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Rechtsprechung
   KG, 11.02.2005 - 25 U 169/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4126
KG, 11.02.2005 - 25 U 169/03 (https://dejure.org/2005,4126)
KG, Entscheidung vom 11.02.2005 - 25 U 169/03 (https://dejure.org/2005,4126)
KG, Entscheidung vom 11. Februar 2005 - 25 U 169/03 (https://dejure.org/2005,4126)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Judicialis

    MauerG § 2; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    MauerG § 2; Grenzverordnung § 9 Satz 1; DDR-VerteidigungsG § 10
    Mauergesetz, Mauergrundstücke, allgemeiner Gleichheitsgrundsatz, DDR-Verteidigungsgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückerwerb eines ehemals zum Zwecke des Mauerbaus in Anspruch genommenen Grundstücks nach Maßgabe der Bestimmungen des Mauergrundstücksgesetzes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Erwerbsberechtigung ehemaliger Mauergrundstücksinhaber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Musterprozess über Berliner Mauergrundstück vom Kammergericht entschieden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berechtigung des Erwerbs ehemaliger Mauer- und Grenzgrundstücke zu 25% des Verkehrswerts in Einklang mit der Eigentumsgarantie und dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz ; Verfassungsrechtliche Verpflichtung des Bundesgesetzgebers zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage ...

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 50 (Entscheidungsbesprechung)

    § 2 MauerG; Art. 3, 14 GG
    Erwerb von Mauer- und Grenzgrundstücken (Prof. Dr. Angela Kolb; Neue Justiz 9/2005, S. 429-430)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2005, 429
  • ZOV 2005, 91
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (24)

  • BGH, 17.03.1995 - V ZR 100/93

    Ansprüche von einer Enteignung nach dem Baulandgesetz der DDR Betroffener

    Auszug aus KG, 11.02.2005 - 25 U 169/03
    Dass diese im Einzelfall - wie auch hier - nicht festgesetzt oder ausgezahlt wurde, ist rechtlich ohne Belang, weil es in diesem Zusammenhang allein auf die gesetzlich vorgesehene Regelung ankommt (vgl. dazu BGH NJW 1995, 1833, 1834 m. w. N).

    Die Wirksamkeit der Enteignung durch den Inanspruchnahmebescheid des Rates des Kreises Nauen vom 25.9.1968 ist nicht nach bundesdeutschen Maßstäben, sondern nach dem Recht der ehemaligen DDR zu beurteilen (vgl. BGH, NJW 1995, 1833, 1834 f. m. w. N.).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH NJW 1995, 1833, 1835) ist im Hinblick darauf, dass die DDR nicht zu einer Kodifikation des Verwaltungsverfahrensrechts gelangt ist, für die Frage der Wirksamkeit von Verwaltungsentscheidungen der DDR entscheidend eine Kontrolle der Nichtigkeitsmerkmale anhand der speziellen Rechtsvorschriften durchzuführen, die auf den maßgeblichen Sachverhalt heranzuziehen sind.

  • BVerfG, 09.12.1997 - 1 BvR 1611/94

    Rückübereignungsanspruch

    Auszug aus KG, 11.02.2005 - 25 U 169/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich in seinem Beschluss vom 9.12.1997 (NJW 1998, 1697) und nachfolgend im Nichtannahmebeschluss vom 31.3.1998 (NJW 1999, 3326) mit verfassungsrechtlichen Fragen in Bezug auf in der DDR durchgeführte Enteignungen auseinandergesetzt und hierzu wesentliche Grundsätze aufgestellt.

    Von daher ist kein Raum für die Annahme, dass vor dem Inkrafttreten der Verfassungsänderung vollzogene Enteignungen nachträglich unter den Vorbehalt der Rückgängigmachung beim Wegfall des Enteignungszwecks gestellt worden sind (BVerfG, NJW 1998, 1697, 1698).

    Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet, wesentlich Gleiches ohne sachlich rechtfertigenden Grund ungleich, und gebietet, wesentlich Ungleiches entsprechend seiner Eigenart ungleich zu behandeln (BVerfG, NJW 1998, 1697, 1698 m.w.N.).

  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96

    Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)

    Auszug aus KG, 11.02.2005 - 25 U 169/03
    Davon kann nicht ausgegangen werden (ebenso KG, 27. ZS. ZOV 1998, 134; BVerwG, VIZ 1997, 348 zu Enteignungen auf der Grundlage des Aufbaugesetzes und des Baulandgesetzes).

    Mit Rücksicht darauf ist es nicht angängig, bereits die Regelrechtsfolge des Art. 19 S. 1 EVertr dadurch in Frage zu stellen, dass schon die ursprüngliche Wirksamkeit der fraglichen DDR-Verwaltungsentscheidungen unter Hinweis auf rechtsstaatliche Mängel gemessen am bundesdeutschen Verwaltungsverfahrensrecht oder am ordre public geleugnet wird; vielmehr kommt es allein auf die Wirksamkeit nach den Maßstäben des seinerzeitigen DDR-Rechts an (…vgl. Stelkens/Bonk-Sachs, a.a.O., § 43 Rn. 229 m.w.N. und § 44 Rn. 216; vgl. auch BGHZ 127, 297, 309; BVerwG, VIZ 1997, 348, KG, 24. ZS., VIZ 1992, 321, 322) Für die Berufung auf den ordre public ist insofern kein Raum mehr.

  • BVerwG, 21.11.1994 - 7 B 91.94

    Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision - Enteignung von …

    Auszug aus KG, 11.02.2005 - 25 U 169/03
    Auch wenn der Zweck der Enteignung der Mauergrundstücke nach bundesdeutschen Rechtsvorstellungen schweres Unrecht darstellte, ist zu berücksichtigen, dass die Enteignung gemäß § 10 des Verteidigungsgesetzes der DDR von der Rechtsordnung der DDR gedeckt war (vgl. BVerwG, VIZ 1995, 161; VIZ 1997, 684; ZOV 2001, 55).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. VIZ 1995, 161; ZOV 2001, 55) sind Enteignungen für die Errichtung der Sperranlagen auf der Grundlage des § 10 des Verteidigungsgesetzes von 1961 generell nicht als unlautere Machenschaften im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG anzusehen, auch wenn die Sperranlagen "sinnfälliger Ausdruck des Unrechtsregimes in der früheren DDR" waren.

  • BVerwG, 23.01.1996 - 7 B 4.96

    Offene Vermögensfragen: Anfechtung eines auf die Vorschriften des …

    Auszug aus KG, 11.02.2005 - 25 U 169/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (DtZ 1996, 155) waren die Vertragsparteien des Einigungsvertrages auch befugt, in die Regelungen Verwaltungsakte von Behörden der DDR im Bereich des Ostsektors von Berlin einzubeziehen, selbst wenn diese gegen den besatzungsrechtlichen Status Berlins verstoßen haben sollten.

    Hoheitsakte im Beitrittsgebiet, die zur Enteignung von Grundstücken für Verteidigungszwecke geführt haben, sind daher auch bei Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze, sofern sie nicht bereits nach dem DDR-Rechtsverständnis nichtig sind, wirksam und können nur in einem Verwaltungsverfahren aufgehoben werden (…ebenso KG, 24. ZS, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, DtZ 1996, 155, 156).

  • BVerwG, 06.06.2000 - 8 B 98.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen grundsätzlicher …

    Auszug aus KG, 11.02.2005 - 25 U 169/03
    Auch wenn der Zweck der Enteignung der Mauergrundstücke nach bundesdeutschen Rechtsvorstellungen schweres Unrecht darstellte, ist zu berücksichtigen, dass die Enteignung gemäß § 10 des Verteidigungsgesetzes der DDR von der Rechtsordnung der DDR gedeckt war (vgl. BVerwG, VIZ 1995, 161; VIZ 1997, 684; ZOV 2001, 55).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. VIZ 1995, 161; ZOV 2001, 55) sind Enteignungen für die Errichtung der Sperranlagen auf der Grundlage des § 10 des Verteidigungsgesetzes von 1961 generell nicht als unlautere Machenschaften im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG anzusehen, auch wenn die Sperranlagen "sinnfälliger Ausdruck des Unrechtsregimes in der früheren DDR" waren.

