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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1112
BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.96 (https://dejure.org/1998,1112)
BVerwG, Entscheidung vom 17.06.1998 - 8 C 34.96 (https://dejure.org/1998,1112)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juni 1998 - 8 C 34.96 (https://dejure.org/1998,1112)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erschließungsbeitrag - Wohnweg - Mehrfacherschließung - Erschließung eines Grundstücks durch zwei Wohnwege

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BauGB § 131 Abs. 1 Satz 1, § 127 Abs. 2 Nr. 2
    Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines Grundstücks durch zwei Wohnwege

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB §§ 127 Abs. 2 Nr. 2, 131 Abs. 1 Satz 1.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 131 Abs. 1 S. 1 § 127 Abs. 2 Nr. 2
    Erschließungsbeitragsrecht - Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines Grundstücks durch zwei Wohnwege

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 131 BauGB
    Erschließungsbeitragsrecht; Mehrfacherschließung durch unbefahrbare Wohnwege

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 232 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 1187
  • ZMR 1998, 804
  • DVBl 1998, 1225
  • DÖV 1998, 926
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 58.91

    Erschließungsbeitrag für erschlossene Wohnwege - Voraussetzungen für das …

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.96
    Gemäß § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB gehören zu den beitragsfähigen Erschließungsanlagen auch solche öffentlichen Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete, die - wie hier mangels weitergehender Widmung - aus rechtlichen Gründen nicht mit Kraftfahrzeugen befahrbar und aus diesem Grunde nicht im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB zum Anbau bestimmt sind (vgl. Urteile vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 39 S. 12 (13 ff.) = BVerwGE 67, 216 (218 ff.) [BVerwG 03.06.1983 - 8 C 70/82] und vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - Buchholz a.a.O. Nr. 71 S. 104 (105)).

    Auch dies ist bundesrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - a.a.O. S. 106).

    - Ein Grundstück, das sowohl an eine Anbaustraße als auch an einen einzig von dieser Straße abzweigenden Wohnweg grenzt, wird danach ausschließlich durch diese Anbaustraße, nicht jedoch zusätzlich auch durch den Wohnweg erschlossen (Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - a.a.O.).

    Soweit der Senat in dem Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - (…a.a.O. S. 109) ausgeführt hat, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur "Wegdenkenstheorie" beschränke sich "auf Fälle des Zusammentreffens von zwei Anbaustraßen", dagegen sei ihre Anwendbarkeit auf Fälle ausgeschlossen, in denen ein unbefahrbarer Wohnweg mit einer Anbaustraße zusammentreffe, von der er abzweigt, ist dies so zu verstehen, daß damit die Anwendung der "Wegdenkenstheorie" nicht wirklich auf Anbaustraßen beschränkt, sondern vielmehr die Gleichartigkeit der Erschließungsanlagen zur Voraussetzung gemacht werden sollte.

  • BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 59.91

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die Kosten der erstmaligen …

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.96
    - Ein Grundstück, das mit seiner Vorderseite an eine Anbaustraße und mit seiner Rückseite an einen Wohnweg grenzt, der (in Nordrhein-Westfalen auf einer Entfernung von weniger als 50 m) ausschließlich zu einer anderen Anbaustraße führt, wird sowohl durch den Wohnweg als auch durch beide Anbaustraßen erschlossen (Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 59.91 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 72 S. 110).

    Zur Entscheidung der hier vorliegenden Konstellation, bei der das klägerische Grundstück als "durchlaufendes Grundstück" an zwei verschiedene Wohnwege grenzt, die aber beide zu derselben Anbaustraße führen, ist zunächst davon auszugehen, daß der Erschließungsbeitrag zur Abgeltung des Erschließungsvorteils erhoben wird und dieser in dem besteht, was die jeweilige Erschließungsanlage für die bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit des Grundstücks hergibt (vgl. Urteile vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 15.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 39 S. 7 (10) = BVerwGE 62, 300 (302) [BVerwG 10.06.1981 - 8 C 15/81] und vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 59.91 - a.a.O. S. 113).

  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 4.75

    Erschließungseinheit; Zum Anbau bestimmte Straße mit Verbindungsfunktion; …

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.96
    Dennoch ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 4.75 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 29 S. 22 (26)) unerheblich, daß, "wie die Erfahrung zeigt", der Grundstückseigentümer die zusätzliche Erschließung (Zweitanlage), insbesondere wenn er sein Grundstück schon abschließend bebaut hat, nicht selten als überflüssig oder gar lästig empfindet.

    Hinsichtlich der Erschließung des Grundstücks durch zwei Anbaustraßen hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die einzelnen Anlagen je für sich ein Grundstück erschließen, wenn auf dem Grundstück gerade "ihretwegen" eine beitragsrechtlich relevante (bauliche) Nutzung zulässig ist, wobei bei der Prüfung des Erschlossenseins durch eine hinzutretende Erschließungsanlage andere für diese Grundstücke etwa schon bestehende Erschließungsanlagen hinweggedacht werden müssen (vgl. u.a. Urteile vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 4.75 - a.a.O. S. 24) und vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 86.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 53 S. 66 (68) = BVerwGE 68, 41 (45) [BVerwG 26.09.1983 - 8 C 86/81]).

