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| KG, 20.03.2002 - 24 W 10233/00 |
Zitiervorschläge
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BGB § 242; WEG § 16
Änderung eines unbilligen Kostenverteilungsschlüssels - rechtsportal.de (Leitsatz)
WEG § 16
Abänderung eines unbilligen Kostenverteilungsschlüssels
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg - 76 II 295/98
- LG Berlin, 14.11.2000 - 85 T 38/00
- KG, 20.03.2002 - 24 W 10233/00
Papierfundstellen
- ZMR 2002, 464
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94
Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung
Auszug aus KG, 20.03.2002 - 24 W 10233/00
Soweit für den Anspruch auf Änderung des Gründungsaktes der unbillige Verteilungsschlüssel für einen längeren Zeitraum weiter zur Anwendung kommen müsste, ließe sich dem durch die Möglichkeit eine vorläufigen Regelung durch einstweilige Anordnung gemäß § 44 Abs. 3 WEG abhelfen (BGH ZMR 1995, 483, 485 f. = NJW 1995, 2791 = MDR 1995, 1112).
- OLG Hamm, 23.12.2004 - 15 W 107/04
Beschlußanfechtungsfrist, Kostenvorschuß
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats und auch anderer Obergerichte (KG ZMR 2002, 464; BayObLG NZM 2001, 754), dass alleine eine langfristige Übung keinen eigenständigen Rechtsgrund für eine Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels darstellt. - OLG Köln, 04.09.2002 - 16 Wx 124/02
Verwirkung der Geltendmachung der Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses im WEG …
Ebenso wenig kann allein der Umstand, dass der Beteiligte zu 1) die Anwendung der im Jahre 1995 erzielten Regelung zum Kostenverteilungsschlüssel über fünf Jahre hinweg unbeanstandet geduldet hat, für diesen die Berufung auf die Nichtigkeit des angewendeten der Teilungserklärung nicht entsprechenden Verteilungsschlüssels nicht treuwidrig machen (vgl. auch KG ZMR 2002, 464) oder eine Verwirkung seines Rechts auf die Geltendmachung der Nichtigkeit begründen, denn in dem Zeitraum blieb dem Beteiligten zu 1) nichts anderes übrig, als sich an die getroffene Regelung halten.
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