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Weitere Entscheidungen unten: BAG, 10.12.1997 | LAG Berlin, 05.01.1998

Rechtsprechung
   BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,108
BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96 (https://dejure.org/1997,108)
BAG, Entscheidung vom 10.12.1997 - 4 AZR 221/96 (https://dejure.org/1997,108)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 (https://dejure.org/1997,108)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Judicialis

    BAT 1975 § 22; ; BAT 1975 § 23; ; VergGr. IV b Fallgr. 1 a, 1 b, 2; ; VergGr. V b Fallgr. 1 a, 1 b, 1 c; ; VergGr. V c Fallgr. 1 a, 1 b; ; VergGr. VI b Fallgr. 1 a; ; VergGr. VII F... allgr. 1 a, 1 b der Anlage 1 a zum BAT/BL

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Daktyloskops in einem Landeskriminalamt

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung: Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 960
  • NZA-RR 1998, 567
  • ZTR 1998, 271
 
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Wird zitiert von ... (183)Zitiert selbst (35)

  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 542/93

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters des Kassen- und Mahnwesens bei Stadtwerken

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat dieses Tarifmerkmal sowohl ein quantitatives als auch ein qualitatives Element, wonach Fachkenntnisse von nicht ganz unerheblichem Ausmaß und nicht nur oberflächlicher Art erforderlich sind (vgl. z.B. Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 542/93 - AP Nr. 185 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).

    Gefordert wird eine Erweiterung der Fachkenntnisse dem Umfang nach (vgl. z.B. BAG Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 542/93 - AP Nr. 185 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).

    Unter selbständiger Leistung ist vielmehr eine Gedankenarbeit zu verstehen, die im Rahmen der für die Vergütungsgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich der einzuschlagenden Wege, wie insbesondere hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses eine eigene Beurteilung und eine eigene Entschließung erfordert (vgl. Senatsurteile vom 9. November 1957 - 4 AZR 592/55 - AP Nr. 29 zu § 3 TOA; vom 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - AP Nr. 178 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 28. September 1994 - 4 AZR 542/93 - AP Nr. 185 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 280/94

    Eingruppierung eines Vermessungstechnikers

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96
    Insoweit handelt es sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die innerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine Bedenken bestehen (BAG Urteil vom 26. Juli 1995 - 4 AZR 280/94 - AP Nr. 203 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).

    Seine Anwendung durch die Tatsachengerichte ist in vollem Umfang durch das Revisionsgericht nachprüfbar (Senatsurteil vom 26. Juli 1995 - 4 AZR 280/94 - AP Nr. 203 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).

    Die Bestimmung des Arbeitsvorgangs ist als Rechtsanwendung Sache der Gerichte (Senatsurteil vom 26. Juli 1995 - 4 AZR 280/94 - aaO, m.w.N.).

  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 338/82

    Eingruppierung: Dokumentarin/Archivarin bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96
    Bei der Prüfung, welche Arbeitsvorgänge in einer Tätigkeit anfallen, kommt es entscheidend auf die jeweiligen Arbeitsergebnisse an (vgl. BAG Urteile vom 24. August 1983 - 4 AZR 302/83 - BAGE 43, 250; vom 29. August 1984 - 4 AZR 338/82 - und vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP Nr. 79, 94, 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Es spricht für die Annahme eines Arbeitsvorgangs, wenn einzelne Arbeitsleistungen zueinander in einem engen inneren Zusammenhang stehen (Senatsurteil vom 29. August 1984 - 4 AZR 338/82 - AP Nr. 94 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von …

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten von unterschiedlicher tariflicher Wertigkeit dürfen nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (BAG Urteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu III 2 a der Gründe).

    So hat der Senat historische, architekturhistorische und fremdsprachliche Kenntnisse (Senatsurteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 515/92 - BAGE 74, 47 = AP Nr. 1 zu § 1 BAT), aber auch bautechnische Kenntnisse sowie Kenntnisse unterschiedlicher Regelungswerke für die Flächenberechnung, die Ermittlung der Nutzer sowie der Nutzung und für die Feststellung der Kapazitätswirksamkeit vorhandener Flächen (Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975) als ausreichend angesehen.

