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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.06.2011 - 8 B 69.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15579
BVerwG, 23.06.2011 - 8 B 69.10 (https://dejure.org/2011,15579)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.2011 - 8 B 69.10 (https://dejure.org/2011,15579)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 2011 - 8 B 69.10 (https://dejure.org/2011,15579)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Zum Kriterium der ausschließlich ausländischen Staatsangehörigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 8 VermG
    Zum Kriterium der ausschließlich ausländischen Staatsangehörigkeit

  • Wolters Kluwer

    Darlegung einer Divergenzrüge im Zusammenhang mit einem Streit über eine Enteignung eines Ausländers in der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone; Bestehen eines generellen Enteignungsverbots der SMAD für Vermögenswerte im Eigentum ausländischer Personen; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 103 Abs. 1, Art. 108; VwGO § 108 Abs. 1; VermG § 1 Abs. 8 a; SMAD-Befehle Nr. 194, 124, 126, 154
    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; Enteignungsverbot der SMAD für Vermögenswerte im Eigentum ausländischer Personen; rechtliches Gehör; Überzeugungsgrundsatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegung einer Divergenzrüge im Zusammenhang mit einem Streit über eine Enteignung eines Ausländers in der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone; Bestehen eines generellen Enteignungsverbots der SMAD für Vermögenswerte im Eigentum ausländischer Personen; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZOV 2011, 173
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.05.1996 - 7 C 41.95

    Offene Vermögensfragen: Restitutionsausschluß bei besatzungshoheitlicher …

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 8 B 69.10
    Rn. 3 1. Die geltend gemachte Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 41.95 - (BVerwGE 101, 150 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 74) liegt nicht vor.

    Vielmehr hat das Verwaltungsgericht ausdrücklich auf die zitierte Entscheidung Bezug genommen und ist wie diese davon ausgegangen, dass ein generelles Verbot der entschädigungslosen Enteignung von Vermögenswerten galt, die im Zeitpunkt der Enteignung im Eigentum ausländischer natürlicher oder juristischer Personen standen (vgl. Urteil vom 2. Mai 1996 a.a.O. S. 154).

    Es hat nur die Maßstäbe zur Beurteilung der Staatsangehörigkeit von Enteignungsbetroffenen während der Besatzungszeit in Übereinstimmung mit der angeblichen Divergenzentscheidung dahin konkretisiert, dass sie jedenfalls keine strengeren (genaueren) sein können als diejenigen, die deutsche Stellen in den Jahren 1933 bis 1945 im Hinblick auf die deutsche Staatsangehörigkeit eines Betroffenen anlegten (Urteil vom 2. Mai 1996 a.a.O. S. 157).

    Wie oben dargelegt, können die Beurteilungsmaßstäbe keine strengeren oder genaueren sein als diejenigen, die deutsche Stellen in den Jahren 1933 bis 1945 im Hinblick auf die deutsche Staatsangehörigkeit eines Betroffenen anlegten (Urteil vom 2. Mai 1996 a.a.O. S. 157;… Beschluss vom 19. Dezember 2008 a.a.O. Rn. 10).

    Das entspricht dem wiederholt bekundeten Willen der sowjetischen Besatzungsmacht, mit Rücksicht auf ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen gegenüber anderen Staaten das Eigentum ausländischer Staatsangehöriger vor dem Zugriff durch deutsche Stellen zu schützen (Urteil vom 2. Mai 1996 a.a.O. S. 155 f.).

  • BVerwG, 19.12.2008 - 8 B 69.08

    Voraussetzungen der Durchbrechung eines zuvor ausgesprochenen generellen …

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 8 B 69.10
    Der weiteren höchstrichterlichen Rechtsprechung folgend, hat das Verwaltungsgericht deshalb den Erkenntnisstand der handelnden Behörden im Zeitpunkt der Enteignung für maßgeblich gehalten (vgl. Beschluss vom 19. Dezember 2008 - BVerwG 8 B 69.08 - juris Rn. 10, insoweit nicht abgedruckt in Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 39).

    Wie oben dargelegt, können die Beurteilungsmaßstäbe keine strengeren oder genaueren sein als diejenigen, die deutsche Stellen in den Jahren 1933 bis 1945 im Hinblick auf die deutsche Staatsangehörigkeit eines Betroffenen anlegten (…Urteil vom 2. Mai 1996 a.a.O. S. 157; Beschluss vom 19. Dezember 2008 a.a.O. Rn. 10).

    Das gilt für das Bestehen einer bestimmten ausländischen Staatsangehörigkeit ebenso wie für die Frage, ob neben dieser eine deutsche Staatsangehörigkeit bestand oder nicht (…vgl. dazu Beschlüsse vom 3. August 1999 - BVerwG 7 B 70.99 - juris Rn. 9 und vom 19. Dezember 2008 a.a.O.).

