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Rechtsprechung
   BayObLG, 17.04.2002 - 2Z BR 14/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5152
BayObLG, 17.04.2002 - 2Z BR 14/02 (https://dejure.org/2002,5152)
BayObLG, Entscheidung vom 17.04.2002 - 2Z BR 14/02 (https://dejure.org/2002,5152)
BayObLG, Entscheidung vom 17. April 2002 - 2Z BR 14/02 (https://dejure.org/2002,5152)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    WEG § 24 Abs. 1; ; WEG § 24 Abs. 3; ; WEG § 26 Abs. 1; ; BGB § 626

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 24 Abs. 1, 3 § 26 Abs. 1; BGB § 626
    Einberufung der Eigentümerversammlung durch Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats - beabsichtigter Ferientermin - vorzeitige Abberufung des Verwalters bei Zerstörung des Vertrauensverhältnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versammlungseinberufung durch Verwaltungsbeiratsvorsitzenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungserbbaurecht; Verwaltungsbeirat; Ungültigkeit von Eigentümerbeschlüssen; Ordnungsgemäße Einberufung einer Eigentümerversammlung; Einberufung durch den Verwaltungsbeirat; Zerstörung des Vertrauensverhältnisses

Verfahrensgang

  • AG München - 482 UR II 756/00
  • LG München I - 1 T 11223/01
  • BayObLG, 17.04.2002 - 2Z BR 14/02

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 794 (Ls.)
  • ZMR 2002, 774
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 27.11.1998 - 2Z BR 150/98

    Wichtiger Grund für die fristlose Kündigung eines Verwaltervertrags

    Auszug aus BayObLG, 17.04.2002 - 2Z BR 14/02
    Von einem zur vorzeitigen Abberufung berechtigenden wichtigen Grund kann auch dann ausgegangen werden, wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Verwalter und dem Verwaltungsbeirat nicht mehr möglich ist (BayObLGZ 1998, 310/312; BayObLG NZM 2000, 510 f.).
  • BayObLG, 13.09.1990 - BReg. 2 Z 100/90

    Wirksamkeit der Bestellung zum Verwalter durch Eigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 17.04.2002 - 2Z BR 14/02
    Insoweit gilt nichts anderes als in den Fällen, in denen einzelne Wohnungseigentümer zu einer Eigentümerversammlung nicht geladen wurden (BayObLG NJW-RR 1991, 531/533; WuM 1992, 331 f.;… Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 24 Rn. 28 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen;… Palandt/Bassenge BGB 61. Aufl. § 24 WEG Rn. 3).
  • BayObLG, 21.10.1999 - 2Z BR 97/99

    Vorzeitige Abberufung des Hausverwalters

    Auszug aus BayObLG, 17.04.2002 - 2Z BR 14/02
    Von einem zur vorzeitigen Abberufung berechtigenden wichtigen Grund kann auch dann ausgegangen werden, wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Verwalter und dem Verwaltungsbeirat nicht mehr möglich ist (BayObLGZ 1998, 310/312; BayObLG NZM 2000, 510 f.).
  • OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02

    Wohnungseigentümerbeschluss über eine Verwalterabberufung und …

    2 Z 103/85">NJW-RR 1986, 813, 814; ZMR 2002, 774 f.; OLG Hamm NJW-RR 1997, 523, 524; OLG Karlsruhe OLGR 1998, 197).

    Nach zutreffender allgemeiner Auffassung ist ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Abberufung eines Verwalters dann gegeben, wenn den Wohnungseigentümern unter Beachtung aller - nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter - Umstände nach Treu und Glauben eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten ist, insbesondere durch diese Umstände das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLGZ 1998, 310, 312; BayObLG ZMR 1985, 390, 391; 2002, 774, 775; WE 1990, 68; 1996, 237, 239; NJW-RR 1999, 1390; 2000, 676, 677 f.;… Bärmann/Pick/Merle aaO § 26 Rdnr. 152;… Staudinger/Bub aaO § 26 WEG Rdnr. 392;… Weitnauer/Hauger aaO § 26 Rdnr. 33).

  • OLG Celle, 06.09.2004 - 4 W 143/04

    Abstimmungsergebnis; Beschlussergebnis; Beschlussfassung; Beschlussfeststellung; …

    Das steht im rechtlichen Ausgangspunkt, wie auch die Antragstellerinnen in ihrer weiteren Beschwerde nicht bezweifeln, in Einklang mit der herrschenden Auffassung jedenfalls der Rechtsprechung der Obergerichte im Wohnungseigentumsrecht (BayObLG NJW-RR 1991, 531; ZMR 2002, 774;… Palandt/ Bassenge, BGB, 63. Aufl., § 23 WEG, Rn. 21;… zweifelnd Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 23, Rn. 92).
  • OLG Köln, 15.03.2004 - 16 Wx 245/03

    Einberufung einer Eigentümerversammlung durch den Vorsitzenden des …

    Die Einberufung einer Versammlung durch einen nicht hierzu Befugten ist genau so zu behandeln, wie jeder anderer Einladungsmangel d. h. es besteht grds. nur Anfechtbarkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse und ein auf den Mangel gestützter Anfechtungsantrag hat dann keinen Erfolg, wenn ohnehin nur der angefochtene Beschluss hätte gefasst werden müssen, weil nur dieser alleine ordnungsgemäßer Verwaltung entsprochen hätte, oder wenn unter Anlegung eines strengen Maßstabes festgestellt werden kann, dass der Beschluss auch bei ordnungsgemäßer Einladung gefasst worden wäre (vgl. BayObLG NJOZ 2002, 814 = ZMR 2002, 525; BayObLG NZM 2002, 794; Senat OLGReport Köln 1996, 209;… Drasdo a. a. O. Rdn. 691 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG München, 22.02.2006 - 34 Wx 118/05

    Abberufung des Verwalters bei fehlerhafter Information über Einlagensicherung der …

    Die dafür tragenden Überlegungen beruhen im Wesentlichen auf einer tatsächlichen Würdigung durch das Beschwerdegericht, die für den Senat grundsätzlich bindend sind (§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG i.V.m. § 559 Abs. 2 ZPO ; BayObLG WuM 2002, 386).
  • OLG München, 22.02.2006 - 4 Wx 118/05

    Abberufung des Verwalters

    Die dafür tragenden Überlegungen beruhen im Wesentlichen auf einer tatsächlichen Würdigung durch das Beschwerdegericht, die für den Senat grundsätzlich bindend sind (§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG i.V.m. § 559 Abs. 2 ZPO; BayObLG WuM 2002, 386).
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