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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.06.1996 - 16 Wx 88/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,982
OLG Köln, 07.06.1996 - 16 Wx 88/96 (https://dejure.org/1996,982)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.06.1996 - 16 Wx 88/96 (https://dejure.org/1996,982)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Juni 1996 - 16 Wx 88/96 (https://dejure.org/1996,982)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Baumstutzung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schattenwurf eines Baumes kann eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer darstellen; §§ 15 Abs. 3, 22 Abs. 1 WEG; 47 NachbG NRW

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Sondernutzungsrechts an einer Gartenfläche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • archive.is (Leitsatz)

    WEG - gemeinschaftlicher Garten - Gemeinschaftseigentum

  • baumpruefung.de (Leitsatz)

    Pflicht des Sondernutzungsberechtigten zur Baumbeseitigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 14
  • NJW-RR 1997, 14
  • ZMR 1997, 47
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (7)

  • KG, 08.11.1995 - 24 W 3046/95

    Beseitigung eines Gehölzes auf einer Sondernutzungsfläche; Zumutbarkeit von …

    Auszug aus OLG Köln, 07.06.1996 - 16 Wx 88/96
    Im Einzelfall kann also die gärtnerische Gestaltung durch Sondernutzungsberechtigte Beschränkungen unterworfen sein (BayObLG WE 1994, 17; KG NJW-RR 1996, 464 f.;… Weitnauer, 8. Aufl., § 15 Rdn. 27;… Palandt/Bassenge, 54. Aufl., § 15 WEG Rdn. 7).

    Angenommen worden ist dies, soweit ersichtlich, nur bei Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern über die Bepflanzung unmittelbar benachbarter Gartenteile, an denen jeweils einem der Eigentümer ein Sondernutzungsrecht zustand (BayObLG DWE 1995, 28; WE 1988, 23; Bay-ObLGZ 1982, 69, 76; KG NJW-RR 1996, 464 f.; a.A. KG WE 1987, 197).

    Danach sind in diesen Fällen die im jeweiligen Bundesland geltenden nachbarrechtlichen Bestimmungen über die Grenzabstände von Bäumen (BayObLG WE 1988, 23) und Sträuchern nebst deren Rückschnitt (Bay-ObLG DWE 1995, 28; KG NJW-RR 1996, 464 f.) entsprechend anzuwenden, auch die nachbarrechtlichen Ausschlußfristen für die Geltendmachung von Beseitigungsansprüchen sollen insoweit herangezogen werden können (BayObLGZ 1982, 77).

  • BayObLG, 01.12.1994 - 2Z BR 111/94

    Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten bei längerer Ortsabwesenheit eines …

    Auszug aus OLG Köln, 07.06.1996 - 16 Wx 88/96
    Angenommen worden ist dies, soweit ersichtlich, nur bei Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern über die Bepflanzung unmittelbar benachbarter Gartenteile, an denen jeweils einem der Eigentümer ein Sondernutzungsrecht zustand (BayObLG DWE 1995, 28; WE 1988, 23; Bay-ObLGZ 1982, 69, 76; KG NJW-RR 1996, 464 f.; a.A. KG WE 1987, 197).

    Danach sind in diesen Fällen die im jeweiligen Bundesland geltenden nachbarrechtlichen Bestimmungen über die Grenzabstände von Bäumen (BayObLG WE 1988, 23) und Sträuchern nebst deren Rückschnitt (Bay-ObLG DWE 1995, 28; KG NJW-RR 1996, 464 f.) entsprechend anzuwenden, auch die nachbarrechtlichen Ausschlußfristen für die Geltendmachung von Beseitigungsansprüchen sollen insoweit herangezogen werden können (BayObLGZ 1982, 77).

  • BGH, 22.05.1992 - V ZR 93/91

    Nachbarrecht: Grenzmauer - Ortsüblichkeit - Beeinträchtigung - …

    Auszug aus OLG Köln, 07.06.1996 - 16 Wx 88/96
    Ohne Belang ist insoweit, daß im Verhältnis zwischen Grundstücksnachbarn die Entziehung von Licht und Luft durch Bäume auf dem Nachbargrundstück als sogenannte negative Einwirkungen grundsätzlich nicht nach § 1004, 906 BGB abwehrbar sind (BGH NJW 1992, 2569;… Palandt/Bassenge, § 903 Rdn. 9), wenn nicht im Einzelfall aufgrund des nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses ein entsprechender Anspruch wegen schwerer Beeinträchtigungen besteht (vgl. BGH NJW 1989, 2541).
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums - …

