Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 05.01.2007 - I-3 Wx 247/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 875; 928; GBO § 78
Verzicht auf Miteigentumsanteil an Grundbesitz - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 78; BGB § 747 § 748 § 749 § 875 § 928
Verzicht eines Teilhabers auf Grundstücksmiteigentum in Grundbuch eintragbar? - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verzicht auf den Miteigentumsanteil ist eintragungsfähig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB § 928
Verzicht auf Miteigentumsanteil an Grundstück zulässig - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eintragungsfähigkeit des Verzichts auf den Miteigentumsanteil an einem Grundstück im Grundbuch; Rechtsfolgen des Verzichts auf den Grundstücksmiteigentumsanteil; Zulässigkeit der Dereliktion von Grundstücksmiteigentum
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 22.06.2006 - 6 T 368/06
- OLG Düsseldorf, 05.01.2007 - I-3 Wx 247/06
- BGH, 10.05.2007 - V ZB 6/07
Papierfundstellen
- NJW 2007, 1392 (Ls.)
- NZM 2007, 221
- NZM 2007, 544 (Ls.)
- FGPrax 2007, 59
- ZMR 2007, 208
- Rpfleger 2007, 193
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.06.1991 - V ZR 175/90
Aufgabe des Miteigentumsanteils an einem Grundstück
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.01.2007 - 3 Wx 247/06
Die Kammer ist der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 7. Juni 1991 - V ZR 175/90 - BGHZ 115, 1) gefolgt, wonach die das Gemeinschaftsverhältnis der Miteigentümer bestimmenden Vorschriften darauf angelegt sind, dass jeder Miteigentumsanteil einen Rechtsträger hat.Dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist die Rechtsprechung (soweit ersichtlich ausnahmslos) und die Literatur - die zuvor mehrheitlich den anderen Standpunkt vertreten hatte (vgl. die Nachweise bei BGHZ 115, 1) - ganz überwiegend gefolgt (…vgl. die Nachweise bei Reichard, Festschrift für Gerhard Otte, 2005, S. 265 ff., 266 FN 3).
Die Unzulässigkeit des Verzichtes auf Grundstücksmiteigentum lässt sich nicht damit begründen, dass die Auswirkungen des Verzichtes mit der sonstigen Regelung des Gemeinschaftsverhältnisses und mit der gesetzlichen Interessenbewertung nicht im Einklang stünden, weil diese Auswirkungen die übrigen Teilhaber unangemessen benachteiligten (BGHZ 115, 1).
Der Senat möchte hiernach dem Antrag der Beschwerdeführer entsprechen und die Aufhebung der Entscheidungen der Vorinstanzen beschließen, sieht sich jedoch durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 07. Juni 1991 - V ZR 175/90 - BGHZ 115, 1) hieran gehindert, in der die hier maßgebende Rechtsfrage anders beurteilt wird.
- BGH, 07.07.1989 - V ZR 76/88
Verzicht auf Aneignungsrecht
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.01.2007 - 3 Wx 247/06
Wenn der Fiskus auf sein Aneignungsrecht verzichtet, kann sich grundsätzlich jeder Dritte (…vgl. die Bedenken bei Reichard, a.a.O., S. 280), jedenfalls aber jeder der anderen Teilhaber den herrenlosen Anteil aneignen (BGHZ 108, 278;… darauf weisen auch Kanzleiter NJW 1996, 905 und Reichard, a.a.O. mit Recht hin). - OLG Düsseldorf, 20.09.2000 - 3 Wx 328/00
Unwirksame Aufgabe von Wohnungs- und Teileigentum - Verzichterklärung gegenüber …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.01.2007 - 3 Wx 247/06
Der Senat hat sich ebenfalls der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes angeschlossen (NJW-RR 2001, 233), weil sich aus der gesetzlichen Regelung des Gemeinschaftsverhältnisses ergebe, dass jeder Teilhaber an die Gemeinschaft bis zu deren Aufhebung gebunden sei - zur Wahrung des Rechts der übrigen, nur nach dem Verhältnis ihres Anteils die Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums tragen zu müssen.
- BGH, 10.05.2007 - V ZB 6/07
Zulässigkeit der Eintragung des Verzichts auf einen Miteigentumsanteil an einem …
Hieran sieht es sich jedoch durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Juni 1991 (Senat, BGHZ 115, 1 ff.) gehindert und hat deshalb die weiteren Beschwerden mit Beschluss vom 5. Januar 2007 (ZMR 2007, 208 ff.) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. - OLG Düsseldorf, 06.02.2007 - 3 Wx 5/07
Zur Wirksamkeit der Aufgabe eines Grundstücksmiteigentumsanteils durch Verzicht
Mit Beschluss vom 5. Januar 2007 in Sachen I-3 Wx 247/06 hat der Senat indes erklärt, an seinem bisherigen Standpunkt nach erneuter Prüfung nicht mehr festhalten zu wollen und die dortige Sache deshalb dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorzulegen. - OLG Düsseldorf, 06.02.2007 - Wx 5/07 c) Mit Beschluss vom 5. Januar 2007 in Sachen I-3 Wx 247/06 [GuT 2007, 33] hat der Senat indes erklärt, an seinem bisherigen Standpunkt nach erneuter Prüfung nicht mehr festhalten zu wollen und die dortige Sache deshalb dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorzulegen.
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