Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 08.05.2012

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   OVG Niedersachsen, 08.05.2012 - 12 LB 265/10   

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OVG Niedersachsen, 08.05.2012 - 12 LB 265/10 (https://dejure.org/2012,13180)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.05.2012 - 12 LB 265/10 (https://dejure.org/2012,13180)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Mai 2012 - 12 LB 265/10 (https://dejure.org/2012,13180)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei Windkraftanlagen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 74 Abs. 1 S. 2 NBauO ; § 74 Abs. 2 S. 1 NBauO ; § 42 Abs. 1 BauGB
    Bindungswirkung eines Bauvorbescheids bei Standortverschiebung von Windkraftanlagen in die Randbereiche eines Vorranggebietes

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Bindungswirkung des Bauvorbescheides; Entschädigungspflicht bei Wegplanung von Vorrangstandorten für die Windenergienutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung eines Bauvorbescheids bei Standortverschiebung von Windkraftanlagen in die Randbereiche eines Vorranggebietes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Standortverschiebung von Windkraftanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bindungswirkung eines Bauvorbescheids bei Standortverschiebung von Windkraftanlagen in die Randbereiche eines Vorranggebietes

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Zur Bindungswirkung eines Bauvorbescheids

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Zur Bindungswirkung eines Bauvorbescheids

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Windenergie: Standortverschiebung macht neue Genehmigung erforderlich! (IBR 2012, 1312)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 1252
  • DÖV 2012, 693
  • BauR 2012, 1832
  • ZfBR 2012, 674
  • ZNER 2012, 445
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (26)

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2010 - 12 KN 65/07

    Vorliegen einer Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag gegen ein in einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.2012 - 12 LB 265/10
    Der Zweckverband Großraum Braunschweig als Träger der Regionalplanung habe durch die "Wegplanung" entstehende Schadensersatzverpflichtungen nicht in seine Abwägung einfließen lassen, so dass - entgegen der Auffassung des Senats in seinem Urteil vom 28. Januar 2010 (12 KN 65/07) betreffend einen Normenkontrollantrag gegen die 4. Änderung des RROP - die "Wegplanung" abwägungsfehlerhaft sei.

    Der Senat hat sich in seinem Urteil vom 28. Januar 2010 (- 12 KN 65/07 -, BauR 2010, 1043, juris) auf den Normenkontrollantrag einer der Eigentümer der im ehemaligen Vorranggebiet für Windenergienutzung GF 11 gelegenen Grundstücke bereits umfassend mit der Frage der Rechtmäßigkeit der "Wegplanung" des genannten Standorts befasst.

    Demgegenüber hatte der Senat in seinem Urteil vom 28. Januar 2010 (- 12 KN 65/07 -, BauR 2010, 1043, juris Rdn. 45) für den vorliegenden Fall ausdrücklich geprüft, ob infolge der hier in Rede stehenden Änderungsplanung der Windenergie noch substantiell Raum eingeräumt sei, und dies bejaht.

    Auch soweit die Klägerin das RROP 2008 beanstandet, trägt sie nichts vor, was zu einer anderen als der im Urteil des Senats vom 28. Januar 2010 (- 12 KN 65/07 -, BauR 2010, 1043, juris) vorgenommenen Beurteilung führt.

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.2012 - 12 LB 265/10
    Die Steuerung von Windkraftanlagen durch Darstellungen im Flächennutzungsplan oder wie hier Ziele der Raumordnung kann Entschädigungspflichten nach § 42 BauGB nicht auslösen, weil Nutzungsmöglichkeiten, die § 35 BauGB eröffnet, nicht auf einer in § 42 BauGB vorausgesetzten eigentumsrechtlichen Rechtsposition beruhen (BVerwG, Urteil v. 27.1.2005, a.a.O. unter Hinweis auf BT-Drucks. 15/2996, S. 62; Hoffmann, in: Spannowsky/Uechtritz, BauGB, § 42 Rdnr. 11.1; vgl. auch Breuer, in: Schrödter, BauGB, 7. Aufl., § 42 Rdnr. 26a; Bielendberg/Runkel, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 42 Rdnr. 65).

    Eine zulässige Nutzung im Sinne der zitierten Vorschrift ist anzunehmen, wenn die Nutzungsmöglichkeit die Qualität einer eigentumsrechtlichen Rechtsposition hat (BVerwG, Urteil vom 27.1.2005 - 4 C 5.04 -, BVerwGE 122, 364, juris; Bielenberg/Runkel, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Kommentar, Stand. Nov. 2011, § 42 Rdn. 21 ff.).

    Es handelt sich lediglich unverändert um eine unter dem Vorbehalt sonstiger öffentlicher Belange stehende Nutzungsmöglichkeit, deren Entzug entschädigungsfrei möglich ist (BVerwG, Urteil vom 27.1.2005 - 4 C 5.04 -, BVerwGE 122, 364, juris; Breuer, in: Schrödter, BauGB, Kommentar, 7. Aufl., 2006, § 42 Rdn. 19 ff., 26a; Bielenberg/Runkel, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautz-berger, BauGB, Kommentar, Stand. Nov. 2011, § 42 Rdn. 32, 65).

