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   OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 2 U 61/10   

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OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 2 U 61/10 (https://dejure.org/2011,2087)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.02.2011 - 2 U 61/10 (https://dejure.org/2011,2087)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. Februar 2011 - 2 U 61/10 (https://dejure.org/2011,2087)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für einen Früchtequark

  • webshoprecht.de

    Irreführende Werbung für einen Früchtequark mit So wichtig wie das tägliche Glas Milch!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für einen Früchtequark mit der Aussage "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!"

  • kanzlei.biz

    "So wichtig wie das tägliche Glas Milch"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LFBG § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; UWG § 4 Nr. 11
    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für einen Früchtequark mit der Aussage "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!"

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 5 UWG
    Früchtequark ist nicht "so wichtig wie das tägliche Glas Milch”?

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Fruchtquark-Werbung von Ehrmann "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" irreführend

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das tägliche Glas Milch

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Irreführung durch Werbeslogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch" für Früchtequark

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Überzuckerter Früchtequark ersetzt nicht das "tägliche Glas Milch"

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Rechtswidriger Ehrmann-Fruchtquark Werbeslogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch"

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Nicht so wichtig wie das tägliche Glas Milch

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fruchtquark-Werbung von Ehrmann "So wichtig wie das tägliche Glas Milch" irreführend

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Die Milch macht’s

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)

    "So wichtig wie das tägliche Glas Milch": Unzulässige Werbeaussage für Früchtequark

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Früchtequark vs. "Das tägliche Glas Milch" oder: Warum Werbung für Lebensmittel kompliziert ist

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Werbeslogan für Früchtequark "So wichtig wie das tägliche Glas Milch" = irreführend

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "So wichtig wie das tägliche Glas Milch" - Werbeslogan irreführend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZLR 2011, 352
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 2 U 61/10
    Die angegriffene Werbung erschöpft sich nicht in einer nichtssagenden, vom Verkehr als solchen erkannten Anpreisung bzw. einer subjektiven Wertung, was zur Folge hätte, dass keine Irreführung vorläge, denn kann ein Urteil nur subjektiv gefällt sein und kann es damit nicht nachgeprüft werden, scheidet auch eine Fehlvorstellung des angesprochenen Verkehrs und damit eine Irreführung aus, wenn dieser das subjektive Urteil als solches erkennt (BGH GRUR 2002, 182, 183 - Das Beste jeden Morgen ; Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 5 Rdnr. 4.46 zum allgemeinen Irreführungstatbestand).

    Der Annahme einer Irreführung im vorliegenden Fall steht auch nicht der Grundsatz entgegen, wonach die wahrheitsgemäße Herausstellung gesundheitsfördernder Eigenschaften nicht bereits deshalb irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, weil das beworbene Produkt zu einem geringen Anteil auch gesundheitsschädliche Stoffe wie etwa Zucker enthält (BGH GRUR 2002, 182, 185 - Das Beste jeden Morgen - Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 5 UWG Rdnr. 4.189).

    Während der Werbespot mit dem Slogan "Das Beste jeden Morgen" für Cerealien, welchen der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGH GRUR 2002, 182 zu beurteilen hatte, vom Verkehr in seinem nachprüfbaren Kern (nur) dahin verstanden wurde, dass es sich bei dem damals zu beurteilenden Produkt aufgrund der darin enthaltenen Vitamine und Mineralstoffe beim Verzehr zusammen mit Milch um ein gesundes Frühstück handelt (a.a.O., 185), wird vorliegend aufgrund der vergleichenden Inbezugnahme des "täglichen Glases Milch" beim angesprochenen Verkehr eine konkretere, nämlich die oben zu a) beschriebene Vorstellung hervorgerufen, die aber aus den oben zu b) ausgeführten Gründen tatsächlich nicht zutrifft und die bewirkt, dass eine Irreführung nicht erst vorliegt, wenn der Zuckergehalt so hoch ist, dass angenommen werden müsste, es würde ein gesundheitsschädliches Produkt mit Begriffen beworben, die auf das Gegenteil hindeuten (vgl. BGH GRUR 1980, 797, 799 - Topfit Boonekamp ).

