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Rechtsprechung
   OLG München, 15.06.2011 - 34 SchH 12/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13285
OLG München, 15.06.2011 - 34 SchH 12/10 (https://dejure.org/2011,13285)
OLG München, Entscheidung vom 15.06.2011 - 34 SchH 12/10 (https://dejure.org/2011,13285)
OLG München, Entscheidung vom 15. Juni 2011 - 34 SchH 12/10 (https://dejure.org/2011,13285)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Schlichtungsverfahren im Urheberrecht: Besetzung einer Schlichtungsstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 36; UrhG § 36a Abs. 3
    Anforderungen an das gerichtliche Verfahren der Bestellung des Vorsitzenden und der Beisitzer einer Schlichtungsstelle für gemeinsame Vergütungsregeln hinsichtlich des Urheberrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestellung des Vorsitzenden einer Schlichtungsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an das gerichtliche Verfahren der Bestellung des Vorsitzenden und der Beisitzer einer Schlichtungsstelle für gemeinsame Vergütungsregeln hinsichtlich des Urheberrechts

Papierfundstellen

  • GRUR 2011, 1111 (Ls.)
  • GRUR-RR 2011, 441
  • ZUM 2011, 756
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 15.07.2010 - 34 SchH 14/09

    Urheberrecht: Aussetzung eines Bestellungsverfahrens bis zur Feststellung der …

    Auszug aus OLG München, 15.06.2011 - 34 SchH 12/10
    Wenn bei offensichtlicher Unzulässigkeit des Schlichtungsverfahrens eine Bestellung nach § 36a UrhG zu unterbleiben hat, so gilt dies um so mehr, wenn durch rechtskräftiges Urteil die Unzulässigkeit festgestellt ist (vgl. Senat vom 15.7.2010, 34 SchH 014/09, bei juris).

    Denn eine endgültige Entscheidung über die Voraussetzungen des § 36 Abs. 3 UrhG für die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregelungen kann im Bestellungsverfahren nicht stattfinden (…vgl. KG aaO.; Senat vom 15.7.2010, 34 SchH 014/09).

  • OLG München, 04.09.2006 - 34 SchH 6/06

    Fortgeltung und Reichweite einer Schiedsklausel bei gekündigtem Hauptvertrag

    Auszug aus OLG München, 15.06.2011 - 34 SchH 12/10
    Dazu steht im Schiedsverfahren eine andere Möglichkeit zur Verfügung (§ 1032 Abs. 2 ZPO; vgl. Senat vom 4.9.2006, 34 SchH 006/06 = OLG-Report 2006, 869).
  • OLG München, 03.03.2011 - 34 SchH 9/09

    Schlichtungsverfahren im Urheberrecht: Kostenentscheidung im Bestellungsverfahren …

    Auszug aus OLG München, 15.06.2011 - 34 SchH 12/10
    Die Kosten des Bestellungsverfahrens sind so zu verteilen wie diejenigen des Schlichtungsverfahrens selbst (Senat vom 3.3.2011, 34 SchH 9/09).
  • OLG München, 21.12.2017 - 29 U 2619/16

    Nachvergütungsansprüche für den Chef-Kameramann des Films "Das Boot"

    Im Streitfall ist der Kläger als selbständiger Kameramann nicht tarifgebunden (…vgl. Schulze in: Dreier/Schulze, a.a.O, § 36 UrhG Rz. 14; OLG München, GRUR-RR 2011, 441, 442 - Schlichtungsstellenbesetzung).
  • BGH, 17.06.2021 - I ZB 93/20

    Werknutzer - Schlichtungsverfahren für Urhebervergütungsregeln: Begriff des …

    Rn. 24 Das Oberlandesgericht hat zutreffend ausgesprochen, dass ein Antrag, der auf die Feststellung der Voraussetzungen eines Schlichtungsverfahrens nach § 36a Abs. 3 UrhG gerichtet ist, jeweils nur ein Schlichtungsverfahren zwischen zwei nach § 36a Abs. 1 UrhG an der Schlichtung beteiligten Parteien - einerseits einer Vereinigung von Urhebern und andererseits einer Vereinigung von Werknutzern oder einen einzelnen Werknutzer - betreffen kann, dass aber auf mehrere Schlichtungsverfahren bezogene Anträge unter den Voraussetzungen der Streitgenossenschaft (§§ 59, 60 ZPO) in einem Verfahren verbunden werden können (vgl. OLG München, ZUM 2011, 756, 758 [juris Rn. 36]).

    Rn. 50 Für die individualvertragliche Einbeziehung von Tarifverträgen gilt der in § 36 Abs. 1 Satz 3 UrhG geregelte Vorrang nicht, weil die Rechtfertigung dieser vorrangigen Geltung von Tarifverträgen gerade auf deren kollektivvertraglichem Charakter beruht, der die darin enthaltenen Regelungen der Disposition individueller Vertragsparteien entzieht (vgl. OLG München, GRUR-RR 2011, 441, 442 [juris Rn. 43];… Haedicke/Peifer in Schricker/Loewenheim aaO § 36 UrhG Rn. 73).