  • VGH Bayern, 04.11.1996 - 1 B 94.2923
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.2012 - 12 LB 265/10
    Gegenstand und Umfang der Frage(n) und damit auch der Bindungswirkung des Vorbescheids bestimmt also der Bauherr (zum Bestimmungsrecht des Bauherrn auch etwa Nds. OVG, Urteil vom 29.4.2008 - 12 LC 20/07 -, BauR 2009, 623, juris Rdn. 50; OVG Berlin, Urteil vom 16.7.1990 - 2 B 48/87 -, LKV 1991, 243; s. auch OVG LSA, Urteil vom 22.6.2006 - 2 L 23/04 -, BauR 2006, 1943, juris Rdn. 32; Bay. VGH, Urteil vom 4.11.1996 - 1 B 94.2923 -, BayVBl. 1997, 341).

    Soweit mit einem Vorbescheid die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem öffentlichen (Bau-)Recht punktuell festgestellt worden ist - hier also hinsichtlich der Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit der vier in den zu der Bauvoranfrage eingereichten Bauvorlagen eingezeichneten Windenergieanlagen -, kann für die Geltungsdauer des Vorbescheids die Genehmigung auch im Fall einer zwischenzeitlichen Rechtsänderung nicht mehr versagt werden (dazu etwa BVerwG, Urteil vom 17.3.1989 - 4 C 14.85 -, DVBl. 1989, 673, juris Rdn. 9 ff.; Bay. VGH, Urteil vom 4.11.1996 - 1 B 94.2923 -, BayVBl. 1997, 341 m.w.N., sog. relative Bestandskraft).

    Für die Frage, ob eine Abweichung noch als geringfügig anzusehen und das zur Genehmigung gestellte Vorhaben damit noch von der Bindungswirkung des Vorbescheids erfasst ist, kommt es maßgeblich darauf an, ob wegen der Abweichung die Genehmigungsfragen in bodenrechtlicher Hinsicht neu aufgeworfen werden (zu alledem BVerwG, Urteil vom 4.3.1983 - 4 C 69.79 -, BauR 1983, 343, juris; OVG LSA, Urteil vom 22.6.2006 - 2 L 23/04 -, BauR 2006, 1943, juris Rdn. 32 ff.; Bay. VGH, Urteil vom 4.11.1996 - 1 B 94.2923 -, BayVBl. 1997, 341; OVG Berlin, Urteil vom 16.7.1990 - 2 B 48/87 -, LKV 1991, 243).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 2 L 23/04

    Windenergieanlagen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.2012 - 12 LB 265/10
    Gegenstand und Umfang der Frage(n) und damit auch der Bindungswirkung des Vorbescheids bestimmt also der Bauherr (zum Bestimmungsrecht des Bauherrn auch etwa Nds. OVG, Urteil vom 29.4.2008 - 12 LC 20/07 -, BauR 2009, 623, juris Rdn. 50; OVG Berlin, Urteil vom 16.7.1990 - 2 B 48/87 -, LKV 1991, 243; s. auch OVG LSA, Urteil vom 22.6.2006 - 2 L 23/04 -, BauR 2006, 1943, juris Rdn. 32; Bay. VGH, Urteil vom 4.11.1996 - 1 B 94.2923 -, BayVBl. 1997, 341).

    Da die von der R. AG geplanten vier Windenergieanlagen in den zur Bauvoranfrage eingereichten Karten bereits "punktgenau" eingezeichnet sind, war das Bauvorbescheidsvorhaben in dieser Weise konkretisiert worden (vgl. auch OVG LSA, Urteil vom 22.6.2006 - 2 L 23/04 -, BauR 2006, 1943, juris Rdn. 32).

    Für die Frage, ob eine Abweichung noch als geringfügig anzusehen und das zur Genehmigung gestellte Vorhaben damit noch von der Bindungswirkung des Vorbescheids erfasst ist, kommt es maßgeblich darauf an, ob wegen der Abweichung die Genehmigungsfragen in bodenrechtlicher Hinsicht neu aufgeworfen werden (zu alledem BVerwG, Urteil vom 4.3.1983 - 4 C 69.79 -, BauR 1983, 343, juris; OVG LSA, Urteil vom 22.6.2006 - 2 L 23/04 -, BauR 2006, 1943, juris Rdn. 32 ff.; Bay. VGH, Urteil vom 4.11.1996 - 1 B 94.2923 -, BayVBl. 1997, 341; OVG Berlin, Urteil vom 16.7.1990 - 2 B 48/87 -, LKV 1991, 243).

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06

    Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.2012 - 12 LB 265/10
    Der Umstand, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26.4.2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382) Darstellungen mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 2 Hs. 2 BauGB eine dem Bebauungsplan vergleichbare Funktion haben und sie deswegen zum Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens nach § 47 Abs. 1 Satz 1 VwGO gemacht werden können, zwingt nicht zu der Annahme, die durch die Festlegung eines Vorranggebiets eingeräumte Nutzungsmöglichkeit sei mit derjenigen gleichzustellen, die durch einen Bebauungsplan eingeräumt worden sei (in diesem Sinne wohl Paetow, Berliner Kommentar zum BauGB, Band 2, 3. Aufl., Stand: Dez. 2011, § 42 Rdn. 8 ff., 12).