  • KG, 24.10.1997 - 27 W 8081/97

    Mauergrundstücksenteignung

    Auszug aus KG, 11.02.2005 - 25 U 169/03
    Denn die Vertragsschließenden hätten insoweit mit dem Einigungsvertrag über das im vereinten Deutschland nach Beendigung des Besatzungsstatus geltende Recht disponieren können (vgl. Art. 7 des Vertrages über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12.9.1990, BGBl 11, 1318, Zwei-plus-Vier-Vertrag) und hätten dies getan (ebenso nachfolgend KG, 27. ZS, ZOV 1998, 134).

    Davon kann nicht ausgegangen werden (ebenso KG, 27. ZS. ZOV 1998, 134; BVerwG, VIZ 1997, 348 zu Enteignungen auf der Grundlage des Aufbaugesetzes und des Baulandgesetzes).

  • BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2366/97

    Rückenteignung eines nach dem Baulandgesetz der Deutschen Demokratischen Republik …

    Auszug aus KG, 11.02.2005 - 25 U 169/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich in seinem Beschluss vom 9.12.1997 (NJW 1998, 1697) und nachfolgend im Nichtannahmebeschluss vom 31.3.1998 (NJW 1999, 3326) mit verfassungsrechtlichen Fragen in Bezug auf in der DDR durchgeführte Enteignungen auseinandergesetzt und hierzu wesentliche Grundsätze aufgestellt.

    Abgesehen davon lässt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1999, 3326) aus dem Wortlaut des Art. 23 GG i. d. F. vom 1.1.1964 kein Anspruch auf Rückenteignung entnehmen, weil das Grundgesetz im Ostteil Berlins jedenfalls faktisch nicht durchgesetzt werden konnte.

  • BGH, 04.11.1994 - LwZR 11/93

    Rechte der Eigentümer eines Kreispachtbetriebes

    Auszug aus KG, 11.02.2005 - 25 U 169/03
    Mit Rücksicht darauf ist es nicht angängig, bereits die Regelrechtsfolge des Art. 19 S. 1 EVertr dadurch in Frage zu stellen, dass schon die ursprüngliche Wirksamkeit der fraglichen DDR-Verwaltungsentscheidungen unter Hinweis auf rechtsstaatliche Mängel gemessen am bundesdeutschen Verwaltungsverfahrensrecht oder am ordre public geleugnet wird; vielmehr kommt es allein auf die Wirksamkeit nach den Maßstäben des seinerzeitigen DDR-Rechts an (…vgl. Stelkens/Bonk-Sachs, a.a.O., § 43 Rn. 229 m.w.N. und § 44 Rn. 216; vgl. auch BGHZ 127, 297, 309; BVerwG, VIZ 1997, 348, KG, 24. ZS., VIZ 1992, 321, 322) Für die Berufung auf den ordre public ist insofern kein Raum mehr.
  • BGH, 03.11.2000 - V ZR 189/99

    Wirksamkeit und Rechtsfolge einer Enteignung nach dem Aufbaugesetz der DDR

    Auszug aus KG, 11.02.2005 - 25 U 169/03
    Soweit der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (ZOV 2001, 41, 43) die Auffassung vertreten hat, Enteignungen nach dem Aufbaugesetz der DDR hätten zu ihrem Wirksamwerden zumindest der formlosen Bekanntgabe an den Verfügungsberechtigten bedurft, vermag der erkennende Senat dem aus den vorstehenden Gründen und unter Berücksichtigung der auch nach der Rechtsprechung des BGH heranzuziehenden "gelebten Rechtswirklichkeit" in der ehemaligen DDR jedenfalls für die hier in Rede stehende Enteignung nach dem DDR-Verteidigungsgesetz nicht beizutreten.
  • BGH, 12.05.2000 - V ZR 47/99

