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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 02.04.1998

Rechtsprechung
   BGH, 16.02.2000 - XII ZR 162/98   

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https://dejure.org/2000,2556
BGH, 16.02.2000 - XII ZR 162/98 (https://dejure.org/2000,2556)
BGH, Entscheidung vom 16.02.2000 - XII ZR 162/98 (https://dejure.org/2000,2556)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 2000 - XII ZR 162/98 (https://dejure.org/2000,2556)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3137 (Ls.)
  • NJW-RR 2000, 1108
  • NZM 2000, 712
  • ZMR 2000, 589
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 16.02.2000 - XII ZR 162/98
    Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554 b ZPO in der Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - BVerfGE 54, 277).
  • BGH, 26.02.1992 - XII ZR 129/90

    Schriftform bei Nachtragsurkunde zum Mietvertrag - Abgrenzung zwischen …

    Auszug aus BGH, 16.02.2000 - XII ZR 162/98
    Diese genügt dem Schriftformerfordernis nach § 566 BGB, da sie (ebenso wie schon die Nachtragsvereinbarung vom 7./9. Juni 1993) in ausreichender Form auf den ursprünglichen Vertrag Bezug nimmt und zum Ausdruck bringt, es solle unter Einbeziehung des Nachtrags bei dem verbleiben, was bereits früher formgültig niedergelegt war (vgl. Senatsurteile vom 29. Januar 1992 - XII ZR 175/90 - und vom 26. Februar 1992 - XII ZR 129/90 = BGHR BGB § 566 Nachtragsvereinbarung 3 und Schriftform 1).
  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision …

    Auszug aus BGH, 16.02.2000 - XII ZR 162/98
    Denn das Vertragsangebot der Klägerin und seine Annahme durch den Beklagten sind auf "derselben Urkunde" niedergelegt, wobei die beiderseitigen Unterschriften "den gesamten Vertragsinhalt decken und den Vertragstext räumlich abschließen" (vgl. BGH Urteil vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 296/88 = BGHR BGB § 126 Mietvertrag 1).
  • BGH, 29.01.1992 - XII ZR 175/90

    Schriftform des Mietvertrages; Nachtragsurkunde

    Auszug aus BGH, 16.02.2000 - XII ZR 162/98
    Diese genügt dem Schriftformerfordernis nach § 566 BGB, da sie (ebenso wie schon die Nachtragsvereinbarung vom 7./9. Juni 1993) in ausreichender Form auf den ursprünglichen Vertrag Bezug nimmt und zum Ausdruck bringt, es solle unter Einbeziehung des Nachtrags bei dem verbleiben, was bereits früher formgültig niedergelegt war (vgl. Senatsurteile vom 29. Januar 1992 - XII ZR 175/90 - …und vom 26. Februar 1992 - XII ZR 129/90 = BGHR BGB § 566 Nachtragsvereinbarung 3 und Schriftform 1).
  • RG, 19.06.1922 - III 657/21

    Mietvertrag; Gesetzliche Schriftform

    Auszug aus BGH, 16.02.2000 - XII ZR 162/98
    Es spricht auch vieles dafür, daß der Auffassung des Berufungsgerichts zur Wahrung des Formerfordernisses nach § 126 BGB zu folgen und die entgegenstehende Auffassung des Reichsgerichts aus dem Jahre 1922 (RGZ 105, 60 ff.) abzulehnen sein dürfte.
  • BGH, 14.07.2004 - XII ZR 68/02

    Anforderungen an die Schriftform eines langfristigen Mietvertrages

    b) Der Senat hat bereits in seinem - auch vom Berufungsgericht herangezogenen - Nichtannahmebeschluß vom 16. Februar 2000 (XII ZR 162/98 NJW-RR 2000, 1108 = ZMR 2000, 589, 590) zu erkennen gegeben, daß er sich dieser Auffassung nicht anzuschließen vermag, dies aber letztlich dahinstehen lassen.