    Dem Zweckverband Großraum Braunschweig als Träger der Regionalplanung kann im Übrigen auch nicht angelastet werden, er habe bei seiner Planänderung 2005 die Bedeutung der Belange der betroffenen Grundstückseigentümer verkannt, die ihnen nach dem genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2007 (- 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382) zuzumessen seien.

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2008 - 12 LB 44/07

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für die Errichtung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.2012 - 12 LB 265/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil v. 17.12.2002, a.a.O.; vgl. auch Urteil d. Sen. v. 24.1.2008 - 12 LB 44/07 -, juris) ist es im Rahmen der Bauleitplanung - Gleiches gilt für die Regionalplanung - zulässig, Pufferzonen und pauschale Abstände zu geschützten Nutzungen festzusetzen und auf eine konkrete Prüfung der Verträglichkeit einer Windenergienutzung an jedem einzelnen Standort zu verzichten.

    Er hat dann sein Auswahlkonzept nochmals zu überprüfen und ggf. abzuändern (BVerwG, Urteil v. 24.1.2008, a. a. O.).

  • OVG Berlin, 16.07.1990 - 2 B 48.87

    Vorbescheid; Bindungswirkung; Änderung der Sach- oder Rechtslage; Dauerwirkung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.2012 - 12 LB 265/10
    Gegenstand und Umfang der Frage(n) und damit auch der Bindungswirkung des Vorbescheids bestimmt also der Bauherr (zum Bestimmungsrecht des Bauherrn auch etwa Nds. OVG, Urteil vom 29.4.2008 - 12 LC 20/07 -, BauR 2009, 623, juris Rdn. 50; OVG Berlin, Urteil vom 16.7.1990 - 2 B 48/87 -, LKV 1991, 243; s. auch OVG LSA, Urteil vom 22.6.2006 - 2 L 23/04 -, BauR 2006, 1943, juris Rdn. 32; Bay. VGH, Urteil vom 4.11.1996 - 1 B 94.2923 -, BayVBl. 1997, 341).

    Für die Frage, ob eine Abweichung noch als geringfügig anzusehen und das zur Genehmigung gestellte Vorhaben damit noch von der Bindungswirkung des Vorbescheids erfasst ist, kommt es maßgeblich darauf an, ob wegen der Abweichung die Genehmigungsfragen in bodenrechtlicher Hinsicht neu aufgeworfen werden (zu alledem BVerwG, Urteil vom 4.3.1983 - 4 C 69.79 -, BauR 1983, 343, juris; OVG LSA, Urteil vom 22.6.2006 - 2 L 23/04 -, BauR 2006, 1943, juris Rdn. 32 ff.; Bay. VGH, Urteil vom 4.11.1996 - 1 B 94.2923 -, BayVBl. 1997, 341; OVG Berlin, Urteil vom 16.7.1990 - 2 B 48/87 -, LKV 1991, 243).

  • OVG Niedersachsen, 29.04.2008 - 12 LC 20/07

    Erteilung eines Bauvorbescheids für die Errichtung und den Betrieb einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.2012 - 12 LB 265/10
    Sie hat in der Sache auf das Urteil des Senats vom 29. April 2008 (- 12 LC 20/07 -, BauR 2009, 623, juris) betreffend u.a. die Umstellung einer Bauvoranfrage im Verlaufe des Genehmigungsverfahrens hingewiesen.

    Gegenstand und Umfang der Frage(n) und damit auch der Bindungswirkung des Vorbescheids bestimmt also der Bauherr (zum Bestimmungsrecht des Bauherrn auch etwa Nds. OVG, Urteil vom 29.4.2008 - 12 LC 20/07 -, BauR 2009, 623, juris Rdn. 50; OVG Berlin, Urteil vom 16.7.1990 - 2 B 48/87 -, LKV 1991, 243; s. auch OVG LSA, Urteil vom 22.6.2006 - 2 L 23/04 -, BauR 2006, 1943, juris Rdn. 32; Bay. VGH, Urteil vom 4.11.1996 - 1 B 94.2923 -, BayVBl. 1997, 341).

  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04

    Windfarm, Änderung einer -; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.2012 - 12 LB 265/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Grenzen eines Bauleitplans oder die Grenzen von Baugebieten oder Bauflächen stets von der gesamten Windkraftanlage einschließlich des Rotors einzuhalten (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2004 - 4 C 3.04 -, BVerwGE 122, 117, juris Rdn. 40).
  • BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 14.85

    Bauvorbescheid - Babauungsgenehmigung - Baugenehmigung - Bindungswirkung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.2012 - 12 LB 265/10
    Soweit mit einem Vorbescheid die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem öffentlichen (Bau-)Recht punktuell festgestellt worden ist - hier also hinsichtlich der Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit der vier in den zu der Bauvoranfrage eingereichten Bauvorlagen eingezeichneten Windenergieanlagen -, kann für die Geltungsdauer des Vorbescheids die Genehmigung auch im Fall einer zwischenzeitlichen Rechtsänderung nicht mehr versagt werden (dazu etwa BVerwG, Urteil vom 17.3.1989 - 4 C 14.85 -, DVBl. 1989, 673, juris Rdn. 9 ff.; Bay. VGH, Urteil vom 4.11.1996 - 1 B 94.2923 -, BayVBl. 1997, 341 m.w.N., sog. relative Bestandskraft).
  • BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.

  • BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 69.79

    Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Forsthauses mit

  • OVG Niedersachsen, 13.04.2011 - 12 ME 8/11

    Baurecht, Immissionschutzrecht: Reichweite der Bindungswirkung eines

  • OVG Niedersachsen, 13.06.2007 - 12 LC 36/07

    Antrag auf Erteilung eines auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit bezogenen

  • VGH Bayern, 09.11.2011 - 4 N 10.1322

    Herausnahme eines Vorbehaltsgebietes für Windkraftanlagen aus dem Regionalplan

  • VGH Bayern, 21.12.2010 - 22 ZB 09.1682

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für eine Windkraftanlage

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2009 - 3 S 1467/07

    Bebauungsplan; Bestandsschutz für Schweinemastbetrieb trotz

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2003 - 5 S 2751/01

    Lärmschutz - Fast-Food-Restaurant - erloschene baurechtlich genehmigte Nutzung

  • OVG Thüringen, 29.11.1999 - 1 EO 658/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Baueinstellung;

  • BVerwG, 27.09.2007 - 4 B 36.07

    Nachbarschützende Funktion der Festsetzung von Baugebieten durch Bebauungsplan;

  • BVerwG, 02.06.2008 - 4 B 32.08

    Möglichkeit einer Verlagerung von Konflikten im Rahmen der bauleitplanerischen

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2011 - 3 S 2439/09

    Windkraftanlage; als immissionsschutzrechtliche Genehmigung fortgeltende

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1989 - 8 S 1869/89

    Wirksamkeit einer Baugenehmigung - Voraussetzung einer Rechtsnachfolge

  • OVG Berlin, 07.06.2004 - 2 S 27.04
  • VGH Bayern, 15.02.2006 - Au 4 S 05.2021
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2018 - 2 L 47/16

    Untätigkeitsklage in immissionsschutzrechtlichem Genehmigungsverfahren;

    Es handelt sich lediglich unverändert um eine unter dem Vorbehalt sonstiger öffentlicher Belange stehende Nutzungsmöglichkeit (vgl. NdsOVG, Urt. v. 08.05.2012 - 12 LB 265/10 -, juris RdNr. 48; Haselmann, ZfBR 2014, 529 ).
  • VG Neustadt, 20.07.2020 - 5 L 490/20

    Fachmarktzentrum Rohrbach: Eilantrag der Stadt Landau gegen Schuhfachgeschäft

    Die Annahme eines konkludenten Verzichts setzt ein schlüssiges Verhalten voraus, in dem unmissverständlich und unzweifelhaft der endgültige Verzichtswille zum Ausdruck kommt (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 08. Mai 2012 - 12 LB 265/10 -, DVBl 2012, 1252 m.w.N.).

    Wird das Vorhaben derart verändert, dass es in rechtserheblicher Weise von den entschiedenen Punkten abweicht und die Genehmigungsfrage neu aufwirft, entfällt die Bindungswirkung des Vorbescheids (Bay. VGH, Beschluss vom 29. April 2019 - 9 ZB 15.2606 -, juris m.w.N.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. März 2013 - 1 A 309/11 -, juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 8. Mai 2012 - 12 LB 265/10 -, juris; Decker, in: Simon/Busse, a.a.O., Art. 71 Rn. 106).

    Die Prüfung, ob infolge einer Abweichung die Genehmigungsfrage in bodenrechtlicher Hinsicht neu aufgeworfen wird, ist u.a. anhand der einerseits zur Voranfrage und andererseits zum Genehmigungsantrag eingereichten Unterlagen und Pläne vorzunehmen (OVG Niedersachsen, Urteil vom 8. Mai 2012 - 12 LB 265/10 -, DVBl 2012, 1252).

  • BVerwG, 23.06.2014 - 4 C 1.13

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigterklärung in der Hauptsache

    Das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Mai 2012 (12 LB 265/10) und das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 18. September 2007 (2 A 94/06) sind unwirksam.
  • OVG Niedersachsen, 29.08.2012 - 12 LA 194/11

    Voraussetzungen einer wirksamen, die Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 S. 3

    Da danach an der Richtigkeit der Annahme des Verwaltungsgerichts, die Planung der Beigeladenen eröffne der Windenergienutzung hinreichenden Raum, keine ernstlichen Zweifel bestehen, kann auch nicht davon ausgegangen werden, es habe für die Beigeladene Anlass bestanden, die methodischen Schritte zur Standortwahl noch einmal zu hinterfragen (vgl. bereits Nds. OVG, Urt. v. 8.5.2012 - 12 LB 265/10 -, NuR 2012, 500).
  • OVG Sachsen, 11.09.2018 - 4 A 162/16

    Windkraftanlage; Regionalplan; Vorranggebiet; Eignungsgebiet; Rügefrist für

    Sie stehen in dem für die Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung des Senats (vgl. dazu etwa NdsOVG, Urt. v. 8. Mai 2012 - 12 LB 265/10 -, juris Rn. 36 = DVBl. 2012, 1252; BayVGH a. a. O., juris Rn. 26) dem Vorhaben entgegen.
  • VG Ansbach, 30.07.2014 - AN 11 K 14.00328

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines immissionsschutzrechtlichen

