Rechtsprechung
| LG München I, 27.01.2016 - 14 S 11701/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erlaubnis zur Untervermietung beschränkt: Dauerhafte Gebrauchsüberlassung unzulässig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Fristlose Wohnungskündigung bei unbefugter Gebrauchsüberlassung nach Widerruf der Erlaubnis
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Fristlose Wohnungskündigung bei unbefugter Gebrauchsüberlassung nach Widerruf der Erlaubnis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erlaubnis zur Untervermietung einer Mietwohnung während beruflicher Auslandsaufenthalte des Mieters (höchstens dreimal jährlich); Ermächtigung zur dauerhaften, auf Jahre angelegten Gebrauchsüberlassung der gesamten Wohnung an Dritte; Fristlose Kündigung des ...
Verfahrensgang
- AG München, 15.06.2015 - 417 C 1442/15
- LG München I, 27.01.2016 - 14 S 11701/15
Papierfundstellen
- ZMR 2016, 451
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 4/05
Voraussetzungen der Erlaubnis zur Untervermietung
Auszug aus LG München I, 27.01.2016 - 14 S 11701/15
Rn. 51 Die Kammer verkennt in diesem Zusammenhang nicht, dass die §§ 540 Abs. 1, 553 Abs. 1 BGB dem Mieter ermöglichen sollen, seine Wohnung auch in einer Berufswelt zu erhalten, die von ihm ein gesteigertes Maß an örtlicher und zeitlicher Flexibilität und Mobilität verlangt (vgl. BGH NJW 2006, 1200).Rn. 59 Zwar kann § 553 BGB nach der Rechtsprechung des BGH auch dann zur Anwendung kommen, wenn der Mieter seinen Lebensmittelpunkt nicht in der von ihm angemieteten Wohnung hat (BGH NJW 2006, 1200).
- BGH, 11.01.1984 - VIII ZR 237/82
Untervermietung
Auszug aus LG München I, 27.01.2016 - 14 S 11701/15
Rn. 43 Maßgeblich für die Möglichkeit eines Widerrufs aus wichtigem Grund spricht die Überlegung, dass der Vermieter das Mietverhältnis als solches nach § 543 BGB aus wichtigem Grund kündigen und dem Mieter dadurch den Gebrauch der Mietsache in vollem Umfang entziehen kann; es muss ihm daher bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erst recht möglich sein, den Gebrauch der Mietsache durch den Widerruf der Erlaubnis zur Untervermietung nur teilweise zu entziehen (vgl. BGH NJW 1984, 1031).Daher ist für die Beurteilung, ob ein wichtiger Grund vorliegt, vor allem auf den Umfang der Erlaubnis abzustellen und zu fragen, ob das Nutzungsverhalten des Mieters von der Erlaubnis noch gedeckt ist (vgl. BGH NJW 1984, 1031).
- BGH, 19.01.2000 - VIII ZR 275/98
Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung
Auszug aus LG München I, 27.01.2016 - 14 S 11701/15
Neben dem unmittelbar rechtsgestaltenden Wortlaut sind die Begleitumstände der Erklärung, insbesondere die Entstehungsgeschichte, die Interessenlage und der mit der Erklärung verfolgte Zweck zu berücksichtigen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen und für den Erklärungsempfänger erkennbar waren (…vgl. Palandt/Ellenberger, 74. Aufl. 2015, § 133 Rn. 15-18; BGH NJW-RR 2000, 1002). - BGH, 08.05.1972 - VIII ZR 36/71
Kündigungsrecht des Mieters wegen eingeschränkter Erlaubnis zur Untervermietung
Auszug aus LG München I, 27.01.2016 - 14 S 11701/15
Rn. 33 Die Erlaubnis der Gebrauchsüberlassung nach § 540 Abs. 1 BGB erfolgt durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung und erweitert den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache (vgl. BGH NJW 1972, 1267;… Schmidt-Futterer/Blank, a. a. O., § 540 Rn. 42).