    Die Unterschrift des Mieters stellt dann die Annahmeerklärung dar, und zwar unabhängig davon, ob sie mit einem die Annahme bekräftigenden Zusatz (hier: "akzeptiert mit Gegenzeichnung") versehen ist oder nicht (vgl. Senatsbeschluß vom 16. Februar 2000 aaO. S. 590), weil auch die bloße Unterschrift den gleichen Erklärungsinhalt hat.

  • BGH, 04.11.2020 - XII ZR 104/19

    Vertrag über die Aufstellung eines Geldautomaten in einem Restaurant: Anwendung …

    Rn. 19 Zur Schriftform gehört auch, dass die Urkunde gemäß § 126 Abs. 1 und 2 BGB von den Vertragsparteien eigenhändig unterzeichnet wird (BGH Urteil vom 21. Januar 1999 - VII ZR 93/97 - NJW 1999, 1104 f.) und die beiderseitigen Unterschriften den gesamten Vertragsinhalt decken und den Vertragstext räumlich abschließen, also unterhalb des Textes stehen und damit äußerlich die urkundliche Erklärung vollenden (BGH Urteil vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 296/88 - NJW-RR 1990, 518 mwN; vgl. auch Senatsbeschluss vom 16. Februar 2000 - XII ZR 162/98 - NJW-RR 2000, 1108 mwN).
  • LAG Hessen, 16.03.2005 - 2 Sa 1771/04

    Aufhebungsvertrag - Schriftformerfordernis

    Unter Beachtung von Sinn und Zweck des gesetzlichen Formerfordernisses muss es jedoch als ausreichend angesehen werden, wenn die Unterzeichnung des Angebotes durch eine Partei und die Annahme ohne Änderungen durch die andere Partei durch Unterzeichnung auf derselben Urkunde erfolgt, etwa auch mit einem Zusatz "einverstanden" (vgl. BGH vom 14. Juli 2004 - XII ZR 68/02, NJW 2004, 2962; BGH vom 16. Februar 2000 - XII ZR 162/98, NJW-RR 2000, 1108;… ErfK/Preis, 5. Aufl., §§ 125-127 BGB Rn 21;… Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 126 Rn 12).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 02.04.1998 - 4 U 116/97   

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https://dejure.org/1998,12928
OLG Hamburg, 02.04.1998 - 4 U 116/97 (https://dejure.org/1998,12928)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.04.1998 - 4 U 116/97 (https://dejure.org/1998,12928)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. April 1998 - 4 U 116/97 (https://dejure.org/1998,12928)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verlängerung eines Mietverhältnisses durch Ausübung einer Verlängerungsoption; Beseitigung einer vertragsgerechten Kündigungserklärung der einen Partei mit der Ausübung der Verlängerungsoption seitens der anderen Mietvertragspartei; Formbedürftigkeit von Änderungen und ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2000, 589
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • KG, 19.09.2005 - 10 U 24/01

    Großauftrag an einen Tragwerksplaner: Beurteilung einer Pauschalpreisvereinbarung …

    Nur dann könnten die ursprünglich strengeren Anforderungen von RGZ 105, 60 gemildert werden (vgl. OLG Hamburg ZMR 2000, 589 mit Nichtannahmebeschluss des BGH a.a.O, S. 590, siehe auch BGH NJW-RR 1994, 281).
  • OLG Köln, 24.11.2003 - 5 U 107/03

    Arztrecht - Anforderungen an die Wahrung der nach § 22 BPflVO vorgeschriebenen …

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass der Schriftform des § 126 Abs. 2 BGB auch dadurch genügt werden kann, dass die eine Partei ihr eigenes Angebot und die andere ihre auf derselben Urkunde - ohne weitergehende Willenserklärungen - erklärte Annahme unterzeichnet (OLG Hamburg, ZMR 2000, 589), so liegen diese Voraussetzungen hier nicht vor.
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