Rechtsprechung
| BGH, 15.12.2003 - AnwZ (B) 5/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Judicialis
BRAO § 33; ; BRAO § 7 Nr. 9; ; BRAO § 7 Nr. 5; ; BRAO § 36 a Abs. 2
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Antrag auf Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft - Keine Bindungswirkung eines Bescheides über die Rücknahme einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls - Begriff des Vermögensverfalls - Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen den ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 7 Nr. 9
Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZVI 2004, 242
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 40/94
Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen Vermögensverfalls - Eintrag in das …
Auszug aus BGH, 15.12.2003 - AnwZ (B) 5/03
Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st.Rspr.; vgl. Senatsbeschluß vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Senatsbeschluß vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126). - BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 73/90
Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls - …
Auszug aus BGH, 15.12.2003 - AnwZ (B) 5/03
Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st.Rspr.; vgl. Senatsbeschluß vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Senatsbeschluß vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126). - BGH, 30.11.1987 - AnwZ (B) 35/87
Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft nach rechtskräftiger Zurücknahme der …
Auszug aus BGH, 15.12.2003 - AnwZ (B) 5/03
Wenn dies zuträfe, dann hätte sich die aus der materiellen Rechtskraft des Bescheides vom 6. Januar 1978 ergebende Bindung wegen einer Änderung der Sachlage erledigt (st.Rspr.; BGHZ 102, 252; BGH, Beschluß vom 9. Dezember 1996 - AnwZ (B) 35/96, BRAK-Mitt. 1997, 124).
- BGH, 09.12.1996 - AnwZ (B) 35/96
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Widerruf …
Auszug aus BGH, 15.12.2003 - AnwZ (B) 5/03
Wenn dies zuträfe, dann hätte sich die aus der materiellen Rechtskraft des Bescheides vom 6. Januar 1978 ergebende Bindung wegen einer Änderung der Sachlage erledigt (st.Rspr.; BGHZ 102, 252; BGH, Beschluß vom 9. Dezember 1996 - AnwZ (B) 35/96, BRAK-Mitt. 1997, 124). - BGH, 25.06.1979 - AnwZ (B) 3/79
Anspruch eines Rechtsanwalts auf anderweitige Zulassung - Rücknahme der Zulassung …
Auszug aus BGH, 15.12.2003 - AnwZ (B) 5/03
Die dagegen eingelegten Rechtsmittel des Antragstellers hatten keinen Erfolg (BGH, Beschluß vom 25. Juni 1979 - AnwZ (B) 3/79). - BGH, 29.09.1997 - AnwZ (B) 7/97
Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Annahme eines unwürdigen …
Auszug aus BGH, 15.12.2003 - AnwZ (B) 5/03
Im Hinblick auf die frühere Rücknahme der Zulassung wegen Vermögensverfalls und die erfolglosen Vollstreckungsversuche gegen den Antragsteller in den vergangenen Jahren entsprach es aber dessen Mitwirkungspflicht nach § 36 a Abs. 2 BRAO, den Aufforderungen der Antragsgegnerin nachzukommen und zu seinen gegenwärtigen Vermögensverhältnissen sowie auch zur Tilgung der bei der Rücknahme seiner Zulassung bestehenden Schulden im einzelnen Stellung zu nehmen (BGH, Beschluß vom 29. September 1997 - AnwZ (B) 7/97, BRAK-Mitt. 1998, 43 unter II 2).
- BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 1/07
Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; …
Ein Antrag auf Wiederzulassung darf daher nach einem gerichtlich bestätigten Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls (§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO) nur eingebracht werden, wenn substantiiert neue Tatsachen vorgebracht werden, die - sofern sie zutreffen - belegen, dass sich der Bewerber nicht mehr in Vermögensverfall befindet (Senatsbeschluss vom 9. Dezember 1996 - AnwZ(B) 35/96, BRAK-Mitt. 1997, 124, unter II 2, m.w.N.; Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2003 - AnwZ(B) 5/03, ZVI 2004, 242, unter II 1). - BGH, 21.07.2008 - AnwZ (B) 4/07
Wiederaufgreifen eines rechtskräftig abgeschlossenen Zulassungsverfahrens; …
Die Rechtskraft steht einer erneuten Sachprüfung nur dann nicht entgegen, wenn sich der zugrunde liegende Sachverhalt in der Zwischenzeit wesentlich verändert oder ein Grund für die Wiederaufnahme des gerichtlichen Verfahrens vorliegt (etwa analog § 153 VwGO i.V.m. §§ 578 ff. ZPO) bzw. die Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens analog § 51 VwVfG gegeben sind (BGHZ 102, 252, 254; BGH, Beschl. v. 9. Dezember 1996 - AnwZ (B) 35/96, BRAK-Mitt. 1997, 124, 125; Beschl. v. 15. Dezember 2003 - AnwZ (B) 5/03, ZVI 2004, 242; vgl. BVerfG, NVwZ 1989, 141; BVerwGE 111, 77, 81). - BGH, 22.11.2010 - AnwZ (B) 12/10
Antrag auf Zulassung als Nebenintervenient und Prozesskostenhilfegesuch i.R.e. …
Ein Antrag auf Wiederzulassung wäre daher nur dann statthaft, wenn diese Voraussetzungen substantiiert vorgetragen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Dezember 2003 - AnwZ (B) 5/03, ZVI 2004, 242 unter II;… vom 10. Dezember 2007 - AnwZ (B) 1/07, aaO Rn. 3, jeweils m. w. N.).
- BGH, 16.03.2009 - AnwZ (B) 31/08
Bestandskräftigkeit der Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung zur …
Sie kommt nur in Betracht, wenn sich der zugrunde liegende Sachverhalt in der Zwischenzeit wesentlich verändert hat oder ein Grund für die Wiederaufnahme des gerichtlichen Verfahrens vorliegt (etwa analog § 153 VwGO i.V.m. §§ 578 ff. ZPO) bzw. die Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens analog § 51 VwVfG gegeben sind (BGHZ 102, 252, 254 ; Senat , Beschl. v. 9. Dezember 1996, AnwZ (B) 35/96, BRAK-Mitt. 1997, 124, 125; Beschl. v. 15. Dezember 2003, AnwZ (B) 5/03, ZVI 2004, 242, 243; Beschl. v. 21. Juli 2008, AnwZ (B) 4/07 aaO). - BGH, 08.10.2007 - AnwZ (B) 94/06
Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall
Es kann dahingestellt bleiben, ob dem Antrag auf erneute Zulassung zur Rechtsanwaltschaft die Bestandskraft des Widerrufsbescheids vom 8. Juni 2001 entgegensteht (vgl. BGHZ 102, 252; Senat, Beschlüsse vom 9. Dezember 1996 - AnwZ (B) 35/96, BRAK-Mitt. 1997, 124 und vom 15. Dezember 2003 - AnwZ(B) 5/03). - AGH Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - 1 AGH 2/13
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen …
Rn. 34 Die Vollstreckungsersuchen und insbesondere die bereits erfolgten Vollstreckungsmaßnahmen, so die Pfändung in das Mobiliarvermögen sowie die (fruchtlose) Forderungspfändung bei Banken und Versicherungen sind Indizien für das Vorliegen des Vermögensverfalls (vgl. BGH ZVI 2004, 242; BRAK-Mitt. 1998, 43, 44;… Henssler, in: Henssler/Prütting, BRAO, 3. A., § 7 Rn. 112).
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