    Rückabwicklung von Enteignungen auf Grundlage des DDR-Baulandgesetzes

  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 57.96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 201/94

    Enteignung nach AufbauG

  • KG, 04.02.2003 - 13 W 1/03

    Zivilrechtliche Ansprüche bei nichtiger Enteignung nach dem Baulandgesetz: …

  • KG, 13.04.1992 - 24 W 555/92
  • BGH, 11.03.2003 - XI ZR 403/01

    Zur Kündigung eines NPD-Girokontos

  • BGH, 26.02.1993 - V ZR 74/92

    Quasinegatorische Unterlassungsklage zur Durchsetzung von Lärmschutzauflagen …

  • BGH, 04.02.2004 - XII ZR 301/01

    Langfristige Mietverträge sind keine kreditähnlichen Geschäfte

  • BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 19.93

    Offene Vermögensfragen: Rückabwicklung nach fehlgeschlagener Enteignung in der …

  • BGH, 14.01.1993 - III ZR 33/88

    Bindung der Gerichte an Entscheidung der Verwaltungsbehörde über Dienstunfall

  • BGH, 04.04.2003 - V ZR 268/02

    Veräußerung von Mauergrundstücken in Berlin

  • BGH, 23.02.1995 - III ZR 58/94

    Anspruch auf Rückabwicklung einer fehlgeschlagenen Enteignung eines Grundstücks …

  • BVerfG, 03.08.1999 - 1 BvR 1892/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Mauergrundstücksgesetz

  • LG Dresden, 20.01.1994 - O-Baul 2/93
  • OLG Brandenburg, 24.05.2007 - 5 U 130/06

    Grundbuchberichtigung: Eigentum der Bundesrepublik an von der DDR für die …

    Das Verteidigungsgesetz wurde in einer Weise verstanden, wonach der mit der Errichtung der Sperranlagen verfolgte primäre Zweck, die Abwanderung der eigenen Bürger zu verhindern, noch von diesem Gesetz gedeckt war (so auch KG ZOV 2005, 91, 94).

    Die Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes ist allein danach zu beurteilen, ob er nach der Staatspraxis der DDR als wirksam angesehen und behandelt worden ist (BGH NJW-RR 2006, 884, 885; vgl. KG ZOV 2005, 91, 95).

    Aus diesem Grund konnte der Kläger auch keine "berechtigte Erwartung" im Sinne der Rechtsprechung des EGMR zu Art. 1 des Zusatzprotokolls zur EMRK für sich in Anspruch nehmen, dass der Nachfolgestaat, der an der Entziehung des Eigentums nicht beteiligt war, eine ungekürzte Wiedergutmachung in Form der kostenlosen Rückübereignung anordnen werde (vgl. KG ZOV 2005, 91, 94).

    Von dem Fall des § 1 Abs. 3 VermG unterscheidet sich der vorliegende Fall dadurch, dass die Enteignung gemäß § 10 VertG von der Rechtsordnung der DDR gedeckt war, während § 1 Abs. 3 VermG Fälle regelt, bei denen dies nicht der Fall ist (vgl. KG ZOV 2005, 91, 94).

  • OLG Brandenburg, 25.08.2005 - 5 U 78/03

    Sittenwidrigkeit des Ankaufs eines Mauer- und Grenzgrundstücks in der ehemaligen …

    Das Verteidigungsgesetz wurde in einer Weise verstanden, wonach der mit der Errichtung der Sperranlagen verfolgte primäre Zweck, die Abwanderung der eigenen Bürger zu verhindern, noch von diesem Gesetz gedeckt war (so auch KG ZOV 2005, 91, 94).
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