    Auszug aus OLG Köln, 07.06.1996 - 16 Wx 88/96
    Denn anders als im Verhältnis zwischen benachbarten Grundstückseigentümern kommt es für die Bejahung eines Abwehr- oder Beseitigungsanspruchs zwischen Wohnungseigentümern nur darauf an, daß eine nicht ganz geringfügige, konkret spürbare und objektiv feststellbare Beeinträchtigung vorliegt (BGH NJW 1992, 978; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 277).
  • BGH, 21.04.1989 - V ZR 248/87

    Beeinträchtigung einer Grenzeinrichtung bei Abriß eines Hauses

    Auszug aus OLG Köln, 07.06.1996 - 16 Wx 88/96
    Ohne Belang ist insoweit, daß im Verhältnis zwischen Grundstücksnachbarn die Entziehung von Licht und Luft durch Bäume auf dem Nachbargrundstück als sogenannte negative Einwirkungen grundsätzlich nicht nach § 1004, 906 BGB abwehrbar sind (BGH NJW 1992, 2569;… Palandt/Bassenge, § 903 Rdn. 9), wenn nicht im Einzelfall aufgrund des nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses ein entsprechender Anspruch wegen schwerer Beeinträchtigungen besteht (vgl. BGH NJW 1989, 2541).
  • BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 58.85

    Ortsdurchfahrten - Anbaustraße - Gehwege - Klassifizierte Straße - Erschlossene …

    Auszug aus OLG Köln, 07.06.1996 - 16 Wx 88/96
    Rn. 21 Auch wenn in den genannten Fällen die Anwendung nachbarrechtlicher Bestimmungen geboten war (zustimmend LG Freiburg ZMR 1987, 68), kann dies entgegen der Auffassung von Amts- und Landgericht nicht für den vorliegenden Fall gelten.
  • OLG Düsseldorf, 14.06.1993 - 3 Wx 129/92
    Auszug aus OLG Köln, 07.06.1996 - 16 Wx 88/96
    Denn anders als im Verhältnis zwischen benachbarten Grundstückseigentümern kommt es für die Bejahung eines Abwehr- oder Beseitigungsanspruchs zwischen Wohnungseigentümern nur darauf an, daß eine nicht ganz geringfügige, konkret spürbare und objektiv feststellbare Beeinträchtigung vorliegt (BGH NJW 1992, 978; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 277).
  • BGH, 28.09.2007 - V ZR 276/06

    Anwendung nachbarrechtlicher Vorschriften innerhalb einer …

    a) Bei der Wohnungseigentümergemeinschaft ist es nahezu unbestritten, dass bei Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern über die Bepflanzung unmittelbar benachbarter Gartenteile, an denen jeweils einem der Eigentümer ein Sondernutzungsrecht zusteht, nachbarrechtliche Vorschriften entsprechende Anwendung finden; danach sind in diesen Fällen auch die in dem jeweiligen Bundesland geltenden nachbarrechtlichen Bestimmungen über die Grenzabstände von Bäumen und Sträuchern und ihren Rückschnitt sowie über Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Beseitigungsansprüchen heranzuziehen (vgl. BayObLG WE 1988, 23; ZMR 1988, 23; KG ZMR 1996, 149; OLG Köln ZMR 1997, 47, 48; OLG Hamm ZMR 2003, 372; OLG München OLG-Report 2006, 213;… Staudinger/Bub [2005], § 22 WEG Rdn. 145;… Weitnauer, WEG, 9. Aufl., § 15 Rdn. 27;… Horst, Rechtshandbuch Nachbarrecht, 2. Aufl., Rdn. 2041; Schmid, DWE 1987, 74, 76; a.A. KG WE 1987, 197).

    Das ist jedenfalls für gleichgelagerte Konflikte zwischen den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft anerkannt (BayObLGZ 2002, 82, 88; BayObLG WE 1988, 23; OLG Köln ZMR 1997, 47, 48; OLG Hamm ZMR 2003, 372, 373).

  • BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 6/99

    Beginn der Berufungsfrist in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    (1) Ein Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche umfaßt die Befugnis, diese gärtnerisch zu gestalten (BayObLG WE 1991, 163; OLG Köln NJW-RR 1997, 14).
  • OLG Stuttgart, 20.02.2001 - 8 W 555/00

    Schranken eines Sondernutzungsrechts

    2 Z 33/91">NJW-RR 1992, 81; DWE 1995, 28 = WE 1995, 345; OLG Köln NJW-RR 1997, 14; KG NJW-RR 1996, 464).
  • LG Hamburg, 12.12.2012 - 318 S 31/12

    Mehrere Skulpturen im Garten: Keine "gärtnerische Nutzung"!

    b) Zutreffend und von den Beklagten nicht angegriffen ist das Amtsgericht im Ausgangspunkt davon ausgegangen, dass ein Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche den Rechtsinhaber zu einer "gärtnerischen Nutzung" - in den Grenzen von § 14 Ziff. 1 WEG - berechtigt (vgl. dazu nur OLG Köln, NJW-RR 1997, 14; BayObLG, NJW-RR 1999, 957, 958; Kammer, ZMR 2011, 226).
  • OLG Frankfurt, 13.09.2005 - 20 W 87/03

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit des Freifluges von 20 Edeltauben

    Auch von einem Sondernutzungsrecht kann nur in den Grenzen des § 14 Nr. 1 WEG Gebrauch gemacht werden (vgl. etwa OLG Köln NJW-RR 1997, 14; Schleswig-Holsteinisches OLG FGPrax 2001, 138;… Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. Aufl., Rz. 110).
  • OLG Celle, 24.09.2003 - 4 W 138/03

    Anspruch auf Unterlassung zweckwidriger Nutzung von Wohnungseigentum; Nutzung des …

    Ein gegebenenfalls auch konkludent erteiltes Einverständnis mit einer an sich zweckwidrigen Nutzung kann Rechtswirkungen immer nur für die den Antragstellern bekannte Art der Nutzung entfalten und wäre im Fall einer nicht vorhergesehenen Ausweitung der Nutzung widerruflich (OLG Köln NJW-RR 1995, 851; OLG Köln ZMR 1997, 47).

    Es versteht sich auch sonst von selbst, dass erst erhebliche Ausweitungen einer bisher hingenommenen Beeinträchtigung Anlass sein können, gegen einen Störer tätig zu werden (vgl. z. B. OLG Köln ZMR 1997, 47: Wenn ein vor vielen Jahren gepflanzter Baum schließlich so hoch wächst, dass er den Bewohnern oberer Etagen Licht und Sicht raubt, steht dem Beseitigungsverlangen nicht entgegen, dass in früherer Zeit mit dem Hochwachsen des Baumes gerechnet werden musste).

  • LG Hamburg, 10.09.2010 - 318 S 24/09

    Bei Regelung in der Teilungserklärung zur Schlüsselaufbewahrung in einem …

    Ein Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche umfasst die Befugnis, diese gärtnerisch zu gestalten (OLG Köln, NJW-RR 1997, 14; BayObLG, NJW-RR 1999, 957, 958).
  • BayObLG, 23.10.2003 - 2Z BR 63/03

    Umfang der Überprüfung eines Eigentümerbeschlusses bei Haus- und Gartenordnung - …

    Von dem Sondernutzungsrecht darf der Berechtigte ohnehin nach § 14 Nr. 1 WEG nur einen solchen Gebrauch machen, dass andere Miteigentümer nicht in vermeidbarer Weise beeinträchtigt werden (z.B. OLG Köln NJW-RR 1997, 14 f.).
  • LG Köln, 10.03.2011 - 29 S 187/10

    Vorliegen einer unzumutbaren Beeinträchtigung von Wohnungseigentümern durch den …

    Zulässig ist jedoch beispielsweise bei Gartenflächen die Anpflanzung von Rasen, Blumen, Beeten und kleineren Sträuchern (OLG v. 16.11.1996 - 16 Wx 88/96), da sich in diesen Fällen die Ausübung des Nutzungsrechtes innerhalb der zugrunde liegenden Zweckbestimmung des Nutzungsrechtes bewegt.
  • BayObLG, 28.10.1998 - 2Z BR 122/98

    Beseitigungsanspruch gegen einen Wohnungseigentümer, der an der Grenze einer …

    Zu Recht führt das Landgericht aus, daß ein Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche die Befugnis umfaßt, diese gärtnerisch zu gestalten (BayObLG WE 1991, 163; OLG Köln NJW-RR 1997, 14).
  • LG Hamburg, 27.11.2013 - 318 S 32/13

    Wohnungseigentümerbeschluss über die Änderung der Teilungserklärung hinsichtlich …

  • LG Köln, 10.03.2011 - 29 S 188/10
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