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2010 - 20 U 183/09

    Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe i.S. von Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 HCVO

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 2 U 61/10
    Die speziellen Werbeverbote der VNGA sind Marktverhaltensregelungen i. S. v. § 4 Nr. 11 UWG (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2010, 291; Köhler in Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 Rdnr. 11.137 a und mit zutreffender ausführlicher Begründung in ZLR 2008, 135, 140 f.; Harte/Henning, UWG, 2. Aufl. 2009, § 4 Rdnr. 104; Hagenmeyer, WRP 2010, 492, 499 mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung in Fn. 58).

    Auch das OLG Düsseldorf spricht in seinem Urteil vom 23.03.2010 (GRUR-RR 2010, 291) im Rahmen der Prüfung, ob bestimmte Aussagen gesundheitsbezogene Angaben sind, von deren "Bezug auf konkrete Körperfunktionen", die durch das Produkt positiv beeinflusst werden sollen (a.a.O., 292, dort "appetitanregend" und "verdauungsfördernd").

  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 36.09

    Lebensmittel; Aufmachung; Werbung; gesundheitsbezogene Angabe; Wein; bekömmlich;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 2 U 61/10
    Das nimmt für gesundheitsbezogene Angaben auch das BVerwG an (Vorlagebeschluss vom 23.09.2010, 3 C 36/09 Rdnr. 12 in Juris).
  • LG Düsseldorf, 28.07.2008 - 37 O 74/08

    Zu der Untersagung von irreführender Lebensmittelwerbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 2 U 61/10
    Zudem zeigen auch die Überschriften des Anhangs zu Art. 8 Abs. 1 der Verordnung, welche die ausdrücklich zugelassene nährwertbezogenen Angaben enthalten, dass der Verordnungsgeber trotz der weiten Formulierung "erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird" in Art. 2 Abs. 2 Nr. 4 VNGA doch offenbar davon ausgeht, dass es sich bei einer nährwertbezogenen Angabe um eine recht spezifischen, konkreten Aussage handeln muss (wie etwa in Fällen LG Düsseldorf, GRUR-RR 2008, 439, wo für ein Getränk mit den Aussagen "mit viel Calcium, Magnesium", "... ist calciumreich" und "weitere wichtige Bestandteile sind Calcium und Magnesium" geworben wurde, und LG Frankfurt, Beschluss vom 05.10.2009, 3-11 O 135/09, angeführt bei Hagenmeyer, WRP 2010, 492 in Fn. 5, wo die Angabe "mit der Extraportion Calcium" lautete).
  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 220/05

    MobilPlus-Kapseln

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 2 U 61/10
    Bei § 11 Abs. 1 LFGB handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung um eine Marktverhaltensregelung (BGH GRUR 2008, 1118 Tz. 15 - MobilPlus-Kapseln ; weitere Nachw. bei Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 Rdnr. 11.136).
  • OLG Nürnberg, 15.09.2008 - 3 U 1237/08

    Wettbewerbswidrige Lebensmittelwerbung: Missachtung von Informationspflichten aus