    Umgekehrt lässt eine nach damaligem Stand nicht erkannte, objektiv aus heutiger Sicht aber bestehende zusätzliche deutsche Staatsangehörigkeit den Verstoß gegen das Enteignungsverbot nicht entfallen (vgl. Beschluss vom 19. Dezember 2008 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 8 B 69.10
    Der Hinweis der Klägerinnen auf die Begründung der Ablehnung ihres Beweisantrages im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 8. Juni 2010 kann keine Abweichung darlegen, weil die Divergenz sich aus dem angegriffenen Urteil selbst ergeben muss (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15).

    § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO ist noch nicht verletzt, wenn das Tatsachengericht einen fernliegenden oder nach Auffassung des Rechtsmittelführers unzutreffenden Schluss gezogen hat; erforderlich ist vielmehr, dass die Schlussfolgerung aus logischen Gründen schlechthin unmöglich ist (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 ).

  • BVerwG, 03.08.1999 - 7 B 70.99
    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 8 B 69.10
    Das gilt für das Bestehen einer bestimmten ausländischen Staatsangehörigkeit ebenso wie für die Frage, ob neben dieser eine deutsche Staatsangehörigkeit bestand oder nicht (vgl. dazu Beschlüsse vom 3. August 1999 - BVerwG 7 B 70.99 - juris Rn. 9 …und vom 19. Dezember 2008 a.a.O.).

    Gingen die handelnden Behörden nach ihren damaligen Erkenntnissen von einer zugleich bestehenden deutschen Staatsangehörigkeit aus, verstießen sie nicht gegen das Enteignungsverbot, weil dieses nur für Personen galt, die nach den damaligen Erkenntnissen zweifelsfrei neben der ausländischen nicht zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen (Beschluss vom 3. August 1999 a.a.O.).

  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99

    Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 8 B 69.10
    Eine Frage, die noch nicht Gegenstand einer höchstrichterlichen Entscheidung war, ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie sich anhand der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung ohne Weiteres beantworten lässt (vgl. Beschluss vom 24. August 1999 - BVerwG 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 228).
  • BVerwG, 24.05.2000 - 7 C 15.99

    Offene Vermögensfragen - Bodenreformenteignung; Enteignung eines Staatenlosen; …

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 8 B 69.10
    Rn. 4 Eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Mai 2000 - BVerwG 7 C 15.99 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 13) besteht ebenfalls nicht.
  • VG Gera, 13.02.2008 - 2 K 2439/03
    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 8 B 69.10
    Rn. 11 a) Ein Verfahrensmangel folgt nicht schon daraus, dass das Verwaltungsgericht sich der Sachverhalts- und Beweiswürdigung im Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 13. Februar 2008 - 2 K 2439/03 Ge - angeschlossen hat.
  • VG Berlin, 22.12.2016 - 29 K 7.16

    Entschädigung nach dem DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz für den Verlust von …

    Im umgekehrten Fall lässt eine nach dem damaligen Stand nicht erkannte, aber aus heutiger objektiver Sicht bestehende zusätzliche deutsche Staatsangehörigkeit den Verstoß gegen das Enteignungsverbot nicht entfallen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23. Juni 2011 - 8 B 69/10, ZOV 2011, 373, zitiert nach juris, dort Rdn. 8 unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 3. August 1999 - 7 B 70/99, RÜ BaRoV 1999, Nr. 13, 29, zitiert nach juris, dort Rdn. 9 …und Beschl. v. 19. Dezember 2008 - 8 B 69/08, ZOV 2009, 101, zitiert nach juris, dort Rdn. 10).

    Ist aber davon auszugehen, dass Cl... St... zumindest auch die deutsche Staatsangehörigkeit besaß, so kann sich die Klägerin nicht mit Erfolg auf ein, die Regelung in § 1 Abs. 2 Satz 2 DDR-EErfG rechtfertigendes Enteignungsverbot für ausländische Beteiligungen berufen, denn ein solches Enteignungsverbot bestand in Bezug auf natürliche Personen nur dann, wenn diese ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit besaßen (…siehe nur BVerwG, Urt. v. 3. August 1999 - 7 B 70/99, RÜ BaRoV 1999, Nr. 13, 29, zitiert nach juris, dort Rdn. 9;… Urt. v. 24. Mai 2000 - 7 C 15/99, VIZ 2000, 599, zitiert nach juris, dort Rdn. 17 und Beschl. v. 23. Juni 2011 - 8 B 69/10, ZOV 2011, 173, zitiert nach juris, dort Rdn. 8).

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