    Zu den im Aufhebungsverfahren gerecht abzuwägenden Belangen gehören auch die im Vertrauen auf die Gültigkeit des Plans getroffenen privaten Nutzungsdispositionen (BVerwG, B.v. 12.12.1990 - 4 B 143/90 - juris), nicht dagegen aber ein (möglicher) Entschädigungsanspruch nach § 42 Abs. 1 BauGB (Nds OVG, U.v. 8.5.2012 - 12 LB 265/10 - juris), da die Aufhebung von Flächennutzungsplänen wohl schon nicht unter diese Vorschrift fällt (EZBK § 42 BauGB Rn. 32 und 53 ff.).
  • OVG Sachsen, 12.03.2013 - 1 A 309/11

    Bauvorbescheid, Bindungswirkung, Erschließung

    Gegenstand und Umfang der Frage(n) und damit auch der Bindungswirkung des Vorbescheids bestimmt also der Bauherr (NdsOVG, Urt. v. 8. Mai 2012 - 12 LB 265/10 -, juris).
  • VG Trier, 22.09.2021 - 5 K 381/21

    Bedeutung der Bestandskraft eines Bauvorbescheids für die Bestimmung des Inhalts

    Die Bindung an den Bauvorbescheid entfiele lediglich dann, wenn das Bauvorhaben im Vergleich zum Vorbescheidsvorhaben derart verändert würde, dass wegen dieser Änderungen die Genehmigungsfrage in bodenrechtlicher Hinsicht erneut aufgeworfen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. März 1983 - 4 C 69.79 -, juris Rn. 17 zum bayrischen Landesrecht; ihm folgend: OVG Nds, Urteil vom 8. Mai 2012 - 12 LB 265/10 -, juris Rn. 41).
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   VGH Baden-Württemberg, 08.05.2012 - 8 S 217/11   

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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.05.2012 - 8 S 217/11 (https://dejure.org/2012,10512)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Mai 2012 - 8 S 217/11 (https://dejure.org/2012,10512)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bauvorbescheid zur Errichtung einer Windkraftanlage; öffentlicher Planungsträger; Regionalverband; drittschützende Wirkung von § 35 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit eines Regionalverbands in Baden-Württemberg zur Abwehr der Erteilung eines Bauvorbescheids über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Windkraftanlage i. S. des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB aus eigener Rechtskraft

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Regionalplan Heilbronn/Franken; Klagerecht von Trägern der Raumordnung gegen WEA-Genehmigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Möglichkeit eines Regionalverbands in Baden-Württemberg zur Abwehr der Erteilung eines Bauvorbescheids über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Windkraftanlage i. S. des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB aus eigener Rechtskraft

  • ibr-online

    Windkraftanlage: Kein Abwehrrecht der Regionalverbände

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Regionalverband Heilbronn-Franken: Kein Abwehrrecht gegen Bauvorbescheid für Windkraftanlage in Frankenhardt

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Windenergie: Abwehrrecht der Regionalverbände nur aus eigenem subjektivem Recht! (IBR 2012, 1318)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 63, 63
  • NVwZ-RR 2012, 632
  • NZBau 2012, 430
  • VBlBW 2012, 394
  • DVBl 2012, 1048
  • DÖV 2012, 650
  • BauR 2012, 1833
  • ZfBR 2012, 678
  • ZNER 2012, 445
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.1998 - 8 S 1093/98

    Antragsbefugnis wegen der Verletzung von Planungsrechten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2012 - 8 S 217/11
    Die Aufgabe der Regionalplanung ist den Regionalverbänden in Baden-Württemberg als Teil der staatlichen Landesplanung, nicht jedoch als eigene Angelegenheit i. S. eines wehrfähigen Selbstverwaltungsrechts übertragen (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 19.06.1998 - 8 S 1093/98 - ESVGH 48, 277 ).

    Die im Senatsbeschluss vom 19.06.1998 - 8 S 1093/98 - angeführten Gründe gegen ein solches Recht überzeugten nicht.

    Der Senat hält an seiner im Beschluss vom 19.06.1998 - 8 S 1093/98 - (ESVGH 48, 277 ) vertretenen Rechtsauffassung fest.

    Ob ihnen die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben als eigene oder als staatliche Angelegenheit übertragen wird, entscheidet der einfache Gesetzgeber, der dabei - anders als bei der Übertragung einer Aufgabe auf die in Art. 71 Abs. 1 Satz 1 LV genannten Gemeinden und Gemeindeverbände - keinen besonderen verfassungsrechtlichen Bindungen unterliegt (Senatsbeschluss vom 19.06.1998, a.a.O. m.w.N.).

    Dieses Weisungsrecht ist nicht umfassend, sondern beschränkt sich auf den Planungszeitraum und die Form der Regionalpläne, ermöglicht also selbst keinen unmittelbaren Einfluss auf den Inhalt des Regionalplans (vgl. Senatsbeschluss vom 19.06.1998, a.a.O.).

