Rechtsprechung
| AG Oranienburg, 16.02.2006 - 8 M 2266/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- zvi-online.de
InsO § 89; ZPO §§ 899, 901
Keine Aufhebung eines Haftbefehls wegen späterer Insolvenzeröffnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Oranienburg, 16.02.2006 - 8 M 2266/05
- AG Oranienburg, 08.10.2007 - 8 M 2266/05
Papierfundstellen
- ZVI 2006, 155
Wird zitiert von ... (3)
- AG Frankfurt/Oder, 03.01.2013 - 3 IK 825/12
Insolvenzverfahren: Aufhebung eines zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung …
5 Auf den aus den erläuterten Gründen im Verfahren beim Insolvenzgericht zulässigen Antrag ist der Haftbefehl aufzuheben, ohne dass es einer Mitwirkung des Vollstreckungsgläubigers bedarf (anderer Ansicht: Amtsgericht Oranienburg, Beschluss vom 16. Februar 2006 - 8 M 2266/05, zitiert nach juris). - AG Hamburg, 26.09.2006 - 67c IN 278/04
Entscheidungszuständigkeit für einen Antrag auf Einstellung der …
Deshalb wird in der Rechtsprechung die Abgabe der eV auch noch nach Eröffnung für zulässig erzwingbar erachtet (Würzburg, NJW-RR 2000, 781; AG Rostock, NZI 2000, 142; AG Oranienburg, ZVI 2006, 155). - AG Hamburg, 26.09.2006 - 67c IN 278/06
Zuständigkeit des Rechtspflegers für die Entscheidung über eine …
Deshalb wird in der Rechtsprechung die Abgabe der eV auch noch nach Eröffnung für zulässig erzwingbar erachtet (Würzburg, NJW-RR 2000, 781; AG Rostock, NZI 2000, 142; AG Oranienburg, ZVI 2006, 155 [AG Oranienburg 16.02.2006 - 8 M 2266/05] ).
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