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96
    Bei der Prüfung, welche Arbeitsvorgänge in einer Tätigkeit anfallen, kommt es entscheidend auf die jeweiligen Arbeitsergebnisse an (vgl. BAG Urteile vom 24. August 1983 - 4 AZR 302/83 - BAGE 43, 250; vom 29. August 1984 - 4 AZR 338/82 - und vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP Nr. 79, 94, 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Dabei ist es rechtlich möglich, daß die Gesamttätigkeit des Angestellten im tariflichen Sinne nur einen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und nur einer einheitlichen rechtlichen Bewertung zugänglich ist (BAG Urteil vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 270/96

    Eingruppierung/Bewährungsaufstieg eines technischen Angestellten

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96
    Der Senat hat bereits in der Entscheidung vom 16. April 1997 (- 4 AZR 270/96 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) die Konsequenzen der rechtskräftigen Feststellung des Anspruchs eines Angestellten auf Vergütung nach einer Ausgangsfallgruppe und deren Bindungswirkung für den Folgeprozeß dargestellt und damit die Rechtsprechung des Senats zu den Folgen rechtskräftiger Eingruppierungsentscheidungen fortgeführt.

    In dem Urteil vom 16. April 1997 (- 4 AZR 270/96 -) hat der Senat dementsprechend auch die Bindungswirkung für den Fall bejaht, daß die Vergütungsgruppe, aus der der Bewährungsaufstieg erfolgen soll, überhaupt nur eine in Betracht kommende Fallgruppe vorsah und die Verpflichtung zur Vergütung nach dieser Vergütungsgruppe in dem Bewährungszeitraum rechtskräftig festgestellt war.

  • BAG, 08.11.1967 - 4 AZR 9/67

    Prüfung von Merkmalen - Gründliche Fachkenntnisse - Umfassende Fachkenntnisse - …

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96
    Nur wenn dann eine entsprechende Steigerung nach Tiefe und Breite, nach Qualität und Quantität, gegenüber dem Tätigkeitsmerkmal "gründliche und vielseitige Fachkenntnisse" festgestellt werden kann, ist das Tätigkeitsmerkmal "gründliche, umfassende Fachkenntnisse" erfüllt (vgl. BAG Urteil vom 8. November 1967 - 4 AZR 9/67 - AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 17.11.1955 - 2 AZR 367/54

    Arbeitsverhältnis: Überprüfung der Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96
    Allseitige Fachkenntnisse auf dem gesamten Gebiet der Verwaltung, bei der er arbeitet, sind nicht erforderlich (BAG Urteil vom 17. November 1955 - 2 AZR 367/54 - AP Nr. 7 zu § 3 TOA).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - …

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96
    (1) Dabei ist von dem durch die Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs auszugehen, nämlich einer unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer vernünftigen, sinnvollen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbaren und tariflich selbständig bewertbaren Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 461/93

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Bereich Pflegekosten und

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96
    Unter selbständiger Leistung ist vielmehr eine Gedankenarbeit zu verstehen, die im Rahmen der für die Vergütungsgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich der einzuschlagenden Wege, wie insbesondere hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses eine eigene Beurteilung und eine eigene Entschließung erfordert (vgl. Senatsurteile vom 9. November 1957 - 4 AZR 592/55 - AP Nr. 29 zu § 3 TOA; vom 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - AP Nr. 178 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 28. September 1994 - 4 AZR 542/93 - AP Nr. 185 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84

    Schriftgutverwaltung: Begriff - Merkmale

  • BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 302/83

    Eingruppierung von BAföG-Sachbearbeiter - Einteilung einer Tätigkeit - …

  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 203/82

    Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 218/82

    Brückenbau - Eingruppierung eines technischen Angestellten - Niedrigere …

  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 322/84

    Eingruppierung: Lebensmittelkontrolleur bei einem Landkreis

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage - …

  • BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 557/94

    Eingruppierung im allgemeinen Ermittlungsdienst

  • BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85

    Eingruppierung: Sachverständiger für Daktyloskopie bei einem Polizeipräsidium

  • BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 51/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierungen

  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 511/92

    Eingruppierung in eine Gehaltsstufe nach dem Tarifvertrag - Voraussetzungen für …

  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 1025/94

    Eingruppierung eines Rettungsassistenten

  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 515/92

    Schloß führer als Arbeiter oder Angestellter

  • BAG, 18.06.1975 - 4 AZR 398/74

    Eingruppierung: Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, Begriff der …

  • BAG, 16.10.1974 - 4 AZR 1/74

    Angestellter im Forstinnendienst - Anspruch auf Eingruppierung - Tarifliche …

  • BAG, 09.11.1957 - 4 AZR 592/55

    Selbständige Tätigkeit - Tätigkeitsmerkmale der Büroangestellten - Selbständige …

