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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 11.01.2006

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.12.2005 - 8 C 2.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9097
BVerwG, 22.12.2005 - 8 C 2.05 (https://dejure.org/2005,9097)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.2005 - 8 C 2.05 (https://dejure.org/2005,9097)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 2005 - 8 C 2.05 (https://dejure.org/2005,9097)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht

    Anmeldung; Einzelkaufmann; Testamentsvollstrecker; Unternehmen; Unternehmensteil; Zweckbestimmung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Beteiligung am Verfahren als Nebenintervenientin; Entsprechende Anwendung der Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) über die Nebenintervention im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Abschließende Regelung über die Beteiligung am verwaltungsgerichtlichen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VwGO § 63, § 65 Abs. 2, § 142, § 173 Satz 1; ZPO § 66 ; BGB § 2038 Abs. 1
    Nebenintervention; Miterben; Streitgenossen; Beigeladene

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZOV 2006, 176
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 69.86

    Schornsteinfeger - Realrechte - Aufhebung - Bestellung

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2005 - 8 C 2.05
    Rn. 3 Es besteht auch keine Notwendigkeit für eine entsprechende Anwendung der Regelungen zur Nebenintervention (vgl. Urteile vom 15. März 1988 - BVerwG 1 C 69.86 - Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 31 S. 3 und vom 25. August 1966 - BVerwG 3 C 61.65 - BVerwGE 24, 343 ).
  • BVerwG, 20.10.1997 - 7 B 248.97

    Zwangsverkauf - Verfolgungsmaßnahme nach § 1 Abs. 6 VermG - Maßregel zur …

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2005 - 8 C 2.05
    Die sie betreffenden Auswirkungen eines ohne ihre Beteiligung ergangenen Urteils bestimmen sich vielmehr nach dem Umfang der Rechtsstellung, mit der das bürgerliche Recht den klagenden Erben ausstattet (Beschluss vom 20. Oktober 1997 - BVerwG 7 B 248.97 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 33).
  • BVerwG, 25.08.1966 - III C 61.65

    Wirkung einer Beiladung im Streit um die Wirksamkeit der Abtretung eines …

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2005 - 8 C 2.05
    Rn. 3 Es besteht auch keine Notwendigkeit für eine entsprechende Anwendung der Regelungen zur Nebenintervention (vgl. Urteile vom 15. März 1988 - BVerwG 1 C 69.86 - Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 31 S. 3 und vom 25. August 1966 - BVerwG 3 C 61.65 - BVerwGE 24, 343 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2009 - 7 D 124/07

    Wahrung des Instituts der Nebenintervention im verwaltungsgerichtlichen Verfahren …

    Rn. 40 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2005 - 8 C 2.05 -, Buchholz 310 § 63 VwGO Nr. 8, m.w.N.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.07.2008 - 3 B 10651/08

    Keine Streitverkündung im disziplinargerichtlichen Verfahren

    Der Streitverkündete zählt nicht dazu (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 2005, BeckRS 2006, 20302).
  • BVerwG, 18.11.2005 - 8 C 4.05

    Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …

    Der Wert des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren BVerwG 8 C 2.05 vor und nach der Verbindung wird auf jeweils 500 000 EUR festgesetzt.
  • BVerwG, 18.11.2005 - 8 C 9.05

    Verbund zweier Verfahren

    Das Verfahren BVerwG 8 C 9.05 wird zu dem Verfahren BVerwG 8 C 2.05 zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden (§ 141 Satz 1, § 125 Abs. 1, § 93 Satz 1 VwGO).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.09.2009 - 6 B 10883/09

    Rechtliches Interesse an der Beiladung eines früheren Bevollmächtigten

    Auch entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, eine Nebenintervention gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 66 ff. ZPO im verwaltungsgerichtlichen Verfahren für unzulässig zu erachten (Urteil vom 15. März 1988, Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 31 S. 3 [6], und Beschluss vom 22. Dezember 2005, BeckRS 2006, 20302).
  • OLG Bamberg, 07.11.2022 - 4 W 48/22

    Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers nach Rechtswegverweisung

