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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.10.2008 - 14 U 240/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7821
OLG Frankfurt, 21.10.2008 - 14 U 240/07 (https://dejure.org/2008,7821)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.10.2008 - 14 U 240/07 (https://dejure.org/2008,7821)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Oktober 2008 - 14 U 240/07 (https://dejure.org/2008,7821)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    §§ 5, 4, 3 UWG; § 7 EichG

  • Justiz Hessen

    § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 5 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 7 Abs 2 EichG
    Wettbewerbsverstoß: Vertrieb einer Gewürzmischung in einer "Mogelpackung"

  • Judicialis

    EichG § 7 Abs. 2; ; UWG § 3; ; UWG § 4

  • kanzlei.biz

    Weichfertigpackungen als Mogelpackungen?

  • kanzlei.biz

    Weichfertigpackungen als Mogelpackungen?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EichG § 7 Abs. 2; UWG § 3; UWG § 4 Nr. 11
    Zulässigkeit des Vertriebs von Gewürzmischungen in nicht prall gefüllten Verpackungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Zulässigkeit des Vertriebs von Gewürzmischungen in nicht prall gefüllten Verpackungen (sog. "Mogelpackungen")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Halbe Füllmenge bei Verpackungen bedeutet nicht automatisch Mogelpackung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Halbleere Verkaufsverpackungen nicht automatisch wettbewerbswidrige Mogelpackungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Halbleere Verkaufsverpackungen nicht automatisch wettbewerbswidrige Mogelpackungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 354 (Ls.)
  • ZLR 2009, 618
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 14.04.2004 - 5 U 127/03

    "Mogelpackung Kaffeepads"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2008 - 14 U 240/07
    Dabei ist maßgeblich darauf abzustellen, welche Vorstellung der Durchschnittsverbraucher über den Inhalt der jeweiligen Verpackung aufgrund deren äußerer Gestaltung entwickelt und ob dabei eine Diskrepanz zwischen seiner Vorstellung über den Inhalt und den tatsächlichen Inhalt der Fertigpackung entsteht (vgl. OVG Berlin, Gewerbearchiv 2004, 221; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 263).

    Hierin liegt der entscheidende Unterschied zu den sonst in der Rechtsprechung entschiedenen Fällen, wie BGH NJW 1982, 236 (Kippdeckeldose), OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 263 (Kaffeepads) und LG Frankfurt GRUR-RR 2002, 80 (Korrekturflüssigkeit), in denen das Produkt jeweils in einer Dose oder in einer sonstigen festen Verpackung enthalten war, die weder optisch noch durch Betasten eine Füllmengenkontrolle zuließen und bei denen der Verbraucher auch die Vorstellung entwickelt, die Packung sei mit Ware im wesentlichen entsprechend ihrem äußeren Erscheinungsbild gefüllt.

  • BGH, 30.10.1981 - I ZR 156/79

    Kippdeckeldose

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2008 - 14 U 240/07
    § 7 Abs. 2 EichG ist dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer den Markt im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG zu regeln, denn es handelt sich lediglich um eine nähere Gestaltung des § 5 UWG (so BGH NJW 1982, 236, 237 zum inhaltsgleichen § 17 a EichG a.F. und § 3 UWG a.F.).

    Hierin liegt der entscheidende Unterschied zu den sonst in der Rechtsprechung entschiedenen Fällen, wie BGH NJW 1982, 236 (Kippdeckeldose), OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 263 (Kaffeepads) und LG Frankfurt GRUR-RR 2002, 80 (Korrekturflüssigkeit), in denen das Produkt jeweils in einer Dose oder in einer sonstigen festen Verpackung enthalten war, die weder optisch noch durch Betasten eine Füllmengenkontrolle zuließen und bei denen der Verbraucher auch die Vorstellung entwickelt, die Packung sei mit Ware im wesentlichen entsprechend ihrem äußeren Erscheinungsbild gefüllt.

  • EuGH, 13.01.2000 - C-220/98

    Estée Lauder - Freier Warenverkehr - Vertrieb eines kosmetischen Mittels mit der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2008 - 14 U 240/07
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des auf die Sicht eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und vernünftigen Durchschnittsverbraucher abzustellen (vgl. EuGH NJW 2000, 1173).
  • LG Frankfurt/Main, 18.04.2001 - 8 O 165/00

    Mogelpackung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2008 - 14 U 240/07
    Hierin liegt der entscheidende Unterschied zu den sonst in der Rechtsprechung entschiedenen Fällen, wie BGH NJW 1982, 236 (Kippdeckeldose), OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 263 (Kaffeepads) und LG Frankfurt GRUR-RR 2002, 80 (Korrekturflüssigkeit), in denen das Produkt jeweils in einer Dose oder in einer sonstigen festen Verpackung enthalten war, die weder optisch noch durch Betasten eine Füllmengenkontrolle zuließen und bei denen der Verbraucher auch die Vorstellung entwickelt, die Packung sei mit Ware im wesentlichen entsprechend ihrem äußeren Erscheinungsbild gefüllt.
  • BGH, 29.05.2024 - I ZR 43/23