  • OLG Köln, 26.10.2020 - 6 AR 1/20
    Dies wäre in dieser Konstellation auch nicht möglich, weil gemäß § 36a Abs. 1 UrhG zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln nur Vereinigungen von Urhebern mit Vereinigungen von Werknutzern oder einzelnen Werknutzern eine Schlichtungsstelle bilden können (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.06.2011 - 34 SchH 12/10, ZUM 2011, 756, 758).

    Rn. 63 Mithin können Schlichtungsstellen nur in den jeweiligen Verhältnissen der Antragsteller und Antragsgegner gebildet werden (vgl. OLG München ZUM 2011, 756, 758).

    Rn. 71 Die auf sechs Schlichtungsverfahren abstellenden Anträge der Antragsteller stehen der Feststellung der Voraussetzungen nach § 36a Abs. 3 UrhG in einem einzigen Verfahren nicht entgegen, wofür auch die Verfahrenswirtschaftlichkeit spricht (vgl. OLG München ZUM 2011, 756, 758).

    Sie können auch durch die von den Parteien zu benennenden Beisitzer in das Gremium eingebracht werden (vgl. OLG München ZUM 2011, 756, 760;… Schulze in Dreier/Schulze, 6. Aufl., UrhG § 36a Rn. 5).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des OLG München vom 15. Juni 2011 (ZUM 2011, 756, 759).

  • KG, 21.02.2024 - 24 SchH 1/23

    Gerichtliche Maßnahmen zur Einrichtung und Besetzung der nach § 36a Abs. 3 UrhG …

    Ein einheitliches Schlichtungsverfahren ist nicht möglich, weil gemäß § 36 a Abs. 1 UrhG zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln nur Vereinigungen von Urhebern mit Vereinigungen von Werknutzern oder einzelnen Werknutzern eine Schlichtungsstelle bilden können (…BGH, GRUR 2021, 1297 Rn. 24; OLG München, Beschluss vom 15.06.2011 - 34 SchH 12/10, ZUM 2011, 756, 758).

    Mithin können Schlichtungsstellen nur in den jeweiligen Verhältnissen des Antragstellers und den Antragsgegnerinnen 1) und 3) sowie dem Antragsgegner zu 4) gebildet werden (vgl. OLG München ZUM 2011, 756, 758).

    Rn. 31 Die damit auf drei Schlichtungsverfahren hinauslaufenden Anträge des Antragstellers stehen der Feststellung der Voraussetzungen nach § 36 a Abs. 3 UrhG in einem einzigen Verfahren nicht entgegen, wofür auch die Verfahrenswirtschaftlichkeit spricht (…BGH, a. a. O.; OLG München ZUM 2011, 756, 758).

    Sie können auch durch die von den Parteien zu benennenden Beisitzer in das Gremium eingebracht werden (vgl. OLG München ZUM 2011, 756, 760;… Schulze in Dreier/Schulze, 6. Aufl., UrhG § 36 a Rn. 5).

  • OLG München, 01.10.2024 - 6 Sch 29/23

    Bildung einer Schlichtungsstelle für gemeinsame Vergütungsregelungen bei …

    Ein einheitliches Schlichtungsverfahren ist nicht möglich, weil gemäß § 36 a Abs. 1 UrhG zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln nur Vereinigungen von Urhebern mit Vereinigungen von Werknutzern oder einzelnen Werknutzern eine Schlichtungsstelle bilden können (…BGH, GRUR 2021, 1297 Rn. 24; OLG München, Beschluss vom 15.06.2011 - 34 SchR 12/10, ZUM 2011, 756, 758).

    Entscheidend ist lediglich, dass der Vorsitzende - zusätzlich zu der notwendigen Unparteilichkeit - die Fähigkeit haben muss, einen Einigungsvorschlag zu begründen oder dessen hinreichende Begründung zu überprüfen (OLG München, Beschl. v. 15.06.2011, Az. 34 Sch 12/10, GRUR-RR 2011, 441, 443;… Soppe, in: BeckOK Urheberrecht, Stand: 15.02.2024, § 36 a Rn. 7/8).

  • LG München I, 05.05.2015 - 33 O 10898/14

    Werknutzerbegriff im Bereich der Produktion für Fernsehanstalten

    Soweit eine Angemessenheitsvermutung des Tarifvertrags eine Bindung entfaltet, wäre dies im Rahmen des Schlichtungsverfahrens zu berücksichtigen (so OLG München, GRUR-RR 2011, 441, 442 - Schlichtungsstellenbesetzung) bzw. spielt dies im Rahmen eines geltend gemachten Vergütungsanspruchs gemäß § 32 UrhG eine Rolle.
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