  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 86.81

    Verhältnis von Möglichkeit eines Zugangs und Vorliegen des Merkmals des …

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.96
    Hinsichtlich der Erschließung des Grundstücks durch zwei Anbaustraßen hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die einzelnen Anlagen je für sich ein Grundstück erschließen, wenn auf dem Grundstück gerade "ihretwegen" eine beitragsrechtlich relevante (bauliche) Nutzung zulässig ist, wobei bei der Prüfung des Erschlossenseins durch eine hinzutretende Erschließungsanlage andere für diese Grundstücke etwa schon bestehende Erschließungsanlagen hinweggedacht werden müssen (…vgl. u.a. Urteile vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 4.75 - a.a.O. S. 24) und vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 86.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 53 S. 66 (68) = BVerwGE 68, 41 (45) [BVerwG 26.09.1983 - 8 C 86/81]).
  • BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 26.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschließungsbeitrag für sog. zufahrtloses …

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.96
    - Schließlich ist ein "Eckgrundstück", das an eine Anbaustraße und einen diese Anbaustraße mit einer weiteren Anbaustraße verbindenden unbefahrbaren Wohnweg grenzt, ebenfalls durch den Wohnweg und beide Anbaustraßen erschlossen (Urteil vom 1. März 1996 - BVerwG 8 C 26.94 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 101 S. 66).
  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 15.81

    Umfang der Bindung an die vom Berufungsgericht ausgesprochene Zulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.96
    Zur Entscheidung der hier vorliegenden Konstellation, bei der das klägerische Grundstück als "durchlaufendes Grundstück" an zwei verschiedene Wohnwege grenzt, die aber beide zu derselben Anbaustraße führen, ist zunächst davon auszugehen, daß der Erschließungsbeitrag zur Abgeltung des Erschließungsvorteils erhoben wird und dieser in dem besteht, was die jeweilige Erschließungsanlage für die bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit des Grundstücks hergibt (vgl. Urteile vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 15.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 39 S. 7 (10) = BVerwGE 62, 300 (302) [BVerwG 10.06.1981 - 8 C 15/81] …und vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 59.91 - a.a.O. S. 113).
  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82

    Voraussetzungen für die Selbstständigkeit einer öffentlichen Verkehrsanlage - …

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.96
    Gemäß § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB gehören zu den beitragsfähigen Erschließungsanlagen auch solche öffentlichen Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete, die - wie hier mangels weitergehender Widmung - aus rechtlichen Gründen nicht mit Kraftfahrzeugen befahrbar und aus diesem Grunde nicht im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB zum Anbau bestimmt sind (vgl. Urteile vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 39 S. 12 (13 ff.) = BVerwGE 67, 216 (218 ff.) [BVerwG 03.06.1983 - 8 C 70/82] …und vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - Buchholz a.a.O. Nr. 71 S. 104 (105)).
  • BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 4.13

    Erschließung; Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; einheitliche Nutzung; …

    Es kommt vielmehr allein darauf an, ob die Zweitanlage dem Grundstück durch die - von der tatsächlichen Nutzung unabhängige - Möglichkeit der Inanspruchnahme eine prinzipiell bessere Qualität der Erschließung im bebauungsrechtlichen Sinne vermittelt (Urteil vom 17. Juni 1998 - BVerwG 8 C 34.96 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 108 S. 100 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.09.2015 - 9 B 42.15

    Anbaustraße; Wohnweg; Fußweg; Erreichbarkeit; fußläufige Zugänglichkeit; …

    Vielmehr hat das Berufungsgericht unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der zufolge Wohnwege - aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen - unbefahrbare öffentliche Verkehrsanlagen sind, an denen zulässigerweise Wohngebäude errichtet werden dürfen (BVerwG, Urteile vom 1. März 1996 - 8 C 26.94 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 101 S. 67 und vom 17. Juni 1998 - 8 C 34.96 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 108 S. 98), auf der Grundlage seiner tatsächlichen Feststellungen sowie der landesrechtlichen Regelung des § 4 Abs. 1 Nr. 2 BbgBauO entschieden, dass der S.-steig bis zu einer Länge von 50 m, gerechnet von der Einmündung in die G.-Straße, die Bebaubarkeit der angrenzenden Grundstücke einschließlich des Grundstücks der Kläger vermittelt und daher erschließungsbeitragsrechtlich als Wohnweg i.S.d. § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu qualifizieren ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 2 S 913/05

    Erschließungsbeitrag; Erschließung eines Grundstücks infolge Anliegergebrauchs …

    Hinsichtlich der Erschließung des Grundstücks durch zwei Anbaustraßen hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die einzelnen Anlagen je für sich ein Grundstück erschließen, wenn auf dem Grundstück gerade "ihretwegen" eine beitragsrechtlich relevante (bauliche) Nutzung zulässig ist, wobei bei der Prüfung des Erschlossenseins durch eine hinzutretende Erschließungsanlage andere für diese Grundstücke etwa schon bestehende Erschließungsanlagen hinweggedacht werden müssen (vgl. u.a. Urteil vom 26.9.1983, BVerwGE 68, 41, 45; Urteil vom 17.6.1998, NVwZ 1998, 1187).
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