- LG Berlin, 29.03.2017 - 65 S 424/16
Wohnraummiete in Berlin: Verfassungsmäßigkeit der Verordnungsermächtigung zum …
Es bestätigt sich vielmehr, dass es in Berlin - wie auch in anderen Städten (vgl. die der Entscheidung des LG München I in dem Verfahren 14 S 11701/15, ZMR 2016, 451, nach juris zugrunde liegende Konstellation) - teilweise einen "zweiten" Wohnungsmietmarkt gibt, auf dem das soziale Wohnraummietrecht, das der Hauptmieter gegenüber dem Hauptvermieter für sich in Anspruch nimmt, infolge der abgestuften Miet- und bestehenden Abhängigkeitsverhältnisse sowie abgeleiteten Besitzrechte nur eingeschränkt Wirkung entfalten kann und tatsächlich selbst dann nur eingeschränkt entfaltet, wenn der Untermieter sich seinerseits gegenüber dem Mieter mit Erfolg auf mieterschützende Vorschriften berufen könnte (…vgl. auch LG Berlin, Urt. v. 08.02.2017 - 65 S 433/16, zur Veröff vorgesehen). - LG Berlin, 22.03.2017 - 65 S 285/16
Erlaubnis zur Untervermietung darf nach 15 Jahren widerrufen werden!
Maßgeblich für die Möglichkeit eines Widerrufs aus wichtigem Grund spricht die Überlegung, dass der Vermieter das Mietverhältnis als solches nach § 543 BGB aus wichtigem Grund kündigen und dem Mieter dadurch den Gebrauch der Mietsache in vollem Umfang entziehen kann; es muss ihm daher bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erst recht möglich sein, den Gebrauch der Mietsache durch den Widerruf der Erlaubnis zur Untervermietung nur teilweise zu entziehen (vgl. BGH, Urteil vom 11.01.1984 - VIII ZR 237/82, NJW 1984, 1031; LG München, Urteil vom 27.01.2016 - 14 S 11701/15, beck-online), ohne dass § 573b BGB berührt ist. - LG Berlin, 22.01.2018 - 65 S 219/17
Wohnraummiete: Ordentliche Kündigung wegen Untervermietung ohne Erlaubnis des …
Es schon zu Lasten des Beklagten zu 1) zu berücksichtigen, dass er bereits keinen Anspruch auf Fortdauer der Genehmigung überhaupt einer Untervermietung haben dürfte, die Klägerin diese vielmehr widerrufen dürfte, weil der Beklagte zu 1), ohne jede Absicht, dauerhaft in die aus einem Zimmer bestehende Wohnung zurückzukehren, sich vollständig aus dem Mietverhältnis gelöst hat, seit 2012 nicht einmal mehr unmittelbar die Miete an die Klägerin zahlt (…vgl. Wertungen in: LG Berlin, Urt. v. 22.03.2017 - 65 S 285/16, WuM 2017, 260, juris;… Urt. v. 08.02.2017 - 65 S 433/17, WuM 2017, 263, juris; LG München I, Urt. v. 27.01.2016 - 14 S 11701/15, ZMR 2016, 451, juris). - LG Berlin, 08.02.2017 - 65 S 433/16
Untervermietungserlaubnis - Anspruch des Mieters auf Erteilung
Der Lebenszuschnitt des Klägers zu 2) lässt keine Anhaltspunkte erkennen, die eine künftige Eigennutzung der streitgegenständlichen Wohnung auch nur möglich erscheinen lassen (vgl. insoweit auch: LG München I, Urt. v. 27.01.2016 - 14 S 11701/15, in ZMR 2016, 451, nach juris Rn. 51). - LG Berlin, 20.04.2021 - 65 S 271/20
Untervermietung trotz Widerruf der Erlaubnis fortgesetzt: Ordentliche Kündigung!
Rn. 25 Maßgeblich für die Möglichkeit eines Widerrufs aus wichtigem Grund spricht die Überlegung, dass der Vermieter das Mietverhältnis als solches nach § 543 BGB aus wichtigem Grund kündigen und dem Mieter dadurch den Gebrauch der Mietsache in vollem Umfang entziehen kann; es muss ihm daher bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erst recht möglich sein, den Gebrauch der Mietsache durch den Widerruf der Erlaubnis zur Untervermietung nur teilweise zu entziehen (vgl. BGH, Urteil vom 11.01.1984 - VIII ZR 237/82, juris 9ff.; LG München, Urteil vom 27.01.2016 - 14 S 11701/15, beck-online), ohne dass § 573b BGB berührt ist.Vielmehr ist lediglich die erweiterte Nutzungsmöglichkeit Anknüpfungspunkt der Zumutbarkeitsprüfung (ebenso LG München, Urt. 27.01.2016 - 14 S 11701/15, juris Rn. 47).
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