
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BVerwG, 19.06.1997 - 8 B 128.97
Ein Fall derartiger Offenkundigkeit des gemeinschaftsrechtlichen Klärungsbedarfs liegt hier jedoch nicht vor; vielmehr hat umgekehrt die Beschwerde keinen vernünftigen Zweifel gegenüber der Auslegung des Gemeinschaftsrechts durch das Berufungsgericht aufgezeigt, der zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof nötigen würde (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 - CILFIT - Slg. 1982, 3415 ). - BVerwG, 25.01.1995 - 8 N 2.93
Anforderungen an die Erhebung einer an der Zahl der Spielgeräte ausgerichteten …
Auszug aus BVerwG, 19.06.1997 - 8 B 128.97
Die Richtigkeit der von der Beschwerde angegriffenen Auffassung des Berufungsgerichts zur Bedeutung des Differenzierungsgebots bei Vergnügungssteuersatzungen (vgl. hierzu Beschluß vom 25. Januar 1995 - BVerwG 8 N 2.93 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 28 S. 8 ) ergibt sich ohne weiteres aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Grundsatz der konkreten Vollständigkeit beitragsrechtlicher Satzungen (vgl. Urteil vom 19. August 1994 - BVerwG 8 C 23.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 94 S. 26 m.w.N.).
- BVerwG, 19.08.1994 - 8 C 23.92
Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein von Sportplatzgrundstücken, …
Auszug aus BVerwG, 19.06.1997 - 8 B 128.97
Die Richtigkeit der von der Beschwerde angegriffenen Auffassung des Berufungsgerichts zur Bedeutung des Differenzierungsgebots bei Vergnügungssteuersatzungen (vgl. hierzu Beschluß vom 25. Januar 1995 - BVerwG 8 N 2.93 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 28 S. 8 ) ergibt sich ohne weiteres aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Grundsatz der konkreten Vollständigkeit beitragsrechtlicher Satzungen (vgl. Urteil vom 19. August 1994 - BVerwG 8 C 23.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 94 S. 26 m.w.N.). - EuGH, 03.03.1988 - 252/86
Bergandi / Directeur général des impôts
Auszug aus BVerwG, 19.06.1997 - 8 B 128.97
Dies gilt um so mehr, als der Europäische Gerichtshof zur Erhebung einer französischen Spielautomatensteuer in Auslegung des Art. 33 der Richtlinie 77/388/EWG festgestellt hat, daß "eine Abgabe, die ... lediglich auf die Bereitstellung dieses Gegenstandes für die Öffentlichkeit gelegt wird, ohne daß die durch diese Bereitstellung zu erzielenden Einnahmen tatsächlich berücksichtigt werden, nicht als Steuer angesehen werden (kann), die den Charakter einer Umsatzsteuer auf den Preis der Dienstleistungen hat" (Urteil vom 3. März 1988 - Rs. 252/86 - Bergandi - Slg. 1988, 1343 ). - BVerwG, 21.03.1997 - 8 B 51.97
Verfassungsrecht - Gleichartigkeit der Vergnügungssteuer
Auszug aus BVerwG, 19.06.1997 - 8 B 128.97
Die Beschwerde hat aber den Klärungsbedarf mit Blick auf das Gemeinschaftsrecht angesichts hierzu zwischenzeitlich ergangener höchstrichterlicher Rechtsprechung mit gegenteiliger Aussage (vgl. Beschlüsse vom 21. März 1997 - BVerwG 8 B 51.97 - , ebenfalls in einer Sache der Klägerin und vom 9. April 1997 - BVerwG 8 B 79.97 - n.v. sowie BVerfG, Beschluß vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. - Abdruck S. 18) nicht hinreichend dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO). - EuGH, 27.11.1985 - 295/84
Rousseau Wilmot / Organic
Auszug aus BVerwG, 19.06.1997 - 8 B 128.97
Ferner hat der Europäische Gerichtshof in dem Urteil vom 27. November 1985 - Rs. 295/84 - (- Organic - Slg. 1985, 3759) ausgeführt, daß eine Steuer nur dann den Charakter einer Umsatzsteuer hat, wenn sie die kommerziellen Umsätze in der die Mehrwertsteuer kennzeichnenden Art und Weise erfaßt; dabei sei entscheidend, ob die streitige Steuer das Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems beeinträchtigt, indem sie den Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten belastet (vgl. Art. 33 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG). - BVerwG, 19.06.1997 - 8 B 127.97
Steuerrecht - Vergnügungssteuer auf Spielapparate als örtliche Aufwandsteuer, …
Auszug aus BVerwG, 19.06.1997 - 8 B 128.97
