Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 15.07.2002 - I-3 Wx 173/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- IWW
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Wirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses über ein Verbot übermäßiger Tierhaltung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 15 § 23 Abs. 4 S. 1 § 43 Abs. 1 Nr. 4
Keine Begrenzung des Sondereigentums durch Mehrheitsbeschluss, der einem Wohnungseigentümer mit Blick auf vorangegangene Unzuträglichkeiten aufgibt, die Haltung und den Aufenthalt von Katzen und Hunden in seiner Eigentumswohnung zu beenden und künftig dort nicht mehr ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ordnungsgemäßer Gebrauch und Tierhaltung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Katzen, Hunde
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Mehrheitsbeschluß gegen Tierhaltung?
- gevestor.de (Kurzinformation)
Tierhaltung in der Wohnanlage durch Mehrheitsbeschluss verbieten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft; Mehrheitsbeschluss in der Wohnungseigentümerversammlung; Verbot der Katzenhaltung und der Hundehaltung; "Ordnungsmäßige" Maßnahme ; Herstellung des ordnungsgemäßen Gebrauchs ; Beschränkung des Sondereigentums
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Wohnungseigentum; Eigentümerbeschluss über das Verbot der Tierhaltung
Verfahrensgang
- AG Wuppertal - 94 UR II 149/01
- LG Wuppertal, 03.05.2002 - 10 T 15/02
- OLG Düsseldorf, 15.07.2002 - I-3 Wx 173/02
Papierfundstellen
- NZM 2002, 872
- FGPrax 2002, 214
- ZMR 2002, 775
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2002 - 3 Wx 173/02
Auch mit Blick auf die neuere Rechtssprechung des Bundesgerichthofs (Beschluss vom 20.09.2000 - BGHZ 145, 158 ff.) sei der fragliche Eigentümerbeschluss nicht wegen Überschreitung der Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft nichtig.Die Wohnungseigentümerversammlung ist also nicht von vornherein für eine Beschlussfassung absolut unzuständig ((BGH NJW 2000, 3500 = NZM 2000, 1184 = ZMR 2000, 771 ff, 774; Buck, WE 1998, 90 [92 f.]; Wenzel, ZWE 2000, 2 [4 ff.]).
- BayObLG, 25.10.2001 - 2Z BR 81/01
Unzulässige Durchsetzung eines wirksamen Hundehaltungsverbots gegenüber …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2002 - 3 Wx 173/02
Anhaltspunkte, die einer Durchsetzung des Hunde- und Katzenhaltungsverbots aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB) entgegen stehen könnten, (vgl. hierzu BayObLG , Beschluss vom 25.10.01 2 ZBR 81/01 = ZWE 2002, 175) sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
- KG, 23.06.2003 - 24 W 38/03
Wohnungseigentum: Verbot der Haltung von Kampfhunden und Kampfhundmischlingen als …
Ein partielles Verbot bestimmter Hunderassen bzw. Kreuzungen dieser Hunderassen entspricht daher ordnungsmäßiger Verwaltung (vgl. OLG Celle in NZM 2003, 242 = ZMR 2003, 440; OLG Düsseldorf NZM 2002, 872; OLG Frankfurt in NJW-RR 1993, 981). - OLG Düsseldorf, 10.12.2004 - 3 Wx 311/04
Zur Einschränkung und zum Verbot der Tierhaltung durch Mehrheitsbeschluss in …
Der Bundesgerichtshof hat indes in der vorgenannten Entscheidung ausgeführt, dass für Gebrauchsregelungen an der bisherigen Rechtsprechung festzuhalten ist, wonach in diesen Angelegenheiten bestandskräftige - vereinbarungsersetzende - Beschlüsse gültig sind, auch wenn der Regelungsgegenstand den Abschluss einer Vereinbarung erfordert hätte ( vgl. auch Senatsbeschluss vom 15.07.2002, NZM 2002, 872 = ZMR 2002, 775 sowie BayObLG NJW-RR 2002, 226 ).
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