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 2 U 61/10
    Liegt aufgrund dessen keine gesundheitsbezogene Angabe i. S. v. Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 VNGA vor, so kann dahinstehen, ob entgegen der Ansicht der Beklagten (wie diese Fezer-Meyer, a.a.O., § 4-S4 Rdnr. 327) Art. 10 Abs. 2 VNGA auch vor Erstellung der Listen nach Art. 13 f. VNGA anwendbar ist, wie die wohl h. M. aufgrund des Wortlauts von Art. 28 Abs. 5 (jetzt Art. 27 Abs. 5) und des mit den Übergangsvorschriften des Art. 28 Abs. 5 NGVA und Art. 28 Abs. 6 b) (jetzt Art. 27 Abs. 6 b)) verfolgten Zwecks meint, die nicht dazu gedacht seien, die von der Erstellung der Listen unabhängigen materiellen Anforderungen an die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben zu erleichtern (OLG Nürnberg, OLGR 2008, 919 Rdnr. 3 in "Juris"; Oehler, ZLR 2008, 732, 736; Hagenmeyer, WRP 2009, 554, 555 f.).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 2 U 61/10
    Soweit die obigen Ausführungen auf dem Verständnis des angesprochenen Verkehrs beruhen oder auf dieses verweisen, kann der Senat das maßgebliche Verständnis des durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers, welcher der Werbung die situationsadäquate Aufmerksamkeit entgegenbringt, aus eigener Sachkunde beurteilen, nachdem seine Mitglieder bei einem derartigen Produkt des täglichen Bedarfs zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören und der Senat ständig mit Wettbewerbssachen befasst ist (vgl. BGH GRUR 2004, 244, 245 - Marktführerschaft ).
  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 203/00

    "L-Glutamin"; Würdigung von Werbeaussagen; Begriff des Arzneimittels

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 2 U 61/10
    Aufgrund des Verständnisses des maßgebenden Verbrauchers von dem angegriffenen Werbeslogan für den Früchtequark der Beklagten ist bei gebotener Würdigung des Gesamterscheinungsbildes (vgl. BGH GRUR 2003, 631, 632 - L-Glutamin - zur Vorgängervorschrift § 17 Abs. 1 LMBG) eine Irreführung in Form einer zur Täuschung geeigneten Aussage über die Beschaffenheit (die Eigenschaften und die Zusammensetzung) des Produkts gegeben, nämlich hinsichtlich des Zuckergehalts:.
  • LG Frankfurt/Main, 05.10.2009 - 11 O 135/09
    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 2 U 61/10
    Zudem zeigen auch die Überschriften des Anhangs zu Art. 8 Abs. 1 der Verordnung, welche die ausdrücklich zugelassene nährwertbezogenen Angaben enthalten, dass der Verordnungsgeber trotz der weiten Formulierung "erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird" in Art. 2 Abs. 2 Nr. 4 VNGA doch offenbar davon ausgeht, dass es sich bei einer nährwertbezogenen Angabe um eine recht spezifischen, konkreten Aussage handeln muss (wie etwa in Fällen LG Düsseldorf, GRUR-RR 2008, 439, wo für ein Getränk mit den Aussagen "mit viel Calcium, Magnesium", "... ist calciumreich" und "weitere wichtige Bestandteile sind Calcium und Magnesium" geworben wurde, und LG Frankfurt, Beschluss vom 05.10.2009, 3-11 O 135/09, angeführt bei Hagenmeyer, WRP 2010, 492 in Fn. 5, wo die Angabe "mit der Extraportion Calcium" lautete).
  • BGH, 27.02.1980 - I ZR 8/78

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Vertreibens eines Magenbitters unter einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 2 U 61/10
    Während der Werbespot mit dem Slogan "Das Beste jeden Morgen" für Cerealien, welchen der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGH GRUR 2002, 182 zu beurteilen hatte, vom Verkehr in seinem nachprüfbaren Kern (nur) dahin verstanden wurde, dass es sich bei dem damals zu beurteilenden Produkt aufgrund der darin enthaltenen Vitamine und Mineralstoffe beim Verzehr zusammen mit Milch um ein gesundes Frühstück handelt (a.a.O., 185), wird vorliegend aufgrund der vergleichenden Inbezugnahme des "täglichen Glases Milch" beim angesprochenen Verkehr eine konkretere, nämlich die oben zu a) beschriebene Vorstellung hervorgerufen, die aber aus den oben zu b) ausgeführten Gründen tatsächlich nicht zutrifft und die bewirkt, dass eine Irreführung nicht erst vorliegt, wenn der Zuckergehalt so hoch ist, dass angenommen werden müsste, es würde ein gesundheitsschädliches Produkt mit Begriffen beworben, die auf das Gegenteil hindeuten (vgl. BGH GRUR 1980, 797, 799 - Topfit Boonekamp ).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03