  • BAG, 16.10.1963 - 4 AZR 426/62

    Revisionsbegründung - Negative Feststellungswiderklage - Positive …

  • BAG, 18.07.1962 - 4 AZR 396/61

    Aufgabenkreis des Angestellten - Gesamtheit der übertragene Aufgaben - …

  • BAG, 07.11.1962 - 4 AZR 403/61

    Gründliche vielseitige Fachkenntnisse - Gebiet der Verwaltung - Quantitatives …

  • BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 25/90

    Eingruppierung bei Spurensicherung

  • BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 216/84

    Eingruppierung: Fallgruppenbewährungsaufstieg

  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 250/94

    Eingruppierung eines Arbeitserziehers (Hinweise des Senats: Rechtskraft bei …

  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 579/78

    Tarifliche Mindestvergütung - Vergütungsgruppe - Fallgruppe - Eingruppierung - …

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.11.1995 - 5 Sa 390/95

    Streitigkeit über die zutreffende tarifliche Eingruppierung; Anstellung als …

  • BAG, 28.02.1968 - 4 AZR 144/67

    Wert des Streitgegenstandes - Änderung nach Urteilsverkündung - Festsetzung durch …

  • BAG, 16.06.1993 - 4 AZR 464/92

    Eingruppierung einer Kinderpflegerin - Anspruch einer examinierten …

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen - …

    Dabei sind Fachkenntnisse von nicht ganz unerheblichem Ausmaß und nicht nur oberflächlicher Art zu verlangen (vgl. BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - zu II 1 b bb (3) der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 237; 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - zu III 3 a der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 172).

    Denkbar ist auch, dass sich der Wissensbereich nur auf ein einzelnes, abgegrenztes Teilgebiet beschränkt, in dem der Angestellte eingesetzt wird (vgl. BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - aaO; 15. November 1995 - 4 AZR 557/94 - zu II 3 a der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 209; 16. April 1997 - 4 AZR 350/95 - zu II 3 b der Gründe; ua.).

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher …

    So hat der Senat ua. historische, architekturhistorische und fremdsprachliche Fachkenntnisse als ausreichend angesehen (vgl. ua. BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - zu II 1 b bb (3) der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 237;… näher Krasemann Das Eingruppierungsrecht des BAT/BAT-O 8. Aufl. Kap. 9.4 Rn. 40 ff.).

    Dies kann sich beispielsweise aufgrund der Menge der anzuwendenden Vorschriften und Bestimmungen oder der Verschiedenartigkeit der sich aus einem Fachgebiet stellenden Anforderungen ergeben (vgl. ua. BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - aaO).

  • ArbG Freiburg, 03.12.2014 - 14 Ca 180/14

    Eingruppierung nach TVöD - Gemeindevollzugsdienst

    Dies kann sich beispielsweise aufgrund der Menge der anzuwendenden Vorschriften und Bestimmungen oder aus der Verschiedenartigkeit der sich aus einem Gebiet stellenden Anforderungen ergeben (BAG, Urteil vom 10.12.1997, Az.: 4 AZR 221/96, juris).
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Rechtsprechung
   BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 39/96   

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https://dejure.org/1997,1594
BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 39/96 (https://dejure.org/1997,1594)
BAG, Entscheidung vom 10.12.1997 - 4 AZR 39/96 (https://dejure.org/1997,1594)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 1997 - 4 AZR 39/96 (https://dejure.org/1997,1594)
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  • Doctrine

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  • Judicialis

    BAT 1975 § 22; ; BAT 1975 § 23; ; VergGr. II a, I b "Ärzte" der Anlage 1 a zum BAT/BL vom 23. Februar 1972; ; BÄO § 2; ; BÄO § 2 a; ; BÄO § 3; ; BÄO § 4; ; BÄO § 10; ; ÄAppO § 34 b; ; BGB § 242

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 960
  • DB 1998, 1521
  • NZA-RR 1998, 477 (Ls.)
  • ZTR 1998, 271
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (10)

  • BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 200/95

    Eingruppierung: Assistenzarzt

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 39/96
    I b Fallgruppe 13 der Anlage 1 a zum BAT/BL, wenn die Ärztin/der Arzt im Praktikum als Stationsärztin/Stationsarzt eingesetzt wurde und regelmäßig am ärztlichen Bereitschaftsdienst teilgenommen hat (Bestätigung und Fortführung des Urteils des Senats vom 25. September 1996 - 4 AZR 200/95 - AP Nr. 218 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Das entspricht im Ergebnis der Auffassung des Senats in dem den Parteien bekannten Urteil vom 25. September 1996 (- 4 AZR 200/95 - AP Nr. 218 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m. zust. Anm. von Felme KH 1997, 201 f.), auf das verwiesen wird.