Unter diesen Umständen und in Kenntnis der von der Beschwerde in dem Parallelverfahren BVerwG 8 B 127.97 selbst zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. - (bisher n.v.) hätte es zumindest eines näheren Eingehens auf diese Ausführungen und der Darlegung bedurft, weshalb trotz der u.a. vom Bundesverfassungsgericht zitierten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs der auf die bereitgestellten Spielapparate pauschal erhobenen Gerätesteuer gleichwohl der Charakter einer von Art. 33 der 6. Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - 77/388/EWG - (ABlEG Nr. L 145/1 vom 13. Juni 1977) erfaßten Umsatzsteuer zukommen sollte. - BFH, 15.02.1995 - VII B 100/94
Schaumwein - Revision - Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BVerwG, 19.06.1997 - 8 B 128.97
So wie für eine prozeßordnungsgemäße Grundsatzrüge die bloße Behauptung der Verfassungswidrigkeit einer von der Vorinstanz angewandten Vorschrift nicht genügt (stRspr), entbindet auch die bloße Behauptung des Verstoßes einer innerstaatlichen Norm gegen höherrangiges Gemeinschaftsrecht nicht von dem Erfordernis einer näheren Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung dieser Frage, es sei denn, diese Bedeutung wäre offensichtlich (BFH, Beschluß vom 15. Februar 1995 - VII B 100/94 - EuZW 1995, 455). - OVG Sachsen, 13.12.1995 - 2 S 193/95
Spielapparatesteuer ist mit der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie vereinbar
Auszug aus BVerwG, 19.06.1997 - 8 B 128.97
Die pauschale Spielapparatesteuer ist vielmehr offenkundig eine von dieser Richtlinie nicht berührte "Abgabe auf Spiele" bzw. allgemein eine Steuer, "die nicht den Charakter von Umsatzsteuern" hat (vgl. ebenso Sächsisches OVG, Urteil vom 13. Dezember 1995 - 2 S 193/95 - NVwZ-RR 1997, 113 [OVG Sachsen 13.12.1995 - 2 S 193/95]). - BVerwG, 09.04.1997 - 8 B 79.97
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Zulassungsgrund - …
- BVerwG, 25.03.1994 - 3 B 77.93
Landwirtschaftlich genutzte Fläche - Teilbetriebsabsetzung eines Nichtvermarkters …
- BVerwG, 23.01.2019 - 9 C 2.18
Heranziehung zu verjährten Anschlussbeiträgen auch bei kommunalen …
Er verlangt eine derartige Vollständigkeit der satzungsmäßigen Verteilungsregelung, dass sie eine annähernd vorteilsgerechte Verteilung des umlagefähigen Aufwands für alle Verteilungskonstellationen ermöglicht, die in der Gemeinde oder im Verbandsgebiet im Zeitpunkt des Erlasses der Satzung vorhanden sind oder deren Entstehen auf Grund konkreter Anhaltspunkte zu erwarten ist (BVerwG, Urteile vom 19. August 1994 - 8 C 23.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 94 S. 28 und vom 9. Dezember 1994 - 8 C 6.93 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 96 S. 40 für das Erschließungsbeitragsrecht; Beschluss vom 19. Juni 1997 - 8 B 128.97 - juris Rn. 5 für das Vergnügungssteuerrecht). - OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 9 KN 68/17
Abwälzbarkeit; additiver Grundrechtseingriff; Aufwandsteuer; Ausschank; …
Rn. 133 Abgesehen davon, dass die Antragsgegnerin mit ihren Satzungsregelungen nicht gegen § 8 NSpielbG als höherrangiges Recht verstoßen darf, besteht für sie nach dem auch auf kommunale Steuersatzungen anzuwendenden sog. Grundsatz der konkreten Vollständigkeit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.6.1997 - 8 B 128.97 - ZKF 1997, 276 = juris Rn. 5) kein Anlass, von den Inhabern einer Spielbankzulassung eine Spielgerätesteuer zu erheben. - BVerwG, 07.01.1998 - 8 B 228.97
Spielautomatensteuer; örtliche Aufwandsteuer; kalkulatorische Abwälzbarkeit; …
Die grundlegende Vereinbarkeit der Spielapparatesteuer mit höherrangigem Recht ist durch eine Vielzahl höchstrichterlicher Entscheidungen bereits geklärt (vgl. die ebenfalls Verfahren der Klägerin betreffenden, ihr bekannten Beschlüsse vom 19. Juni 1997 - BVerwG 8 B 127.97 - BWGZ 1997, 547 f. und vom 21. März 1997 - BVerwG 8 B 51.97 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 30, jeweils mit weiteren Nachweisen; BVerfG, Beschluß vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. - NVwZ 1997, 573 ff.).