    Sammelmitgliedschaft V

  • BGH, 22.06.1995 - I ZR 198/94

    Goldkrone - Mitgliederzahl

  • BGH, 06.02.1997 - I ZR 234/94

    Selbsternannter Sachverständiger - Irreführung/Leistungsfähigkeit

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92

    Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß

  • BGH, 12.02.2015 - I ZR 36/11

    Zur Zulässigkeit des Werbeslogans "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" für

    Das Berufungsgericht hat der im ersten Rechtszug erfolglosen Klage stattgegeben (OLG Stuttgart, ZLR 2011, 352).
  • BGH, 09.10.2014 - I ZR 167/12

    ENERGY & VODKA - Bezeichnung eines alkoholhaltigen Mischgetränks:

    Die dadurch bedingte "energetische" Wirkung dieses Getränks stellt damit eine einem solchen Getränk aus der Sicht des angesprochenen Verbrauchers entsprechende und deshalb keine besondere Eigenschaft im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 dar (vgl. OLG Stuttgart, ZLR 2011, 352, 361; Kügel/Plaßmann, LMuR 2012, 201, 203; Karle, ZLR 2012, 642, 646).
  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 36/11

    Darf "Monsterbacke" "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" sein?

    Das Berufungsgericht hat der auf Unterlassung sowie Ersatz der Abmahnkosten gerichteten und im ersten Rechtszug erfolglosen Klage stattgegeben (OLG Stuttgart, ZLR 2011, 352).
  • BGH, 02.06.2022 - I ZR 93/21

    Irreführende Bewerbung einer Kindermilch mit Aussage "7 x mehr Vitamin D";

    Hierfür reicht es aus, wenn Erklärungen erst durch Assoziationen einen Bezug auf die Eigenschaft eines Lebensmittels erlangen (vgl. OLG Stuttgart, ZLR 2011, 352 [juris Rn. 74]; Holle/Hüttebräuker, HCVO, Art. 2 Rn. 97; Rathke/Hahn in Zipfel/Rathke aaO VO [EG] 1924/2006 Art. 2 Rn. 27).
  • OLG Düsseldorf, 06.08.2015 - 2 U 11/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung hautstraffender Wirkungen eines

    Es muss ein qualifizierter Funktionszusammenhang zwischen der Gesundheit einerseits und den in Bezug genommenen Lebensmitteln oder Lebensmittelbestandteilen andererseits bestehen (BGH, GRUR 2011, 246 - Gurktaler Kräuterlikör; OLG Stuttgart, ZLR 2011, 352 - So wichtig wie das tägliche Glas Milch; OLG Hamburg, Urteil vom 21. Juni 2012 - 3 U 97/11, Anl. BE 1 S. 10, Hagenmeyer, WRP 2012, 414).
  • OLG Hamm, 30.04.2013 - 4 U 149/12

    Verbraucherschutz: unzulässige Werbung mit über 7.000 Vitalstoffen in Original

    Die Beklagte beruft sich auf das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart, ZLR 2011, 352 - Monsterbacke.

    Zwar mag es an einer nährwertbezogenen Angabe fehlen, wenn auf allgemeine Vorzüge des Lebensmittels oder einer Lebensmittelkategorie verwiesen wird oder es um nichtssagende anpreisende Auslobungen geht (vgl. Urteil des OLG Stuttgart vom 03.02.2011 - 2 U 61/10, ZLR 2011, 352; Vorlagebeschluss des BGH vom 05.12.2012 - I ZR 36/11, WRP 2013, 180 - Monsterback e - zur Werbung für einen Früchtequark mit dem Slogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!").