    Unlauterkeit des Angebots einer nicht vollständig gefüllten Produktverpackung …

    Rn. 13 b) Das in § 43 Abs. 2 MessEG geregelte Verbot sogenannter Mogelpackungen ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3a UWG (BGH…, Urteil vom 11. Oktober 2017 - I ZR 78/16, GRUR 2018, 431 [juris Rn. 41] = WRP 2018, 413 - Tiegelgröße; OLG Frankfurt, ZLR 2009, 618 [juris Rn. 15];… OLG Karlsruhe, WRP 2013, 216 [juris Rn. 25];… WRP 2015, 774 [juris Rn. 12];… Bornkamm/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 42. Aufl., § 5 Rn. 2.238;… Wolf/Psallidaki, WRP 2021, 447 Rn. 16).

    Rn. 22 dd) Der Begriff der Gestaltung entspricht dem der Aufmachung in Art. 7 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIV) und umfasst die äußere Erscheinungsform, insbesondere die Form, Größe und Farbe der Packung sowie die Mengenkennzeichnung (OLG Frankfurt, ZLR 2009, 618 [juris Rn. 15];… Baumgarten, Mogelpackungen, 1985, S. 9;… Häberle in Erbs/Kohlhaas aaO § 43 MessEG Rn. 6;… Rathke in Sosnitza/Meisterernst aaO § 43 MessEG Rn. 36; ebenso zu §§ 17, 27 LMBG aF KG, BB 1995, 1001, 1002;… Oechsle, WRP 2015, 826 Rn. 15).

    Zudem kann die Irreführung durch die Gestaltung der Verpackung ausgeschlossen werden, beispielsweise durch die Verwendung von allseits durchsichtigem Material (…BeckOK.UWG/Rehart/Ruhl/Isele aaO § 5 Rn. 306;… Oechsle, WRP 2015, 826 Rn. 16; Strecker, ZLR 1978, 284, 285; zum fehlenden Verstoß gegen § 43 Abs. 2 MessEG bei einer nur mit einem kleinen Sichtfenster versehenen und im Übrigen undurchsichtigen Weichfertigpackung vgl. OLG Frankfurt, ZLR 2009, 618 [juris Rn. 15 f.]; kritisch Beyerlein, ZLR 2009, 622; für einen Verstoß auch bei Weichfertigpackungen vgl. LG Stade, BeckRS 2009, 12927).

  • OLG Karlsruhe, 20.03.2015 - 4 U 196/14

    Mogelpackung mit Sichtfenster, Rondelé - Wettbewerbsverstoß: Verstoß gegen das …

    Beides erschließt sich beim Anfassen der Pappschachtel auch nicht ohne Weiteres; insofern unterscheidet sich die Konstellation von den sog. Weichfertigpackungen, bei denen der Verbraucher nicht nur ohnehin mit einem größeren Luftraum in der Verpackung rechnet, sondern das Volumen der Füllmenge auch sofort ertasten kann (vgl. OLG Frankfurt, ZLR 2009, 618).

    Ein Verstoß gegen § 7 Abs. 2 EichG stellt zugleich ein wettbewerbswidriges Verhalten i.S. der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG und eine irreführende geschäftliche Handlung i.S. der §§ 3, 5 UWG dar (vgl. BGH, NJW 1982, 236 Kippdeckeldose; OLG Frankfurt, ZLR 2009, 618;… OLG Karlsruhe, WRP 2013, 216 Rn. 25).

  • OLG Karlsruhe, 22.11.2012 - 4 U 156/12

    "Mogelpackung" bei Frischkäse

    Ein Verstoß gegen § 7 Abs. 2 Eichgesetz stellt zugleich ein wettbewerbswidriges Verhalten im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG und eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne der §§ 3, 5 UWG dar (vgl. BGH - Kippdeckeldose - NJW 1982, 236 f. zum inhaltsgleichen § 17 a Eichgesetz a.F.; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.10.2008, Az: 14 U 240/07, zitiert nach [...]).
  • LG Hamburg, 27.01.2015 - 312 O 51/14

    Bestehen eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs hinsichtlich der …

    Der Verbraucher soll davor geschützt werden, dass bei ihm auf Grund des äußeren Erscheinungsbildes einer Fertigpackung der Eindruck erweckt wird, er könne das Produkt in einer Menge erwerben, die dem äußeren Erscheinungsbild der Verpackung in etwa entspricht, obwohl diese tatsächlich wesentlich weniger enthält (vgl. BGH NJW 1982, 236 f. Kippdeckeldose; OLG Karlsruhe WRP 2013, 216 = BeckRS 2012, 24056; OLG Frankfurt BeckRS 2009, 11004).
  • LG Frankfurt/Main, 18.06.2020 - 6 O 12/20
    Nachdem der Kläger im Verfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 14 U 240/07 einen Aufwendungsersatzanspruch in Höhe von 189,- ? geltend gemacht habe, sei der jetzt geltend gemachte Betrag übersetzt.
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