  • BAG, 16.04.1975 - 4 AZR 294/74

    Eingruppierung: Einheitliche Bewertung in einer Fallgruppe zusammengefaßter …

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 39/96
    Derartige tarifliche Regelungen sind unbedenklich rechtlich möglich (vgl. Senatsurteil vom 20. April 1983 - 4 AZR 375/80 - AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und Senatsurteil vom 16. April 1975 - 4 AZR 294/74 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 375/80

    Ausländischer Arzt - Inländischer Arzt - Gleichstellung - Arztbegriff

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 39/96
    Derartige tarifliche Regelungen sind unbedenklich rechtlich möglich (vgl. Senatsurteil vom 20. April 1983 - 4 AZR 375/80 - AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und Senatsurteil vom 16. April 1975 - 4 AZR 294/74 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 27.10.1960 - 5 AZR 427/59

    Volontärarzttätigkeit - Assistenzarzttätigkeit - Duldungsvollmacht - …

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 39/96
    Davon, daß die Klägerin "echte Assistenzarzttätigkeit mit einem entsprechenden Verantwortungsbereich unter Wissen des zuständigen Vorgesetzten erbracht hatte", wie die Klägerin unter Hinweis auf das Urteil des Fünften Senats vom 27. Oktober 1960 (- 5 AZR 427/59 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche) meint, kann im Hinblick auf das Vorstehende nicht ausgegangen werden.
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - …

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 39/96
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter …

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 39/96
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher …

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 39/96
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander …

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 39/96
    Dies gilt auch für den Klageantrag Ziff. 2 verstanden als Feststellungsantrag, soweit er Zinsforderungen zum Gegenstand hat (BAGE 22, 247, 249 = AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 39/96
    Bei dem Feststellungsantrag handelt es sich der Sache nach um eine der üblichen Eingruppierungsfeststellungsklagen im öffentlichen Dienst, gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Senats Bedenken nicht bestehen (vgl. nur Senatsurteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Bremen, 10.01.1996 - 2 Sa 140/95

    Rechtliche Ausgestaltung der Eingruppierung der Tätigkeit als Arzt im Praktikum; …

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 39/96
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 10. Januar 1996 - 2 Sa 140/95, 251/95 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Damit haben sie klargestellt, dass alle in dieser Funktion auszuübenden Tätigkeiten insgesamt einheitlich bewertet werden und als ein Arbeitsvorgang anzusehen sind, soweit sie nicht für bestimmte Tätigkeiten spezielle Tätigkeitsmerkmale geschaffen haben (vgl. BAG 24. Juni 1998 - 4 AZR 300/97 - zu 3 b der Gründe; 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - zum Arzt BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 39/96 - 20. April 1983 - 4 AZR 375/80 - BAGE 42, 231; zum Geschäftsstellenverwalter BAG 14. August 1985 - 4 AZR 21/84 - BAGE 49, 250; 7. Dezember 1983 - 4 AZR 405/81 -).

    Damit haben sie klargestellt, dass alle in dieser Funktion auszuübenden Tätigkeiten insgesamt einheitlich bewertet werden und als ein Arbeitsvorgang anzusehen sind, soweit sie nicht für bestimmte Tätigkeiten spezielle Tätigkeitsmerkmale geschaffen haben (vgl. BAG 24. Juni 1998 - 4 AZR 300/97 - zu 3 b der Gründe; 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - zum Arzt BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 39/96 - 20. April 1983 - 4 AZR 375/80 - BAGE 42, 231; zum Geschäftsstellenverwalter BAG 14. August 1985 - 4 AZR 21/84 - BAGE 49, 250; 7. Dezember 1983 - 4 AZR 405/81 -).