    Denn es hätte nahegelegen, dass der Gesetzgeber bei der Novellierung des Landesplanungsgesetzes vom 10.10.1983 (GBl. S. 621), welche die mit § 13 Abs. 1 LPlG identische Vorgängervorschrift des § 10 Abs. 1 Satz 1 LPlG 1983 neu gefasst hat, zu einer ähnlichen Formulierung greift, wenn er dem Recht des Landtages, der Landesregierung oder der obersten Landesbehörden, regionalplanerische Vorrangigkeitsentscheidungen zu treffen, bestimmte, vergleichbare Grenzen hätte ziehen wollen (vgl. Senatsbeschluss vom 19.06.1998, a.a.O.).

    Der Gesetzgeber reagierte damit auf den Senatsbeschluss vom 19.06.1998 (a.a.O.), wie aus der Begründung des Gesetzes über die Weiterentwicklung des Verbands Region Stuttgart vom 12.07.1999 hervorgeht (LT-Drs. 12/4235 S. 15 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2007 - 3 S 2789/06

    Normenkontrollantrag gegen Regionalplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2012 - 8 S 217/11
    Auch der 3. Senat des beschließenden Gerichtshofs habe mit seinem Beschluss vom 24.05.2007 - 3 S 2789/06 -, wonach richtiger Antragsgegner eines Normenkontrollantrags gegen einen Regionalplan der Regionalverband sei, anerkannt, dass der Regionalverband Planungsträger sei.

    Aus dem Beschluss des 3. Senats des beschließenden Gerichtshofs vom 24.05.2007 - 3 S 2789/06 - (ZfBR 2007, 573) folgt entgegen der Ansicht des Beigeladenen zu 2 nichts Gegenteiliges.

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 39.86

    Feststellungsklage - Baugenehmigung - Verletzung in eigenen subjektiven Rechten -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2012 - 8 S 217/11
    Ob er insoweit auch in einem eigenen subjektiven Recht verletzt wird, ist jedenfalls für die Zulässigkeit seines Rechtsmittels unerheblich (vgl. BVerwG, Urteile vom 23.08.1977 - 4 C 29.73 - BVerwGE 47, 19 und vom 15.02.1990 - 4 C 39.86 - NVwZ 1990, 857 m.w.N.).

    Auf die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der im angefochtenen Urteil ausgesprochenen Verpflichtung des Beklagten kommt es dann nicht an (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.02.1990, a.a.O. m.w.N.).

  • VG Stuttgart, 29.04.2010 - 13 K 898/08

    Rechtsschutz gegen die Errichtung einer Windenergieanlage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2012 - 8 S 217/11
    Die Berufung des Beigeladenen zu 2 gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 29. April 2010 - 13 K 898/08 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 29.04.2010 - 13 K 898/08 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 8 S 2567/10

    Auferlegung von Kosten eines Beigeladenen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2012 - 8 S 217/11
    Eine Entscheidung nach § 162 Abs. 3 VwGO zugunsten der Beigeladenen zu 1 unterbleibt, da sie sich nicht durch Stellung eines Sachantrags am Kostenrisiko beteiligt (vgl. § 154 Abs. 3 VwGO) und das Berufungsverfahren auch sonst nicht wesentlich gefördert hat (vgl. Senatsbeschluss vom 20.01.2011 - 8 S 2567/10 - ESVGH 61, 159), weshalb es der Billigkeit entspricht, dass sie ihre außergerichtlichen Kosten selbst trägt.
  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2012 - 8 S 217/11
    Ihre durch das verfassungsrechtlich geschützte Selbstverwaltungsrecht (Art. 28 Abs. 2 GG; Art. 71 Abs. 1 und 2 LV) als eigenes subjektives Recht gewährleistete Planungshoheit vermittelt der Gemeinde ohnehin einen umfassenden materiell-rechtlichen Drittschutz bei der Anwendung des § 35 BauGB (BVerwG, Urteile vom 31.10.1990 - 4 C 45.88 - NVwZ 1991, 1076 , vom 14.04.2000 - 4 C 5.99 - NVwZ 2000, 1048 und vom 20.05.2010 - 4 C 7.09 - BVerwGE 137, 74 sowie Beschluss vom 24.06.2010 - 4 B 60.09 - BauR 2010, 1737 ).
  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99

    Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2012 - 8 S 217/11
    Ihre durch das verfassungsrechtlich geschützte Selbstverwaltungsrecht (Art. 28 Abs. 2 GG; Art. 71 Abs. 1 und 2 LV) als eigenes subjektives Recht gewährleistete Planungshoheit vermittelt der Gemeinde ohnehin einen umfassenden materiell-rechtlichen Drittschutz bei der Anwendung des § 35 BauGB (BVerwG, Urteile vom 31.10.1990 - 4 C 45.88 - NVwZ 1991, 1076 , vom 14.04.2000 - 4 C 5.99 - NVwZ 2000, 1048 und vom 20.05.2010 - 4 C 7.09 - BVerwGE 137, 74 sowie Beschluss vom 24.06.2010 - 4 B 60.09 - BauR 2010, 1737 ).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2012 - 8 S 217/11
    Der zuletzt genannte gesetzliche Planungsvorbehalt ermöglicht und bezweckt, Standorte bestimmter privilegierter Vorhaben durch vorbereitende Bauleitplanung oder durch Raumordnungspläne, insbesondere einen Regionalplan, zu steuern und zu bündeln (vgl. BT-Drs. 13/4978 S. 7; BVerwG, Urteil vom 13.03.2003 - 4 C 4.02 - BVerwGE 118, 33 ).
  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88

    Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2012 - 8 S 217/11
    Ihre durch das verfassungsrechtlich geschützte Selbstverwaltungsrecht (Art. 28 Abs. 2 GG; Art. 71 Abs. 1 und 2 LV) als eigenes subjektives Recht gewährleistete Planungshoheit vermittelt der Gemeinde ohnehin einen umfassenden materiell-rechtlichen Drittschutz bei der Anwendung des § 35 BauGB (BVerwG, Urteile vom 31.10.1990 - 4 C 45.88 - NVwZ 1991, 1076 , vom 14.04.2000 - 4 C 5.99 - NVwZ 2000, 1048 und vom 20.05.2010 - 4 C 7.09 - BVerwGE 137, 74 sowie Beschluss vom 24.06.2010 - 4 B 60.09 - BauR 2010, 1737 ).
  • BVerwG, 24.06.2010 - 4 B 60.09

    Zum Schutz der Planungshoheit der Gemeinde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2012 - 8 S 217/11
    Ihre durch das verfassungsrechtlich geschützte Selbstverwaltungsrecht (Art. 28 Abs. 2 GG; Art. 71 Abs. 1 und 2 LV) als eigenes subjektives Recht gewährleistete Planungshoheit vermittelt der Gemeinde ohnehin einen umfassenden materiell-rechtlichen Drittschutz bei der Anwendung des § 35 BauGB (BVerwG, Urteile vom 31.10.1990 - 4 C 45.88 - NVwZ 1991, 1076 , vom 14.04.2000 - 4 C 5.99 - NVwZ 2000, 1048 und vom 20.05.2010 - 4 C 7.09 - BVerwGE 137, 74 sowie Beschluss vom 24.06.2010 - 4 B 60.09 - BauR 2010, 1737 ).
  • BVerwG, 23.08.1974 - IV C 29.73
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.2013 - 4 K 27/10

    Normenkontrolle gegen Festsetzungen im Regionalen Raumentwicklungsprogramm

    Aus dieser rechtlichen Konstruktion kann mit dem VGH Baden-Württemberg (Beschl. v. 08.05.2012 - 8 S 217/11 -, juris Rn. 23 ff) der Schluss gezogen werden, dass die Regionalplanung "als Bestandteil der übergeordneten staatlichen Landesplanung, nicht aber als eine aus dieser herausgelöste, zwischen ihr und der Flächennutzungsplanung stehende selbständige Planungsebene mit eigenen wehrfähigen subjektiven (Selbstverwaltungs) Rechten des Planungsträgers konzipiert ist", und festgestellt werden, dass "das Letztentscheidungsrecht über den Inhalt des Regionalplans damit dem Land vorbehalten ist" und sich das "materielle Prüfungsrecht des Landes nicht - wie etwa bei der Genehmigung eines Bauleitplans durch eine höhere Verwaltungsbehörde - in einer Rechtskontrolle erschöpft", sondern vielmehr "einen eigenen planerischen Abwägungs- und Gestaltungsspielraum des Landes einschließt, ob sich der Regionalplan in die angestrebte räumliche Entwicklung des Landes einfüge".

    Bestärkt sieht sich der Senat in diesen Überlegungen durch den Umstand, dass der Gesetzgeber mit den regionalen Planungsverbänden, der ihnen verliehenen Rechtsnatur und der Zusammensetzung ihrer Organe (§§ 12 - 14 LPlG) sowie den Vorgaben für deren Planungsverfahren (§ 9 LPlG) offenbar bewusst eine Konstruktion gewählt hat, die die inhaltliche Letztverantwortung für die regionale Raumplanung vorrangig Mehrpersonengremien überlassen hat, die die kommunale Ebene repräsentieren, auch wenn damit nicht zwangsläufig dem in die staatliche Aufgabe Regionalplanung eingebundenen Planungsverband die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung als wehrfähiges Recht zuerkannt werden muss (siehe hierzu etwa VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 08.05.2012 - 8 S 217/11 -, juris Rn. 26 ff.).".

  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2022 - 5 S 427/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens;

    33 Gibt ein Gericht der Anfechtungsklage eines Bauherrn gegen die Rücknahme (einer Baugenehmigung oder) eines positiven Bauvorbescheids statt, ist die dagegen gerichtete Berufung eines nach § 65 Abs. 1 VwGO beigeladenen Nachbarn nicht schon dann begründet, wenn das angegriffene Urteil objektiv rechtswidrig ist, sondern nur dann, wenn es den Beigeladenen in seinen Rechten verletzt (vgl. BVerwG, Urteile vom 23.8.1974 - IV C 29.73 - juris Rn. 27-30 und vom 15.2.1990 - 4 C 39.86 - juris Rn. 15; Senatsurteil vom 8.6.2017 - 5 S 2030/16 - juris Rn. 26 f.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.7.1997 - 3 S 2556/96 - juris Rn. 29 und Beschluss vom 8.5.2012 - 8 S 217/11 - juris Rn. 17, BVerwG, Urteil vom 16.9.1981 - 8 C 1.81 - juris Rn. 13 sowie BVerwG, Urteil vom 12.3.1987 - 3 C 2.86 - juris Rn. 35).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.04.2013 - 4 K 24/11