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 2 S 2590/96
Vergnügungssteuer - zur Differenzierung der Steuersätze nach dem Aufstellungsort
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.3.1997 - 2 S 2590/96 (Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision vom BVerwG mit B. v. 19.6.1997 - 8 B 128.97 zurückgewiesen).Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.6.1997 - 8 B 128.97.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluß vom 19.6.1997 - 8 B 128.97 die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen und dies wie folgt begründet:.
- BVerwG, 23.01.2019 - 9 C 3.18
Heranziehung zu verjährten Anschlussbeiträgen auch bei kommunalen …
Er verlangt eine derartige Vollständigkeit der satzungsmäßigen Verteilungsregelung, dass sie eine annähernd vorteilsgerechte Verteilung des umlagefähigen Aufwands für alle Verteilungskonstellationen ermöglicht, die in der Gemeinde oder im Verbandsgebiet im Zeitpunkt des Erlasses der Satzung vorhanden sind oder deren Entstehen auf Grund konkreter Anhaltspunkte zu erwarten ist (BVerwG, Urteile vom 19. August 1994 - 8 C 23.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 94 S. 28 und vom 9. Dezember 1994 - 8 C 6.93 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 96 S. 40 für das Erschließungsbeitragsrecht; Beschluss vom 19. Juni 1997 - 8 B 128.97 - juris Rn. 5 für das Vergnügungssteuerrecht). - OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.1999 - C 2 S 272/97 Die mit der Erhebung der Vergnügungssteuer verbundenen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch eine Vielzahl höchstrichterlicher Entscheidungen bereits geklärt (vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse v. 07.01.1998 - 8 B 228/97 - NVwZ-RR 1998, 672 - 673; vom 19.06.1997 - 8 B 127.97 - BWGZ 1997, 547 f. und vom 21.03.1997 - 8 B 51.97 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 30, jeweils mit weiteren Nachweisen; BVerfG, Beschluß v. 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89 u. a. -NVwZ 1997, 573 ff.).
- BVerwG, 08.12.1997 - 8 BN 4.97
Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren - …
Sie geht weder im einzelnen auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts noch des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der Spielautomatensteuer unter den von ihr in Frage gestellten Aspekten der gebotenen (kalkulatorischen) Abwälzbarkeit, der unzulässigen erdrosselnden Wirkung und der Vereinbarkeit mit europäischem Recht ein (…vgl. hierzu u.a.: Beschlüsse vom 22. März 1994 - BVerwG 8 NB 3.93 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 26 S. 1 ff., vom 25. Januar 1995 - BVerwG 8 N 2.93 - Buchholz, a.a.O., Nr. 28 S. 8 ff., vom 21. März 1997 - BVerwG 8 B 51.97 - Buchholz, a.a.O., Nr. 30 S. 19 ff. und vom 19. Juni 1997 - BVerwG 8 B 127.97 - BWGZ 1997, 547 f. jeweils m.w.N. unter anderem zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; BVerfG, zuletzt Beschluß vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. - NVwZ 1997, 573 ff.).
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Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1996 - 9 A 6104/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gebührenbefreiung; Ruhrverband; Büro- und Verwaltungsgebäude; Zweckbestimmung des Gebäudes; Durchführung der Verbandsaufgaben
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 14.08.1995 - 17 K 3403/95
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1996 - 9 A 6104/95
Papierfundstellen
- ZKF 1997, 276
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