    Aufgrund der fehlenden Anwendbarkeit der Vorschriften der §§ 66 ff. ZPO im Verwaltungsverfahren (vgl. BVerwG Beschluss vom 22.12.2005, Az. 8 C 2.05, BeckRS 2006, 20302, Rn. 2, 3) verlor der zunächst wirksam erklärte Beitritt des Streithelfers nach der Verweisung des Rechtsstreits aber seine Wirksamkeit (VG Bayreuth Beschluss vom 07.02.2022, Bl. 174 ff. d.A.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2015 - 2 A 7.15

    Normenkontrollantrag; Antragsfrist; Bekanntmachung; Amtsblatt; Auslegung des …

    Wegen der abschließenden Regelung in § 63 VwGO kommt eine Anwendung des § 66 ZPO über § 173 Satz 1 VwGO und damit ein unselbständiger Beitritt auf Antragstellerseite nicht in Betracht (…vgl. OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 18. Dezember 2009 - 7 D 124/07.NE, 7 D 128/08.NE -, juris Rn. 34 ff., BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2005 - 8 C 2.05 -, juris).
  • VG Minden, 29.07.2010 - 9 K 1572/09
    Sie ist auch nicht Nebenintervenientin (Eine Nebenintervention findet im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht statt - vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.12.2005 in 8 C 2.05.) und darüber dem Lager des Beklagten zuzurechnen, sondern verfolgte insoweit eigene Interessen.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.01.2006 - 7 B 84.05   

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https://dejure.org/2006,16607
BVerwG, 11.01.2006 - 7 B 84.05 (https://dejure.org/2006,16607)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.2006 - 7 B 84.05 (https://dejure.org/2006,16607)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 2006 - 7 B 84.05 (https://dejure.org/2006,16607)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung einer Berechtigung im Sinne des Vermögensgesetzes; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Zuordnung des Vermögenswertes in Form des Verkehrswertes; Restitutionsausschlussgrund in Gestalt der Nutzung der Bebauung als Hochschule; Bestehendes öffentliches ...

  • grundeigentum-verlag.de

    InVorG §§ 11 Abs. 5, 16 Abs. 1 Satz 1 und 3
    Restitutionshindernis vor investiven Maßnahmen; Anspruch des Berechtigten auf Zahlung des Verkehrswerts bei eigeninvestiven Maßnahmen des Verfügungsberechtigten

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZOV 2006, 176
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung …

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2006 - 7 B 84.05
    Entscheidend ist hierbei die Rechtsauffassung, die das Gericht von der Auslegung der zur Anwendung stehenden materiellrechtlichen Normen und vom Ergebnis einer Subsumtion der in Frage stehenden Tatsachen unter diese Normen hat (stRspr, vgl. Beschluss vom 23. Januar 1996 BVerwG 11 B 150.95 Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.04.2004 - 7 C 15.03

    Investive Veräußerung; Unternehmensverkauf; "asset deal"; Erlösauskehr; …

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2006 - 7 B 84.05
    Eine solche Zuordnung des Vermögenswertes in Form des Verkehrswertes würde aber der inneren Rechtfertigung entbehren, wenn ein Rückübertragungsanspruch im Zeitpunkt der Vornahme der Eigeninvestition gar nicht bestand bzw. die Restitutionsberechtigung durch die Eigeninvestition auch nicht wieder aufgelebt ist (für den Fall der investiven Veräußerung stRspr, vgl. Urteil vom 22. April 2004 BVerwG 7 C 15.03 Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 41).
  • VGH Bayern, 25.04.2022 - 8 ZB 21.3252

    Erlaubnis zur Wasserentnahme und Fischereirecht

    Die Gerichte sind nicht gehalten, Tatsachen aufzuklären, die sie für die Entscheidung als unerheblich erachten (…vgl. BVerwG, B.v. 20.8.2012 - 3 PKH 2.12 - ZOV 2012, 366 = juris Rn. 6; B.v. 11.1.2006 - 7 B 84.05 - ZOV 2006, 176 = juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 25.04.2022 - 8 ZB 21.3254

    Zulassungsantrag, Bescheid, Versorgung, Beweisantrag, Darlegungsanforderungen, …

    Die Gerichte sind nicht gehalten, Tatsachen aufzuklären, die sie für die Entscheidung als unerheblich erachten (…vgl. BVerwG, B.v. 20.8.2012 - 3 PKH 2.12 - ZOV 2012, 366 = juris Rn. 6; B.v. 11.1.2006 - 7 B 84.05 - ZOV 2006, 176 = juris Rn. 8).
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