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    Damit haben sie klargestellt, dass alle in dieser Funktion auszuübenden Tätigkeiten insgesamt einheitlich bewertet werden und als ein Arbeitsvorgang anzusehen sind, soweit sie nicht für bestimmte Tätigkeiten spezielle Tätigkeitsmerkmale geschaffen haben (vgl. BAG 24. Juni 1998 - 4 AZR 300/97 - zu 3 b der Gründe; 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - zum Arzt BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 39/96 - 20. April 1983 - 4 AZR 375/80 - BAGE 42, 231; zum Geschäftsstellenverwalter BAG 14. August 1985 - 4 AZR 21/84 - BAGE 49, 250; 7. Dezember 1983 - 4 AZR 405/81 -).
  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02

    Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis

    Sind "Ärzte" je nach Qualifikation, Tätigkeit und Dauer der Tätigkeit den Vorgaben der Anlage 1a gemäß in verschiedenen Vergütungsgruppen eingruppiert, ist davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien bei diesen tariflichen Tätigkeitsmerkmalen alle ärztlichen Tätigkeiten insgesamt einheitlich tarifrechtlich bewertet wissen wollen (vgl. 10. Dezember 1997 - 4 AZR 39/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 228 zu VergGr. IIa Fallgruppe 4, VergGr. Ib Fallgruppe 13).
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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 05.01.1998 - 9 Sa 124/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12878
LAG Berlin, 05.01.1998 - 9 Sa 124/97 (https://dejure.org/1998,12878)
LAG Berlin, Entscheidung vom 05.01.1998 - 9 Sa 124/97 (https://dejure.org/1998,12878)
LAG Berlin, Entscheidung vom 05. Januar 1998 - 9 Sa 124/97 (https://dejure.org/1998,12878)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Unbefristetes Arbeitsverhältnis; Lektoren; Beiderseitige Tarifbindung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 1998, 271
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 20.10.1993 - C-272/92

    Spotti / Freistaat Bayern

    Auszug aus LAG Berlin, 05.01.1998 - 9 Sa 124/97
    Durch Urteil vom 20. Oktober 1993 hat der Europäische Gerichtshof (NZA 1994, 115 f.) entschieden, daß Art. 48 Abs. 2 EWGV der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften entgegenstehe, nach denen die Stellen von Fremdsprachenlektoren mittels befristeter Arbeitsverträge besetzt werden müssen oder können, während der Abschluß derartiger Verträge mit sonstigen Lehrkräften für besondere Aufgaben im Einzelfall durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein muß.

    Nachdem jedenfalls der Europäische Gerichtshof in einer Entscheidung vom 20.10.1993 (NZA 1994, 115) die Auffassung vertritt, daß Art. 48 Abs. 2 EWGV der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften entgegensteht, nach denen die Stellen von Fremdsprachenlektoren mittels befristeter Arbeitsverträge besetzt werden müssen oder können, während der Abschluß derartiger Verträge mit sonstigen Lehrkräften von besonderen Aufgaben im Einzelfall durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein muß und sich der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts in einem Urteil vom 20.09.1995 (NZA 1996, 696) dieser Rechtsprechung angeschlossen hat, erscheint es jedenfalls sachlich nicht mehr gerechtfertigt, befristete Arbeitsverträge mit Fremdsprachenlektoren als rechtswirksam anzuerkennen (siehe auch BAG vom 15.03.1995, NZA 1995, 1169).

  • BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 737/94

    Voraussetzungen für die Befristung von Lektorenverträgen

    Auszug aus LAG Berlin, 05.01.1998 - 9 Sa 124/97
    Dieser Rechtsprechung des EuGH hat sich der 7. Senat des BAG in einer Entscheidung vom 15. März 1995 (NZA 1995, 1169) angeschlossen und ergänzend ausgeführt, es gebe keine wissenschaftlichen Erkenntnisse für die unbewiesene These, daß der Aktualitätsbezug des Unterrichts eines Fremdsprachenlektors bei einem längeren Aufenthalt in Deutschland nicht mehr gewährleistet sei, schon weil der Kontakt mit dem Heimatland und der jeweils originären Sprache durch aktuelle Kommunikationsmittel und Medien aufrechterhalten werden könne, was auch eine Entfremdung vom Herkunftsland vermeide.