  • OLG Hamburg, 21.06.2012 - 3 U 97/11

    Fitness für die grauen Zellen, Ginkgo Kapseln, Fitness für die grauen Zellen -

    Wie dieser Zusammenhang beschaffen sein muss, ergibt sich aus den Beispielen des Art. 13 Abs. 1 lit. a) bis c) HCV und des Art. 14 Abs. 1 lit. a) HCV, d.h. es muss ein qualifizierter Funktionszusammenhang zwischen der Gesundheit einerseits und dem in Bezug genommenen Lebensmittel oder Bestandteil des Lebensmittels andererseits bestehen (BGH, Vorlagebeschluss vom 13.1.2011, I ZR 22/09, GRUR 2011, 246 - Gurktaler Kräuterlikör; OLG Stuttgart, Urteil vom 3.2.2011, 2 U 61/10, ZLR 2011, 352 - So wichtig wie das tägliche Glas Milch; Meisterernst/Haber, a.a.O., Art. 2 Rz. 28; zustimmend auch Hagenmeyer, WRP 2012, 414).
  • OLG Hamm, 04.07.2013 - 4 U 20/13

    Begriff der gesundheitsbezogenen Angaben im Sinne von Art. 2 Abs. 1 lit b HCVO

    b) Es handelt sich bei den streitgegenständlichen Angaben um gesundheitsbezogene Angaben im Sinne des Art. 2 Nr. 5 HCVO, denn die Werbeaussagen behaupten einen positiven Funktionszusammenhang zwischen der Einnahme des beworbenen Produkts und dessen Wirkung auf Körperfunktionen (zur gesundheitsbezogene Angabe in diesem Sinne BGH GRUR 2013, 189 Tz. 9 - Monsterbacke; GRUR 2011, 246 Tz. 9 f. - Gurktaler Kräuterlikör, OLG Stuttgart, ZLR 2011, 352 - So wichtig wie das tägliche Glas Milch; Senat, Urt. v. 13.12.2011 - 4 U 92/11, BeckRS 2012, 2854).
  • LG Dortmund, 04.09.2018 - 25 O 358/17
    Zur Bestimmung der Gesundheitsbezogenheit muss ein qualifizierter Funktionszusammenhang zwischen der Gesundheit einerseits und den in Bezug genommenen Lebensmitteln oder Lebensmittelbestandteilen andererseits bestehen (BGH, GRUR 2011, 246 - Gurktaler Kräuterlikör; OLG Stuttgart, Urt. v. 3.2.2011 -2 U 61/10, GRURRS 2011, 05217 - Monsterbacke; OLG Hamburg, Urt. v. 21.6.2012 - 3 U 97/11, BeckRS 2012, 17923; Hagenmeyer, WRP 2012, 414).
  • OLG Hamburg, 14.06.2012 - 3 U 5/11

    Praebiotik + Probiotik, Praebiotik + Probiotik I - EU-Lebensmittelrecht:

    Wie dieser Zusammenhang beschaffen sein muss, ergibt sich aus den Beispielen des Art. 13 Abs. 1 lit. a bis c und des Art. 14 Abs. 1 lit. a HCV, d.h. es muss ein qualifizierter Funktionszusammenhang zwischen der Gesundheit einerseits und dem in Bezug genommenen Lebensmittel oder Bestandteil des Lebensmittels andererseits bestehen (BGH, Vorlagebeschluss vom 13.1.2011, I ZR 22/09, GRUR 2011, 246 - Gurktaler Kräuterlikör; OLG Stuttgart, Urteil vom 3.2.2011, 2 U 61/10, ZLR 2011, 352 - So wichtig wie das tägliche Glas Milch; Meisterernst in Meisterernst/Haber, a.a.O., Art. 2 Rz. 28; zustimmend auch Hagenmeyer, WRP 2012, 414).
  • VG Lüneburg, 28.02.2013 - 6 A 62/11

    Lebensmittelrechtliche Anordnung zur Entfernung der Angabe "ohne

  • OLG Düsseldorf, 06.08.2015 - 2 U 13/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung fettverbrennender Wirkungen eines

  • OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 3 U 2074/11

    Irreführende Lebensmittelwerbung: Hinweis auf "bioaktive Pflanzenstoffe" auf der

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