    Normenkontrolle gegen Festsetzungen im Regionalen Raumentwicklungsprogramm

    Aus dieser rechtlichen Konstruktion kann mit dem VGH Baden-Württemberg (Beschl. v. 08.05.2012 - 8 S 217/11 -, juris Rn. 23 ff) der Schluss gezogen werden, dass die Regionalplanung "als Bestandteil der übergeordneten staatlichen Landesplanung, nicht aber als eine aus dieser herausgelöste, zwischen ihr und der Flächennutzungsplanung stehende selbständige Planungsebene mit eigenen wehrfähigen subjektiven (Selbstverwaltungs)Rechten des Planungsträgers konzipiert ist", und festgestellt werden, dass "das Letztentscheidungsrecht über den Inhalt des Regionalplans damit dem Land vorbehalten ist" und sich das "materielle Prüfungsrecht des Landes nicht - wie etwa bei der Genehmigung eines Bauleitplans durch eine höhere Verwaltungsbehörde - in einer Rechtskontrolle erschöpft", sondern vielmehr "einen eigenen planerischen Abwägungs- und Gestaltungsspielraum des Landes einschließt, ob sich der Regionalplan in die angestrebte räumliche Entwicklung des Landes einfüge".

    Bestärkt sieht sich der Senat in diesen Überlegungen durch den Umstand, dass der Gesetzgeber mit den regionalen Planungsverbänden, der ihnen verliehenen Rechtsnatur und der Zusammensetzung ihrer Organe (§§ 12 - 14 LPlG) sowie den Vorgaben für deren Planungsverfahren (§ 9 LPlG) offenbar bewusst eine Konstruktion gewählt hat, die die inhaltliche Letztverantwortung für die regionale Raumplanung vorrangig Mehrpersonengremien überlassen hat, die die kommunale Ebene repräsentieren, auch wenn damit nicht zwangsläufig dem in die staatliche Aufgabe Regionalplanung eingebundenen Planungsverband die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung als wehrfähiges Recht zuerkannt werden muss (siehe hierzu etwa VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 08.05.2012 - 8 S 217/11 -, juris Rn. 26 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.2016 - 8 S 1323/16

    Baugenehmigung für großflächigen Einzelhandel; Klagebefugnis eines

    Nur eine solche, an den Kriterien der Raumordnung orientierte Auslegung stellt sicher, dass der mit der Vorschrift des § 22 Abs. 1 LPlG vom Gesetzgeber verfolgte Zweck erreicht wird, bei einem Interessenkonflikt zwischen regionalen und örtlichen Belangen ohne Einschaltung einer Rechtsaufsichtsbehörde zügig zu klären, ob ein Vorhaben einem Ziel der Raumordnung widerspricht (LT-Drs. 12/5877 S. 17; Senatsurteil vom 08.05.2012 - 8 S 217/11 - NVwZ-RR 2012, 632).

    Auf das Erfordernis einer eigenen Rechtsverletzung des Regionalverbands kommt es bei Verfahren nach § 22 LPlG nicht an (Senatsbeschluss vom 08.05.2012 - 8 S 217/11 - VBlBW 2012, 394; Sparwasser, in: Hager, LPlG, § 22 Rn.19).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2012 - 8 S 2525/09

    Regionalplan; Beachtung der Ziele der Raumordnung des Landesentwicklungsplans;

    Die Vorschrift verpflichtet die Träger der Regionalplanung in Baden-Württemberg als nachgeordnete Ebene (ohne wehrfähige eigene Planungshoheit, vgl. Senatsbeschluss vom 08.05.2012 - 8 S 217/11 - NVwZ-RR 2012, 632; vgl. zur Klagebefugnis bei Einzelhandelsgroßbetrieben aber § 22 Abs. 1 Halbsatz 2 LplG) der ausschließlich staatlichen Landesplanung, Grundsätze und Ziele der Raumordnung des Landesentwicklungsplans und der fachlichen Entwicklungspläne räumlich und sachlich auszuformen.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.2022 - 14 S 1082/22

    Zulassung einer raumordnungsrechtlichen Zielabweichung für einen geplanten

    Weitergehende Verfahrens- oder gar materielle Rechte vermochte die Klägerin aus § 24 Satz 3 LplG nicht abzuleiten (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.05.2012 - 8 S 217/11 - VBlBW 2012, 792, juris Rn. 29: Beteiligungserfordernis, aber kein Mitentscheidungsrecht oder Einvernehmenserfordernis).
  • VG Stuttgart, 18.06.2012 - 2 K 1627/12

    Bauaufsichtliche Zulassung eines ohne Baugenehmigung errichteten Gebäudes;

    Der Gemeinde wird als Ausfluss der Planungshoheit das Recht zugebilligt, Vorhaben abzuwehren, die mit § 35 BauGB nicht in Einklang stehen (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 14.04.2000 - 4 C 5/99 - NVwZ 2000, 1048 m.w.N. und Beschl. v. 24.06.2010 - 4 B 60.09 - BauR 2010, 1737; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 08.05.2012 - 8 S 217/11 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 8 S 1530/10

    Teilfortschreibung "Windenergie" des Regionalplans Heilbronn-Franken Antrag auf

    Das Berufungsverfahren ist unter dem Aktenzeichen 8 S 217/11 anhängig.
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