Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 19.03.2012 - 9 UF 232/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kriterien für die Auswahl des Vormundes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Kriterien für die Auswahl des Vormundes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Rathenow, 30.08.2011 - 5 F 338/10
- OLG Brandenburg, 19.03.2012 - 9 UF 232/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 54
- ZKJ 2012, 312
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 18.12.2008 - 1 BvR 2604/06
Verfassungswidrigkeit der Nichtberücksichtigung der Großeltern bei Anordnung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2012 - 9 UF 232/11
Auch wenn Art. 6 Abs. 1 und 2 GG grundsätzlich eine bevorzugte Berücksichtigung von Familienangehörigen bei der Auswahl von Pflegern und Vormündern gebietet (vgl. BVerfG NJW 2009, 1133) und die Kindesmutter die Auswahl ihrer Eltern bzw. hilfsweise ihrer Schwester befürwortet, ist die Entscheidung des Amtsgerichts gemessen an den Auswahlkriterien nach § 1779 BGB nicht zu beanstanden.
- OLG Braunschweig, 17.03.2023 - 1 UF 2/23
Auswahlkriterien; Beschwerdebefugnis; Elternrecht; Elternwille; …
Überwiegend wird die Beschwerdebefugnis jedenfalls dann bejaht, wenn sich Eltern nach einem Sorgerechtsentzug im Beschwerdeverfahren nicht gegen den Entzug der elterlichen Sorge, sondern nur gegen die Auswahl des Vormunds wenden und dabei das Ziel der Bestellung eines nahen Verwandten weiterverfolgen (OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 07.04.2022 - 20 UF 16/22, juris Rn. 19; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 17.07.2014 - 6 UF 48/14, juris Rn. 10 ff.; ohne Begründung ebenso OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.03.2012 - 9 UF 232/11, juris Rn. 14 ff.; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 21.12.2007 - 2 UF 290/07, juris Rn. 20 ff.).Bei der damit durch das Familiengericht zu treffenden Auswahl ist aber trotz des Entzugs seines Sorgerechts gleichwohl der Wille des Vaters nicht völlig unbeachtlich, sondern gemäß § 1778 Abs. 2 BGB neben dem Willen des Mündels sowie seinen persönlichen Bindungen, seinen familiären Beziehungen, seinem kulturellen Hintergrund und seinen sonstigen Lebensumständen mit zu berücksichtigen (…vgl. Grüneberg/Götz, a.a.O., § 1778 Rn. 5;… zur Rechtslage bis 2022: Staudinger/Veit, BGB, Neubearb. 2020, § 1779 Rn. 59 m.w.N.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.03.2012 - 9 UF 232/11, juris Rn. 19).
- OLG Saarbrücken, 24.07.2014 - 6 UF 48/14
Vormundschaft über ein minderjähriges Kind nach Entziehung der elterlichen Sorge: …
Das in §§ 1776, 1777 BGB geregelte Benennungsrecht der Eltern ist auf die Fälle beschränkt, in denen die elterliche Sorge durch den Tod des Sorgerechtsinhabers endet (BGH FamRZ 2013, 1380; OLG Brandenburg ZKJ 2012, 312). - OLG Koblenz, 27.04.2020 - 9 UF 32/20
Bestellung eines Ergänzungspflegers: Auswahl des Familiengerichts unter …
Danach ist entscheidendes Auswahlkriterium die Eignung und damit die Fähigkeit, das Amt im Interesse des Mündels - hier des minderjährigen Kindes - zu führen (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 2015, 1042, 1043; Beschluss vom 19. März 2012 - 9 UF 232/11 -, juris, Rdnr. 19).Dabei ist grundsätzlich einer Einzelvormundschaft der Vorrang vor einer Amtsvormundschaft einzuräumen (§§ 1915 Abs. 1 Satz 1, 1791b Abs. 1 Satz 1 BGB, vgl. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 19. März 2012 - 9 UF 232/11 -, juris, Rdnr. 19).
- OLG Stuttgart, 23.05.2024 - 17 UF 233/23
Beschwerdebefugnis eines Elternteils gegen die Auswahl des Vormunds nach Entzug …
Rn. 33 Soweit in einigen Entscheidungen von Oberlandesgerichten, teils mit nur knapper Begründung, eine Beschwerdebefugnis des nicht sorgeberechtigten Elternteils gegen die Entscheidung über die Auswahl des Vormunds insbesondere unter dem Aspekt des Elterngrundrechts angenommen wurde ( OLG Karlsruhe, FamRZ 2023, 202 f.; OLG Frankfurt, FamRZ 2016, 1473 f.; OLG Saarbrücken, FamRZ 2014, 1866 f.; OLG Brandenburg, ZKJ 2012, 312 ff.), schließt sich der Senat diesen nicht an, da sie der Grundaussage der o.g. BGH-Entscheidung (…BGH a.a.O. Rn. 8), wonach sich, sofern nicht die Rückübertragung der entzogenen elterlichen Sorge auf den beschwerdeführenden Elternteil zu prüfen ist, aus dem Elterngrundrecht allein eine Beschwerdebefugnis nicht ergibt, nicht hinreichend Rechnung tragen. - OLG Frankfurt, 14.12.2015 - 5 UF 235/15
Berücksichtigung der Großeltern bei der Auswahl eines Vormundes oder …
Nach zutreffender herrschender Ansicht sind auch nicht sorgeberechtigte Elternteile durch die Auswahlentscheidung in Bezug auf den Vormund in eigenen Rechten betroffen (§ 59 Abs. 1 FamFG) und daher beschwerdeberechtigt (OLG Saarbrücken NJOZ 2015, 7; OLG Brandenburg FamRZ 2013, 54;… Heilmann/Dürbeck, Kindschaftsrecht, § 1779 BGB Rn. 19). - OLG Saarbrücken, 14.10.2013 - 6 UF 160/13
Auswahl des Pflegers für ein minderjähriges Kind: Ablehnung der Bestellung der …
Das in §§ 1776, 1777 BGB geregelte Benennungsrecht der Eltern ist auf die Fälle beschränkt, in denen die elterliche Sorge durch den Tod des Sorgerechtsinhabers endet (BGH FamRZ 2013, 1380; OLG Brandenburg ZKJ 2012, 312).
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