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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 13.12.2010 - 13 UF 96/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,21853
OLG Brandenburg, 13.12.2010 - 13 UF 96/10 (https://dejure.org/2010,21853)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.12.2010 - 13 UF 96/10 (https://dejure.org/2010,21853)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2010 - 13 UF 96/10 (https://dejure.org/2010,21853)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1909 Abs. 1 S. 1
    Bestellung eines Ergänzungspflegers für ein unter Vormundschaft des Jugendamts stehendes minderjähriges Kind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Bestellung eines Ergänzungspflegers für ein unter Vormundschaft des Jugendamts stehendes minderjähriges Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nachlassregelung der allein sorgeberechtigten Mutter - Sache des bestellten Vormunds

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 742
  • ZKJ 2011, 139
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.09.1975 - II ZB 6/74

    Verbotenes Selbstkontrahieren durch Fassung von Gesellschafterbeschlüssen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2010 - 13 UF 96/10
    13 Vorliegend besteht auch für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft kein besonderes Bedürfnis, das durch einen gegenwärtigen konkreten Anlass begründet ist (vgl. BGHZ 65, 93; BayObLG …
  • OLG Frankfurt, 28.04.2000 - 20 W 549/99

    Zu den Voraussetzungen für die Bestellung eines Ergänzungspflegers für den …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2010 - 13 UF 96/10
    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass auch das Fehlen der für eine zu besorgende Angelegenheit erforderlichen Sachkunde oder Erfahrung beim Vormund eine tatsächliche Verhinderung begründen kann (vgl. etwa BayObLG PRfleger 1976, 399; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 28.4.2000, 20 W 549/99, zitiert nach Juris).
  • BGH, 29.05.2013 - XII ZB 530/11

    Vormundschaft über minderjährige unbegleitete Flüchtlinge: Verhinderung eines …

    Bei fehlender juristischer Sachkunde muss sich der Vormund daher um geeignete Rechtsberatung und im gerichtlichen Verfahren um eine anwaltliche Vertretung für seinen Mündel bemühen (vgl. OLG Brandenburg ZKJ 2011, 139, 140; OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 1955, 1957;… Oberloskamp Vormundschaft, Pflegschaft und Beistand für Minderjährige 3. Aufl. § 10 Rn. 17;… Gernhuber/Coester-Waltjen Familienrecht 6. Aufl. § 75 Rn. 32).

    Weder dieser Umstand noch das allgemeine Haftungsrisiko, welches der Vormund bei einer schuldhaften (§ 1833 Abs. 1 Satz 1 BGB) Verletzung seiner Pflicht zur treuen und gewissenhaften Führung der Vormundschaft ausgesetzt ist, können es deshalb rechtfertigen, den Vormund aus seiner Verantwortung für den Mündel zu entlassen (vgl. OLG Brandenburg ZKJ 2011, 139, 140).

  • OLG Karlsruhe, 05.03.2012 - 18 UF 274/11

    Amtsvormundschaft des Jugendamtes für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: …

    Dabei haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Fortbildung und Praxisberatung sicher zu stellen, § 72 Abs. 3 SGB VIII. Verfügt ein Vormund nicht über die ausreichenden rechtlichen Kenntnisse, hat er dies durch Hinzuziehung von fachlichem Rat auszugleichen (OLG Brandenburg Beschluss vom 13.12.2010 - 13 UF 96/10, ZKJ 2011, 139).

    Diese sachkundige Beratung ist vorliegend zunächst innerhalb der Behörde, der Stadt F., durch die Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde oder extern durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts als sachkundige Person möglich (OLG Brandenburg Beschluss vom 13.12.2010 - 13 UF 96/10, ZKJ 2011, 139;… Staudinger/Bienwald, BGB, Bearbeitung 2006, § 1909 Rz. 14;… MünchKomm/Schwab, a.a.O., § 1909 Rz. 14;… Gernhuber/Coester-Waltjen, Familienrecht, 5. Auflage 2006, § 75 Rz. 32).

  • BGH, 29.05.2013 - XII ZB 124/12

    Ergänzungspflegschaft bei bestehender Vormundschaft: Anspruch eines …

    Bei fehlender juristischer Sachkunde muss sich der Vormund daher um geeignete Rechtsberatung und im gerichtlichen Verfahren um eine anwaltliche Vertretung für seinen Mündel bemühen (vgl. OLG Brandenburg ZKJ 2011, 139, 140; OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 1955, 1957;… Oberloskamp Vormundschaft, Pflegschaft und Beistand für Minderjährige 3. Aufl. § 10 Rn. 17;… Gernhuber/Coester-Waltjen Familienrecht 6. Aufl. § 75 Rn. 32).

    Weder dieser Umstand noch das allgemeine Haftungsrisiko, welches der Vormund bei einer schuldhaften (§ 1833 Abs. 1 Satz 1 BGB) Verletzung seiner Pflicht zur treuen und gewissenhaften Führung der Vormundschaft ausgesetzt ist, können es deshalb rechtfertigen, den Vormund aus seiner Verantwortung für den Mündel zu entlassen (vgl. OLG Brandenburg ZKJ 2011, 139, 140).

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