    Nachdem jedenfalls der Europäische Gerichtshof in einer Entscheidung vom 20.10.1993 (NZA 1994, 115) die Auffassung vertritt, daß Art. 48 Abs. 2 EWGV der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften entgegensteht, nach denen die Stellen von Fremdsprachenlektoren mittels befristeter Arbeitsverträge besetzt werden müssen oder können, während der Abschluß derartiger Verträge mit sonstigen Lehrkräften von besonderen Aufgaben im Einzelfall durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein muß und sich der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts in einem Urteil vom 20.09.1995 (NZA 1996, 696) dieser Rechtsprechung angeschlossen hat, erscheint es jedenfalls sachlich nicht mehr gerechtfertigt, befristete Arbeitsverträge mit Fremdsprachenlektoren als rechtswirksam anzuerkennen (siehe auch BAG vom 15.03.1995, NZA 1995, 1169).

  • BAG, 20.09.1995 - 7 AZR 70/95

    Voraussetzungen für die Befristung von Lektorenverträgen

    Auszug aus LAG Berlin, 05.01.1998 - 9 Sa 124/97
    An dieser seiner Rechtsprechung hielt der 7. Senat des BAG in einem Urteil vom 20. September 1995 fest (NZA 1996, 696).

    Nachdem jedenfalls der Europäische Gerichtshof in einer Entscheidung vom 20.10.1993 (NZA 1994, 115) die Auffassung vertritt, daß Art. 48 Abs. 2 EWGV der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften entgegensteht, nach denen die Stellen von Fremdsprachenlektoren mittels befristeter Arbeitsverträge besetzt werden müssen oder können, während der Abschluß derartiger Verträge mit sonstigen Lehrkräften von besonderen Aufgaben im Einzelfall durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein muß und sich der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts in einem Urteil vom 20.09.1995 (NZA 1996, 696) dieser Rechtsprechung angeschlossen hat, erscheint es jedenfalls sachlich nicht mehr gerechtfertigt, befristete Arbeitsverträge mit Fremdsprachenlektoren als rechtswirksam anzuerkennen (siehe auch BAG vom 15.03.1995, NZA 1995, 1169).

  • BAG, 23.02.1995 - 6 AZR 615/94

    Überbrückungsbeihilfe - Anrechnung einer Witwenrente

    Auszug aus LAG Berlin, 05.01.1998 - 9 Sa 124/97
    An ihn sind nicht nur der Gesetzgeber, die Rechtsprechung und die Verwaltung gebunden, Art. 1 Abs. 3 GG, sondern auch die Träger kollektiver Ordnungen, also vor allem die Tarifvertragsparteien (…statt vieler: Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, Bd. II, 1. Halbband, 7. Auflage 1966, S. 373 ff.;… Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Auflage 1977, Einleitung Rn. 750; BAG vom 21.02.1991, DB 1991, 1330; BAG vom 23.02.1995, DB 1995, 2429).

    Der Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG wird durch eine Tarifnorm dann verletzt, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächliche Gleichheiten und Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (BAG DB 1995, 2429).

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus LAG Berlin, 05.01.1998 - 9 Sa 124/97
    In einem solchen Falle muß davon ausgegangen werden, daß die Tarifvertragsparteien, hätten sie die Unzulässigkeit der von ihnen vorgenommenen Differenzierung gekannt, nicht von dem Versorgungswerk im übrigen abgesehen, sondern den zu Unrecht benachteiligten Personenkreis in den Kreis der Versorgungsberechtigten aufgenommen hätten (BAGE 79, 236 [246 ff.]).
  • BAG, 13.05.1997 - 3 AZR 66/96

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst - Fleischbeschautierärzte

    Auszug aus LAG Berlin, 05.01.1998 - 9 Sa 124/97
    Den zu Unrecht von der Zusatzversorgung ausgeschlossenen Angestellten muß deshalb der Arbeitgeber eine den begünstigten Angestellten entsprechende Zusatzversorgung verschaffen (vgl. dazu nur BAG vom 13.05.1997, DB 1997, 2627).
  • BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 566/80

    Anspruch auf Energiebeihilfe - Gleichheitssatz - Unverheiratete Angestellte - …

    Auszug aus LAG Berlin, 05.01.1998 - 9 Sa 124/97
    Sie haben lediglich zu kontrollieren, ob die bestehende Regelung die Grenzen des Gestaltungsspielraums der Tarifvertragsparteien und damit die Grenzen der Tarifautonomie überschreitet (BAG vom 01.06.1983, AP Nr. 5 zu § 611 BGB Deputat).
  • BAG, 26.01.1999 - 3 AZR 154/98

    Ausschluß der Lektoren von der Zusatzversorgung

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 5. Januar 1998 - 9 Sa 124/97 - wird mit folgender Maßgabe zurückgewiesen:.
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