Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 18.03.2010 - 3 W 41/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 16 Abs 1 S 1 KostO, § 38 Abs 2 Nr 1 KostO, § 156 Abs 2 S 3 KostO, § 156 Abs 6 S 1 KostO
Notarkosten: Pflicht eines Notars zum Hinweis auf eine billigere Zusammenbeurkundung - Deutsches Notarinstitut
KostO §§ 16 Abs. 1, 38 Abs. 2 Nr. 1, 156 Abs. 2 S. 3, Abs. 6 S. 1
Hinweispflicht des Notars auf die kostengünstigste Möglichkeit der Beurkundung - Zusammenbeurkundung von Kaufvertrag einer Eigentumswohnung und Verwalterzustimmung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflichten des Notars bei Beurkundung der Verwalterzustimmung zur Veräußerung einer Eigentumswohnung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beurkundung von Kaufvertrag und Verwalterzustimmung: Kosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflichten eines Notars bei Beurkundung der Verwalterzustimmung zur Veräußerung einer Eigentumswohnung
Verfahrensgang
- LG Bad Kreuznach, 29.01.2010 - 3 T 6/09
- OLG Zweibrücken, 18.03.2010 - 3 W 41/10
Papierfundstellen
- ZNotP 2010, 398
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 23.12.1993 - 3Z BR 237/93
Betrieb des Main-Donau-Kanals kein wirtschaftliches Unternehmen
Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.03.2010 - 3 W 41/10
Ob die Zulässigkeit der Weisungsbeschwerde des Notars gemäß § 156 Abs. 6 KostO a.F. eine Beschwer der ihm vorgesetzten oder ihn anweisenden Dienstbehörde erfordert (so etwa Senat, JurBüro 1988, 1054; OLG Stuttgart JurBüro 1989, 1712; a.A. BayObLG MittBayNot 1994, 169, 170 m.w.N.), bedarf keiner Entscheidung. - OLG Köln, 15.09.1989 - 2 Wx 14/89
Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.03.2010 - 3 W 41/10
In diesen Fällen hat der Notar die Beteiligten auf den billigeren Weg hinzuweisen, wenn dieser eine für die Erreichung des gewollten Erfolgs angemessene und zumindest in gleicher Weise sichere und zweckmäßige rechtliche Form darstellt (OLG Köln, JurBüro 1990, 75;… Korintenberg/Bengel/Tiedtke, KostO, 18. Aufl., § 16 Rdnr. 53;…Rohs/Wedever/Waldner, KostO, § 16 Rdnr. 24).
- OLG Frankfurt, 17.01.2017 - 20 W 93/15
Maßstab für Anwendung des § 21 GNotKG
Insoweit hat der Notar auch, obwohl er grundsätzlich über seine Kosten nicht belehren muss, dann, wenn mehrere verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zur Wahl stehen, auf den billigsten Weg hinzuweisen, wenn dieser eine für die Erreichung des gewollten Erfolgs angemessene und zumindest in gleicher Weise sichere und zweckmäßige rechtliche Form darstellt (vgl. Senat, Beschluss vom 07.01.2002, 20 W 477/2001, zitiert nach juris - OLG Köln JurBüro 1989, 105; OLG Zweibrücken ZNotP 2010, 398;… Wudy, a.a.O., § 21 Rz. 68;… vgl. auch Rohs/Wedewer/Waldner, a.a.O., § 21 Rz. 38;… Armbrüster/Preuß/Renner, Beurkundungsgesetz und Dienstordnung für Notare, 7. Aufl., § 17 BeurkG Rz. 76). - LG Düsseldorf, 04.04.2016 - 25 T 243/15
Belehrungspflicht des Notars; Notwendiger Hinweis gegenüber den Kostenschuldnern …
Hierzu besteht in der Regel kein Anlass, weil die Höhe der Kosten gesetzlich festgelegt ist und das Gericht und der Notar diese auch in voller Höhe erheben müssen (vgl. OLG Zweibrücken BeckRS 2010, 11184). - LG Düsseldorf, 30.07.2010 - 25 T 536/09
Nichterhebung von Notarkosten wegen falscher Sachbehandlung i. S. d. § 16 Abs. 1 …
Rn. 17 Für die Frage, ob Notarkosten wegen falscher Sachbehandlung unerhoben bleiben müssen, gelten nach der Rechtsprechung die gleichen Grundsätze und der gleiche Maßstab wie bei der Niederschlagung von Gerichtskosten: Nur ein offen zutage tretender Verstoß gegen eindeutige Normen oder ein offensichtliches Versehen rechtfertigt die Anwendung des § 16 KostO (…vgl. OLG Düsseldorf RNotZ 2005, 374 juris Rn. 3, JurBüro 2005, 318 juris Ls. 1; OLG Zweibrücken Beschluss vom 18.03.2010 - Az.: 3 W 41/10 juris Rn. 8;… Korintenberg/Bengel/Tiedtke, Kostenordnung, 18. Auflage 2009, § 16 KostO Rn. 2).Rn. 22 Es handelt sich vorliegend auch um ein derart offenkundiges Versehen, dass dies - auch bei der gebotenen restriktiven Auslegung (vgl. (OLG Zweibrücken Beschluss vom 18.03.2010 - Az.: 3 W 41/10 juris Rn. 8) - die Anwendung des § 16 Abs. 1 S. 1 KostO rechtfertigt.
- LG Düsseldorf, 06.11.2015 - 25 T 114/15
Hinweispflicht des Notars bzgl. verschiedener zur Wahl stehender …
Hierzu besteht in der Regel kein Anlass, weil die Höhe der Kosten gesetzlich festgelegt ist und das Gericht und der Notar diese auch in voller Höhe erheben müssen (vgl. OLG Zweibrücken BeckRS 2010, 11184). - LG Potsdam, 20.12.2019 - 12 T 29/17
Aufhebung der Kostenberechnungen für die Beurkundung von Vorsorgevollmachten und …
Rn. 24 Grundsätzlich gilt, dass der Notar verpflichtet ist, mehrere Erklärungen in einer Urkunde zusammenzufassen, sofern diese Vorgehensweise im Vergleich zur getrennten Beurkundung Kosten spart und gleichermaßen zum erwünschten Erfolg führt (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.03.2010 - 3 W 41/10).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".